Versicherung Modellflug

Hallo Leute

Ich hab mal eine frage an Euch, wegen der Haftpflicht Modelbauversicherung.

Da ich in nächster Zukunft zu einen Verein will und da der Versicherungsschutz Pflicht ist hab
ich meinen Versicherungsvertreter gefragt ob es Versichert ist, er sagte JA.

Bin bei der Zurich hab da das komplette Paket Multiplus oder wie das heisst.

Die im Verein glauben das aber nicht.

Ist jemand auch bei der Zurich Versichert und weis es zufällig ganz genau.

Vielen Dank

Chris
 
Hallo Chris,

du musst auf jeden Fall versichert sein wenn du Modellflug betreiben willst, und zwar unabhängig davon wo genau du fliegen willst. Das ist nämlich gesetzlich vorgeschrieben, ähnlich wie bei der Haftpflichtversicherung bei KFZ.

Besorg dir doch die Versicherungsbedingungen zu deiner Haftpflichtversicherung (das berühmte Kleingedruckte) und schau sie dir genau an. Dort müsste nämlich genau aufgeführt sein was alles genau versichert ist. Wenn dein Versicherungsvertreter recht hat, dann steht das da auch drin. Falls du diese Informationen nicht haben solltest, hilft dir dein Vertreter sicherlich weiter.
Genau diese Bedingungen solltest du dann dem Vereinsvorstand vorlegen. Dann müssten eigentlich alle Unklarheiten ausgeräumt sein.

Gruß, Karl Hinsch
 

Sammi

User
Ich hab eben mal in die Haftpflichtbedingungen der Zürich reingeschaut, dort heißt es:

Ihr gebrauch von Modellfahrzeugen zu Land und zu Wasser

Damit wären Flugzeuge also ausgeschlossen. Nun kann man den nächsten Absatz in den Leitungen herannehmen:

Ihr gebrauch von Luftfahrzeigen, für die keine Versicherungspflicht besteht

Dies sind allerdings keine Modellflugzeuge, denn für diese besteht eine Versicherungspflicht.

Wenn dein Vertrag also dem Stand der Vertragsbedingungen entspricht, der aktuell auf der Zürich-HP zu finden ist, wirst du um eine zusätzliche Modellhaftpflicht nicht herum kommen.

Zudem, siehs positiv, du bekommst eine extra Karte und kannst damit dann auch im Urlaub, wenns dich packt auf jedem Flugplatz vorbeischauen und Gastfliegen, ohne das du diesen Beweis nochmal antreten musst. Und so teuer ist die Versicherung jetzt wiurklich nicht.
 
Hallo,

ich habe auch die MultiPlus der Zurich. Modellflug bis 5kg ist im Vertrag enthalten. Steht in der Police und ich habe es auch noch einmal schriftlich von meinem Zurichvertreter per E-Mail bekommen.

Kannst also beruhigt fliegen gehen.
 
Hallo,

ich habe auch die MultiPlus der Zurich. Modellflug bis 5kg ist im Vertrag enthalten. Steht in der Police und ich habe es auch noch einmal schriftlich von meinem Zurichvertreter per E-Mail bekommen.

Kannst also beruhigt fliegen gehen.

Achtung !!!

nur bis 5 kg
 

micbu

User
Und bei dieser Frage sind regelmäßig die Versicherungsvertreter überfragt und geben eine falsche Auskunft!!!
Wie bereits vorher geschrieben wurde gilt der Versicherungsschutz der Züricher also NICHT für Flugmodelle die einer Versicherungspflicht unterliegen.
Wer zu den aktuellen Konditionen bei der Züricher Haftpflicht versichert ist, für den besteht KEINE Modellflughaftpflichtversicherung in Deutschland!!!

Michael
 
Hallo,

ich habe auch die MultiPlus der Zurich. Modellflug bis 5kg ist im Vertrag enthalten. Steht in der Police und ich habe es auch noch einmal schriftlich von meinem Zurichvertreter per E-Mail bekommen.

Kannst also beruhigt fliegen gehen.

Ich halte das für ziemlich naiv von der eigenen Versicherung auf den (nicht vorliegenden!) Vertrag eines anderen Versicherungsnehmer rückzuschliessen.

Bei uns am Platz ist es ziemlich einfach, kannst Du die Versicherung und Deckeung des Bereichs nachweisen fliegst du.
Kannst du es nicht, fliegst du nicht.

Die in Verbänden versicherten haben da nie Probleme, wer schon ab und an ungeflogen heimfährt sind ausschliesslich die mit den Haftpflichtversicherungen irgendwelcher Versicherer.

@Chris - was dein Vertreter sagt hat keinerlei Gültigkeit, hinterher sagt er "hab ich nie gesagt..."
Schriftliche Bestätigung des versicherten Modellbetriebs wäre das Minimum, sofern es nicht einfach aus den Unterlagen zu entnehmen ist.
Das solltest Du dann mitführen und so kannst du relativ einfach am Platz deine Versicherung belegen.

Den Haken, den die ganze Sache noch hat - bei jedere Änderung an der Versicherung musst Du aufs Neue selbst kontrollieren ob da nicht wieder seitens der Versicherung etwas ausgeklammert wurde. (Gängige Praxis der Versicherer)
 

f3jsr

User
5 kg Grenze

5 kg Grenze

Und bei Modellen über 5kg außerhalb von einem Verein?
Was machen diese Piloten ( Hangflug )

Gruß Ralph
 
Und bei Modellen über 5kg außerhalb von einem Verein?
Was machen diese Piloten ( Hangflug )

Gruß Ralph

Ich denke, bei denen wird kaum einer dabei sein, der nicht von der Wichtigkeit einer Versicherung weiss und bei einem Verband versichert ist. Die geben wahrscheinlich gerne die 50 EUR im Jahr aus und haben nicht das Gefriemel mit Policen und Vertretern und was auch immer.

So wie ich Deine Frage deute füge ich aber lieber "Ausnahmen gibt es bestimmt auch hier" hinzu ;)

Grüße
Markus
 

udogigahertz

User gesperrt
Bin bei der Zurich hab da das komplette Paket Multiplus oder wie das heisst.


Vielen Dank

Chris

Du solltest deinen Vertrag ganz genau durchlesen, was da drin steht, wenn da z. B. steht, dass "Modellflug bis 5 kg mitversichert ist", heißt das dann, einschließlich Motor? Wenn ja, nur Elektro- oder auch Verbrenner? Steht in einer ganz anderen Klausel dieses Vertrages drin, dass man natürlich nur solche Risiken versichert, für die KEINE Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, so wäre damit dein Modellflieger bis 5 kg NICHT mitversichert! Weil alle Modellflugzeuge von Gesetzes wegen einer Haftpflichtversicherung bedürfen.

Da brauchst du keinen Vertreter fragen, die kennen sich damit sowieso nicht aus.

Willst du ganz sicher gehen, so schreibe einen Brief zur nächsten Geschäftsstelle mit der Bitte, dir nochmal ausdrücklich schriftlich zu bestätigen, dass Modellflugzeuge mitversichert sind.

Diese Antwort wirst du wahrscheinlich nicht bekommen, wenn doch: Umso besser für dich.


Grüße
Udo
 

f3jsr

User
5 kg Grenze

5 kg Grenze

Wo kann ich mich den versichern wenn ich ein Modell > 5kg außerhalb eines Vereines fliegen will?


Gruß ralph
 
Hi!

Die Versicherung ist eigentlich nicht das Problem, DMFV Form II beinhaltet das schon. (nur Beispiel, es gibt ja auch andere Anbieter)
Du brauchst halt ein Gelände mit Aufstiegsgenehmigung, oder aber eine personenbezogene AE wie in Bayern.
Dann hast du ohne Verein auch alle Möglichkeiten.

Ich denke das ist es was du hier nicht bedacht hast.
 

Phippu

User
Hallo Chris

Bin bei der Zürich Schweiz* haftpflicht versichert, bin Schweizer und wohne in der Schweiz, weiss daher nicht, ob dir meine Info allzu viel weiterhilft, aber schaden wird sie hoffentlich auch nicht... ;)

Als ich vor ein paar Jahren wieder mit Modellflug angefangen hatte, wollte ich auch eine Modellflugversicherung abschliessen (früher über den Verein versichert) und hatte mich diesbezüglich bei meinem Versicherungsvertreter erkundigt. Dieser teilte mir nach interner Abklärung mit, dass dies bei meiner Haftpflicht schon dabei wäre und - jetzt kommt das wichtige - hat mir kostenlos die Versicherungskarte im Kreditkartenformat zugestellt, auf der alle Details stehen (Schadenssumme, welche Länder abgedeckt sind etc.) und die beim Fliegen dabei sein sollte/muss. Die Karte verweilt seither im Akku-Fach meines Senders und ist somit - da ich keinen Frei- oder Fesselflug betreibe - immer dabei, ausser ich vergesse den Sender, aber dann fliegt sich's dann auch eher schlecht... :rolleyes:

Was ich sagen möchte: Falls Modellflug in irgendeiner Form von der Zurich Gruppe Deutschland* abgedeckt sein sollte, wird's imho sicherlich auch dort einen ähnlichen Ausweis geben! Kannst ja schlecht immer die Police-Unterlagen dabei haben und zusammen mit dem Flugleiter auf dem Smartphone das aktuelle Kleingedruckte checken...

Gruss Phippu

* Zürich Schweiz und Zurich Gruppe Deutschland gehören beide zur Zurich Insurance Group
 

micbu

User
Leute, es wurde hier jetzt doch schon mehrfach geschrieben. Lest ihr keine Versicherungsbedingungen?
Hier bitte auf Seite 5 lesen:
http://www.zurich.de/NR/rdonlyres/4...B/0/zurich_gruppe_print_privathaftpflicht.pdf

Ihr Gebrauch von Luftfahrzeugen, für die keine Versicherungspflicht besteht
In D besteht Versicherungspflicht und somit besteht in D (für Inländer) kein Versicherungsschutz. Ob ein Schweizer mit seiner Versicherung in D versichert ist weiss ich nicht. Eine in Deutschland lebende Person die bei der Zuricher Haftpflicht versichert ist hat auf jeden Fall damit die Versicherungspflicht für Modellflugzeuge nicht erfüllt. Es besteht kein Versicherungsschutz.

Michael
 

Reinhard

User
Hallo Chris

wie wäre folgendes Vorgehen?
Wenn du beim Kleingedruckten "überfordert" bist (wie vermutlich 95% aller Versicherungsnehmer), dann schreibe an die ZENTRALE einen Brief, stelle unmissverständlich deine Frage(en) und bitte um schriftliche Bestätigung, ob oder ob nicht.
Im Anschreiben kann man das dann noch so formulieren ....... "ich bitte um rechtsverbindliche Auskunft zu Versicherungsvertrag XYZ ......... ob Modellflugbetrieb von Modellen mit/ohne Verbrennungsmaschinen, bis5kg Gesamtmasse / bis 25 kg Gesamtmasse versichert ist...."
Die Frage nach E-Motor kannst auch noch stellen, sollte die Versicherung da unterscheiden, was vermutlich nicht der Fall ist, weil in D-Land rechtlich (Luftrecht) unerheblich ist.
Dann ist jede "subjektive" Interpretation von dir und "Spekulanten" ausgeschlossen.

Unabhängig davon empfehle ich auch eine "Extraversicherung". Macht das (Modellflieger)Leben einfach leichter.
Wenn ich Flugleiter bin, lasse ich keinen "Gast" fliegen, der nicht eine "Modellflugversicherung" hat. Denn ich sehe mich nicht in der Lage, einen "x-beliebigen" Versicherungsvertrag (wenn denn überhaupt vorliegend) darauf zu überprüfen, ob Modellflug versichert ist, oder nicht. Ob der Vertrag dann überhaupt noch besteht ist auch offen.........
Da tut man sich mit einer Versicherungskarte (wie z.B. vom DMFV) viel leichter.
Hintergrund:
In unserer Aufstiegserlaubnis steht unmissverständlich drin, dass nur der fliegen darf, der eine Modellhaftpflichtversicherung hat. Der Flugleiter hat sich vor Aufnahme des Flugbetriebs davon persönlich zu überzeugen.
Kommt er dem nicht nach, ist er im Fall der Fälle mithaftend.

Und nein, dass ist nicht "Hörensagen", sondern vom RA genau so bestätigt worden.
 
Unabhängig davon empfehle ich auch eine "Extraversicherung".

Nun ja, man kann auch empfehlen, nicht auf "Modellflugplätzen" mit dem dort (zu Recht) erforderlichen Nachweises der Versicherung zu fliegen (wohlgemerkt geht es um den "flugleitersicheren" Nachweis, nicht um die Versicherung selber, die ist erforderlich). Hat man nur Modelle bis 5kg, gibt dafür ja selten einen zwingenden Grund. Das vereinfacht die Sache ganz ungemein, sowohl für den Flugleiter, als auch für alle anderen.

Für Modelle über 5kg geht es eh nur noch mit verbandsabhängiger Modellhaftpflicht und Aufstiegsgenehmigung, da stellt sich das Problem nicht mehr.

Oliver
 

micbu

User
Es gibt aber auch Leute, die MÖCHTEN einfach in geselliger Umgebung oder auf einer gepflegten Fläche ihr Hobby ausüben. Diese Personen sollten dann klar, gegenüber dem Flugleiter, nachweisen können, dass eine Versicherung besteht.
Unabhängig davon sollte sich selbst sicher sein, dass Modellflug versichert ist.
Das kann entweder erreichen durch
1) Abschluss einer speziellen Modellflugversicherung
2) schriftlicher Bestätigung des Versicherers, dass der versicherungspflichtige Modellflug mit in der allgemeinen Haftpflicht versichert ist.


Michael
 
Es gibt aber auch Leute, die MÖCHTEN einfach in geselliger Umgebung oder auf einer gepflegten Fläche ihr Hobby ausüben. Diese Personen sollten dann klar, gegenüber dem Flugleiter, nachweisen können, dass eine Versicherung besteht.

Ist ja auch völlig in Ordnung.

Das Hauptproblem des Nachweises im Falle einer allgemeine Haftpflichtversicherung liegt halt darin, daß eine in der Vergangenheit ausgestellte Bestätigung der Versicherung nichts darüber aussagt, ob die Versicherung zum aktuellen Zeitpunkt noch besteht. Da kommt es dann schlicht darauf an, wie sich der Verein "anstellt".

Oliver
 

micbu

User
So ist es. Ich kann hier nur von meiner eigenen Einstellung sprechen. Würde mir jemand, als Flugleiter, einen Versicherungsnachweis von seiner PHV vorlegen, dann würde ich ihn nicht fliegen lassen weil ich nicht nachvollziehen kann welche Leistungen seine PHV erbringt. Das mag ärgerlich für den Piloten sein, aber hier würde ich mich einfach schützen wollen.

Michael
 
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