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Thema: Neue Gebühren bei RegTP Anmeldung ?

  1. #61
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    Tja, aber wenn ich jetzt nur noch 5 Jahre zu leben haette waer das echt n schlechter Deal...

    @Siggi: Die Frechheit daran ist ja auch noch, dass die IAG-eigene Fernsteuerung GEBUEHRENBEFREIT ist...
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  2. #62
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    Hallo Eberhard,
    Wie sieht das eigentlich mit der EG-Gesetzgebung bei den Gastfliegern generell aus?
    bis auf Rumänien ist hier alles erklärt.

    Be a Tiger, fly safe!

    Grüße von
    DoubleWhiskey
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  3. #63
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    Original erstellt von FlugFisch:
    ...@Siggi: Die Frechheit daran ist ja auch noch, dass die IAG-eigene Fernsteuerung GEBUEHRENBEFREIT ist...
    Kannst Du das mal bitte näher erläutern?
    Liebe Grüße Dieter | Ein gutes Foto sagt mehr als 1000 Worte! | http://www.AllesWasFliegt.com
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  4. #64
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    @Flugfisch:
    ... mir bitte auch erläutern ...

    Gruß
    Udo
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  5. #65
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    Moin!

    Na ja, wir betreiben "im Auftrag des Landes" ein RC-Modell und brauchen für die zugehörige Anlage KEINE Gebühren zu blechen.

    mfg
    andi
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  6. #66
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    Hallo Andi,
    hat der "Betreiber" dieser "Anlage" also eine "Befreiung" von einer "Frequenzzuteilung", wenn ja, auf was für einer Gesetzesgrundlage?

    [ 13. Februar 2003, 16:18: Beitrag editiert von: Dieter F. Heinlin ]
    Liebe Grüße Dieter | Ein gutes Foto sagt mehr als 1000 Worte! | http://www.AllesWasFliegt.com
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  7. #67
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    Hi..

    Also der Betreiber der Anlage ist das Land aden-Wuerttemberg, die RC-Anlage ist Landeseigentum und wird von einer landeseigenen Forschungs- und Lehreinrichtung benutzt.

    Zunächst erfolgt auf den Antrag eine Gebühren-Abrechnung ("ganz normal") nach §48 abs 1 TKG.

    Auf meine Anfrage, wer denn als "Halter" eingetragen wird, wurde man bei der RegTP stutzig und hat den Gebührenbescheid aufgehoben. Der entsprechende Gesetztestext liegt mir leider nicht vor.

    Es ist aber anscheinend "normal", dass oeffentliche EInrichtungen keine TKG-Gebühren zahlen müssen. Das gilt auch für unseren Betriebsfunk hier.

    mfg
    andi

    P.S. die Anlage HAT eine Frequenzzuteilung und die entsprechende Urkunde, ist aber von den GEBÜHREN befreit.

    [ 13. Februar 2003, 16:43: Beitrag editiert von: FlugFisch ]
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  8. #68
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    Avatar von Konrad Kunik
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    Cool

    Moin zusammen,

    es tut sich etwas hier !
    Grüße von
    Konrad Kunik
    Mein Verein
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  9. #69
    User Avatar von Sebastian St.
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    Hallo,
    habe vergangene Woche meine neue Urkunde bekommen,mit dem Hinweiß,daß der Gebürenbescheid später folgen soll.Die wissen anscheinend selber nicht,was sie berechnen sollen/dürfen.

    Seppel
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  10. #70
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    Daumen hoch

    Hi Jungs,

    der Einspruch des DMFV zeigt erste Erfolge. Diese Pressemeldung ist seit gestern auf der Seite des DMFV online.

    Erste Erfolge des DMFV in Sachen Frequenznutzungsgebühr

    Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat mitgeteilt, dass eine Gebührenfestsetzung und somit der Erlass eines Gebührenbescheides aufgrund der neuen Gebührenverordnung bisher noch nicht erfolgt sei und kurzfristig auch noch nicht erfolgen wird. Damit dürften die intensiven Bemühungen des DMFV erste Erfolge zeigen. Das Rechtsmittel des Widerspruchs ist damit allerdings derzeit noch nicht statthaft, denn die Erhebung eines Widerspruchs setzt den vorherigen Erlass eines Gebührenbescheids voraus. Bei der Regulierungsbehörde eingehende Widersprüche ohne Erlass eines Gebührenbescheids werden daher von dieser kostenpflichtig zurückgewiesen, es sei denn, sie werden durch den Widerspruchsführer selbst zurückgenommen. Die Mitglieder sollten zur Vermeidung unnötiger Kosten beachten, dass das vom DMFV empfohlene Rechtsmittel des Widerspruchs erst möglich ist, nachdem ein Gebührenbescheid vorliegt.

    Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

    Ihr DMFV
    Also wird wohl im Moment keiner bezahlen müssen bis die Sache endgültig geklärt ist.
    Und da sage mal noch einer. "Die Verbände tun nix"
    Gruss Gernot
    Fasten, wenn ihr Sitz bellt! www.drfly.de
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  11. #71
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    Daumen hoch

    Hallo Gernot!

    Eine super Info, danke!

    Grüße von Uwe
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  12. #72
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    Aufpassen!

    Ein neues Mitglied unserer Jugendgruppe muß auch den Sender anmelden. Ich hatte den Eltern das Formular zur Frequenzzuteilung vorbereitet und ebenfalls das Widerspruchsschreiben des DMFVs ausgedruckt. Beides haben die Eltern letzte Woche an die RegTP Fulda abgeschickt.

    Es kam folgendes zurück:
    1. die Frequenzzuteilung
    2. der Hinweis, daß, falls die Eltern auf den Widerspruch bestehen, eine Straf/Bearbeitungsgebühr über 25,-Euro ansteht.Wir sind leider ins offene Messer gelaufen, das Posting des DMFV vom 11.4. kam ein paar Tage zu spät. Somit müssen jetzt die Eltern in schriftlicher Form ihren Widerspruch zurückziehen und auf die Rechnung in Höhe von ??? warten.
    Alles sehr unschön...

    Grüsse
    Klaus
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  13. #73

    Beitrag

    Hallo Klaus,

    diese Frechheit der Reg. Fulda solltest Du mal dem DMFV posten.

    Gruß Karsten
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  14. #74
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    Beitrag

    Da ist nix zu machen.

    Frequenzzuteilung und Gebührenfestsetzung sind 2 getrennte Verwaltungsakte. Man kann nicht gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen, der noch gar nicht ergangen ist. Gegen die Frequenzzuteilung Widerspruch einzulegen, ist wohl nicht beabsichtigt.

    Also hat man nen Verfahrensfehler begangen, und schon schlägt die Behörde zu. Das ist nämlich einer der sehr seltenen Fälle, wo sie genau weiß was zu tun ist.

    Immerhin ist die Sache in diesem Fall leicht flickbar: Den Widerspruch zurückziehen und gut ist. Wenn ein Gebührenbescheid kommt (in nächster Zeit nicht zu erwarten), gegen diesen (!) Widerspruch einlegen.

    Moral: Nicht irgendwas, was irgendwer hier gepostet hat, nach oberflächlichem lesen falsch befolgen, vor allem nicht, wenns um irgendwelche Verfahrensdinge geht.

    Gruß, Gunter
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