Flugverbotszone - Wen kontaktieren?

Moin,
seit heute gilt bei uns eine Flugverbotszone (laut Lokalpresse), da von der Bundeswehr anscheinend Drohnenüberflüge durchgeführt werden. (Kreis Ostholstein)
Da unser Flugplatz in der Zone liegt und in der Presse weder eine Ende des Flugverbots noch weitere Informationen stehen, wollte ich mich dazu gerne informieren.

Wo mache ich das am Besten? Deutsche Flugsicherung, Ordnungsamt, Bundeswehr(Kaserne)? Sind wir als Modellflieger überhaupt von sowas betroffen?

MfG Auge
 
Hallo Auge,

dafür ist die DFS (www.dfs.de) zuständig.
Sie kann dir auf jeden Fall Auskunft geben und (falls nötig) Freigaben zum Fliegen erteilen.

Viele Grüße,
Thomas
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Sagt wer? :confused:
 
Vielen Dank für die beiden Links!! Ich habe das mal mit Google Earth abgemessen, unser Flugplatz liegt genau 600m von der östlichen Grenze entfernt innerhalb der Zone. Zum Glück sind die Zeiten ja noch human.

Was genau ist euer "Flugplatz"? Wenn es ein Modellflugverein mit Fluggelände und dazugehöriger Aufstiegsgenehmigung ist, musst du gar nichts machen

Steht wo? Es ist nätürlich ein Verein mit Aufstiegsgenehmigung.
Ich werde dann heute mal die d. Flugsicherung anrufen und mich informieren.
 
Steht wo? Es ist nätürlich ein Verein mit Aufstiegsgenehmigung.

Hm.

Außer meinem Fehler, daß das Papier nicht Aufstiegsgenehmigung, sondern Aufstiegserlaubnis heißt, ist dessen einziger Sinn und Zweck genau der, den Bereich und die Bedingungen für erlaubten Modellflug zu definieren. Wenn ihr also eine derzeit aktuell Aufstiegserlaubnis habt, dann dürft ihr nach deren Bedingungen fliegen, egal, was in der Zeitung steht. Dafür brauchst du nicht extra irgendwo nachzufragen.

Oliver
 
Außer meinem Fehler, daß das Papier nicht Aufstiegsgenehmigung, sondern Aufstiegserlaubnis heißt, ist dessen einziger Sinn und Zweck genau der, den Bereich und die Bedingungen für erlaubten Modellflug zu definieren. Wenn ihr also eine derzeit aktuell Aufstiegserlaubnis habt, dann dürft ihr nach deren Bedingungen fliegen, egal, was in der Zeitung steht. Dafür brauchst du nicht extra irgendwo nachzufragen.
Du verwechselst da was. Es geht um eine Flugverbotszone. Das ist eine zeitlich begrenzte Einschränkung des Luftraums (normalerweise wegen irgend einem Grossereignis oder weil sich zwei Grosskopferte treffen, oder wie hier, weil das Militär mit Luftfahrzeugen spielen will, die "see and avoid" nicht beherrschen) und hat nichts mit den normalen statischen oder auch zeitlich flexiblen Lufträumen zu tun. Die betrifft ALLE innerhalb der Zone, auch die, die eine explizite Aufstiegserlaubnis haben. Die general aviation bleibt in solchen Fällen auch am Boden. Hat uns das letzte Mal betroffen weil in Basel 22 erwachsene Männer einem Ball nachgerannt sind. Das geschieht zwar täglich, aber in dem Fall wurde das als potenzielles Terrorziel gesehen.

Publiziert werden die als NOTAM (der erste Link von Claus oben), und die GELTEN. Du siehst, dass sogar Notfalflugverkehr ohne explizite Sondergenehmigung der DFS nicht einfliegen darf. Liest sich so blöd im Unfallbericht, wenn der Notarzt-Heli mit einer Übungsdrohne kollidiert...
 
Ist dass denn realistisch ?

Wer zum Geier, an einem Platz mit AE guckt denn fürs Wochenende (ok, da fliegt die BW seltener) aber auch mal so
in NFL oder Notam ? Ich würd mal sagen in meinem Verein bin ich der einzigste der die Worte je gehört hat.

Oder gar Wildflieger, wenn sie denn sicher sind dass ihre Wiese ausserhalb CTRs und weiter Entfernung von Flugplätzen liegen ????

Dass GA zu kucken hat ist klar ... aber Modellsteuerer ?

da bin ja mal gespannt .. !

gruss rudi
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Wie Markus beschrieben hat gilt die NOTAM für alle die von LVG oder LVO betroffen sind.
Die vertikale Ausdehnug von Grund bis 2500 Fuß über Grund sagt dazu alles.

Das ist übrigens nicht mit einem Luftraum HX zu verwechseln. HX sind fest definierte Lufträume die temporär gesperrt werden.
In dem o.g. Fall handelt es sich um ein einzig für diesen Zweck gesperrtes Gebiet. Definiert in horizontaler, vertikaler und zeitlicher Dimension.

Auge wird uns bestimmt über die Antwort der DFS informieren. Mich würde es stark wundern wenn er eine andere Antwort bekommt, als von Markus und mir beschrieben. Warten wir es ab.
Ich würde auch vermuten, dass er sogar von der DFS gelobt wird, sich darüber sachkundig zu machen. ;)
 
Ist dass denn realistisch ?

Wer zum Geier, an einem Platz mit AE guckt denn fürs Wochenende (ok, da fliegt die BW seltener) aber auch mal so
in NFL oder Notam ? Ich würd mal sagen in meinem Verein bin ich der einzigste der die Worte je gehört hat.
Ich finde das immer nett. Wie diese Diskussion zeigt, sind Modellflieger sehr schnell mit den Paragraphen zur Hand, wenn es um ihre Rechte geht. Bei den Pflichten wird es dann schnell dünn.

Modelle werden ERNSTGENOMMEN. Sie gelten als Luftfahrzeuge. Ihre Piloten damit als Luftfahrzeugführer. Das ist das "L" in NFL. Oder das "AM" in NOTAM. Ich gehe schwer davon aus, dass in der AE NOTAM als übergeordnetes Recht explizit oder implizit referenziert werden.

Die entsprechenden Stellen nehmen offenbar Rücksicht auf Michel Normalmodellflieger, indem sie NOTAMs, die ihn betreffen auch in den lokalen Anzeigern veröffentlichen. Aber im Prinzip bist du als "L" in der Pflicht, dich zu informieren. Es gibt handliche Filter für diese Publikationen, wo du zeitlich und örtliche Eingrenzungen machen kannst, dass du von der Menge der Information nicht erschlagen wirst. Bei uns (CH/LS) gibt es auch ein handlich grafisch aufbereitetes Dokument, dass die Einschränkungszonen zusammenfasst. Heisst DABS. Weiss jemand, ob für BRD/LD etwas ähnliches existiert?
 
Hier kommt die Aufklärung:

Laut DFS ist unser Flugplatz tatsächlich (ganz knapp) innerhalb der eingerichteten Flugverbotszone - der Betrieb jeglicher Flugmodelle ist zu den angegebenen Zeiten absolut untersagt, daran gibt es auch nichts zu rütteln.
Damit wäre die Sache dann eindeutig und geklärt. Vielen Dank für eure Hilfe!!

[ Interessant ist nun natürlich, was denn passieren würde, wenn eine solche Zone woanders eingerichtet wird und der gemeine Modellflieger nichts davon mitbekommt und trotzdem startet... (und vielleicht noch mit einer Drohne kollidiert :D ). Ich für meinen Teil hätte das wohl auch nie erfahren, wenn es nicht in der Zeitung gewesen wäre (nur durch Zufall gelesen) ]
Aber im Prinzip bist du als "L" in der Pflicht, dich zu informieren.
- Sehe ich auch so, das sollten viel mehr Leute machen.
 
Hallo,

als Ex-Manntragender ist mir die Problematik schon bewusst .
Ich würde mal gerne eine Umfrage hier im RCN sehen, wieviele Piloten sich denn aktiv darum kümmern,
herauszufinden ob sich gerade etwas rund um die Flugwiese geändert hat im Luftraum.

Vielleicht könnte man auch das Thema oben "anpinnen" .

Früher wurde unser Segelflugverein tatsächlich gelegentlich postalisch von der US-Luftwaffe angeschrieben,
wenn die Tiefflugübungen im Sommer geplant haben (keine temporäre Änderung der Luftraumstruktur !!!) . Ob die auch in NFL oder Notams drinne standen, weiss ich nicht mehr.
Auf jeden Fall wollten sie damit aufzeigen, dass im Rahmen des für sie sowieso erlaubten, mit besonderem Aufkommen zu rechnen sei.

Das war beispielsweise ein erstaunliches Entgegenkommen im Rahmen von See & Avoid .. (gutes Wortspiel) .

Und nein, ich poche nicht auf Rechte. Ich vermute lediglich, dass sich nicht sehr viel darum gesorgt wird !
* Dass GA zu kucken hat ist klar ... aber Modellsteuerer ? * war provokativ gemeint.


Je mehr Leute aufpassen, desto sicherer wird der Luftraum, und der Modellflug gerät weniger in Verruf.
Das ist auch mein Ziel.

gruss rudi
 

kioto

User
Kurze Nachricht im NDR Fernsehen

Kurze Nachricht im NDR Fernsehen

Hallo,
Heute morgen war ein Kurzreport über die Flugzonensperrung. Ich war etwas enttäuscht. Hatte ja weiß Gott an was für ne Drohne gedacht, war aber nur so ein 2 Meter Propeller Flugzeug für Feldstarts-und Landung. Leider fiel die Erprobung aus, weil zu viel Wind (Stärke 3-4?). Schade, kann uns die BW in SH nicht verteidigen, den hier hats ja meistens Wind.
 
dafür ist die DFS (www.dfs.de) zuständig.


Dafür ist das Bundesverkehrsministerium zuständig.

Rechtsgrundlage ist § 11 Abs. 1 LuftVO.

Bekanntmachungen erfolgen in den Nachrichten für Luftfahrer.

Veröffentlichungen in diesem Blatt gelten den Adressaten gegenüber als bekanntgemacht.

D.h. in dem Moment wo eine Bekanntmachung veröffentlicht ist und eine angemessene Frist zur Kenntnisnahme verstrichen ist, kann sich kein Teilnehmer am Luftverkehr darauf berufen, er habe von nichts gewusst.

Wenn ihr also eine derzeit aktuell Aufstiegserlaubnis habt, dann dürft ihr nach deren Bedingungen fliegen, egal, was in der Zeitung steht.

Stimmt. Was in der Zeitung steht ist unerheblich.

Die AE wird aber unter Umständen durch einen in den NfL veröffentlichten Verwaltungsakt tangiert oder gar vorübergehend aufgehoben.


Publiziert werden die als NOTAM (der erste Link von Claus oben), und die GELTEN.

Es gilt in Deutschland für Modellflieger nur das was in den NfL veröffentlicht ist.

NOTAMs sind etwas anderes.
Guckst Du bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/NOTAM

Zitat aus Wikipedia:
NOTAM enthalten kurzfristige bzw. dringliche Anordnungen, Verfahren und Informationen, die als ergänzende Information für die Durchführung eines Fluges von (besonderem) Interesse sind und ein Ändern der AIP nicht unbedingt erfordern, zumal Veränderungen der AIP häufig auf postalischem Weg verbreitet werden und somit Zeit beanspruchen. NOTAM werden über das Feste Flugfernmeldenetz (AFTN) verbreitet.

Welcher Modellflieger ist an das Flugfernmeldenetz angeschlossen ? (Bitte Hand heben)


Pech hat bei der ganzen Aktion der 1 kg-Schaumwaffelflieger, der vergessen hat seine NfL zu lesen und in der Flugverbotszone mit seiner Schaumwaffel ein Bundeswehr-Fluggerät zum Absturz bringt.
Da zahlt keine Haftpflicht.

Oder das "AM" in NOTAM. Ich gehe schwer davon aus, dass in der AE NOTAM als übergeordnetes Recht explizit oder implizit referenziert werden.

@MarkusN: Wieso sind NOTAMs Deines Erachtens übergeordnetes Recht ?
Und für wen ?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
- Sehe ich auch so, das sollten viel mehr Leute machen.
Ich schau mal am Wochenende was ich dazu an vernünftigen Links und Informationsquellen finde. Dann besprechen wir das entweder auf der :rcn:-Vorstandssitzung am Dienstag oder mit unseren Modis, ob und in welcher Rubrik wir ein Sticky setzen. Aus meiner Sicht können wir zumindest den Weg zu den Informationsquellen fallunabhängig auf unserer Plattform bereitstellen.
 

kioto

User
Welcher Modellflieger ist an das Flugfernmeldenetz angeschlossen ? (Bitte Hand heben)
Man kann sich in den Email Verteiler für NOTAM aufnehmen lassen.

Und die Sperrung steht doch dort und nicht in den Nfl ? Die interessiern doch keinen Modellflieger, zumindest was ich kurz gesehen habe.

Bin jetzt etwas verwirrt.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Die Bekanntmachung ist eine NfL.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

die NFL ( Nachrichten für Luftfahrer ) werden durch die DFS ( Deutsche Flugsicherung ) publiziert.

IM AIS-Portal sind diese Nachrichten zu finden

https://secais.dfs.de/pilotservice/home.jsp?lang=de

Die für Modellflug relevanten Mitteilungen im Kundenbereich VFR ( visual flight rules )

Zur Erinnnerung:
Im Falle einer Registrierung ( kostenlos ) hat man Zugriff auf die aktuellen ICAO Karten.

Ebenfalls interessant der Hinweis auf http://www.skyfool.de/luftraeume/
von Jürgen hier beschrieben http://www.rc-network.de/forum/show...-ICAO-Karten?p=3693619&viewfull=1#post3693619
 
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