Wie regelt euer Verein FPVler mit optimierter Sendeleistung ?

wurde beantwortet mit


Antwort 1
zu nuri_E
und Frage 2
in meine Richtung.

Ist eigentlich ganz einfach: Woher kommt die Mehrzahl der Gastflieger? Von den vereinslosen "Wildfliegern"?
Ich kenne eine Handvoll Wildflieger - echte Wildflieger. Die kenne ich aber nicht als Gastflieger.
Und ich kenne hunderte von Vereinsmitgliedern. Viele als Gastflieger. Viele davon sehr diszipliniert und sachkundig.
Sehr wenige, dann auch nur einmalig, als beratungsresistente Ein-Mal-und-nie-wieder-Gäste.

Aber ganz kurz und damit ganz einfach zu verstehen: (fast) alle Gastflieger sind Vereinsmitglieder. Reicht es jetzt?
Fahr einfach mal den Kamm runter und mach eine Smiley-Diät.
Die hast zu viele Probleme, die ich nicht nachvollziehen kann.

Für FPV gibt es Regeln. Die können ausgelegt werden. Dem Verein ist die Handhabung der Regeln mit Sicherheit nicht freigestellt.
Es gibt einen nutzbaren Spielraum, eine freigestellte und damit regelfreie Zone nicht.
Für die Einhaltung ist jemand verantwortlich - das ist mit Sicherheit bei mehren Piloten nicht nur und ausschliesslich der einzelne Steuernde selbst.

Deswegen noch mal: Flugleiter - der Rest hält einfach die Hacken still.
Wenn durch Glückes Geschicke kein Flugleiter gebraucht wird - umso besser.
Dann muss sich der Einzelne aber auch Sachkundig machen.
Das scheint ja schon für Seminarteilnehmer Flugleiter nicht möglich zu sein.

Deswegen bin ich nur bei sehr gut bekannten Vereinen Gastflieger - man kennt dann die Spacken und der Flieger bleibt eingepackt.

Ach ja: FPV-Flieger haben wir auch. Mit Coptern, mit Race-coptern, mit Heli und mit Flächenfliegern. Sollte reichen.

Hi
Uwe
bist du der Meinung mir erklären zu müssen was Gastflieger sind :confused:
Für FPV gibt es klare Regeln , die nicht ausgelegt werden können, da gibt es auch keinen Spielraum.
Die AEs die ich kenne, ist erst ab 3 Modellen ein Flugleiter Pflicht.
Zudem habe ich Persöhnlich keine Probleme wüsste auch nicht warum, auch wenn du mir das unterjubeln möchtest.
 

udogigahertz

User gesperrt
Moin,

nur mal so in die Runde der Vereins-Meierei ...

wie regeln eure Vereine Mitglieder mit sagen wir mal hochoptimierten Sendeleistungen im FPV-Bereich ?
oder fehlenden Beobachtern ?

Werden die alle auf die Wiese nebendran geschickt, geduldet, ignoriert, verbannt ?

Würd mich mal interessieren wie andere das so handhaben.
Mich interessiert nur die Sicht aus Vereinen, keine Grundsatzdiskussion.

Was tuen, wenns offensichtlich wird, und wer kontrolliert das !

gruss rudi

Was für eine seltsame Frage .............. die einzig mögliche Antwort darauf kann nur sein: So etwas wird NICHT geduldet! KANN nicht geduldet werden, da auf zugelassenen Plätzen nur gesetzeskonform gehandelt werden darf.


Die viel interessantere Frage ist die nach der Kontrolle. Damit gibt es ein Problem, weil wohl kein Verein das Messequipment und den dafür erforderlichen Funk-Fachmann ständig am Platz hat, der das wirklich zweifelsfrei überprüfen kann, ob hier mit "optimierter" Leistung FPV betrieben wird oder nicht und auf welcher Frequenz da gefunkt wird. Sollten mit Einschalten des "optimierten" Video-Funks plötzlich einige 2,4 GHz-Flieger wegen Faile-Safe infolge abgebrochener Funkstrecke runterfallen, wäre das ein erster, zaghafter Hinweis darauf, dass hier was nicht stimmt.

Aber nachweisen und vermuten sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Allgemein gesagt sollte man bei Vereinsangehörigen (also des Vereins, dessen Platz man benutzt, keine Gastflieger anderer Vereine) davon ausgehen, dass die sich regelkonform verhalten (nehm ich jetzt mal so an, denn handeln sie anders, schaden sie ja damit dem Verein und letztlich sich selbst), man bekommt ja auch im Vorfeld so einiges mit, der eine oder andere prahlt dann schon mal damit, wie groß die Reichweite seiner neuen Funkkamera ist, dann weiß man ja schon Bescheid, dass das nur mit "optimierter" Leistung geht, also: Flugverbot am Platz!

Bei einem fremden Gastflieger, auch solchen aus anderen Vereinen, weiß man all das nicht, muss sich auf die von ihm gemachten Versicherungen, dass seine Ausrüstung regelkonform ist, verlassen, was übrigens auch für sein normales Fernsteuerequipment gilt.

Dann wäre hier der jeweilige Flugleiter oder ersatzweise ein anwesendes Vorstandsmitglied gefragt, ob ja oder nein, Einzelfallentscheidung eben.

Wenn es auch nur den leisesten Hinweis auf eine "optimierte" Sendeleistung gibt, beispielsweise die Aussage, dass er damit problemlos 500 oder mehr Meter weit weg noch einwandfreien Bildempfang habe, so kann hier die offizielle Haltung nur sein: Nicht fliegen lassen, da höchstwahrscheinlich nicht regelkonform.

Aber, wie gesagt: Sollte der Flugleiter oder ein anwesendes Vorstandsmitglied des Vereins der Meinung sein, den starten zu lassen, dann sollte man das akzeptieren, sie haben das dann auch zu verantworten. Ich würde dann aber nicht zeitgleich auch fliegen wollen.


Grüße
Udo
 
Moin Stefan,
Was heisst das denn? Ist das Spott gegenüber denen, die Regeln ernster nehmen als Du?
Nein. Nimm es einfach so, wie es da geschrieben steht.
Es gibt immer welche, die den Papst übertreffen wollen.
Dann gibt es welche, die dazu noch sehr eigene und nicht nachvollziehbare Regeln nur für andere vorhalten.


Scheinbar gibt es doch eine Welt außerhalb der mir bekannten Vereine :)

Gut möglich. Wie viele gibt es und wie viele kennst du?;)
"Der Weltraum - unendliche ..."

Für FPV gibt es klare Regeln , die nicht ausgelegt werden können, da gibt es auch keinen Spielraum.
Moin Herbert,
keine Regel ist so klar, dass es keine Interpretationsspielräume gibt.
Wie man hier auch sehr gut verfolgen kann.

Die AEs die ich kenne, ist erst ab 3 Modellen ein Flugleiter Pflicht.
Die Zahl der dir bekannten AEs könnte hilfreich sein, die drei Modelle sind etwas willkürlich.

Ich habe oft schon selbst drei Modell dabei, wenn ich mit dem Motorrad zum Flugfeld fahre nur eines.
Brauche ich jetzt einen Flugleiter oder nicht?

Ach ja: bei uns brauchste ab dem zweiten Fliegenden einen Flugleiter. Der erste eintreffende hat automatisch die Arschkarte, der ist Flugleiter, der zweite hat zu unterstützen.
Gastflieger sind ausgenommen. Gastflieger müssen nach Kenntnisnahme der Platzordnung eine Tagesmitgliedschaft erwerben, danach sind die Regeln dann auch ziemlich klar.

Damit gibt es mindestens eine Platzordnung, die von den dir bekannten drei Modellen abweicht.


Zudem habe ich Persöhnlich keine Probleme wüsste auch nicht warum, auch wenn du mir das unterjubeln möchtest
Fehlinterpretation, möchte, brauche und will ich nicht, aus verschiedensten Gründen, z. B. unsere Platzordnung.

Lies einfach noch mal in Ruhe das erste zitierte Posting in #36.
Es ist völlig unklar, was du damit ausdrücken wolltest.
Wohl auch nicht nur für mich.

Aber wir driften schon wieder ab. Die Frage in #1 war doch ausreichend eindeutig formuliert, von den jetzt 43 Antworten kann mehr als die Hälfte in die Tonne.

@ UdO: wie oft fallen bei euch Flieger runter, ohne das FPV im Einsatz ist? Schöne Romane weiterhin.
 
Moin Stefan,

Nein. Nimm es einfach so, wie es da geschrieben steht.
Es gibt immer welche, die den Papst übertreffen wollen.
Dann gibt es welche, die dazu noch sehr eigene und nicht nachvollziehbare Regeln nur für andere vorhalten.




Gut möglich. Wie viele gibt es und wie viele kennst du?;)
"Der Weltraum - unendliche ..."


Moin Herbert,
keine Regel ist so klar, dass es keine Interpretationsspielräume gibt.
Wie man hier auch sehr gut verfolgen kann.


Die Zahl der dir bekannten AEs könnte hilfreich sein, die drei Modelle sind etwas willkürlich.

Ich habe oft schon selbst drei Modell dabei, wenn ich mit dem Motorrad zum Flugfeld fahre nur eines.
Brauche ich jetzt einen Flugleiter oder nicht?

Ach ja: bei uns brauchste ab dem zweiten Fliegenden einen Flugleiter. Der erste eintreffende hat automatisch die Arschkarte, der ist Flugleiter, der zweite hat zu unterstützen.
Gastflieger sind ausgenommen. Gastflieger müssen nach Kenntnisnahme der Platzordnung eine Tagesmitgliedschaft erwerben, danach sind die Regeln dann auch ziemlich klar.

Damit gibt es mindestens eine Platzordnung, die von den dir bekannten drei Modellen abweicht.



Fehlinterpretation, möchte, brauche und will ich nicht, aus verschiedensten Gründen, z. B. unsere Platzordnung.

Lies einfach noch mal in Ruhe das erste zitierte Posting in #36.
Es ist völlig unklar, was du damit ausdrücken wolltest.
Wohl auch nicht nur für mich.

Aber wir driften schon wieder ab. Die Frage in #1 war doch ausreichend eindeutig formuliert, von den jetzt 43 Antworten kann mehr als die Hälfte in die Tonne.

@ UdO: wie oft fallen bei euch Flieger runter, ohne das FPV im Einsatz ist? Schöne Romane weiterhin.

Hi
die AE hat mit deiner Flugplatzordnung nichts zu tun. Die AE kommt vom Luftamt , die Flugplatzordnung stellt der Verein auf unter Einbindung der AE.
Ich habe doch nicht geschrieben das es , wie es bei uns ist überall so sein muss:confused::confused:
Zum Auslegen von Bestimmungen
http://www.modellflugimdaec.de/aus-dem-vorstand/326-fliegen-mit-videobrille

was kann man da anders auslegen ?
Warum ist die Zahl 3 willkürlich ?
Das geht doch nicht um 3 Modelle in deinem Auto , sondern eventuell in der Luft.
Selbst du kannst keine 3 Modelle gleichzeitig steuern:D:D:D:D:D
Die Frage des Threadstarters wurde doch genügend beantwortet.
Deine Antwort der Flugleiter hat das Sagen alle anderen sollen die Füße stillhalten , die kann man auch in die Tonne treten.
 
Deine Antwort der Flugleiter hat das Sagen alle anderen sollen die Füße stillhalten , die kann man auch in die Tonne treten.

Hm Herbert,
Deine Aussage ist so nicht richtig.

Die AE, die ein Verwaltungsakt ist, kann die Funktion Flugleiter vorschreiben, muss es aber nicht.
Die Rechte und Pflichten des Flugleiters sind dann, wenn lt. AE erforderlich, in einer Flugordnung oder Flugbetriebsordnung unter Bezug auf die AE beschrieben.
Hier bist Du dann auf Vereinsrechtlicher Ebene.
Wenn da drin steht...der Flugleiter geniesst Hausrecht und alle anderen haben die Füsse stillzuhalten, dann ist so.
Wenn da drin steht, der Flugleiter hat nach Beendigung seiner Flugleitertätigkeit den Grill zu bedienen, hätte das im Innenverhältnis auch Gültigkeit... :D

Gruss
Axel
 
Aber wir driften schon wieder ab. Die Frage in #1 war doch ausreichend eindeutig formuliert, von den jetzt 43 Antworten kann mehr als die Hälfte in die Tonne.

Da trägst Du aber einen guten Anteil zu bei.


Die Zahl der dir bekannten AEs könnte hilfreich sein, die drei Modelle sind etwas willkürlich.
Ich habe oft schon selbst drei Modell dabei, wenn ich mit dem Motorrad zum Flugfeld fahre nur eines.
Brauche ich jetzt einen Flugleiter oder nicht?

Natürlich geht es um drei Modelle in der Luft. Was nützen Dir denn eigene Interpretationen, wenn diese im Fall der Fälle von keiner relevaten Instanz geteilt werden. Das wäre ja wie das Umgehen des Promille-Limits durch Mitnahme von 10kg Blutwurst im Kofferraum.

Außerdem lässt die Bezeichnung "willkürlich" der Zahl drei auf eine merkwürdige Geisteshaltung schließen. Das klingt ja so, als müssten Regeln und Gesetze für Dich plausibel sein, damit sie gelten. Das könnte man gut auf die Sendeleistung übertragen. Warum 10mW oder 100mW. Es geht ja auch mit 1000mW ganz gut. Passiert ist auch noch nie was. Also Regel ungültig.

Könnt Ihr, die die Eingangsfrage gestellt haben bzw. die Frage für eindeutig halten mal die Form des gewünschten Ergebnisses beschreiben? Geht es hier in etwa um sowas wie, der Flugleiter sieht den Geräten die Leistung nicht an, er muss kein Messgerät dabei haben also kann es ihm egal sein?

Also konkret, was ist das Ziel der Frage?

Stefan
 
Hm Herbert,
Deine Aussage ist so nicht richtig.

Die AE, die ein Verwaltungsakt ist, kann die Funktion Flugleiter vorschreiben, muss es aber nicht.
Die Rechte und Pflichten des Flugleiters sind dann, wenn lt. AE erforderlich, in einer Flugordnung oder Flugbetriebsordnung unter Bezug auf die AE beschrieben.
Hier bist Du dann auf Vereinsrechtlicher Ebene.
Wenn da drin steht...der Flugleiter geniesst Hausrecht und alle anderen haben die Füsse stillzuhalten, dann ist so.
Wenn da drin steht, der Flugleiter hat nach Beendigung seiner Flugleitertätigkeit den Grill zu bedienen, hätte das im Innenverhältnis auch Gültigkeit... :D

Moin Axel,

das scheint für viele schwer nachvollziehbar zu sein.
der Flugleiter hat die Bezeichnung, weil er den Flugbetrieb leitet.
Bis auf die Grillbedienung ist der Rest dann eine einfache Abfolge nach der Platzordnung.;)
Die ich nicht brauche, wenn ich keine AE brauche.

@Herbert
AE und Platzordnung sind zwar einzelne Regelwerke aber auch gewöhnlich im Zusammenhang zu betrachten. Damit haben sie nichts miteinander zu tun?
Regeln und Auflagen des einen Platzes können auf anderen anders gelöst sein.
Bei euch erst ab drei Modellen bei uns und in Sinsheim schon ab dem ersten in Punkto Flugleiter.
Gültigkeit und Sinnfälligkeit habe ich nicht in Frage gestellt, steht mir auch nicht zu.
Warum drei Modelle kann ich mich trotzdem fragen, wie man auf drei und nicht zwei oder 10 kommt auch.

Da trägst Du aber einen guten Anteil zu bei.
Wirklich? Lies noch mal durch, wer hier teils nur unreflektierte Aussagen zu einzelnen Mails getätigt hat, auf die Fragestellung aber nicht eingegangen ist.

Natürlich geht es um drei Modelle in der Luft.
Jetzt, wo du es sagst. Also jetzt ist es klar. Hätte ich den :rolleyes: setzen sollen, damit es offensichtlich ist?

Was nützen Dir denn eigene Interpretationen, wenn diese im Fall der Fälle von keiner relevaten Instanz geteilt werden. Das wäre ja wie das Umgehen des Promille-Limits durch Mitnahme von 10kg Blutwurst im Kofferraum.
Welche eigene Interpretation von mir? Das Promille-Limit hat gerade einen aktuellen Bezug bei dir?

Außerdem lässt die Bezeichnung "willkürlich" der Zahl drei auf eine merkwürdige Geisteshaltung schließen. Das klingt ja so, als müssten Regeln und Gesetze für Dich plausibel sein, damit sie gelten.
Du kannst mir die sinnvolle Festlegung der von Herbert genannten Zahl drei gerne in einer PN erklären.
Ansonsten hat das mit der Fragestellung des TE wenig zu tun.

Könnt Ihr, die die Eingangsfrage gestellt haben bzw. die Frage für eindeutig halten mal die Form des gewünschten Ergebnisses beschreiben?
Also konkret, was ist das Ziel der Frage?
EINER hat die Frage gestellt. Die Formulierung ist ausreichend genau, jedenfalls für mich.
Wenn DU das konkret wissen willst oder wissen musst, warum dann nicht eine PN an DEN (es war EINER, der den Tread eröffnete) TE?

Können wir ansonsten in der Fragestellung des TE weitermachen?
 
Du kannst mir die sinnvolle Festlegung der von Herbert genannten Zahl drei gerne in einer PN erklären.
Ansonsten hat das mit der Fragestellung des TE wenig zu tun.
Die Erklärung gibt es vermutlich nicht. Das ist aber auch egal. Genau so ist es bei der Sendeleistung. Festlegung->Regel->keine Interpretation->Frage beantwortet->fertig

EINER hat die Frage gestellt. Die Formulierung ist ausreichend genau, jedenfalls für mich.
Wenn DU das konkret wissen willst oder wissen musst, warum dann nicht eine PN an DEN (es war EINER, der den Tread eröffnete) TE?
Können wir ansonsten in der Fragestellung des TE weitermachen?

Macht es Sinn die Erwartungshaltung einer Frage per PN zu klären? Vor allem dann, wenn scheinbar keine Antworten im gewünschten Format auftreten.

Und hier noch mal in der Wiederholung. Geht es hier in etwa um sowas wie, der Flugleiter sieht den Geräten die Leistung nicht an, er muss kein Messgerät dabei haben also kann es ihm egal sein?

Stefan
 
Naja,

der Flugleiter hat das Hausrecht und wenn der der Meinung ist, dass das ungesetzliche Equipment evtl. den Flugbetrieb stören könnte, dann kann der das Fliegen untersagen. Dabei ist es dann erst mal unerheblich, ob der die technische Expertise zu dieser Entscheidung hat oder nicht. In der Praxis wird der aber nicht erkennen, ob der Sender jetzt 25 mW oder mehr hat. Ich sehe das auch nur, weil ich mich mit dem Kram beruflich beschäftige.

Bei uns fliegen auch viele Copter, einige wenige auch mit FPV und ich bin oft Flugleiter. Ich persönlich sehe in einem 100 mW Sender jetzt keine Gefahr für Leib und Leben der anderen Piloten aber ich kann verstehen, dass andere Flugleiter da lieber auf Nummer sicher gehen.

Genauso verhält es sich mit Fliegen per FPV Brille - bei uns fliegt keiner alleine mit einer Brille auf der Nase - aber statt die Leute zu verjagen stelle ich mich dann daneben und beobachte den Luftraum, damit nichts passiert.
Irgendwo muß man versuchen, da ein gesundes Mittelmaß zu finden.

Hat auch Vorteile...wenn mal wieder ein Modell in den unendlichen Weiten des Weizenfelds abgetaucht ist, sind die Jungs auch schnell mal behilflich, aus der Luft den Flieger aufzuspüren.

So wird es auch in unserem Verein gehabt.
Gesunder Menschenverstand und gegenseitige Rücksichtname und dann funktioniert es auch :)

Nachtrag: das gilt auch für das fliegen von 3D Helis und Tubinenjets. Sa wo es richtig gefährlich werden kann wenns mal schief geht..
 
Die Erklärung gibt es vermutlich nicht. Das ist aber auch egal. Genau so ist es bei der Sendeleistung. Festlegung->Regel->keine Interpretation->Frage beantwortet->fertig
Stimmt. War im #2 schon beantwortet, der Rest ist mentale Eigenleistung von interessierten, die sich kundig machen sollten.

Macht es Sinn die Erwartungshaltung einer Frage per PN zu klären?
Ja. Ist aber Ansichtssache. Deine folgenden Sätze könnten sich nach einer PN erledigt haben.


Vor allem dann, wenn scheinbar keine Antworten im gewünschten Format auftreten.
Hier wird geschrieben, das Format steht also mehr oder weniger fest, die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts vielleicht weniger.
Hast du eine größere Erkenntnistiefe zur gewünschten Antwort?

Und hier noch mal in der Wiederholung. Geht es hier in etwa um sowas wie, der Flugleiter sieht den Geräten die Leistung nicht an, er muss kein Messgerät dabei haben also kann es ihm egal sein?

Demnach nicht. Das Thema, die Überschrift in FETT formatiert, ist aber recht eindeutig, Posting #1 ausführlich genug.
Weiter oben gab es eine gute Aussage zu den Verantwortlichkeiten des Flugleiters und der Steuernden.
Ein fehlendes Meßgerät entbindet beide nicht von ihren Verantwortungen, die aufgestellte zweite Kausalkette ist deshalb unsinnig, deine erste weiter oben nicht.
Ich habe auch noch nie jemanden gefragt, unter welchen Umständen man z. B. gegen die Sendeleistungsbegrenzungen verstoßen darf.

BTW: Mach mal Sinn.;)
 

van3st

User
Ich bin kein Vereinsflieger und kann die Frage nicht beantworten. Dennoch möchte ich mich kurz mit einbringen.
Denn auch wenn wir "Wild" fliegen (hoam nen Flugplatz, den wir einfach so nutzen können), wir kein Regelwerk haben, kommt es vor allem auf das magische Wort: Rücksicht an.
Wenn diese Fehlt, ist die Konsequens ein Regelwerk mit Flugleiter, Fragen der Verantwortlichkeit und der Durchsetzung/Umsetzung all dieser Dinge.

Wenn ich also ein FPV-Pilot bin, der mit einer zu hohen Sendeleistung auf einem Vereinsgelände fliegen will, sollte ich fairer Weise dem Flugleiter sagen, was ich verbaut habe und auch akzeptieren, wenn mir der Betrieb untersagt wird.
Alles andere ist in meinen Augen eben rücksichtslos und im juristischen Fall sehr wahrscheinlich "arglistig verschwiegen".

Es ist der faire Umgang miteinander der solche Fälle handhabbar macht.
 
Ich bin kein Vereinsflieger und kann die Frage nicht beantworten. Dennoch möchte ich mich kurz mit einbringen.
Denn auch wenn wir "Wild" fliegen (hoam nen Flugplatz, den wir einfach so nutzen können), wir kein Regelwerk haben, kommt es vor allem auf das magische Wort: Rücksicht an.
Wenn diese Fehlt, ist die Konsequens ein Regelwerk mit Flugleiter, Fragen der Verantwortlichkeit und der Durchsetzung/Umsetzung all dieser Dinge.

Wenn ich also ein FPV-Pilot bin, der mit einer zu hohen Sendeleistung auf einem Vereinsgelände fliegen will, sollte ich fairer Weise dem Flugleiter sagen, was ich verbaut habe und auch akzeptieren, wenn mir der Betrieb untersagt wird.
Alles andere ist in meinen Augen eben rücksichtslos und im juristischen Fall sehr wahrscheinlich "arglistig verschwiegen".

Es ist der faire Umgang miteinander der solche Fälle handhabbar macht.

Moin Stefan,

was du schreibst ist alles richtig und nachvollziehbar, nur ein paar Anmerkungen von mir.
Ich bin bekennender Wildflieger und in einem Verein, weil ich auch Flieger über 5kg habe.

Regelwerke dazu existieren bereits, AE und FBO sind nur lokale Ergänzungen oder Präzisierungen dazu, egal wie man die nennt.
Zum genehmigungsfreien Modellflug benötige ich grundsätzlich weder AE noch FBO (nichtkommerzielles FPV mit Elektro unter 5 Kilo BlaBlaBla).
Gibt es eine FBO habe ich die zu befolgen, sie ist per se das Regelwerk desjenigen, der das Hausrecht ausübt.
Dein angeführter FPV-Steuerer mit der zu hohen Sendeleistung handelt per se schon ausserhalb des zulässigen Rahmens,
völlig unabhängig von AE oder FBO - es gibt dazu Normen, Gesetze und Verordnungen.

Den Verstoß dagegen dann dem Flugleiter auch noch mitzuteilen ist neben sehr fair auch noch etwas intelligenzabstinent.

Der Flugleiter hat real nach Kenntniserlangung gar keine andere Wahl als den Gebrauch der FPV-Anlage zu unterbinden.
Der Steuernde müsste die Nutzung nach den Regelwerken von sich aus unterlassen.
Da für gewöhnlich zwei Systeme, Steuerung und Videoübertragung, wäre Fliegen trotzdem möglich.

In den Anfänge des zivilen FPV(2011 etwa) habe ich mal bei der Erprobung den zweiten Mann gemacht, also den, der den Luftraum überwacht.
Der Steuernde hat wegen der abgeschotteten Video-Brille NULL Sicht auf die Umwelt gehabt.
Mit den heutigen Bildschrim- und Brillenlösungen sieht das schon anders aus, wozu man noch an der Sendeleistung rumdrehen muss ist mir schleierhaft.
Ausser eben, dass es gemacht wird, einfach weil es geht.

Wenn ich mir jetzt noch den Hype des Boom-Marktes Copter / FPV anschaue.
Heute wieder als Beilage einer Elektromarktkette (Euronics oder so) Copter mit HD-Cam/Video etc.
Sinngemäß: keinerlei Vorkenntnisse notwendig, keine Einschränkungen genannt, alles dabei. Laden - Einschalten - Fliegen.
Für die Daheimgebliebenen betitelt.
 

van3st

User
...
Den Verstoß dagegen dann dem Flugleiter auch noch mitzuteilen ist neben sehr fair auch noch etwas intelligenzabstinent.

:D Dass das in der Realität nicht vorkommen wird, ist mir auch vollkommen klar. xD Ich wollte eigentlich mehr in die Richtung des Flugleiters und seiner Pflicht/Möglichkeit, von diesem Regelverstoß Kenntnis zu erlangen.
Soll heissen, wenn er´s weiss: logisch -> Flugverbot, wenn er aber nun nicht die verbauten Komponenten im einzelnen überprüft sollte das dennoch nicht zu seinen Lasten gehen falls etwas sein sollte, weil eben verschwiegen ob wissentlich oder nicht ist dabei dann wohl nicht von Belang.


Was den Hype der "Dronen"(*duck*)-vermarktung betrifft denke ich, dass die Industrie durchaus Ihre Rechtsexperten sitzen hat, die wohl festgestellt haben, dass der Vertrieb ohne zusätzliche Hinweise anscheinend nicht in die Produkthaftung fällt ...ö also freudig drauf los!
 
Um den Flugleiter des Vereins bei irregulären Sendeleistungen (kann er ja nicht erkennen) oder zu schweren Flugmodellen (soll ja auch vorkommen) aus der Pflicht zu nehmen, ist der Passus in der Tagesmitgliedschaft
Modell und Sende-/Empfangsanlage entsprechen den gesetzlichen Vorschriften
von Vorteil.
Wird dies dann vom Gastflieger nicht eingehalten, ist es wohl eine arglistige Täuschung und der Flugleiter dürfte aus der Verantwortung raus sein.
 

micbu

User
Bei der Sendeleistung gebe ich dir recht, aber nicht unbedingt beim Gewicht. Ob ein Modell 20kg oder 50kg wiegt, das kann man schon in etwa erkennen. Im Zweifelsfall muss halt gewogen werden. Bei der Ausgangsleistung ist das so einfach nicht möglich.

Michael
 

micbu

User
Und gerade dann sollte der Flugleiter nachwiegen um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, denn nachwiegen erfordert keinen großen Aufwand und kann ohne große Probleme auf dem Flugplatz durchgeführt werden. Ich denke nicht, dass eine Erklärung des Piloten hier ausreichend wäre. Bei der Sendeleistung sieht es halt anders aus, das kann kein Flugleiter überprüfen.


Michael
 
Ich war selbst erst vor wenigen Monaten auf einer Flugleiter Schulung des DMFV, das mit der Haftung bei Gewichtsüberschreitung ist mit Verlaub gesagt Schwachsinn.
Haften tut der Flugleiter nur wenn er grob fahrlässig handelt, dazu gehört nachwiegen von Flugzeugen ob sie 25 oder 28 kg wiegen mit Sicherheit nicht.
Im Übrigen ist eine Flugleiterschulung für einen Flugleiter nicht vorgeschrieben auch das lernt man auf besagter Schulung.
Was ich gemerkt habe auf einer solchen Schulung ist, das es dort leider immer wieder Zeitgenossen gibt die den Seminarleiter mit sehr sagen wir mal konstruktiven Fallgestaltungen nerven, der gute Mann hatte aber sehr gute Nerven und er ließ sich nicht aus der Ruhe bringen. Die Diskussion hier erinnert mich leider ein wenig daran.

Was völlig richtig ist, der Flugleiter, ist er als solcher eingeteilt, hat das Hausrecht und wenn er jemandem den Betrieb seines was auch immer Flugmodells untersagt muss der Betroffene sich daran halten egal ob er gegen etwas verstößt oder nicht.

Was die FPV Frage betrifft, hier würde ich als Flugleiter so handeln wie von Stein Elektronik beschrieben, es geht’s ums miteinander und nicht ums wichtigtun.

Die Flugbetriebsordnung oder Flugordnung ist im Übrigen in vielen Bundesländern sehr wohl im Zusammenhang mit der Aufstiegsgenehmigung zu sehen, den bei Beantragung der Aufstiegserlaubnis muss sie mit eingereicht werden und somit hat das jeweilige Landesluftfahrtamt sehr wohl Einfluss auf den Inhalt, klar kann man hier auf dem Weg der Klage Einhalt gebieten aber das wird wohl in der Praxis er selten der Fall sein.
Sinnvoll ist natürlich beim genehmigungsfreien Modellflugbetrieb keinen Flugleiter vor zu schreiben, den allein auf dem Platz mit der Schaumwaffel kennt wohl jeder hier und ich kenne einige Plätze wo diese Tage sehr häufig vor kommen.
 

rubberduck

User gesperrt
Ich war nun 6 Jahre lang der einzige, einsame FPV-Pilot auf unserem Modellflugplatz (160 Mitglieder).
Seit letztem Jahr ist noch jemand hinzugekommen.

Der FPV-Hype ist vorbei, bzw. soweit abgeklungen, das wir wohl auch in absehbarer Zeit keine nennenswerte Masse an FPV fliegenden Mitgliedern werden.

Genauso wie bei den Koptern, die schon wieder weniger werden.

Bei den Helis, den Schaumwaffeln usw. war es genauso ... und es gab immer erstmal viel Wirbel um Nichts.
 
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