Versicherung im Lehrer-Schüler-Betrieb

Aus diesem Grund bin ich doppelt versichert, DMFV weil ich das im Verein brauche und der Verein und unser Platz dort versichert sind, DMO zum wildfliegen und FPV fliegen.
In Bayern darf ich überall 25kg fliegen, hier haben wir eine personenbezogene Aufstiegsgenehmigung die bei der Regierung von Oberbayern beantragt werden kann.

Sepp

Hi Sepp
stimmt so nicht .
Die persönliche Au gilt nur im Bereich des Luftamtes Süd, also nicht in ganz Bayern.
Warum doppelt Versichert ,alle Verbände bieten den gleichen Schutz.


Gruß,Herbert:):)
 
ne die DMF bietet nur Schutz bei FPV mit Lehrer/Schüler Verbindung wenn der mit Brille den Schülersender hat, der auf Sicht mit dem Hauptsender trägt hier die volle Verantwortung.
Das heißt mein Spotter müsste für mein Modell Haften, das ist ein Unding finde ich.

Bei der DMO hat die Verantwortung der Pilot mit Brille, der Spotter muss nur daneben stehen und das Modell per Sicht verfolgen, korrigierend auf den Piloten einwirken und im Notfall (Viedeoausfall Beispielsweise) den Sender übernehmen und den Flieger heimfliegen können.

Das ist ein feiner aber Wichtiger Unterschied, und mir die Mehrkosten einer zusätzlichen DMO Mitglidschaft Wert.

Sepp
 

micbu

User
Wo steht das beim DMFV, dass der Aufpasser versichert sein muss? Den Passus habe ich so nicht gefunden.

Michael
 
Das habe ich beim DMFV auf Nachfrage so mitgeteilt bekommen, er muss nicht nur Versichert sein, er trägt die volle Verantwortung!
Und ohne Lehrer/Schüler Verbindung geht da garnichts beim DMFV.

Sepp
 
Haftpflichtversichert muss der Halter des Modells sein, egal wer es verantwortlich fliegt.

Allerdings kommen wir damit vom Thema weg, vielleicht könnte man ein neues Thema zu dieser FPV-Problematik aufmachen?
 

MINARE

User
Wo steht das beim DMFV, dass der Aufpasser versichert sein muss? Den Passus habe ich so nicht gefunden.

Michael

In der DMFV Broschüre "Versicherungsschutz" ist auf Seite 9 zum Lehrer-Schülerbetrieb folgendes zu lesen:

Sollte bei dem Lehrer-Schülerbetrieb ein Haftpflichtschaden verursacht werden, so wird die Schadensregulierung über die Halterhaftpflicht-Versicherung des Lehrers abgewickelt.

Alles klar?!!!

Gruß, Minare
 

micbu

User
Das ist aber Unsinn da der Halter haftpflicht versichert sein muss und nicht der verantwortliche Pilot. Es gibt keine verpflichtende Pilotenhaftpflicht. Was ist nun, wenn der Aufpasser keine Haftpflicht Versicherung hat? Es ist in D verpflichtend so, dass der Haler versichert sein muss, nicht der verantwortliche Pilot. Das ist eine Bedingung beim DMFV die sich scheinbar nicht mit unserem Gesetz vereinbaren laesst oder kann mir jemand dazu die Rechtslage erklaeren? Oder wie kann der DMFV hier bestimmen, dass nicht der Halter sondern der verantwortliche Pilot zahlen soll? Die hHalterhaftpflicht im Modellflug ist schliesslich verschuldensunabhaengig.

Michael
 
Soweit ich das weiß ist die Versicherungspflicht für den Piloten vorgeschrieben, und nicht für den Halter (das ist bei PKW so).
Laut DMFV ist "der Spotter" der Pilot, er hat auch den Lehrersender und ist im Sinne vom DMFV der Steuerer, der FPV Flieger ist kein verantwortlicher Steuerer laut DMFV.

Bei der DMO muss nur ein Spotter daneben stehen, der korrigierend einsagen kann und den Sender übernehmen und selber steuern kann. Sobald dieser aber steuert ist er verantwortlich und muss deshalb selber versichert sein! (meine Vermutung, aber da Versicherungspflicht für den Piloten besteht kann das garnicht anders sein!).

Das ganze ist in den Versicherungsunterlagen nachzulesen.

Ebenso schaut es bei normalem Lehrer/Schüler aus was nicht auf Vereinsgelände als beim Wildfliegen bzw. "Privat" erfolgt, hier ist das ganze nicht versichert!
Steht weiter vorne bei den Links, das war mir aufgefallen weil es einen Freund von mir persönlich betrifft. er machte immer Lehrer/Schüler auf einem nicht eingetragenen privaten Modellflugplatz und war der Meinung versichert zu sein da er ja versichert ist und den Lehrersender hat.

Sepp

Edit: laut DMO: http://www.deutsche-modellsport-organisation.de/Wiese.html
steht aber auch "Modellhalterhaftpflicht" aber ab nun eine nichtversicherte Person damit fliegen dürfte????
Muss der Halter dann anwesend sein, oder können dann 10 Leute mit den versicherten Modellen eines Halters gleichzeitig fliegen an verschiedenen Plätzen?
 
Edit: laut DMO: http://www.deutsche-modellsport-organisation.de/Wiese.html
steht aber auch "Modellhalterhaftpflicht"
Genau so ist es:

Anspruch auf Schadenersatz besteht nach LuftVG nicht gegen den Piloten sondern gegen den Halter des Luftfahrzeugs. Es ist genau wie beim Auto: Die Versicherung des Fahrzeugs zahlt, egal wer gefahren ist.

aber ab nun eine nichtversicherte Person damit fliegen dürfte????
Natürlich dürfen andere damit fliegen, genau wie beim Auto.

Muss der Halter dann anwesend sein, oder können dann 10 Leute mit den versicherten Modellen eines Halters gleichzeitig fliegen an verschiedenen Plätzen?
Das kommt drauf an.

Wenn bei einem größeren Schadenfall der Halter nicht einmal anwesend war wird die Versicherung schon versuchen zu prüfen ob er tatsächlich der Halter ist, oder ob man ihr hier nur einen Schaden eines Dritten unterschieben will der selber nicht versichert ist, und je schlimmer der Schadenfall desto enger wird das werden, da sollte man also keine Spielchen versuchen.

Bei Flugmodellen gibt es ja keinen irgendwo registrierten Halter. Wenn ich jetzt zum Beispiel eines meiner Modelle einem Verwandten oder Freund leihweise für eine gewisse Zeit mit nach Hause gebe, so dass er selber über dessen Einsatz verfügt, es zum Fliegen vorbereitet usw. könnte man bereits sagen dass er der Halter ist, selbst wenn wir uns einig sind, dass es mein Eigentum bleibt.

Im Übrigen gibt es ja beim DMFV auch Jugend- und Studententarife usw., so dass sich jeder die Versicherung leisten kann.
 
Interessant ist das ganze vor allem bei Veranstaltungen wie Kindertag oder Schnupperfliegen.
Das heißt wenn ich einem Interessierten meinen Sender in die Hand drücke, und der meinen Segler versucht zu fliegen, dann wäre das 100% über meine Versicherung abgedeckt?
Selbst wenn der nun total unfähig ist das Modell zu steuern (obwohl er sagte er könne das) und deswegen einen Unfall verursacht???

Das heißt wenn ich meine Frau beim wildfliegen mal fliegen lasse, der Segler in der Luft in Sicherer Höhe und Entfernung ist, dann ist das 100% legal und abgesichert?
Logisch dass ich Ihr keinen Jet oder übermotorisierten Kunstfliger/Nurflügler testen lasse....:rolleyes:

Sepp
 
In der DMFV Broschüre "Versicherungsschutz" ist auf Seite 9 zum Lehrer-Schülerbetrieb folgendes zu lesen:

Sollte bei dem Lehrer-Schülerbetrieb ein Haftpflichtschaden verursacht werden, so wird die Schadensregulierung über die Halterhaftpflicht-Versicherung des Lehrers abgewickelt.
Grundsätzlich muss auch im Lehrer-Schüler-Betrieb immer die Versicherung des Halters haften, völlig egal ob der Halter nun Lehrer, Schüler oder keines von beiden ist. Dieses Zitat bezieht sich auf eine besondere kostenlose Zusatzleistung in einem ganz bestimmten DMFV-Tarif und nur unter ganz besonderen Umdtänden. Im Zusammenhang steht da:

2. Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder

2.1. Halterhaftpflicht-Versicherung für den Betrieb von Flugmodellen bis zu 25 Kilogramm Gesamt-Abfluggewicht über die DMFV-Mitgliedschaft

[...]

Im Vereinsrahmen oder Vereinsinteresse ist der sogenannte Lehrer-/Schülerbetrieb mitversichert.

Modellfluginteressierte können durch Unterstützung von DMFV-Vereinsmitgliedern auf deren Vereinsgeländen den ferngesteuerten Modellflug erlernen. Dies erfolgt im Lehrer-/Schülerbetrieb. Eine feste Verbindung von Lehrer- und Schülersender ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass der Lehrer neben dem Schüler steht und direkt eingreifen kann. Der Verein muss dem DMFV angehören und der Lehrer-/Schülerbetrieb muss auf dem Modellfluggelände eines dem DMFV angeschlossenen Modellflugvereins stattfinden.

- Bei den Modellfluginteressenten bzw. Schülern muss es sich um Vereinsmitglieds-Anwärter bzw. DMFV-Mitgliedsanwärter handeln.
- Der Betrieb der Flugmodelle durch die Mitgliedsanwärter darf nur unter der Aufsicht eines Mitglieds eines DMFV-Mitgliedsvereins erfolgen.
- Der Flugbetrieb muss vor Aufnahme und nach Beendigung des Lehrer-/Schülerbetriebes in das Flugleiterbuch eingetragen werden.
- Die Versicherungsdauer je Anwärter beträgt maximal sechs Monate, gerechnet vom Tag der ersten Einweisung an.
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schadenfälle, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingetreten sind.
- Sollte bei dem Lehrer-/Schülerbetrieb ein Haftpflichtschaden verursacht werden, so wird die Schadensregulierung über die Halterhaftpflicht-Versicherung des Lehrers abgewickelt.

Diese Versicherungsleistung ist bei DMFV-Mitgliedsvereinen und deren gemeldeten und versicherten Mitgliedern prämienfrei enthalten.
Der Tarif ist also sowieso seltsam, da er für alles über 1000g nur im Vereinsrahmen gilt.

Allerdings wird er trotzdem als Halter-Haftpflicht bezeichnet, daraus leite ich erstmal ab, dass der Betrieb im Verein wenn das Modell einem Vereinsmitglied gehört sowieso versichert ist, egal wer fliegt, mit oder ohne Lehrer-Schüler. Wenn der DMFV will, dass hier grundsätzlich der Pilot auch Vereinsmitglied sein muss, dann muss er das rein schreiben, steht aber nicht drin.

Worin liegt denn dann aber diese prämienfreie zusätzliche Versicherungsleistung des unter diesen genauen Bedingungen abgewickelten Lehrer-Schüler-Betriebs?

Ich kann das nur so verstehen, dass hier zusätzlich ausnahmsweise auch der Betrieb von Modellen abgesichert ist, die dem Schüler gehören, obwohl er selber kein Mitglied ist und keine Versicherung hat.

Von diesem Spezialfall abgesehen muss aber auch im Lehrer-Schüler-Betrieb immer die Versicherung des Halters haften, völlig egal ob der Halter nun Lehrer, Schüler oder keines von beiden ist.
 
Das heißt wenn ich einem Interessierten meinen Sender in die Hand drücke, und der meinen Segler versucht zu fliegen, dann wäre das 100% über meine Versicherung abgedeckt?
Ja.

Selbst wenn der nun total unfähig ist das Modell zu steuern (obwohl er sagte er könne das) und deswegen einen Unfall verursacht???
Irgendwo gibt es da sicher auch Grenzen, wenn dir klar gewesen sein mußte, dass das schief geht. So blauäugig wird aber in der Praxis kaum jemand sein Modell aus der Hand geben.
 
Hallo Minare,

es geht doch um diesen Satz:
Diese Versicherungsleistung ist bei DMFV-Mitgliedsvereinen und deren gemeldeten und versicherten Mitgliedern prämienfrei enthalten.

Ich denke ich verstehe wie du das interpretierst. Ich fände das aber ziemlich konfus. :confused:

Denn in dem Falle wäre es nicht wie propagiert eine "prämienfreie" Mehrleistung sondern eine Minderleistung, und zwar in dem Sinne, dass die Haftpflichtversicherung kneift wenn nicht sowohl Halter als auch Pilot versicherte DMFV-Mitglieder sind. Das müßte dann aber deutlicher drin stehen, statt nur im Zusammenhang mit Lehrer-Schüler-Betrieb erwähnt zu werden.

Normal muss eine Halter-Haftpflicht zahlen, egal wer fliegt.
 

AndreasM

User
Hallo Galileo1,


auf Anfrage zu diesem Thema beim DMFV bekam ich folgende Antwort:

Bei dem mitversicherten Lehrer-Schüler-Betrieb ist nicht wichtig, wem das verwendete Modell gehört.

Es kann dem Lehrer sein, es kann dem Schüler sein oder auch einer anderen Person.


In einem Schadenfall (Haftpflicht) trägt der Versicherungsschutz des Lehrers den Schaden.

Das eingesetzte Modell ist hier nicht versichert. Versichert ist nur der Schaden, der bei einem unbeteiligten Dritten entsteht.
 
Ach, Kinners, machts doch nicht so kompliziert: Für jeden durch ein Modell verursachte Schaden ist die Haftpflichtversicherung des Halters zuständig. Grundsätzlich. Immer. Ohne Ausnahme.

Oliver
 

MaikG

User
Ach, Kinners, machts doch nicht so kompliziert: Für jeden durch ein Modell verursachte Schaden ist die Haftpflichtversicherung des Halters zuständig. Grundsätzlich. Immer. Ohne Ausnahme.

Oliver

Das widerspricht aber der im vorherigen Beitrag geposteten erklärung des Versicherungsgebers (DMFV).

Eine änliche Antwort wie Andreas, habe ach ich vor einiger Zeit vom Verband bekommen. Mir ging es dabei hauptsächlich darum, dass wenn jemand, der noch nicht im Verein oder versichert ist, mit seinem frisch erworbenen Anfängerflieger auf den Platz zum "schnuppern" kommt, man diesen über L/S mit seinem eigenen Modell schulen kann.
 
Das widerspricht aber der im vorherigen Beitrag geposteten erklärung des Versicherungsgebers (DMFV).

Die Versicherungspflicht für Luftfahrzeuge (und damit auch für Flugmodelle) steht im LuftVG. Das Thema wurde ja nun auch hier im Forum bis zum erbxxxx durchgekaut,

LuftVG Paragraph 33 legt gesetzlich fest, daß der Halter für Schäden an Personen und Sachen haftet, die nicht im Flugzeug transportiert werden, und Paragraph 43, daß der Halter zur Deckung der Haftung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen hat.

Damit ist es schlicht unerheblich sein, wenn da angeblich irgendwelche Versicherungen etwas anderslautendes schreiben. Ebenso unerheblich ist das Thema Lehrer/Schüler, denn die Begriffe kennt das Gesetz überhaupt nicht.

Ich vermute eher, daß es bei den Antworten um andere Versicherungsfälle ging, denn die Anforderungen des LufVG ist den Versicherungen selbstverständlich wohlbekannt.

Oliver
 

micbu

User
So ist es. Eine Vericherung kann sich aber natürlich vetraglich verrpflichten freiwillig zu zahlen. Vorgeschrieben ist per Gesetz definitif, dass der Halter versichert ist. Ob eine über den Lehrer bestehende Versicherung für den Halter dem Gesetzgeber genügt, das sollten die Juristen klären. Aber warum eigentlich nicht?

Michael
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten