In der DMFV Broschüre "Versicherungsschutz" ist auf Seite 9 zum Lehrer-Schülerbetrieb folgendes zu lesen:
Sollte bei dem Lehrer-Schülerbetrieb ein Haftpflichtschaden verursacht werden, so wird die Schadensregulierung über die Halterhaftpflicht-Versicherung des Lehrers abgewickelt.
Grundsätzlich muss auch im Lehrer-Schüler-Betrieb immer die Versicherung des Halters haften, völlig egal ob der Halter nun Lehrer, Schüler oder keines von beiden ist. Dieses Zitat bezieht sich auf eine besondere kostenlose Zusatzleistung in einem ganz bestimmten DMFV-Tarif und nur unter ganz besonderen Umdtänden. Im Zusammenhang steht da:
2. Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder
2.1. Halterhaftpflicht-Versicherung für den Betrieb von Flugmodellen bis zu 25 Kilogramm Gesamt-Abfluggewicht über die DMFV-Mitgliedschaft
[...]
Im Vereinsrahmen oder Vereinsinteresse ist der sogenannte Lehrer-/Schülerbetrieb mitversichert.
Modellfluginteressierte können durch Unterstützung von DMFV-Vereinsmitgliedern auf deren Vereinsgeländen den ferngesteuerten Modellflug erlernen. Dies erfolgt im Lehrer-/Schülerbetrieb. Eine feste Verbindung von Lehrer- und Schülersender ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass der Lehrer neben dem Schüler steht und direkt eingreifen kann. Der Verein muss dem DMFV angehören und der Lehrer-/Schülerbetrieb muss auf dem Modellfluggelände eines dem DMFV angeschlossenen Modellflugvereins stattfinden.
- Bei den Modellfluginteressenten bzw. Schülern muss es sich um Vereinsmitglieds-Anwärter bzw. DMFV-Mitgliedsanwärter handeln.
- Der Betrieb der Flugmodelle durch die Mitgliedsanwärter darf nur unter der Aufsicht eines Mitglieds eines DMFV-Mitgliedsvereins erfolgen.
- Der Flugbetrieb muss vor Aufnahme und nach Beendigung des Lehrer-/Schülerbetriebes in das Flugleiterbuch eingetragen werden.
- Die Versicherungsdauer je Anwärter beträgt maximal sechs Monate, gerechnet vom Tag der ersten Einweisung an.
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schadenfälle, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingetreten sind.
- Sollte bei dem Lehrer-/Schülerbetrieb ein Haftpflichtschaden verursacht werden, so wird die Schadensregulierung über die Halterhaftpflicht-Versicherung des Lehrers abgewickelt.
Diese Versicherungsleistung ist bei DMFV-Mitgliedsvereinen und deren gemeldeten und versicherten Mitgliedern prämienfrei enthalten.
Der Tarif ist also sowieso seltsam, da er für alles über 1000g nur im Vereinsrahmen gilt.
Allerdings wird er trotzdem als Halter-Haftpflicht bezeichnet, daraus leite ich erstmal ab, dass der Betrieb im Verein wenn das Modell einem Vereinsmitglied gehört sowieso versichert ist, egal wer fliegt, mit oder ohne Lehrer-Schüler. Wenn der DMFV will, dass hier grundsätzlich der Pilot auch Vereinsmitglied sein muss, dann muss er das rein schreiben, steht aber nicht drin.
Worin liegt denn dann aber diese prämienfreie zusätzliche Versicherungsleistung des unter diesen genauen Bedingungen abgewickelten Lehrer-Schüler-Betriebs?
Ich kann das nur so verstehen, dass hier zusätzlich ausnahmsweise auch der Betrieb von Modellen abgesichert ist, die dem Schüler gehören, obwohl er selber kein Mitglied ist und keine Versicherung hat.
Von diesem Spezialfall abgesehen muss aber auch im Lehrer-Schüler-Betrieb immer die Versicherung des Halters haften, völlig egal ob der Halter nun Lehrer, Schüler oder keines von beiden ist.