DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

rubberduck

User gesperrt
Hi rubberduck,

mach dir wegen der Registrierung keinen Kopf...wenn die sowas wirklich wollen kann man das sehr einfach mit
der Nummer der Luftfahrthaftpflicht machen, die ja jeder haben muss. Diese ist ähnlich dem Autokennzeichen
unverwechselbar und führt bei einer evtl. Nachfrage durch Ordnungsbehörden immer zum Besitzer.
Man kann sie leicht an allen Modellen anbringen, da muss nicht jedes einzelne extra registriert werden.
Und die Datensicherheit wäre, genau wie bei den Autokennzeichen, auch gewährleistet.
Da kommt kein Rumäne ran :D:D:D:D



Das wollen die aber nicht, ich soll jedes Modell unter meinem Namen in einer Datenbank eintragen.
Schau dir mal die Registrierung in Irland an, da wird es schon so gehandhabt.
https://www.iaa.ie/general-aviation/drones/drone-registration
 

zwieblum

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@Alexander R: In den Originalen der Meldungen ist nie von "Drohne" die Rede, in der daraus erzeugten Pressemitteilung war es immer eine "Drohne". Umgekehrt existiert für den Großteil der Pressemitteilungen "Drohne gefährdet XYZ" keine Originalmeldung. Ergo: FAKE. ... und die Frage: Qui bono?
 
- Die nationalen Regeln für Modellflug bestehen bleiben
und
- Nach drei Jahren die Autorisierung auf die Verbände und Vereine (wer das ist ist extra definiert in der Regulierung) übergeht

Moin Frank,
kannst Du bitte mal die Textpassagen aus dem Prototype angeben, aus der Du diese Information herausgelesen hast?
Ich kann nicht erkennen, dass irgendwelche nationalen Regeln bestehen bleiben.

Im Prototype sind übrigens einige kleine Sauereien versteckt...von wegen, es ändert sich nichts.

- UAS OPEN ab Subcategory A1...der Pilot "soll" mindestens 14 Jahre alt sein... In Deutschland gibt es bislang keine Altersbeschränkungen.
- Drachen an der Leine: nur noch mit 50m Drachenschnur...aktuell ist in Deutschland m.W. generell eine 100m - Schnur erlaubt.

Die Explanatory - Note ist auch der Knaller.
Article 15: an den Haaren herbeigezogene Begründungen, warum "model aircraft" auch von dieser "Regulation" betroffen sind.

Was sehr aufschlussreich ist, welche Motivationen auch hinter diesem EASA-Entwurf stehen...

Im offiziellen Prototype findet sich der Begriff "drone" nicht. Die wissen auch warum, weil es vor Gericht sehr sehr wahrscheinlich nicht standhalten würde, dass drones dem Model Aircraft gleichgestellt werden. Deshalb die Verwendung des Begriffs UA Unmanned Aircraft.

Im Explanatory, welches kein Bestandteil der Verordnungsfindung ist, findet sich der Begriff drone oder drones hingegen schlappe 28 Mal...

Um Dobrindt brauchen wir uns keine Sorgen machen...bei der EASA hängt der Hammer, und schon ganz tief über unseren Köpfen.

Gruss
Axel
 
Hab ich was anderes geschrieben? EU Recht. Und dann koennen und duerfen die Laender weiter einschraenken. Aber nicht erweitern mehr als EU erlaubt.

Oder meinst du mich gar nicht?

Sorry fuers Edit. Tippselfehler und vielleicht nicht ganz klar ausgedueckt. Aber nun sollte es passen.
 

BZFrank

User
Steht in Article 15, Seite 11.

For recreational operations of UA, such as leisure flights, air displays, sport or competition activities, conducted in the frame of associations or clubs with proven satisfactory safety records and performed under national systems before this Regulation enters into force, the following transitional provisions shall apply:

sollte klar sein. Also: Für wen gilts, basierend auf den Zweck des Einsatzs. 'leisure' -> Hobby, 'sport and competition activities' -> Sport und Wettbewerbe, 'air displays' -> Flugshows.

1. By (3 years after entry into force of this Regulation — estimate 2020), the competent authority shall issue operational authorisations to associations or clubs for the operations which would otherwise require an authorisation according to Subpart B of Annex I to this Regulation.

Man beachte das 'otherwise', wäre diese Formulierung nicht so würde Annex I Sub B für den Modellflug gelten. So gilt welche 'operational authorisations' auch immer die 'compentent authority' ausgibt.

Jetzt schauen wir mal in den Defintionen:

‘competent authority’ means the authority responsible for the certification, authorisation and oversight of UAS air operations in the Member State where the UAS operator has its principal place of business or place of residence;

Also ist die 'compentent authority' synonym für die jeweilige nationale Luftfahrtbehörde/ministerium. Also im Falle D-Land 'BMVI'. Der Satz bedeutet also das die bisherig zuständige nationale Behörde weiter für die Regulierung zuständig ist und zwar für alle 'Sport/Hobby' Operationen welche im Club/Verbandsrahmen ablaufen und das das innerhalb drei Jahren nach Inkrafttreten so umgesetzt werden soll.

2. An operational authorisation can be issued without the need to conduct the operational risk assessment referred to in UAS.SPEC.60.

Das ist wichtig, damit steht so ziemlich frei was in den jeweils national ausgegebenen 'operational authorisation' definiert wird.

3. Operational authorisations issued under this Article shall define the conditions, limitations and deviations from the requirements of Subpart B of Annex I to this Regulation.

Nationale Regeln ersetzen also die in Annex I Sub B (Special) dieser Richtline definierten. Also UAS.SPEC.10 -> UAS.SPEC.110

Es ist korrekt das da nicht steht die bestehenden nationalen Regeln gelten unverändert weiter. Im Prinzip kann das BMVI dann einfach sagen: 'Ätsch, es gelten ganz neuen Regeln wie für Drohenoperation auch für euch! Pech gehabt!' aber der Verhandlungspartner ist dann eindeutig die entsprechende nationale Behörde und nicht mehr die EASA/EU. Wenn nun im Vorfeld (aktuelle Dobrindt-Geschichte) schon entsprechende Regeln von allen Beteiligten definiert wurden, dürfte eine Argumentation für eine Verschärfung durch die EU-Umsetzung schwierig zu begründen sein.

Was auch noch fehlt ist was in der Zeit bis zum Umsetzung von 1. denn gelten soll. Das bedarf meiner Ansicht nach einer deutlichen Klarstellung. Sonst werden wir ev. 36 Monate 'gegroundet' und auf Drohnenbehandlung gesetzt.

Noch was zu Umsetzung. Die ganze Sache ist als EU-Verordnung aufgebaut. Es ist keine EU-Richtline. Das bedeutet das diese unmittelbar und ohne Umsetzung in nationales Recht für alle Mitgliedsstaaten wirksam wird. Mit dem Rechtsakt des Erlasses in Brüssel gilt sie für jedes Land.

Ja, die Hunnen stehen vor dem Tor. Nein, noch ist die Schlacht nicht zuende.
 
Das wollen die aber nicht, ich soll jedes Modell unter meinem Namen in einer Datenbank eintragen.
Schau dir mal die Registrierung in Irland an, da wird es schon so gehandhabt.
https://www.iaa.ie/general-aviation/drones/drone-registration

In den USA läuft das anders. Da gibt es nur eine Nummer bei der Registrierung, die für dann für beliebig viele Modelle gilt. Sollte es eine Registrierung geben, braucht man die ja nicht unbedingt komplizierter machen als erforderlich.

:) Jürgen
 

rubberduck

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In den USA läuft das anders. Da gibt es nur eine Nummer bei der Registrierung, die für dann für beliebig viele Modelle gilt. Sollte es eine Registrierung geben, braucht man die ja nicht unbedingt komplizierter machen als erforderlich.

:) Jürgen

Heisst also, ich klebe statt meinem Adressaufkleber in Zukunft meine Registriernummer auf jedes Modell.
Das vereinfacht die Sache natürlich ungemein.

Fragt sich dann, wo die Registrierdatenbank angesiedelt ist?
Beim BMVI oder irgendeinem privaten Betreiber, evtl. mit Sitz in Rumänien (grins).

Jaja, ganz toll was sich manche da so ausgedacht haben.
 
Das Ende vom Hangfliegen

Das Ende vom Hangfliegen

Ich war 36 Jahre Hangflieger, das hat sich dann mit dem Inkrafttreten der EASA UAS prototype regulation erledigt. Meine Elektrosegler werden damit zu Kellerseglern.
Ich bin zwar auch Vereinsmitglied, aber das fliegen am Hang ist durch nichts zu ersetzen.

Hier hat es noch Flugaufnahmen vom Hangfliegen:
http://www.rcgroups.com/forums/member.php?u=332181
 

rubberduck

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Da bedarf es in den USA nicht einmal eines Aufklebers. Es reicht sogar ein wasserfester Edding.

:) Jürgen

O.k., ich krakel irgend eine Nummer statt meines Adressaufklebers auf mein Modell.
Wer glaubt, ich würde mich in eine undurchsichtige Datenbank eintragen kann lange warten.

Besser gar keine Nummer sondern Name und Adresse so wie bisher.

Mich interessiert diese Registrierung genausowenig, wie wenn in China ein Sack Reis umkippt.

;)

Solange mit einem Adressaufkleber nicht gegen die Haftpflichtversicherung verstossen wird und max. eine kleine Ordungswidrigkeit besteht, ist mir das so lieber als mich irgendwo einzutragen, wo ich nicht weiss wo meine Daten landen.


Das Wunschdenken einiger EU-Lobbyisten ist eine Sache, mein Handeln dagegen eine andere. Mein Privatleben und mein Hobby sind mir das wert.

Meine Daten bleiben im Verein, oder beim Verband. Da sind sie gut aufgehoben.
 

rubberduck

User gesperrt
Ich war 36 Jahre Hangflieger, das hat sich dann mit dem Inkrafttreten der EASA UAS prototype regulation erledigt. Meine Elektrosegler werden damit zu Kellerseglern.
Ich bin zwar auch Vereinsmitglied, aber das fliegen am Hang ist durch nichts zu ersetzen.

Hier hat es noch Flugaufnahmen vom Hangfliegen:
http://www.rcgroups.com/forums/member.php?u=332181

Genauso ist es,
die Modelle und der Spass mit ihnen landen und verstauben im Keller. So wie es von der EASA beabsichtigt ist.

Dem Modellfliegen den Garaus zu machen.
 
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