The disaster at JetPower

Ich sehe die Jetpower als eine Messe für den Endverbraucher dan sollten doch auch die Firmen so ehrlich Ihre Produkte präsentieren damit ich wenn ich schon soviel Geld ausgebe auch das bekomme was Sie mir versprechen. Was hilft mir ein Großmodell wenn ich nur Sprit für 3 Minuten mitnehmen kann oder bei einer kleinen Reparatur nicht mehr ohne Zullassung fliegen kann.
 
Moin,

Vielleicht eine Sicht von mir als Pilot vor Ort.....

Bin auch mit meinen Modellen gewogen worden. Mir war klar, dass diese an der Grenze sind aber eben nicht drüber.
Achim hat mich gebeten sie auf die Waage zu stellen und ihm das Gewicht zu sagen. Es wurde weder mach Akkus noch nach Tanks geschaut, noch habe ich mitbekommen das es bei anderen gemacht wurde.

Ich habe die Sache als angenehm und konsequent empfunden. Nur so ist dort JEDER auf der sicheren Seite was Versicherung angeht.

Nur für ein beschissenes Spielzeug Haus und Hof zu riskieren ist doch wohl mehr als verschoben. Denn worum geht es? Ja genau, Spielzeug. Sicher verdienen die Leute dort ihr Geld aber das MUSS konform mit geltendem Recht sein.

Ich für meinen Teil kann nicht nachvollziehen, dass sich dort jemand hinstellt und trotzdem fliegt egal ob auf der Jetpower oder bei sich zuhaus allein.

BTW : Die Rheinbrücke bei Leverkusen ist nur bis 3,5T zulässiges Gesamtgewicht befahrbar. PKW + Anhänger = vin mir aus 3,4t tatsächlich. Aber das Eingetragene Maximale Gewicht im Schein zählt also darste auch nicht drüber fahre weil man ja so schwer sein könnte.


Gruß aus Hamburg


Florian
 
.....Was hilft mir ein Großmodell wenn ich nur Sprit für 3 Minuten mitnehmen kann oder bei einer kleinen Reparatur nicht mehr ohne Zulassung fliegen kann.

Genau so ist es!;)

Warum muss das alles(25kg Grenze) so ausgereizt werden:confused: Ein paar Zentimeter Spannweite weniger und gut is, fällt doch keinem auf. Dann ist die Kiste halt nicht in 1/4 sondern in 1/4,1:rolleyes:
 
Hallo,

hier wird sehr emotionsgeladen über die 25 kg Gewichtsgrenze diskutiert, debatiert und leider auch lamentiert.
Es wäre überaus bedauernswert, wenn hierdurch der gute Ruf der JetPower Schaden nehmen würde.

Ich möchte vorrausschicken, dass es leider keine Begriffsbestimmungen oder Durchführungsverordnungen bzw. Kommentare zu den für den Modellflug relevanten Passagen in der(m) LuftVO, LuftVG, LuftVZO gibt. Ich bin diesbezgl. bisher nicht fündig geworden.

Es ist für einen persönlich sicherlich praktisch, sich die Sachlage schön zu rechnen. Leider funktioniert es so nicht.

Zulassungspflichtige Modelle werden abgenommen nach dem Verfahren der

NfL II 21 / 11
Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen
für ferngesteuerte Flächenflugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse
von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg
Hier nur die Auszüge, dass Gewicht betreffend:
2.3 Massegrenzen
2.3.1 Höchstzulässige Startmasse
Die höchstzulässige Startmasse muss so festgesetzt werden, dass sie nicht größer ist als die
vom Antragsteller für sämtliche Punkte dieser Richtlinie nachgewiesene höchstzulässige
Startmasse.
2.3.2 Leermasse
Die Leermasse ist das Gewicht des Flugmodells mit dem festeingebauten Ballast und der
festgelegten Ausrüstung. Diese Leermasse muss so definiert sein, dass sie jederzeit wieder
hergestellt und zur Schwerpunktbestimmung benutzt werden kann. Treibstoff wird als
Zuladung betrachtet.

Daraus resultiert im Umkehrschluss, dass bei Modellen bis 25 kg, das max. herstellbare Startgewicht mit vollen Tanks ( Betriebsstoffe: Sprit, Smokeöl ) herzustellen ist.

Somit ist sowohl der Veranstalter, als auch der Pilot auf der sicheren Seite.
Auszüge der Rechtsnachweise habe ich hier eingestellt:
http://www.rc-network.de/forum/show...tig-Zulassungspflichtig?p=3529874#post3529874


Wie schon angemerkt: Es fliegt sich mit 22 kg entspannter als mit 24,95 kg.
 

brosi

User
Ich auch mal...

Ich auch mal...

Ich frag mich mittlerweile auch warum soviel über die Zulassung debattiert wird. Entwede baue ich RICHTIG unter die 25kg, mit allem Aufwand was dazugehört, so wie bei meiner 104 oder Florians A10, oder ich mache mir keine Gedanken und baue wie es mir gefällt und lasse dann zu. Meine Tomahawk Wilga wiegt jetzt auch vollgetankt 25,2 kg und wird nun zugelassen. Und warum ? - weil´s geht. Ist doch kein riesen Aufwand. Seid doch lieber froh, dass es die Möglichkeit der einfachen Zulassung gibt.

beste Grüße
Brosi
 
NfL II 21 / 11
Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen
für ferngesteuerte Flächenflugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse
von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg
Hier nur die Auszüge, dass Gewicht betreffend:
2.3 Massegrenzen
2.3.1 Höchstzulässige Startmasse
Die höchstzulässige Startmasse muss so festgesetzt werden, dass sie nicht größer ist als die
vom Antragsteller für sämtliche Punkte dieser Richtlinie nachgewiesene höchstzulässige
Startmasse.
2.3.2 Leermasse
Die Leermasse ist das Gewicht des Flugmodells mit dem festeingebauten Ballast und der
festgelegten Ausrüstung. Diese Leermasse muss so definiert sein, dass sie jederzeit wieder
hergestellt und zur Schwerpunktbestimmung benutzt werden kann. Treibstoff wird als
Zuladung betrachtet.

Daraus resultiert im Umkehrschluss, dass bei Modellen bis 25 kg, das max. herstellbare Startgewicht mit vollen Tanks ( Betriebsstoffe: Sprit, Smokeöl ) herzustellen ist.

Danke das du dir die Mühe gemacht hast das rauszusuchen, vielleicht wird diese völlig überflüssige Diskussion hier damit beendet.

Vielleicht könnte ein Modi diesen Auszug mal in allen relevanten Unterforen oben anpinnen, dann habe wir diese Diskussion nicht nach dem nächsten Flugtag an dem kontrolliert wird wieder.
 
Wer die Ansprache von Walter Spannagel sich mal durch den Kopf gehen lassen würde, die er am Samstag beim Briefing erzählt hat, der würde über dieses Thema wohl nichts mehr schreiben sondern sich mal Gedanken darüber machen, was oder wie man sich wohl fühlen mag wenn das Modell, unerlaubt über 25 KG ist (egal ob mit Smoke oder etc.) in eine Menschenmenge kracht und es Tote gibt...
Haus, Hof Familie.....alles aufs Spiel zu setzen??
NEIN Danke
Winnie und Team haben seit Jahren das 25 Kg Problem und mittlerweile wird hart aber fair durchgegriffen (das durchgegriffen wird wurde schon immer angekündigt), weiter so Jet Power Team, Ihr macht es richtig.
Und Ich garantiere dass nächstes Jahr auch wieder Piloten kommen mit 24,9 KG (wenn es dann mal stimmt.)
 
sondern sich mal Gedanken darüber machen, was oder wie man sich wohl fühlen mag wenn das Modell, unerlaubt über 25 KG ist (egal ob mit Smoke oder etc.) in eine Menschenmenge kracht und es Tote gibt...
Genauso beschissen, als wenn der Flieger ehrlich unter 25kg oder zugelassen über 25kg hatte. Das ist ja ne Frage.:(

oder beziehst du jetzt das schlechte Gefühl weniger auf die Toten und deren Familie, und mehr auf deinen Wohlstand (Haus)
 

UweHD

User
...BTW : Die Rheinbrücke bei Leverkusen ist nur bis 3,5T zulässiges Gesamtgewicht befahrbar. PKW + Anhänger = vin mir aus 3,4t tatsächlich. Aber das Eingetragene Maximale Gewicht im Schein zählt also darste auch nicht drüber fahre weil man ja so schwer sein könnte. ...
BTW, das "T" steht auf dem Schild für "tatsächliches Gewicht". Es kommt also auch in dem Fall nur darauf an, wie schwer das Fahrzeug tatsächlich ist :)
http://www.sicherestrassen.de/VKZKa.../www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat262.htm

262.gif
 

UweHD

User
Danke das du dir die Mühe gemacht hast das rauszusuchen, vielleicht wird diese völlig überflüssige Diskussion hier damit beendet.

Vielleicht könnte ein Modi diesen Auszug mal in allen relevanten Unterforen oben anpinnen, dann habe wir diese Diskussion nicht nach dem nächsten Flugtag an dem kontrolliert wird wieder.
Ganz ehrlich: Ich habe zwar eine Ausbildung in juristischer Deduktion genossen, kann aber aus dem zitierten Text beim besten Willen nicht herauslesen, dass die höchstzulässige Startmasse eine fiktive Größe sein sollte und nicht das tatsächlich auf der Waage ermittelte Gewicht zum Startzeitpunkt....

Ich bin da voll bei Peter, sowas sollte im Sinne der Rechtssicherheit am besten mal geklärt werden. Ich kann beide Seiten verstehen: die Orga der Jetpower, aber auch die (so wie es kolportiert wurde) abgewiesenen Piloten mit Flugzeugen, die in der Tat <25kg auf die Waage brachten, aber noch Tankkapazität hatten.
 
Was ist so schwer daran eine einfache Formulierung wie "Maximale Startmasse 25KG" zu kapieren????

Das hat nichts mit Rheinbrücken, Mondlandungen oder sonstigen abseitigen Situationen zu tun.

In der Manntragenden Welt (egal ob Flugzeug, Boot oder Auto) hat man immer noch den Faktor Zuladung in einem wesentlich signifikanteren Umfang als im Modellbau, deshalb gibt es dort manche begrenzungen die sich auf das tatsächliche Gewicht beziehen, andere nicht.
Ein Verkehrsflugzeug wird für Land- Airway- und sonstige Gebühren nach seiner Anfluggesdchwindigkeit bei maximalem Landegewicht kategorisiert. Das 99,5% aller Landungen unter diesem Gewicht stattfinden und damit eigentlich zuviel gezahlt wird ist zwar ungerecht, ist aber nunmal so. Hafengebühren richten sich auch meist nach max. Verdrängung, nicht nach der tatsächlichen Ladung, und Modellflugzeuge werden halt nach max Abfluggewicht kategorisiert.

Akzeptiert das oder lasst es sein, aber die Gesetzeslage ist eindeutig und bedarf keiner weiteren Diskussionen
 

UweHD

User
Was ist so schwer daran eine einfache Formulierung wie "Maximale Startmasse 25KG" zu kapieren????
Nichts. Da es hier aber um eine juristisch relevante Größe handelt, bedarf es einer klaren Definition. Zeig uns die, und wir sind alle zufrieden und haben uns lieb, trotz deines übermässigen Gebrauchs der Fragezeichen ;)
...Akzeptiert das oder lasst es sein, aber die Gesetzeslage ist eindeutig und bedarf keiner weiteren Diskussionen...
Wie gesagt, dann verlinke doch bitte diese eindeutige Gesetzeslage hier
 
Was ist so schwer daran eine einfache Formulierung wie "Maximale Startmasse 25KG" zu kapieren????

, und Modellflugzeuge werden halt nach max Abfluggewicht kategorisiert.

genau, und Abfluggewicht ist laut Wikipedia das Gewicht, das im Moment des Abhebens vorliegt.

Also zul max Abfluggewicht kleiner 25 kg.

dann sind wir ja doch gleicher Meinung, da ja beim Abheben der Trebstofftank schon gar nicht mehr voll sein kann.
 

Wessels

User gesperrt
Hi,

der DMFV hat doch einen Verbands-Rechtsanwalt ; wie wäre es mit einer schriftlichen Anfrage zum Thema mit Bitte um schriftliche Beantwortung ?:confused::confused:

Jet Power ein Disaster ? NEIN = tolle Messe; ein Lob an das gesamte Team !


Gruss

HW
 
LuftVZO
§ 1*Zulassungspflicht und Umfang der Zulassung

(1) Luftfahrtgeräte, die der Musterzulassung bedürfen, sind:
8.** Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden),
NfL II 21 / 11
Bekanntmachung von Lufttüchtigkeitsforderungen
für ferngesteuerte Flächenflugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse
von mehr als 25 kg und bis zu 150 kg

2.3 Massegrenzen
2.3.1 Höchstzulässige Startmasse
Die höchstzulässige Startmasse muss so festgesetzt werden, dass sie nicht größer ist als die
vom Antragsteller für sämtliche Punkte dieser Richtlinie nachgewiesene höchstzulässige
Startmasse.

2.3.2 Leermasse
Die Leermasse ist das Gewicht des Flugmodells mit dem festeingebauten Ballast und der
festgelegten Ausrüstung.
Diese Leermasse muss so definiert sein, dass sie jederzeit wieder
hergestellt und zur Schwerpunktbestimmung benutzt werden kann. Treibstoff wird als
Zuladung betrachtet.

Wenn man diese beiden Zitate im Zusammenhang sieht ergibt es sich doch recht eindeutig, oder? Leermasse + max Zuladung (Tanks voll, halbvoll ist nicht maximal) grösser 25kg greift §1 Abs.8


Modellflugzeuge werden halt nach max Abfluggewicht kategorisiert.

Wie oben nachzulesen habe ich mich da verschrieben, sollte Startmasse statt Abfluggewicht heissen. Asche auf mein Haupt
 
In dem Fall der Jetpower ist der Pilot selbst schuld. Wenn ich schon so am Limit bin, dann sollte ich wissen wie voll ich meinen Tank haben darf um sicher unter 25 zu sein. Volltanken, zur Waage dann zurück und abtanken ist stümperhaft, und verständlich, dass der Veranstalter da nicht mitspielt.


Hallo Peter,

es geht im Großen und Ganzen wohl nicht um die Modelle, die vor dem Start mal eben 500 ml von 5 Litern Kero abtanken oder ohne Smoke-Öl starten mussten. Ich habe selber am Gate der Flightline gestanden und live mit gesehen, dass (ein bekannter Pilot) erst sämtliche Außenlasten an seinem Flieger abgebaut hat und dann noch ne Handvoll Akkus rausgenommen hat und dann immer noch nicht auf die 25 Kilo kam. Und dann war er noch Schulter zuckend

SORRY !!! :rolleyes:

Ich muss doch wissen was mein Flieger wiegt...! Oder sind nur wir "Normalos" so bekloppt, dass wir wiegen und Lärmpegel messen lassen bevor wir den Flieger in die Luft bringen?

Im Übrigen fand ich die Messe relativ durchwachsen. War am Freitag da (Gott sei Dank...Wetter...). Irgendwie erwartet "man" entweder mehr oder man ist schon recht verwöhnt und informiert von den Berichten und News im Internet und den Zeitschriften vorab. Auch die Messeangebote waren nicht soooo der Klopper. Bitte: ich maße mir nicht an einen objektiven und vollständigen Blick zu haben. Aber ich habe wenige Leute große Kartons oder gar Kisten tragen sehen. Sicher zum Leid der Aussteller. Und die Preise, die ich so verglichen habe, hatten keinen signifikanten Muss-ich-jetzt-aber-sofort-kaufen Faktor.

Und der englisch sprechende Kommentator am Freitag war schon auch der Klopper :cry:

Nichts für ungut - vielleicht erwartete ich mehr :rolleyes:

Generell ist Winnie und das gesamte Team in jedem Fall zu beglückwünschen, dass die immer noch so eine Veranstaltung stemmen! Danke dafür!
 

UweHD

User
Wenn man diese beiden Zitate im Zusammenhang sieht ergibt es sich doch recht eindeutig, oder? Leermasse + max Zuladung (Tanks voll, halbvoll ist nicht maximal) grösser 25kg greift §1 Abs.8...
Nein, das ist m.E. leider nicht eindeutig. Wenn du den Terminus "höchstzulässige Startmasse" aus §1 Abs. 8 LuftVZO heranziehst, dann besagt der Wert von 25kg nur, dass das Luftfahrzeug nicht eine höhere Startmasse von 25kg aufweisen darf. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass es technisch unmöglich sein muß, durch Zuladung eine höhere Masse als 25kg herzustellen - es ist lediglich unzulässig. "Höchstzulässig" ist dabei nicht gleichbedeutend mit "höchstmöglich"!

Als Beispiel nehme einfach die StVO. Ein LKW mit einer zulassigen Gesamtgewicht (= "Gesamtmasse" im leider wenig physikalisch korrekten Sprachgebrauch unserer Legislative) von 40t darf beladen nicht mehr als 40t wiegen. Niemand verlangt aber, dass man z.B. bei einem Kipplaster die Ladefläche bis zur Oberkante mit schwerem Sand befüllen können muß, ohne die 40t zu überschreiten. Der LKW darf lediglich nicht höher beladen werden.

Ich würde mich angesichts der von dir zitierten Regularien sogar so weit aus dem Fenster lehnen, dass ein Modellpilot mit einem Flugzeug mit einem tatsächlichen Abfluggewicht <25kg in jedem Fall auf der sicheren Seite ist, unabhängig von der Größe der verbauten Tanks oder der theoretischen Möglichkeit einer Zuladung. Wo würde das auch sonst hinführen - wäre dann ein elektrisch betriebenes Großmodell unzulässig, nur weil man im Rumpf noch genug Platz für einen noch größeren, für 25kg zu schweren Akku hätte? Wo siehst du da den Unterschied zum verbauten Tank - den man ja auch als möglichen Raum für Treibstoff sehen kann?
Oder nimm doch einfach mal das Beispiel eines Großseglers. Im Seglerbereich nimmt man gerne Flächenverbinder mit hohem Gewicht, um das Flugzeug ggf. aufzuballastieren. Wenn der Segler nun mit einem Carbonverbinder die 25kg unterschreitet und dieser Verbinder deshalb genutzt wird - ist der Segler dann im sinne der 25kg Regel illegal, nur weil der gleiche Segler mit einem massiven Stahlverbinder theoretisch über 25kg kommen würde?
 
Seh ich nicht ganz so...

Der von dir angeführte Kipplaster darf unter keinen Umständen mehr als 40t wieden weil er dann den Rahmen der StvZO verlässt, ein Modellflugzeug darf ja durchaus schwerer sein, nur muss es dann zugelassen werden.
Ein Tank wird in der Anbsicht eigebaut befüllt zu werden, da könnte man ja auch einen einbauen der einfach kleiner ist um auf der sicheren Seite zu sein. Ich habe noch nie gesehen das jemand seinen Flieger auf einer waage betankt und den 1,5l Tank nur mit 738ccm befüllt weil dann die 25 kg erreicht sind. Mit einem grossen Tank nimmst du also einen Verstoss gegen die bestehenden Vorschriften zumindest billigend in Kauf. Das gilt sinngemäss auch für den grösseren Akku, nur kannst du das Modell ja schlecht ausschäumen damit nur ein bestimmter Akku reinpasst.:D

Der Flächenverbinder fällt unter "Leergewicht und Ballast" aus der NfL
 
Messestand

Messestand

Hallo Jettis und Besucher der Jetpower 2014,

ein danke geht an meine Kunden, weil sie manchmal auch ein wenig warten müssen bis ich auf ihre Fragen und Wünsche eingehen kann.
Die Jetpower war für mich trotz schlechtem Wetter wieder super.

Habe auch erreicht was ich mir seit der ersten Messe gewünscht habe.
Der Chinese aus dem Schwarzwald ist zu meinem Messestand gekommen und hat sich mal richtig ausgesprochen.
Aber leider nur, weil ihm Dr. Sturzkopfs Stand nicht gefallen hat.

Gruß Powerturbinen
Alfred Frank

image.jpg
 
Man kann aber in seinen KeroTank zwei Überläufe einbauen mit 1 Liter Unterschied. das gleicht dann den vollen oder leeren Smokertank ohne Schätzerei aus.

Nimm als Beispiel einfach einen schweizer Piloten, der zuhause 30 kg haben darf. Für Ausflüge in D kann er doch durch anpassen der Treibstoff- und Smokermenge sein Modell unter 25 kg betreiben.

Bei deiner Denkweise müsste ein zulassungsfreies Modell einen Ausweis dabei haben, in dem alle Tanks mit Inhaltsangaben versehen sind, damit der Flugleiter sich einen Überblick verschaffen könnte, was das Modell mit allen Flüssigkeiten wiegen würde, und trotzdem noch die 25 kg Grenze eingehalten wird. Verzichte ich bei einem Flugtag auf Smoken und Flairabschuss und tanke auch wegen dem kurzen Flugslot nicht alle Kerotanks voll (leicht landet besser), hat mein Modell eventuell nur 22 kg Abfluggewicht, wäre aber deiner Meinung nach trotzdem zulassungspflichtig. Wer bitte schön soll das noch kontrolieren.


Der Chinese aus dem Schwarzwald ist zu meinem Messestand gekommen und hat sich mal richtig ausgesprochen.
Aber leider nur, weil ihm Dr. Sturzkopfs Stand nicht gefallen hat.
:D:D:D:D:D:D;):cool:
war wieder lustig mit euch
 
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