Konflikt Modellflieger vs Jäger

DAH

User
Hallo,

ich möchte euch ein Ratgeber, welcher in Zusammenarbeit mit einem unserer Kooperationsanwälte - Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler - erstellt wurde, vorstellen. Der Artikel behandelt den immer wieder auftretenden Konflikt zwischen Jägern und Modellfliegern.
In mehreren Foren – sowohl für Jäger als auch Modellflieger – konnte ich immer wieder von genau dieser Problematik lesen. Wie so oft ist der Grund dafür die ungenügende Aufgeklärtheit über die Rechte des jeweils anderen, der Artikel bietet die Möglichkeit dies zu ändern.

Hier ist der Artikel nachzulesen: http://www.deutsche-anwaltshotline....r-konflikt-zwischen-modellpiloten-und-jaegern

Ich hoffe der Beitrag klärt einige der rechtlich relevanten Fragen.

MfG
 
Interessanter Artikel,

schade daß soviele Fehler drin sind.

Der Passus hier: (Zitat aus dem Artikel)

----
Ist der Jäger gleichzeitig Grundstückseigentümer, so steht es ihm nach Belieben frei, den Modellflug zu dulden oder den Piloten eben von seinem Grundstück zu verjagen. Dass grundsätzlich jeder Modellflug auf privatem Grund das Einverständnis des Eigentümers voraussetzt, sollte ohnehin der verantwortungsbewusste Modellpilot wissen.
----

Stimmt meiner Ansicht nach nicht. Zumindest nicht in ganz Deutschland. Das ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. In BaWü zum Beispiel kann mich der Grundstückseigentümer zumeist nicht seines Landes verweisen.
Da ist die Nutzung der freien Landschaft und der Landwirtschaftlichen Flächen ausserhalb der Nutzteil im Landesnaturschutzgesetz geregelt.
Ich hätte mir gewünscht dass das Thema etwas tiefer und detailierter Dargestellt wird. So pauschal stimmt da vieles einfach nicht.

Das Thema daß man zum Starten und Landen immer die Erlaubnis des Grundstückseigentümers braucht stimmt wohl so auch nicht. Siehe:

https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2006/0668_2D06.pdf

In dieser Bundesratsdrucksache steht auf Seite 21 im ditten Absatz zu lesen:

-----
§ 25 LuftVG erfasst nur solche Luftfahrzeuge, für die es genehmigte Flugplätze gibt. Dies trifft auf die in § 15a und § 16 genannten Luftfahrzeuge nicht zu. Der Begriff des Flugplatzes wird in § 6 Abs. 1 LuftVG definiert. Flugplätze sind demnach Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände. Weitere Flugplätze kennt das Luftverkehrsgesetz nicht. So gibt es keine Drachen-, Flugmodell - und Raketenflugplätze. Deshalb gelten der Flugplatzzwang und die in § 25 vorgesehene Erlaubnispflicht für die in § 15a und 16 genannten Luftfahrzeuge grundsätzlich nicht. [...]
-----

Da Modellflug Gelände nicht als Flugplätze angesehen werden gilt §25 LuftVG nicht Modelle die im Rahmen des Erlaubnisfreien Modellfluges betrieben werden dürfen.

Bitte das Thema nochmal genauer beleuchten!

Gruß

Alex
 

BZFrank

User
Hans,

ich halte das nicht für sinnvoll. Alex ist der Meinung das das LNatSchG BW §35 und §37 (und anderer Bundesländer) einen Anspruch auf freie Nutzung eines beliebigen öffentlichen oder nicht umzäunten privaten Geländes zum Modellflug herleitet und zwar ohne das die Erlaubnis des Besitzers vorliegt. Er ist auch der Ansicht das ev. Verbotsschlider die den Zugang dazu einschränken nichtig seien und auch ein Grundstücksbesitzer ihn nicht seines Geländes verweisen darf. Ich halte diese Ansicht für falsch und nicht geeignet ohne antwaltliche Überprüfung so im Wiki zu stehen (Frage an die Anwälte der Verbände wäre sinnvoll). Die einhellige bestehende Rechtsauffassung ist meiner Auffassung nach das für Modellflug eine Erlaubnis des Grundstücksbesitzers vorliegen muss.

Gruß

Frank
 

Gast_65723

User gesperrt
Wem gehört die Wiese ?

Wem gehört die Wiese ?

Moin ,
fliegen nur mit Genehmigung des Grundstückseigentümers .... recht und schön , nur ... woher weiss ich wem die Wiese gehört ?
Ich fliege mit einem Motorsegler oft auf Wiesen in meiner näheren Umgebung .
Das hängt stets vom jeweiligen Mäh-Zustand der Wiese ab ... wegen Landung ... klar .
Ich hatte noch NIE irgendwelche Probleme mit Landwirten .
Sollte nun ein Bauer kommen und mir sagen , er möchte das nicht , würde ich selbstverständlich " das Feld räumen " .
Natürlich kann mir der Eigentümer das Betreten seines Grundstückes verbieten , das stand für mich nie in Frage .
Was soll aber ein Bauer dagegen haben , dass da einer auf seiner gemähten Wiese ein Fliegerle landen lässt ?
Selbstverständlich sollte man nicht mit seinem Auto auf die Wiese fahren oder regelrecht " Events " stattfinden lassen , mit mehreren Personen oder gar Abfall hinterlassen .
Dann kommt man gut miteinander aus ... ;)
Bei Jägern siehts natürlich wieder etwas Anders aus .
Wenn man Abends auf einer Wiese fliegt , auf oder bei der ein Hochsitz steht , auf dem der Jäger ansitzen will , oder schon sitzt , kann ich seinen Unmut verstehen .
Das Recht den Flieger von der Wiese zu verweisen hat er aber nicht , da er ( i.r.R. ) nicht der Eigentümer ist .

So sehe ich das ... als Modellflieger und Jäger .....
 
Moin ,
fliegen nur mit Genehmigung des Grundstückseigentümers .... recht und schön , nur ... woher weiss ich wem die Wiese gehört ?
Ich fliege mit einem Motorsegler oft auf Wiesen in meiner näheren Umgebung .
Das hängt stets vom jeweiligen Mäh-Zustand der Wiese ab ... wegen Landung ... klar .
Ich hatte noch NIE irgendwelche Probleme mit Landwirten .
Sollte nun ein Bauer kommen und mir sagen , er möchte das nicht , würde ich selbstverständlich " das Feld räumen " .
Natürlich kann mir der Eigentümer das Betreten seines Grundstückes verbieten , das stand für mich nie in Frage .
Was soll aber ein Bauer dagegen haben , dass da einer auf seiner gemähten Wiese ein Fliegerle landen lässt ?
Selbstverständlich sollte man nicht mit seinem Auto auf die Wiese fahren oder regelrecht " Events " stattfinden lassen , mit mehreren Personen oder gar Abfall hinterlassen .
Dann kommt man gut miteinander aus ... ;)
Bei Jägern siehts natürlich wieder etwas Anders aus .
Wenn man Abends auf einer Wiese fliegt , auf oder bei der ein Hochsitz steht , auf dem der Jäger ansitzen will , oder schon sitzt , kann ich seinen Unmut verstehen .
Das Recht den Flieger von der Wiese zu verweisen hat er aber nicht , da er ( i.r.R. ) nicht der Eigentümer ist .

So sehe ich das ... als Modellflieger und Jäger .....



Hi Jürgen

Wenn man das so handhabt wird es Wahrscheinlich auch keine Probleme geben.
Wir halten es im Verein so, wenn am Abend der Jäger kommt hören wir das Fliegen auf.
Wir haben auch schon unsere Hütte den Jägern für ihre Versammlung zu Verfügung gestellt.
Wir haben kein Problem mit unseren Jägern.

Gruß,Herbert;););)
 

MaikG

User
Moin ,
fliegen nur mit Genehmigung des Grundstückseigentümers .... recht und schön , nur ... woher weiss ich wem die Wiese gehört ?

Wenn man nicht weiß, wem die Wiese gehört, hat man keine Genehmigung des Grundstückseigentümer und darf folglich nicht fliegen.
Dann gehst Du aufs Grundbuchamt und bittest um Auskunft.
Schließlich bist es ja Du, der dort fliegen möchte, also kann es doch auch nicht zuviel verlangt sein, sich selbst darum zu kümmern, die Genehmigung zu bekommen.

Ich versteh das Anspruchdenken so mancher Wildflieger nicht. Wenn Ihr so einfach fremden Besitz zum starten/landen betretet, wäre es im Umkehrschluß ja auch völlig in Ordnung, wenn jemand auf Euren Grundstücken im Aussenbereich sein Vesper auspackt und munter anfängt zu grillen... Klar, wenn Ihr ihn verteibt wird er schon verschwinden, aber solange Ihr es nicht merkt ist es ja anscheinend egal..
 

Gast_65723

User gesperrt
Weltfremd

Weltfremd

Wenn man nicht weiß, wem die Wiese gehört, hat man keine Genehmigung des Grundstückseigentümer und darf folglich nicht fliegen.
Dann gehst Du aufs Grundbuchamt und bittest um Auskunft.
Schließlich bist es ja Du, der dort fliegen möchte, also kann es doch auch nicht zuviel verlangt sein, sich selbst darum zu kümmern, die Genehmigung zu bekommen.

Ich versteh das Anspruchdenken so mancher Wildflieger nicht. Wenn Ihr so einfach fremden Besitz zum starten/landen betretet, wäre es im Umkehrschluß ja auch völlig in Ordnung, wenn jemand auf Euren Grundstücken im Aussenbereich sein Vesper auspackt und munter anfängt zu grillen... Klar, wenn Ihr ihn verteibt wird er schon verschwinden, aber solange Ihr es nicht merkt ist es ja anscheinend egal..

Hi ,
nix für ungut , aber das ist schon etwas weltfremd .
Nach der These müsste jedes Kind , das im Herbst seinen Drachen auf ner Wiese steigen lässt , jeder Hundebesitzer , der mit seinem Bello über die Wiese läuft , vorher die Erlaubnis des Bauern einholen .... gehts noch ?
Möchtest Du in so einer Welt leben ?
Wir reden hier von Wiesen , nicht von eingezäunten Grundstücken .
Den möchte ich sehen , der aufs Amt geht um für alle Wiesen ums Dorf herum die Eigentümer herauszufinden .
Grillen auf fremden Grundstücken und seinen Flieger auf ner gemähten Wiese landen , ist ja wohl ein kleiner aber feiner Unterschied .
Ich habe des öfteren Kontakt zu Landwirten beim Fliegen ... es gab noch nie negatives Feedback .
Es ist doch wie ( fast ) stets im Leben ... wie man in den Wald hineinruft , so schallt es heraus .
Ich finde , hier wird eine Problematik künstlich erzeugt , die es im richtigen Leben gar nicht gibt .
Bei uns im Dorf scheinen Alle ( Bauern , Jäger und Flieger ) etwas entspannter zu sein als Anderswo ....:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:

MaikG

User
Hi ,
nix für ungut , aber das ist schon etwas weltfremd .
Den möchte ich sehen , der aufs Amt geht um für alle Wiesen ums Dorf herum die Eigentümer herauszufinden .
Dann musst Du vorbeikommen, wenn Du mich anschauen willst.
Im Gegenteil, es ist Weltfremd, das nicht zu tun. Ist doch ganz einfach, alles was nicht mir gehört, gehört zwangsläufig jemand anderem. Und wenn ich es nutzen möchte, frage ich den gefälligst auch um Erlaubnis, das gebietet schon die Höflichkeit!

Grillen auf fremden Grundstücken und seinen Flieger auf ner gemähten Wiese landen , ist ja wohl ein kleiner aber feiner Unterschied .
Ach wirklich? Ich sehe da keinen so signifikanten Unterschied, ausser vieleicht, dass das Grillen noch eher erlaubt ist, da es als betreten iSv §56 NschG zu Erholungszwecken gestattet ist (den Modellflug hat das VGH Münster hiervon übrigends explizit ausgeschlossen).

Ich habe des öfteren Kontakt zu Landwirten beim Fliegen ... es gab noch nie negatives Feedback .
Es ist doch wie ( fast ) stets im Leben ... wie man in den Wald hineinruft , so schallt es heraus .
Ich finde , hier wird eine Problematik künstlich erzeugt , die es im richtigen Leben gar nicht gibt .
Bei uns im Dorf scheinen Alle ( Bauern , Jäger und Flieger ) etwas entspannter zu sein als Anderswo ....:confused:
Das freut mich, das es bei Euch keine Probleme gibt, das macht es aber noch lange nicht rechtmäßig.

Meiner Meinung nach muß/sollte man zum starten und landen sein eigenes bzw Vereinsgelände nutzen oder zumindest den Eigentümer um Erlaubnis bitten.
 

Gast_65723

User gesperrt
Dann musst Du vorbeikommen, wenn Du mich anschauen willst.
Im Gegenteil, es ist Weltfremd, das nicht zu tun. Ist doch ganz einfach, alles was nicht mir gehört, gehört zwangsläufig jemand anderem. Und wenn ich es nutzen möchte, frage ich den gefälligst auch um Erlaubnis, das gebietet schon die Höflichkeit!


Ach wirklich? Ich sehe da keinen so signifikanten Unterschied, ausser vieleicht, dass das Grillen noch eher erlaubt ist, da es als betreten iSv §56 NschG zu Erholungszwecken gestattet ist (den Modellflug hat das VGH Münster hiervon übrigends explizit ausgeschlossen).


Das freut mich, das es bei Euch keine Probleme gibt, das macht es aber noch lange nicht rechtmäßig.

Meiner Meinung nach muß/sollte man zum starten und landen sein eigenes bzw Vereinsgelände nutzen oder zumindest den Eigentümer um Erlaubnis bitten.

Na dann ... Hut ab vor so einem vorbildlichen Untertanen ....
 
Den möchte ich sehen , der aufs Amt geht um für alle Wiesen ums Dorf herum die Eigentümer herauszufinden .


Auch ich habe das schon gemacht. Hat wohl was mit Erziehung und Respekt vor fremdem Eigentum zu tun. Vielleicht wird ja in Deiner Kommune alles zusammengeworfen, wer weiss das schon.....

Grüße
Markus
 
Er ist auch der Ansicht das ev. Verbotsschlider die den Zugang dazu einschränken nichtig seien und auch ein Grundstücksbesitzer ihn nicht seines Geländes verweisen darf.

Das habe ich so nie geschrieben. Richtig ist aber das man sich das Aufstellen eines Schildes "Betreten Verboten" in vielen Bundesländern genehmigen lassen muss. Und die Hürden dafür sind recht hoch.

Ich halte diese Ansicht für falsch und nicht geeignet ohne antwaltliche Überprüfung so im Wiki zu stehen (Frage an die Anwälte der Verbände wäre sinnvoll). Die einhellige bestehende Rechtsauffassung ist meiner Auffassung nach das für Modellflug eine Erlaubnis des Grundstücksbesitzers vorliegen muss.

Wenn das Deine Aufassung ist, kannst Du sicherlich belegen woher sich Deine Auffassung ableitet?
Das ich in vielen Bundesländern keine Erlaubnis brauche um Grundstücke in der freien Landschaft zu betreten um dort Sportliche oder Spielerische aktivitäten auszuüben habe ich dargelegt.
Vergleiche Landesnaturschutzgesetz BW und andere.

Dass man für Modelle unter 5Kg keine Starterlaubnis des Grundstückseigentümers braucht im Sinne des LuftVG kannste hier nachlesen:

https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2006/0668_2D06.pdf

Seite 21, 3. Absatz.

Mich würde ernsthaft interessieren woher diese Rechtsauffassung kommt dass man eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers braucht.
Diese lässt sich meiner Meinung nach nicht (zumindest in vielen Bundesländern) über die Betretungsrechte herleiten und auch nicht übers LuftVG.
Also woher kommt die?

Gruß

Alex
 
Wenn man nicht weiß, wem die Wiese gehört, hat man keine Genehmigung des Grundstückseigentümer und darf folglich nicht fliegen.
.

Das ist so pauschal schlicht und ergreifend falsch.
Ich bitte um Verweise auf Gesetzestexte die diese Aussage stützen!

Gruß

Alex
 
Das ich in vielen Bundesländern keine Erlaubnis brauche um Grundstücke in der freien Landschaft zu betreten um dort Sportliche oder Spielerische aktivitäten auszuüben habe ich dargelegt.
Vergleiche Landesnaturschutzgesetz BW und andere.

Hallo Alex,

wurde das aber nicht schon in einigen Threads hier im Forum als "nicht für den Modellflug zutreffend" enttarnt? Gerade aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht? Oder erinnere ich mich da jetzt falsch?

Grüße
Markus
 
Wäre schön, wenn Du uns helfen würdest, Alex, den Magazinbeitrag zu aktualisieren.
Könnte die eine oder andere Diskussion hier überflüssig machen.

Servus
Hans

Hallo Hans,

kann ich gerne machen.
Laut Bundesnaturschutzgesetzt und vielen Landesnaturschutzgesetzen brauche ich zum Betreten eines Grundstückes in der freien Landschaft keine Erlaubnis des Eigentümers.

Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG § 59 (ff):
§ 59 Betreten der freien Landschaft

(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).

Ferner gibt es Landesnaturschutzgesetze, für BW zum Beispiel NNatschG § 51 (ff):
§ 51 Betreten der freien Landschaft

(1) Jeder darf die freie Landschaft zum Zweck der Erholung unentgeltlich betreten. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

(2) Zum Betreten gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche und spielerische Betätigungen in der freien Landschaft, nicht jedoch das unerlaubte Zelten, Fahren und Abstellen von motorgetriebenen Fahrzeugen oder Anhängern.
Soweit der Flugmodellsport also natur- und landschaftsverträglich durchgeführt wird ist er ebenfalls grundsätzlich erlaubt (zumindest in BW).

An der Stelle würde ich erlaubnisfreien Modellflug unter 5Kg eindeutig als landschaftsverträgliche sportliche oder spielerische Betätigung einstufen wollen.
Wenn ich meinen 1,5kg Segler aus der Hand starte und nacher in einer abgemähten Wiese lande ist das sicherlich landschaftsverträglicher als wenn eine Gruppe Jugendlicher da drauf Frisbee spielt.

Ferner ist laut dieser Bundesratsdrucksache hier:

https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2006/0668_2D06.pdf

§25 LuftVG nicht auf erlaubnisfreien Modellflug unter 5kg nicht anwendbar. (Seite 21, 3. Absatz)

Die Aussage im RC-Network Artikel dass ich grundsätzlich die Genehmigung des Grundstückseigentümers brauche halte ich so für falsch.
Das muss präzisiert werden. In einer mehrzahl der Bundesländer brauche ich die nämlich nicht. Meiner Meinung nach.
 
Hallo Alex,

wurde das aber nicht schon in einigen Threads hier im Forum als "nicht für den Modellflug zutreffend" enttarnt? Gerade aufgrund der bestehenden Versicherungspflicht? Oder erinnere ich mich da jetzt falsch?

Grüße
Markus

Kann ich mich nicht dran erinnern. Wieso sollte das so sein? Haste eine Quelle?
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten