Erlaubte Flughöhe 150 Meter/Österreich

Gast_72633

User gesperrt
Zufällig las ich gestern von einem Kollegen in Österreich,
der eine Anzeige bekommen hat,
weil er über 150 Meter hoch flog.
Er war von einem Hubi aus beobachtet worden.

Ist das in Austria zwingend?
Ich wollte in 2 Wochen in Urlaub; und über 150 Meter hoch fliegen :-)
 

Gast_72633

User gesperrt
Interessant ist einer der letzten Sätze:

"Ausnahme Modellflugplatz, Höhe 600 Meter."

Hab ich noch nirgends gelesen; trotz google.
 
Zufällig las ich gestern von einem Kollegen in Österreich,
der eine Anzeige bekommen hat,
weil er über 150 Meter hoch flog.
Er war von einem Hubi aus beobachtet worden.

Ist das in Austria zwingend?
Ich wollte in 2 Wochen in Urlaub; und über 150 Meter hoch fliegen :-)

Wenn Du legal über 150m hoch fliegen willst, dann geht das grundsätzlich nur auf einem eingetragenen Modellflugplatz:

§ 24e. (1) Werden Flugmodelle innerhalb von Modellflugplätzen betrieben, kann der Pilot von der Betriebsvoraussetzung für Flugmodelle gemäß § 24c Abs. 1 Z 1 ohne Bewilligung gemäß § 24c Abs. 5 abweichen. Die übrigen Bestimmungen des § 24c bleiben davon unberührt.

(2) Modellflugplätze sind der Austro Control GmbH vom Nutzungsberechtigten unter Angabe der Lage, der Betriebsarten und Betriebszeiten zu melden und von dieser luftfahrtüblich kundzumachen.

:) Jürgen
 

udogigahertz

User gesperrt
Wenn Du legal über 150m hoch fliegen willst, dann geht das grundsätzlich nur auf einem eingetragenen Modellflugplatz:
:) Jürgen

Also Hangflug ist damit in ganz Österreich verboten, es sei denn, man findet einen, der keine 150 Meter hoch ist.

Das is ja blöd ..........


Grüße
Udo
 

Dix

User
Es kann nur Höhe GND (ich schreibs auch ganz langsam = H ö h e Ü B E R G r u n d ) gemeint sein. Alles Andere wäre Unfug, so wie Du ihn zum Beispiel hier schreibst.

EDIT: Ja, für Udo gilt Flughöhe 150mQNH. Damit ist Österreich eine udo-freie Zone! Clever gemacht Jungs! :D
 

flifra

User
Also Hangflug ist damit in ganz Österreich verboten, es sei denn, man findet einen, der keine 150 Meter hoch ist.

Das is ja blöd ..........


Grüße
Udo

Der (auch in meinen Augen blöde) Gesetzestext spricht von 150 Meter über Grund. Somit sind weniger die Hangflieger, als diejenigen die Leidtragenden, die nicht das Glück haben, auf einem gemeldeten Modellflugplatz zu fliegen.

Liebe Grüße,
Franz

uuups, Dirk war schneller..
 
Also Hangflug ist damit in ganz Österreich verboten, es sei denn, man findet einen, der keine 150 Meter hoch ist.

Das is ja blöd ..........

Grüße
Udo

Maßgeblich ist die Höhe über Grund. Danach wäre sogar Dynamic Soaring drin. ;)

Steiler Hang und ganz weit rausfliegen geht halt nicht, es sei denn es gibt in Österreich auch eingetragene Modellflugplätze am Hang.

:) Jürgen
 
150 m

150 m

In Österreich ist Modellflug grundsätzlich nur bis 150 Meter über Grund zulässig. (Daher haben unsere Modelle eine 150 m lange Leine am Rumpf angebracht !!!)
Die Modellflugvereine können bei der Austrocontroll um einen andere Flughöhe ansuche , was aber teuer , kompliziert und jährlich zu wiederholen ist .
Nachzulesen :www.prop.at
Gruß
werner
 

Reinhard

User
........ und ich dachte nur in D-Land wiehert der Amtsshimmel ..............:rolleyes:

Aus eigenem Erleben:
Dafür darf man in A-Land fast ünbegrenzt/ungehindert Paragliding betreiben, Start von jedem Berg erlaubt, sofern man das OK vom Grundstückseigentümer hat.
Da die Berge fast ausschließlich in Staatsbesitz sind ........ ist das eben fast überall erlaubt.
So Einschränkungen wie Naturschutz usw. sind natürlich zu berücksichtigen.
Habe ich so gelernt, bei der Ausbildung in Österreich.
Und wenn man dann beim Fliegen mal in die Sperrzone (Höhe) eines internationalen Flughafens (in den Alpen) kam, hat auch kein Hahn danach gekräht.
OK, "provoziert" hat man das selbstredend natürlich auch nicht.

Was ich damit sagen will, im Alltag wird das auch in Österreich nicht immer so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Wie geschrieben: EIGENES Erleben!
Aber es gibt eben in Österreich auch unterschiedliche "Charaktere".
Mein Eindruck, je weiter im Osten des Landes, desto "preußischer", je weiter entfernt von Wien, desto "umgänglicher".
In Tirol habe ich mal gehört, dass die Wiener eigentlich gar keine Österreicher wären.
Da konnte ich nur dazu lachen.

Und was die 150m und Hang usw. angeht:
In dem Tal. in dem ich oft war, wird auch am Hang mit Modellen VOR der Hangkante geflogen und es liegt nirgends ein Maßband.
Komischerweise regelte sich das völlig problemlos zwischen den Modllen und Gleitschirmen. Gegenseitige Rücksichtnahme war unausgesprochen nie ien Problem.

So, das Erleben liegt allerdings nun mehr als 10 Jahre zurück.
 
Wieso Höhe über Grund?? :mad:

Das einzig Praktikable für Modellflieger ist Höhe über Startort: mit Vario überprüfbar; ohne Vario visuell abschätzbar. Ebenso ist Hangflug damit überhaupt erst durchführbar.

Bitte um Link, dass tatsächlich Höhe über Grund gemeint ist.

Bertram
 
Wieso Höhe über Grund?? :mad: ...

Weil man schon immer die Flughöhe über Grund als Referenz verwendet hat?:

Die zulässige Flughöhe
Da die im Begutachtungsentwurf enthaltene Bestimmung, dass Flugmodelle nur unter 150 m über Grund
betrieben werden dürfen, im BGBl. nicht mehr enthalten ist, gilt weiterhin die Bestimmung in den Luftverkehrsregeln …
§ 3 Abs. 5 LVR idgF: Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen und von selbständig im Fluge
verwendbarem Zivilluftfahrtgerät (wie Drachen, Fesselballone, Flugmodelle, Raketen und dgl.) in Höhen von
150 m über Grund aufwärts, über dicht besiedelten Gebieten, über feuer- oder explosionsgefährdeten
Industriegeländen oder über Menschenansammlungen im Freien oder unter Umständen, unter denen mit einem
Überfliegen der Bundesgrenzen gerechnet werden muss, ist nur mit Bewilligung der Austro Control GmbH
zulässig.
Man könnte nun interpretieren, dass – wie in einem vorigen Punkt erwähnt - Flugmodelle kein Luftfahrtgerät
mehr sind und der § 3 Abs. 5 LVR nicht mehr zutrifft. Aber, es wird 2014 eine Neufassung der Luftverkehrsregeln erscheinen, in der diese Bestimmu
ng mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anders formuliert wird!

Das ist allerdings auch die Chance, über eine pauschale Zulässigkeit zum Fliegen bis 600 m über Grund auf gemeldeten Modellflugplätzen zu diskutieren!

Quelle: http://www.prop.at/b37/information-...etz-1957-lfg-1957-idf-bgbl-i-nr-108-2013.html

Wurde dann auch so umgesetzt:

Betrieb von Flugmodellen, unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 und selbständig im Fluge verwendbarem zivilen Luftfahrtgerät

§ 18. (1) Der Betrieb von Flugmodellen (§ 24c LFG), unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 (§ 24f LFG) und von selbständig im Fluge verwendbarem zivilen Luftfahrtgerät (wie Drachen, Fesselballone, Raketen und dergleichen) in Höhen von 150 m über Grund aufwärts oder unter Umständen, unter denen mit einem Überfliegen der Bundesgrenzen gerechnet werden muss, ist unbeschadet anderer Bestimmungen nur mit Bewilligung der zuständigen Behörde zulässig.
...

Quelle: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008992

:) Jürgen
 
Moin auch,

was macht ihr hier eigentlich?

Bitte mal den praktischen und praktikablen Unterschied für Höhe über Grund gegenüber Höhe über Startort durch den Kopf gehen lassen.
Bei Sichtflugbedingungen und Radius von 500m als Vorgabe. Durchdenken reicht schon, Diskussionen sind danach nicht mehr notwendig.
Den Radius 500 mit der Höhe 600 und das Delta von 100 kann man auch noch zerpflücken, aber wozu?

Das Ding mit den 600 m ist inzwischen mehrfach mit den Referenzen ebenfalls durch, die praktische Umsetzung auch.
Gut, die Vorschrift ist neueren Datums und die alte nicht bekannt. Aber interessiert die noch?

Der Standard ausserhalb von Modellfluggeländen ist auch mehrfach durch.
Muss der Zähler irgendwie hochgebracht werden?
Just my 2 Cents.
 

Rudi T

Vereinsmitglied
Hallo Experten!

Die Fakten sind:

- Modellflug (nicht kommerziell) ist in Österreich grundsätzlich nur bis 150 m ÜBER GRUND erlaubt. Wie das "Mann kontrolliert" darüber schweigt der Gesetzgeber.
- Das neue Luftfahrtgesetzt hat diese Regelung übernommen.
- Es können Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen, für Modellflugplätze oder auch für Modellfluggelände beantragt werden. (ACG GmbH.)
- Ausnahmegenehmigungen können aber auch verwehrt werden (verschiedenste Gründe)
- Die in Ausnahmegenehmigungen max. erlaubte Flughöhe (wenn man sie bekommt) ist nicht generell 600 m sondern richtet sich nach geographischer Lage des "Modellflugortes"
(Unser Verein hat z.B. 300 m über Grund)
- Laufzeit derzeit bis max. 3 Jahre - soll vereinheitlicht werden und künftig immer bis Ende eines Kalenderjahres reichen. (z.B. bis 12/2018)
- Kosten dafür derzeit. ca. 600,- bis 800,- Euro je nach benötigtem Aufwand der Beweismittelerstellung seitens ACG (warum höher, wie lange höher, laut oder leise usw.).
- Grundlagen zur Erstellung eins Bescheids sollen vereinheitlicht werden = gleiche erlaubte Höhe bei gleichen Voraussetzungen = einheitlichere Bescheide.
(dafür ist derzeit eine Arbeitsgruppe der ACG + österr. AeroClub zusammengetreten)
 

Dix

User
- Die in Ausnahmegenehmigungen max. erlaubte Flughöhe (wenn man sie bekommt) ist nicht generell 600 m
Jedoch ist allerspätestens an der unteren Grenze des kontrollierten Luftraumes Feierabend. Dieser beginnt bei 2000ft GND, was etwa 600m entspricht. Dieser kann in Flughafennähe auch außerhalb von Kontrollzonen tiefer beginnen.
 
Hallo Experten!

Die Fakten sind:

- Modellflug (nicht kommerziell) ist in Österreich grundsätzlich nur bis 150 m ÜBER GRUND erlaubt. Wie das "Mann kontrolliert" darüber schweigt der Gesetzgeber.
- Das neue Luftfahrtgesetzt hat diese Regelung übernommen.
- Es können Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen, für Modellflugplätze oder auch für Modellfluggelände beantragt werden. (ACG GmbH.)
- Ausnahmegenehmigungen können aber auch verwehrt werden (verschiedenste Gründe)
- Die in Ausnahmegenehmigungen max. erlaubte Flughöhe (wenn man sie bekommt) ist nicht generell 600 m sondern richtet sich nach geographischer Lage des "Modellflugortes"
(Unser Verein hat z.B. 300 m über Grund)
- Laufzeit derzeit bis max. 3 Jahre - soll vereinheitlicht werden und künftig immer bis Ende eines Kalenderjahres reichen. (z.B. bis 12/2018)
- Kosten dafür derzeit. ca. 600,- bis 800,- Euro je nach benötigtem Aufwand der Beweismittelerstellung seitens ACG (warum höher, wie lange höher, laut oder leise usw.).
- Grundlagen zur Erstellung eins Bescheids sollen vereinheitlicht werden = gleiche erlaubte Höhe bei gleichen Voraussetzungen = einheitlichere Bescheide.
(dafür ist derzeit eine Arbeitsgruppe der ACG + österr. AeroClub zusammengetreten)

Cool, das heißt also beim Hangfliegen talwärts immer der abfallenden Kontur folgen (+ 150 ü Grund). Na dann mal viel Spaß ;-)
Uwe
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten