Modellflug - Verbot in Köln auf sämtlichen öffentlichen Grünflächen ...

Ich habe heute mit entsetzen feststellen müssen das in der Kölner Stadtordnung von 22.04.2014 unter Anderem das Modellfliegen auf allen öffentlichen Grünflächen verboten ist, ausnahme Spielzeugflugzeug....

Quelle: http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf13/presse/koelner_stadtordnung_20140414.pdf

Somit darf man es nicht wagen mit indoorfliegern draussen zu fliegen wenns das Wetter erlaubt... so wie ich es früher gerne getan habe.

Gruß Peter
 

micbu

User
War es denn vorher erlaubt? Wenn ja, dann wäre es interessant zu erfahren warum es nun verboten ist. Ungefährliche RC Spielzeugflugmodelle gibt es gar nicht.

Michael
 
hmm, ein solches Verbot steht noch nicht einmal einer Landesbehörde zu, schon gar nicht einer Stadt/Gemeinde.

Was in der Luft fliegen darf regeln Bundesgesetze:

Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der Luftverkehrsordnung (LuftVO) und der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Dies geht unmissverständlich aus dem Wortlaut des § 1 LuftVG hervor:
http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html

Selbst eine Untere Naturschutzbehörde als Landesbehörde darf so etwas nicht. Was aber keine Behörde daran hindert, zu glauben, das es in Ihrem Ermessen steht Bundesrecht auszuhebeln.

Gruß Rolf
 
Naja ...
Da steht ja auch das man die Modelle nicht nutzen darf ... nicht das die modelle dort nicht fliegen dürfen ... ich glaube, das dies ein Wortgeklaube ist, aber leider den Nagel auf dem Kopf trifft.

Um das auszuhebeln, müsste ich den Flieger von einem Privatgrundstück aus starten... dann könnte ich ja ganz klar über dem Gelände fliegen wenn ich keinen gefärde...

Ich wollte allerdings keine Diskusion lostreten, wie Wildfliegen... wenn ja wo erlaubt bla bla ... ich wollt eigentlich darauf hinweisen das solche Dinge tatsächlich in der Stadtordnung mit bedacht werden.

Allerdings mache ich mir da weniger sorgen, weil ich kaum sehe das sich die Leute vom Ordnungsamt darum kümmern sollten... sich auch mal um Hundbesitzer kümmern die den Kot liegen lassen, oder die Familien die dann mit 20 Leuten die Grünflächen verkohlen mit wildgrillen und den Wegwerfgrills auf dem Rasen... oder das was davon übrig ist wenn die Leute darauf ein Fußballturnier gemacht haben ... was alles verboten ist ...
 
Naja ...
Da steht ja auch das man die Modelle nicht nutzen darf ... nicht das die modelle dort nicht fliegen dürfen ... ich glaube, das dies ein Wortgeklaube ist, aber leider den Nagel auf dem Kopf trifft.
Um das auszuhebeln, müsste ich den Flieger von einem Privatgrundstück aus starten... dann könnte ich ja ganz klar über dem Gelände fliegen wenn ich keinen gefärde...

Hallo Peter,

Ja, da hast du Recht...die Rechtsverdreher wissen das (meistens) auch.
Da lautet die Formulierung dann, z.Bsp. für ein Landschaftsschutzgebiet:

Es ist verboten das betreffende Gelände zu betreten zum Zwecke von...

Mit einer solchen Formulierung ergibt sich kein Eingriff in das Luftrecht, so umgeht man das Bundesgesetz :eek:

Gruß Rolf
 
Ich habe heute mit entsetzen feststellen müssen das in der Kölner Stadtordnung von 22.04.2014 unter Anderem das Modellfliegen auf allen öffentlichen Grünflächen verboten ist, ausnahme Spielzeugflugzeug. ...

Hallo Peter,

die Modellauto- und Modellschifffahrer sind ebenfalls betroffen und das dürften womöglich noch deutlich mehr sein, als die Modellflieger.

Letzendlich bestimmt die Stadt über die Nutzung ihrer öffentlichen Anlagen.

:) Jürgen
 
Guten Morgen Jürgen,
in der Tat so sieht es aus... wobei ich den Sinn zum Teil nicht nachvollziehen kann ?!? ich denke da war jemand nicht ganz wach oder hatte einfach nicht den Durchblick und hat alles über einen Kamm gescheert ...

Aber so sind manche Menschen, faul oder unwissend um Dinge durchzuformulieren ... und weils dann einfacher geht, einfach mal pauschal etwas regeln.

Mir fallen auf einen schlag einige mögliche Ausnahmen ein, welche seitens der Behörde eingeräumt werden könnten... : Indoorflieger, Segelboote, Boote mit Elektroantrieb sofern keine hochleistungsantriebe verbaut sind (ich denke da an die ganzen Schaumodelle, welche wohl kein aufsehen oder Schaden anrichten) ... Elektroautos sowieso ... Und deswegen hab ich das ja letztenendes gepostet ...
Vllt. liest ja jmd mit, der sich der Sache annehmen kann oder will... ,denn nichts ist in Stein gemeißelt.
 

PW

User gesperrt
Hallo,

man kann ja gegen die Satzung bzw. diesen Passus klagen und prüfen lassen, was ein Gericht dazu sagt. Grundsätzlich ist Luftfahrrecht = Bundesrecht. Ob eine Gemeide dieses so machen darf ? Einfach Bundesrecht übergehen ?

Wäre eine gerichtlich zu klärende Frage... gibt doch einen DMFV... der könnte sowas doch mal durchboxen gerichtlich und eine Grundsatzentscheidung erwirken.


Gruss

PW
 

Dix

User
Da gibt es nichts gerichtlich zu klären.

Da gibt es nichts gerichtlich zu klären.

Verbot zum Zwecke der Gefahrenabwehr ist doch die "Standardbegründung" schlechthin heutzutage.
Dank Terrorgefahr leichter durchsetzbar denn je...

(Der Wut-Smiley gilt natürlich der Aussage.)
 
Na ja, der Betrieb von Spielzeug ist doch ausdrücklich erlaubt. Auch hier gibt es sicher keine klare Grenze, aber der selbstgebaute Schoki für die Halle, betrieben mit einer Spielzeugfernsteuerung (also alles wo nicht Profi draufsteht).
Klar kein Sportgerät, also nichts aus den Wettbewerbsklassen, aber ein HABU, Flugfertig von der Spielzeugmesse Nürnberg würde auch gehen ...

Ich habe auch noch einen Brief von meiner Haftpflichtversicherung (Provinzial), dass man ein Modellrennauto mit 100 Km/h Spitze und Verbrennungsmotor nicht zu den Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zählt. (nicht Versichert) sondern als "Hochtechnisiertes Spielzeug" einstuft und dies somit bei der Privathaftpflicht versichert ist. Es sei denn, man beteiligt sich damit an organisierten Sportveranstaltungen auf abgesperrtem Gelände.

Also in Köln darf ich damit spielen ...

Sigi
 

UweHD

User
Das Problem ist: Das Luftfahrtrecht erlaubt grundsätzlich das Fliegen über dem Bereich der Parkanlagen. Die Gemeinde hat aber durchaus das Recht, die Nutzung des Parks als Start- und Landeplatz zu verbieten.
Wäre das nicht möglich, dann könnte ja theoretisch jedermann mit seinem Modellflugzeug in meinen Vorgarten kommen, sich dort mit dem Sender platzieren und sich auf das Luftfahrtrecht berufen ;) Das geht so natürlich nicht gegen den Willen des Grundstückseigentümers. Vom Nachbargrundstück aus Überfliegen dürfte er es hingegen schon, dagegen könnte ich nichts einwenden. Genau so verhält es sich mit den Parkanlagen.
 
Hi Peter,
lange nicht gesehen und gehört .... :)

Ich dachte damit ja nicht, direkt die grobe Kelle auszupacken, zumal das vor Gericht eh ewigkeiten dauern würde ... (spreche gerade aus erfahrung) ...
Ich dachte dabei eher an den Kölschen Klüngel... wg.. man kennt einen der widerum jemanden kennt... der dann wen hat der das auf dem kleinen Dienstweg vom Eis bringt ...
Ich plädiere da an den gesunden Menschenverstand...
Im Anhang der Verordnung sind ja für einige Fälle Ausnahmen geregelt, es gäbe sicherlich die Möglichkeit das zu ergänzen?

Gruß Peter
 

PW

User gesperrt
Hallo Dix,

nicht jede Standartbegründung in seiner Satzung oder Verordnung ist rechtlich ok ......

Peter:
Menschenverstand hilft da nicht; die Satzung ist ja da und in Kraft wie sie jetzt ist.


Gruss

PW
 

Dix

User
Naja, das Luftsicherheitsgesetz mit seinen haarsträubenden Maßnahmen ist ja auch so begründet, oder? Es hat es sogar trotz massiver (verfassungswidriger?) Einschnitte in die Persönlichkeitsrechte bis zur inKraftsetzung geschafft. Und es gilt bis heute!

Da ist es doch ein Leichtes, ein paar Modellfliegerchen zu verbieten. Es könnte jemandem auf den Kopf fallen oder eine Mini-Bombe tragen oder eine Kamera. Das ist alles pfui und/oder gefährlich und überhaupt!

Da sind die Kölner wenigstens konsequent: "Könne mer net, wolle mer net, fort damit."
 

Steffen

User
Besteht nicht auf fast der gesamten Stadtfläche eh ein Aufstiegverbot aufgrund der Kontrollzone des Kölner Flughafens (und zwar bis Höhe NULL) ?
Nein, spätestens durch die NfL 1-681-16 gilt in einer Entfernung von > 1,5km zum Flugplatz(-zaun) bis auf 30m über Grund die Freigabe zur Nutzung des Luftraumes erteilt.

Im Prinzip galt das unter dem Strich schon immer, war aber nicht explizit festgehalten.
 
Nein, das hat sich für die von der DFS kontrollierten internationalen Flughäfen seit 01.06.2015 geändert:
Generelle Erteilung Freigabe für Aufstiege innerhalb der Kontrollzone (CTR / Zone D) bis 30m (bei Einhaltung der sonstigen Auflagen): https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Luftsport & Freizeit/Flugmodelle | "Drohnen"/

NfL 1-681-16 vom 19.03.2016: https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/...Freizeit/Flugmodelle | "Drohnen"/1-681-16.pdf
NfL 1-437-15 vom 01.06.2015 ist durch 1-681-16 aufgehoben: http://u-rob.com/newsartikel/neue-regeln-fuer-drohnenfluege-innerhalb-von-dfs-kontrollzonen/
 
Hi

Ihr redet hier alle vom Luftrecht.
Aber man braucht zum Starten und Landen eines Modellflugzeuges eben eine betretbare Fläche und die ist im Besitz der Stadt Köln.
Auf dehnen sie eben bestimmte Tätigkeiten verbietet.

Auszug:

(4) Ebenso ist es verboten, Schleuder-, Wurf- und Schießgeräte, Modellfahrzeuge,
Modellboote oder Modellfluggeräte zu nutzen; ausgenommen hiervon sind ungefährliche
Kinderspielzeuge. Unberührt hiervon sind die Ausnahmen des Landschaftsplans

Wer davon ausgeht oder sogar der Überzeugung ist das unser Hobby ungefährlich ist , an dem ist Etwas vorbei gegangen.:cry::cry:
 
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