Wo gibt es eine Regelung auf welcher Freizeitfläche man Modellfliegen darf?

rubberduck

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Hallo,
eine Frage zum Thema Modellflug / Wildfliegen:

Wo gibt es eine Regelung auf welcher Freizeitfläche man Modellfliegen darf?

Ich habe mal versucht in der Satzung unserer Stadt etwas zum Thema Freizeitflächen und Modellflug zu finden.
Bislang ohne Erfolg. Es gibt zwar Satzungen zu Freizeit- und Sportanlagen, aber da wird eher auf Sport wie Fussballspiel etc. eingegangen. Zum Thema Modellfliegen findet sich nirgends etwas.

Es gibt zwar in DE ein Betretungsrecht für öffentliche Flächen, aber darin ist nur vom Betreten, sprich Wandern und Spazierengehen die Rede.

Ich frage mich, wie manche behaupten das irgendwo Modellflug verboten sei, wenn man nichts Schriftliches dazu findet?

(Keine Verbrenner, ich denke eher an Schaumwaffeln, kleine E-Helis und


PS: Ich meine hier explizit das Modellfliegen auf öffentlichen Flächen, das Thema Luftrecht ist ein anderes, was in meinen Augen eindeutiger geregelt ist.



Jürgen
 

van3st

User
Das ist, solange es nicht verboten ist, erlaubt. Bleibt aber dennoch ein sensibles Thema.
Es gibt "Ordningshüter", bei denen läßt sich nichts erreichen und man kann es drauf ankommen lassen sein Recht zu erstreiten.Aber achtung, das geht oft genug nach hinten los und bamm es ist dann verboten.
Meistens lässt sich das vermeiden und man nimmt sich einfach etwas Zeit, zeigt und erklärt, was man da eigentlich tut und schon geht das Gespräch in eine gaanz andere Richtung.
Zugegeben, es ist oft sehr mühselig mit jedem der da kommt immer das gleiche Gespräch zu führen aber immernoch besser, als von den schönsten Flugspots vertrieben zu werden.

Ich denke speziell beim Wildfliegen geht es mehr um Fingerspitzengefühl als um Verbotr/Erlaubnis.
 

Steffen

User
Es gibt "Ordningshüter", bei denen läßt sich nichts erreichen und man kann es drauf ankommen lassen sein Recht zu erstreiten.Aber achtung, das geht oft genug nach hinten los und bamm es ist dann verboten.
Auch zu denen: immer ganz nett und freundlich, das entwaffnet am wirkungsvollsten und alle anderen machen für einen mit ;-)
 

rubberduck

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Es geht mir speziell um die öffentlichen Flächen der Städte und Gemeinden.

Da sind fast immer irgendwelche Flächen als Freizeitfläche ausgewiesen.

Da Modellflug unter den Begriff "Freizeitaktivität" fällt, stellt sich die Frage, ob ich auf solch ausgewiesenen Flächen meinem Hobby nachgehen kann?
 

udogigahertz

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Es geht mir speziell um die öffentlichen Flächen der Städte und Gemeinden.

Da sind fast immer irgendwelche Flächen als Freizeitfläche ausgewiesen.

Da Modellflug unter den Begriff "Freizeitaktivität" fällt, stellt sich die Frage, ob ich auf solch ausgewiesenen Flächen meinem Hobby nachgehen kann?

Puhhh .... schwierig ......... da hilft am besten eine Antwort im "Radio-Eriwan-Stil" weiter: Im Prinzip ja (sofern dort nicht Modellflug explizit verboten ist), aber nur dann, wenn die Aktivitäten anderer weder gefährdet noch verhindert werden und man durch sein Tun auf keinen Fall andere, unbeteiligte Personen gefährdet oder belästigt oder nötigt.

Im Klartext: Man kann auf diesen "Freizeitflächen" den erlaubnisfreien Modellflug nur dann ausüben, wenn sonst niemand da ist, also bei Sturm und Regen. Scheint die Sonne und das Wetter ist toll, wird dort auch Betrieb sein bzw. es kann sich jederzeit dort eine Gruppe einfinden zum gemeinsamen Fußballspiel, Grillen oder sonstwas während man gerade seinen Easy-Glider in der Thermik hat, was die neu Angekommen gar nicht sehen oder wissen können ............ die besetzen dann einfach den vorgesehenen Landeplatz ............ und dann? Wegscheuchen kann man die nicht, das wäre Nötigung, die haben das genau gleiche Recht, dort zu sein, wie der Modellflieger .......... und dann? Einfach draufhalten auf die Leute, die nicht einsichtig sind und nicht weggehen wollen? Das wäre dann Gefährdung .........

Ergo: Nein, das geht nicht, allgemein zugängliche Freizeitplätze zum Modellflugplatz machen.


Grüße
Udo
 

OSZ

User
Hallo,
Wenn mich nicht alles täuscht ist doch alles im Luftfahrtgesetz geregelt:
Zum Starten eines Modellflugzeuges brauche ich immer die Einwilligung des Grundstückeigentümers, hier die Gemeinde.

Ciao
Oliver
 

Steffen

User
Im Klartext: Man kann auf diesen "Freizeitflächen" den erlaubnisfreien Modellflug nur dann ausüben, wenn sonst niemand da ist, also bei Sturm und Regen.
Quark.

Zum Starten eines Modellflugzeuges brauche ich immer die Einwilligung des Grundstückeigentümers, hier die Gemeinde.
Ob die nicht implizit durch die Nutzungserlaubnis vorliegt, darüber haben sich schon viele gestritten.

Ich bin der Meinung: ja


und jetzt Popcorn...
 

rubberduck

User gesperrt
Puhhh .... schwierig ......... da hilft am besten eine Antwort im "Radio-Eriwan-Stil" weiter: Im Prinzip ja (sofern dort nicht Modellflug explizit verboten ist), aber nur dann, wenn die Aktivitäten anderer weder gefährdet noch verhindert werden und man durch sein Tun auf keinen Fall andere, unbeteiligte Personen gefährdet oder belästigt oder nötigt.

Im Klartext: Man kann auf diesen "Freizeitflächen" den erlaubnisfreien Modellflug nur dann ausüben, wenn sonst niemand da ist, also bei Sturm und Regen. Scheint die Sonne und das Wetter ist toll, wird dort auch Betrieb sein bzw. es kann sich jederzeit dort eine Gruppe einfinden zum gemeinsamen Fußballspiel, Grillen oder sonstwas während man gerade seinen Easy-Glider in der Thermik hat, was die neu Angekommen gar nicht sehen oder wissen können ............ die besetzen dann einfach den vorgesehenen Landeplatz ............ und dann? Wegscheuchen kann man die nicht, das wäre Nötigung, die haben das genau gleiche Recht, dort zu sein, wie der Modellflieger .......... und dann? Einfach draufhalten auf die Leute, die nicht einsichtig sind und nicht weggehen wollen? Das wäre dann Gefährdung .........

Ergo: Nein, das geht nicht, allgemein zugängliche Freizeitplätze zum Modellflugplatz machen.


Grüße
Udo

Warum soll eine solche Freizeitfläche zum Fussballplatz zweckentfremdet werden, obwohl es doch wahrlich genug in Städten und Gemeinden gibt?

Es scheint jedoch, das sich Fussballer weniger Gedanken darum machen, wo sie spielen dürfen und wo nicht.

Grillen findet meist nicht mitten auf der Freizeitwiese statt.
 

van3st

User
Grillen findet meist nicht mitten auf der Freizeitwiese statt.

Doch tut es und die "Wir setzen uns mitten auf den Platz zum Grillen"-Leutz wurden kurzer hand mit einem Akku an der Trainerfunke davon überzeugt, sich ein Plätzchen am Rand zu suchen und Grüßen heute noch freundlich.
Wie gesagt man kann sich streiten ... muss man aber nicht :P
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Was ist eine "Freizeitfläche"?
Ich kenne hier auf dem Land nur Grundstücke die jemandem gehören.
Okay, der "Englische Garten" mag eine "Freizeitfläche" sein. Da ist aber die Stadt München zuständig.
 
Hi

Das ist das Schlimme in Deutschland das es führ alles Gesetze geben muss.:cry::cry:
Der normale Menschenverstand sollte einem doch sagen, ich fliege nicht zwischen anderen Menschen.:o:o
 
Okay, der "Englische Garten" mag eine "Freizeitfläche" sein. Da ist aber die Stadt München zuständig.

100 Punkte!! Eine Freizeitfläche oder auch Freizeitgelände gehört der Stadt!!
Zum Thema Fliegen: Kann man da machen, muss man aber nicht, kommt halt auf die menschliche "Füllung" des Geländes an.;)

smilie_essen_085.gif
 

rubberduck

User gesperrt
Hallo

Was ist eine "Freizeitfläche"?
Ich kenne hier auf dem Land nur Grundstücke die jemandem gehören.
Okay, der "Englische Garten" mag eine "Freizeitfläche" sein. Da ist aber die Stadt München zuständig.


Auf dem Land mag das so sein, aber in Städten gibt es Parks, oder Grünanlagen, auf denen oft genug ein Teil der Grünanlage als Freizeitwiese ausgewiesen ist.

Da finden hin und wieder Rockfestivals statt, oder die Hüpfburgenstadt baut ihre "Attraktionen" auf, oder es gibt ein Drachenflugfestival. Dazu kommt Flohmarkt oder Bierbörse.
Und zwischendurch kann man sich dort mit allen möglichen Ball- und Frisbeespielen austoben.


Jürgen
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Jürge

Okay und die gehören der Allgemeinheit und werden von wem verwaltet?
Im "Land der Dichter und (Er)Denker von Vorschriften", würde es mich wundern wenn es ungeregelte Bereiche gibt. ;)

Ich hole auch mal lieber das Popcorn. :D
 

Dix

User
Eine Freizeitfläche oder auch Freizeitgelände gehört der Stadt!!
Zum Thema Fliegen: Kann man da machen, muss man aber nicht, kommt halt auf die menschliche "Füllung" des Geländes an.;)

Nein, so einfach ist es nicht. Inzwischen ist der Modellflug in so ziemlich allen großen Städten gemäß der kommunalen Satzung zur Nutzung der öffentlichen Anlagen (=Parks und Erholungsflächen) explizit verboten. Köln hat beispielsweise diesbezüglich erst dieses Jahr oder letztes Jahr das Verbot eingeführt!

Ungeachtet der Tatsache, dass sehr viele Städe ohnehin unter einer Kontrollzone des ansässigen Verkehrsflughafens liegen und daher man dort größtenteils sowieso keinen Modellflug (der über das 30m-Spielzeuggeraffel hinausgeht) vernünftig betreiben kann/darf! Spontan fallen mir hier ein: Köln, Ddorf, HH, Hannover, Berlin, München, Frankfurt, Stuttgart, Wien...
 

rubberduck

User gesperrt
Ah, o.k.
da greift also das Luftrecht und nicht das "Bodenrecht".
Klar, das ist dann ein Argument gegen Modellflug.
 

Dix

User
Wobei das Luftrecht ja etwas gelockert wurde neulich im Hinblick auf die Kontrollzonen.
 
Ungeachtet der Tatsache, dass sehr viele Städe ohnehin unter einer Kontrollzone des ansässigen Verkehrsflughafens liegen und daher man dort größtenteils sowieso keinen Modellflug (der über das 30m-Spielzeuggeraffel hinausgeht) vernünftig betreiben kann/darf! Spontan fallen mir hier ein: ... Stuttgart,...

In Stuttgart liegt der Stadtkern (Talkessel) ausserhalb der Kontrollzone, z.B. das Volksfestgelände geht unter 30m, was ja für Kleinzeugs eh ausreicht, was anderes wird man im Stadtbereich wohl eher weniger fliegen.
 
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