Eure Erfahrungen beim Postversand oder muss man sich so etwas gefallen lassen ?

Gast_6858

User gesperrt
Ich habe hier im Forum bei einem Schweizer Flugkollegen ein Modell gekauft.

Das Modell ist beim Versand arg beschädigt worden. Die Post nimmt sich der Sache nicht an, da keine Beschädigungen am Paket waren und auch meiner Meinung nach das Modell schlecht verpackt war.

Das Modell ist prinzipiell reparabel. Wie allerdings jeder nachvollziehen kann habe ich natürlich keine Lust den Schaden alleine zu tragen.

Ich habe die Beschädigung direkt moniert, Bilder gemacht und ewig nichts von dem Verkäufer gehört.

Als lapidare Antwort bekomme ich nur:

ich gedenke nicht den schaden zu regulieren,das sollte doch die post machen.

ich hafte nur laut eu recht solange fürs modell,bis ichs der post zum versand übergebe,dann ists der post ihre sache.
tut mir wirklich leid,ist aber nicht meine schuld.wende dich an die post,dort
wird man dir sicher den schaden ersetzen.

Wie ist Eure Erfahrungen beim Postversand oder muss man sich so etwas gefallen lassen ?

Vielen Dank für Eure Antworten

Gruß
Karsten
-------------------------
Flugmodellbau?
steht nun bei den Rechtsfragen
HWE
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn der Artikel schlecht verpackt war, kann ja wohl die Post nichts dafür.

Das mit dem Gefháhrenübergang mag stimmen, aber der Versender muß Sorge für eine geeignete Verpackung tragen.

Tut er das nachweislich nicht (Paket von außen nicht beschädigt, also kanns die Post nicht gewesen sein), darf sich der Empfänger mit der Regulierung plagen bzw. bleibt drauf sitzen.

Tja, und was die Ein- und Ausfuhr in Nicht- EU-Länder, namentlich die Schweiz, betrifft macht halt jeder so seine Erfahrungen :)

Gefallen lassen muß man sich prinzipiell gar nichts und es obliegt deiner Leidensfähigkeit den Fall entsprechend auf eigene Initiative bzw. mit anwaltlicher Unterstützung zu Ende zu bringen ;)
 

AchimS

User
Vorneweg: verbuche es am besten unter Lebenserfahrung.

Meine persönliche Erfahrung:
-RC Equipment von "privat" ersteigert.
-Kommt defekt an, da dilettantisch verpackt.
-Verkäufer (Händler) will es auf das Versandunternehmen abwälzen, ist aber
so blöd, daß er nicht mal rafft, daß er den Schaden melden muß und deshalb
die Frist versäumt. Die hätten das aber eh nicht bezahlt.
-Verkäufer will nicht für den Schaden aufkommen, stellt sich stur.
-Sache geht zum Anwalt. Darauf hat normalerweise kein Anwalt Bock ( Streitwert <100€ ).
Meiner macht es "gerne" als Service mit, da er mit meiner Firma im Jahr xxxxx € Umsatz macht.
-Übliches Procedere, Schreiben, Mahnbescheid, Widerspruch, Klageerhebung.
-Vorbescheid des Richters fällt recht deutlich zu Ungunsten des Verkäufers aus.
Wie üblich wird ein Vergleich vorgeschlagen.
-Rat meines Anwalts: Vergleich annehmen. Prozeß würde ich wohl gewinnen, aber wenn
ich Pech habe, muß ich als Zeuge erscheinen. Der Tag Verdienstausfall stünde im krassen
Mißverhältnis zum Streitwert.

Schade daß der relativ ungeschoren davongekommen ist, aber das Risiko war mir einfach zu hoch.

So, und jetzt den Spaß noch zwischen D und CH? Siehe Eingangssatz.

Achso, auch Dein Schlaubär unterliegt dem gleichen Irrtum: Du kannst keinen Schadensanspruch
bei der Post geltend machen. Nur er hat einen Vertrag mit dem Transportunternehmen.

Mit dem Gefahrenübergang hat er ( als privater Verkäufer ) zwar Recht, aber die sorgfältige
Verpackung ist eine Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag.

Achim
 
Wobei es auch bei manchen "Fliegern" sehr schwer sein kann diese so zu verpacken, dass wirklich 100% nix kaputt gehen kann. Teilweise ist das sogar unmöglich (Leitwerk). Selbst wenn man beim Verkauf schreibt "kein Versand" oder "Versand nur auf ausdrücklichen Wunsch und Risiko des Käufers" werden Transportschäden nachher doch nur wieder dem Verkäufer als Schlecht verpackt zur Last gelegt. Wie gesagt ich denke manches kann man einfach nicht 100% Transportsicher verpacken, so wie manche Transportunternehmen manchmal damit umgehen. Ich hab vor Jahren mal einen Flieger aus Österrreich für einen Kunden gekauft. Der Flieger wurde vom Käufer in mühevoller Kleinarbeit total zerlegt und dann in einen riesen Karton, der komplett mit Verpackungschips gefüllt war, sorgfältigst eingepackt. Dennoch hat es ein Transportunternehmen geschafft eine Ecke kaputt zu kriegen. Außer einem Entschuldigungsschreiben gab´s da aber nix.

Marco
 
Ich kann jedem, der öfters versendet, einmal die Besichtigung eines Paketzentrums nahe legen.

Die Pakete werden vollautomatisch sortiert, es läuft in fünf bis sieben Metern Höhe ein Band mit Holzplatten, auf denen die Pakete liegen. Rundherum sind Paketrutschen im Winkel von ca 40Grad Richtung Boden. Wenn ein Paket "seine" Rutsche erreicht hat, wird es abgekippt un rutscht herunter. Die Paket liegen dann sehr lange in der Rutsche. Bei grossem Pech rutscht als nächstes ein "Bücher-Paket" hinterher und zertrümmet das untenliegende Paket.

Habe selbst gesehen, wie ein Mitarbeiter ein aus der Rutsche gefallenes Paket wegkickte!!!

In sofern kein Wunder, das nicht alles heil bleibt.
 
Selbst zufällig bei einem Ampelstop in einem Ort in meiner Nähe erlebt:
Postmitarbeiter wirft die Pakete aus dem 1. Stock auf den Asphalt! Unten stand der Paketwagen mit offener Klappe. Fehlte wohl gerade ein Mitarbeiter zum Auffangen der Pakete. Da ist außer den Styrochips vermutlich nichts heil geblieben. Ich versende seitdem nur noch mit GLS. Sehr gute Preise, gerade bei großen Paketen und (vielleicht auch mit etwas Glück) noch nie ein Problem gehabt. Trotzdem immer auf sehr gute Verpackung achten, zimperlich kann in dem stressigen Gewerbe niemand sein!

Ralf
 
Hallo,
in einem anderen Posting habe ich mal genau das beschrieben, was S.H. darstellt. Es ist aber wohl kaum jemandem der Zugang zu einem Paketzentrum gewährt.
So wir Ralf es schildert, kann es natürlich nicht sein, aber weis das mal nach. Ich glaube, so hüfthoch auf den Boden fallen muss die Verpackung abfedern.
Problem bei Fliegern ist eof, das ganze hinlft nichts gegen schwere Pakete auf die flächige Verpackung drauf, denn dann drückt z.B. die Styro-Polsterung auf die Fläche, und von unten genauso, und die Fläche macht platt.
Flieger verpacke ich meist in einen dreieckigen Karton, stabil, kann nichts drauffallen, was nicht abrutscht. Pappeplatten gibt es überall geschenkt, gute Kartons werden beim Möbelhändler sofort palttgemacht. Aus diesen mit Bauschaum die Toblerone formen, Flieger in den Hangar schieben ( Fahrwerk), paar STreifen Pappe über die Räder kleben, Fläche rein, Styro zur Lagesicherung rein, zukleben. Das geht am besten.
Für Deinen Fall: Die gesparte Zeit und die Nerven in die Reparatur stecken, und demonstrativ um diesen Versandpartner einen Bogen machen. Lass ihn versauern, er hat es ja nicht erfunden.
 
Umkehrschluss

Umkehrschluss

Hi zusammen,
versende meine Modelle schon lange nicht mehr per Post. Ähnliche Erfahrungen wie oben geschildert. Bei Hermes ist mir sowas (trotz abenteuerlicher Verpackungen) bisher noch nie passiert. :D
Gruß Otto
 
Ich kann leider schon von Versandschäden auch anderer Dienstleister berichten. Der einzige, der allerdings m.W., zumindest regional hier in Niederbayern dem Privatmann nicht zur Verfügung steht, mit dem ich noch keinen Schaden hatte ist UPS. Hermes hatte bei der Regulierung mal Schwierigkeiten gemacht, nach einem kleinen Brieflein an die Geschäftsführung ( find die mal raus...) bekam ich zusätzlich für erlittene Unbill einen Pauschalversandgutschein ohne Beschränkung ( manno, wurde das ein Paket...). DPD bekommt gerade eine Schadensregulierung trotz klarer Verhältnisse incl. Unterschriftsfälschung duch den Auslieferfahrer nach 5 Wochen immer noch nicht gebacken ( richtig, die Adresse der Geschäftsleitung such ich gerade...).
Frage, ob Post oder anderer ist ja eine Sache des Preises ( gerade die Länge ist für uns oft ein Problem) und des Annahmeortes.
Die Fehlerquote ist m.E. bei allen ähnlich, weil unsere Flieger immer unhandlich sind. Und anfällig. Die Pauschalschimpfe auf einen einzigen bringt da nichts, denn es arbeiten bei allen viele Hände, geübte und ungeübte, mit.
 
DPD bekommt gerade eine Schadensregulierung trotz klarer Verhältnisse incl. Unterschriftsfälschung duch den Auslieferfahrer nach 5 Wochen immer noch nicht gebacken ( richtig, die Adresse der Geschäftsleitung such ich gerade...).


Genau das gleiche hatte ich auch bei DPD. Der Fahrer hat das Paket im Hausflur abgestellt und die Unterschrift gefälscht.

Nur deshalb bekam ich nach langer langer Zeit den Schaden ersetzt, weil wir nachweisen konnten, dass das nicht die Unterschrift des Empfängers war. :eek:
Hätte er es ordnungsgemäss abgeliefert, wäre ich auf dem Schaden sitzen geblieben :confused:
 

Daniel Just

Vereinsmitglied
Voll GFK schrieb:
DPD bekommt gerade eine Schadensregulierung trotz klarer Verhältnisse incl. Unterschriftsfälschung duch den Auslieferfahrer nach 5 Wochen immer noch nicht gebacken ( richtig, die Adresse der Geschäftsleitung such ich gerade...).

DPD? Die Adresse steht doch auf der Webseite, das stimmt schon mit Wailandtstraße in AB.

Grüße,

Daniel ("gelegentlich" dran vorbeifahrend ;))
 
Danke.
Suchen deswegen, weil die ja irgendwie gebietsmäßig strukturiert sind, aber, des passt dann scho...
Ach ja, die haben mir ( als Empfänger) bereits bestätigt, daß der Fahrer eine Abmahnung bekommen hat. Ist doch schon ein kleines Schuldeingeständnis.
 

Juergen Pieper

User gesperrt
Wenn es sich um einen Privatkauf handelt, sieht die Rechtslage so aus:
Bei einem Rechtsgeschäft in D unterliegen die Pflichten von Verkäufer und Käufer den Normen des BGB. Um es kurz zu fassen: Der Verkäufer ist verpflichtet, die Sache dem Käufer mängelfrei zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht genügt er nicht mit der Übergabe der Sache an ein Transportunternehmen. Der Gefahrenübergang bei einem Privatkauf ist erst an der Haustüre des Käufers.
Der Käufer ist verpflichtet, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

Dies sind die Grundlagen des BGB in Deutschland. Ich kenne die analgogen Gesetzesnormen in der CH nicht, bin mir aber sicher, dass sie keinen Deut anders sind. Dennoch ist das zu überprüfen.
Sollte es wie in D sein: Dem Verkäufer schriftliche eine angemessene Frist setzen, um Dir die mängelfreie Sache zu übereignen und ihn mit Ablauf der Frist in Verzug setzen. Anschließend einen Rechtsanwalt einschalten.

Anders sähe die Rechtslage beim Kauf bei einem Händler aus.

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche, allgemeingültige Meinung zu Rechtsgeschäften in D.
 

Carbon

User
BGB

BGB

Hallo,

laut meiner Ausbildung im Vertragsrecht bin ich der Meinung: Geldschulden sind Bringschulden, heist der Käufer hat dafür zu sorgen das der Verkäfer sein Geld bekommt. Warenschulden sind Holschulden, heißt der Käufer hat dafür zu sorgen das er die gekaufte Ware abholt. Der Verkäufer muß die Ware nur abholbereit halten. Das der Verkäufer die Ware verschickt ist nur ein Service des Verkäufers aber keine vertragsrechtliche Pflicht. Bei Schäden haftet der Käufer oder das Transportunternehmen wenn denen ein grobfahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann. Den Verkäufer trift ebenfallss nur Schuld wenn im grobfahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann.


Grüße Florian
 

Gast_9757

User gesperrt
Das ist ja eine ganz neue Sichtweise, hab ich so noch nicht gehört ;). Glaube ehrlich gesagt auch nicht, dass das rechtlich haltbar ist. Sind "Hol- und Bringschulden" im BGB verankert? Bin ja nicht soooo fit, aber glaub nicht.

Da der Versand bei einem derartigen Kauf im Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer enthalten ist, kann man auch nicht von einer Serviceleistung des Verkäufers sprechen, sondern von einer vertraglich abgemachten Verfahrensweise.
 

AchimS

User
Juergen Pieper schrieb:
Der Gefahrenübergang bei einem Privatkauf ist erst an der Haustüre des Käufers.

Das stimmt nicht! Das gilt nur bei gewerblichen Verkäufern.
Lies doch mal meinen Beitrag ziemlich weit oben durch.

Achim
 

PW

User gesperrt
Hallo,

ist schon sehr interessant wie "Nicht-Juristen" die rechtliche Lage so einstufen.

Wäre ratsam, sich fachlichen und kompetenden Rat bei einem Rechtsanwalt zu holen. Aber dieses kostet ja Geld.

Aber bedenkt, dass auch Ihr nicht kostenlos arbeitet. Warum soll also ein gelernter Jurist hier kostenlos Auskunft geben.

Gruss

PW
 

Gast_6858

User gesperrt
Danke

Danke

Herzlichen Dank für Eure Beiträge !

Mir ging es nicht darum eine juristische Beratung zu bekommen, auch wollte ich nicht über den Umgang der Speditionen mit unseren (verpackten)Modellen diskutieren, sondern wollte wissen welche Erfahrung Ihr mit unseren verkaufenden Modellflug"kollegen" gemacht habt.

In meinem konkreten Fall ist die Beschädigung durch eine fehlende Transportsicherung entstanden. Der Verkäufer ist sich trotz Nachweis (Foto) keiner Schuld bewusst und schiebt alles auf die Post.

Vielleicht bin ich zu naiv, aber ich dachte gerade unter Modellfliegern gibt es so etwas wie ein Ehrencodex (mir fällt kein besseres Wort ein)

Soll heissen wenn ich Sch... gebaut habe stehe ich dazu! Für mich wäre es selbstverständlich wenn jemand die Verpackung moniert und etwas kaputt gegangen ist, das man sich unterhält und den Schaden reguliert.

Entsprechende EBAY Erfahrungen habe ich auch gemacht, dachte aber hier im Forum wäre das was anderes. - naja aber schwarze Schafe gibt es überall...

Ich habe es jetzt gemacht wie von Achim empfohlen:
verbuche es am besten unter Lebenserfahrung


Gruß
Karsten
 

AchimS

User
PW schrieb:
Hallo,

ist schon sehr interessant wie "Nicht-Juristen" die rechtliche Lage so einstufen.

Wäre ratsam, sich fachlichen und kompetenden Rat bei einem Rechtsanwalt zu holen. Aber dieses kostet ja Geld.

Ja, habe ich auch in die Hand genommen. Wer jetzt noch lesen kann darf für lau davon profitieren. :D

Achim
 

PW

User gesperrt
Hallo Achim,

dann hoffe ich mal, dass Du dass, was Dein Anwalt Dir mitteilt, auch richtig hier rüberbringst. Viele juristischen Dinge werden oftmals falsch von "Nicht-Juristen" verstanden und dann auch teilweise verdreht oder falsch wiedergegeben.

Wenn ich so manche Ausführungen im Rahmen des vorliegenden Chats sehe .......????

Gruss

PW
 
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