DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

glipski

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Da ich davon ausgehe das es kaum Kontrollen geben wird bringt der Befähigungsnachweis nur was wenn der schon beim Kauf vorgelegt werden muss.

Das funktioniert dann genauso gut, wie bei dem Befähigungsnachweis für Autos und Motorräder. Seit dem es den Führerschein gibt, gibt es keine Geschwindigkeitsübertretungen oder andere Verstöße gegen die Verkehrsregeln mehr :)

Nein nein, ein Befähigungsnachweiss löst das Problem nicht, das ist eine Illusion.

Gruß

Gerhard
 
Also ich denke es gilt jetzt zunächst mal den Referentenentwurf abzuwarten. Wie der DMFV ja kürzlich mitteilte scheinen die 100 m ja angeblich vom Tisch zu sein. Zumindest für Modellflugplätze! ? Daher bleibt ja auch abzuwarten,ob der Befähigungsnachweis einheitlich für alle Piloten unbemannter Luftfahrzeuge kommt,oder ob es hier auch Unterscheidungen geben wird. Es bleibt spannend. Wird aber langsam Zeit,dass was offizielles kommt damit einige Spekulationen ein Ende haben.
 

rubberduck

User gesperrt
Wenn unsere 2 Verbände gemeinsam in naher Zukunft etwas ausarbeiten
und eine Vielzahl von Modellfliegern würde diese Prüfung noch vor
den EASA Regulierungen machen, so wird man den Besitzern dieser
Befähigung, diese sicherlich nicht nehmen, sondern einfach überschreiben.

Genau so wie das mit den älteren Führerscheinen ist.
- ja ich darf noch 7,5t plus Hänger und auch große Mopeds fahren. :p ;) :D



Gruß
Andreas

Ich denke, die Verbände werden (wollen) nichts in die Wege leiten, von dem man die Anforderungen seitens der Behörden noch nicht kennt. Ich kenne ein paar Antworten die darauf hinweisen, was auch logisch erscheint.

Für eine Light Modell Piloten Lizenz bräuchte man einen "Fragebogen" von den Behörden, um die Sache nicht unnütz doppelt anzugehen.

Vielleicht reichen "Flugleiterseminare", zumindest für die Vereine.
Irgend so etwas scheint denkbar.

jürgen
 

Eisvogel

User
Wenn unsere 2 Verbände gemeinsam in naher Zukunft etwas ausarbeiten
und eine Vielzahl von Modellfliegern würde diese Prüfung noch vor
den EASA Regulierungen machen, so wird man den Besitzern dieser
Befähigung, diese sicherlich nicht nehmen, sondern einfach überschreiben.

Genau so wie das mit den älteren Führerscheinen ist.
- ja ich darf noch 7,5t plus Hänger und auch große Mopeds fahren. :p ;) :D

Ich bin jetzt ein bisschen verwirrt :confused:
geht's hier um nen Drohnenführerschein oder um einen Flugschein für Modellflugzeuge?
 

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
Zuletzt bearbeitet:
SPIEGEL...

SPIEGEL...

aufgewärmtes vom 17.05.2016, bzw. 27.04.2016...

nach dem Sommerloch haben wir jetzt wohl ein Herbstloch?

@Erwin: das heisst: "Daumenführerschein"...;)
 
Also ich denke es gilt jetzt zunächst mal den Referentenentwurf abzuwarten. Wie der DMFV ja kürzlich mitteilte scheinen die 100 m ja angeblich vom Tisch zu sein. Zumindest für Modellflugplätze! ? Daher bleibt ja auch abzuwarten,ob der Befähigungsnachweis einheitlich für alle Piloten unbemannter Luftfahrzeuge kommt,oder ob es hier auch Unterscheidungen geben wird. Es bleibt spannend. Wird aber langsam Zeit,dass was offizielles kommt damit einige Spekulationen ein Ende haben.

Stimmt genau, vorher kann man nur spekulieren. Mittlerweile haben wir aber schon genaueres von den Vorstellungen der EASA vernommen
und da ist es für mich klar, dass nur Regelungen einen Bestand haben werden, welche den gesamten Modellflug und damit alle Piloten
betreffen. Wenn wir das auf nationaler Ebene gut hinbekommen, und da ist meiner Meinung nach der DMFV auf dem absolut richtigen Weg,
könnte uns das in Zukunft vor einem Durchgriff von EASA Regeln bewahren. Das muss das Ziel sein!!
Und immer im Hinterkopf behalten...Es darf niemals zu einer Flugzone kommen, in der autonomer Flug erlaubt ist, sonst können wir
alle (auch der Rest der Bevölkerung) einpacken.

Gruss

Konrad
 

rubberduck

User gesperrt
Schon wieder so ein widersprüchlicher Artikel aus den Medien.

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/...er-drohnen-fuehrerschein-kommt-a-1114754.html

Wer Drohnen mit einem Gewicht von mehr als fünf Kilogramm nutzen will, muss dann einen Führerschein dafür nachweisen - unabhängig davon, ob er das Gerät gewerblich oder privat nutzt. Ursprünglich sollten private Nutzer von einer Führerscheinpflicht befreit sein.

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Angeblich ist das Problem "der Flug von Kameradrohnen in grosser Höhe", die der Luftfahrt in die Quere kommen und jetzt bleiben ausgerechnet die leichten Drohnen, die es überhaupt in solche Höhen schaffen könnten, von einem Pilotenführerschein unberührt.

Macht keinen Sinn, oder?

O.k, das Gewicht spielt natürlich eine Rolle, aber Kopter über 5kg gibt es fast keine mehr im privaten Bereich. Zudem brauchte man für solche dicken Brummer schon immer eine AE, war also zumindest im Blick der Behörde.

Ob das alles so stimmt, was die Medien schreiben?

Jürgen
 

Hillifly

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Ob das alles so stimmt, was die Medien schreiben?


Im Zoo sieht ein Mann, wie ein kleines Mädchen in den Graben fällt, der das Löwengehege von den Besuchern abgrenzt. Ein Löwe nähert sich dem Graben. Die Eltern kreischen hysterisch. Der Mann rennt hinzu, springt ihr nach und haut dem Löwen mit seinem Regenschirm auf die Schnauze. Der Löwe zieht sich zurück. Beide können den Graben verlassen. Die Eltern sind überglücklich. Ein Reporter hat die Szene beobachtet. »Sir«, sagt er zu dem Mann, »das war das Tapferste, was ich je in meinem Leben gesehen habe. « Der Mann zuckt mit den Schultern. »Das war nichts Besonderes«, sagt er. »Ich wusste, Gott würde mich beschützen, sowie er Daniel in der Löwengrube beschützt hat. Als ich sah, dass das kleine Mädchen in Gefahr war, habe ich einfach getan, was notwendig war. « Der Journalist ist verblüfft. »Sind Sie religiös? «,fragt er. »Ja«, sagt der Mann, »ich bin überzeugter Christ. Ich komme gerade aus der Messe.« – »Ich bin Journalist«, antwortet der Reporter. »Ich werde dafür sorgen, dass Sie morgen auf der Titelseite sind. Ich werde sicherstellen, dass Ihre tapfere Tat nicht unbemerkt bleibt
.« Am nächsten Tag lautet die Headline: »Christlicher Fundamentalist greift afrikanischen Immigranten an und stiehlt sein Essen.«
 
In den vergangenen Tagen haben verschiedene Medien über die kommende Neufassung der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” - also der Luftverkehrsordnung - berichtet.

Um die zuweilen etwas verkürzte Darstellung in für den Modellflug wesentlichen Aspekten zu ergänzen und für Klarheit zu sorgen, haben wir die Medien mit einer aktuellen Pressemitteilung darüber informiert, wie der DMFV und Pro Modellflug die aktuellen Entwicklungen bewerten.

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Eine Zukunft für den Modellflug

Deutscher Modellflieger Verband sieht sich durch Presseberichte bestätigt

Können die Modellflieger in Deutschland jetzt endgültig aufatmen? Laut verschiedenen Medienberichten sieht der Referentenentwurf für eine novellierte „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten” zwar einige Neuerungen für Piloten von privat genutzten Flugmodellen vor. Bezüglich der bis zuletzt strittigen Flughöhenbegrenzung sind die Angaben allerdings uneinheitlich. Nach Informationen des Deutschen Modellflieger Verbands ist die allgemeine, ausnahmslose Deckelung auf 100 Meter jedoch vom Tisch.

Spiegel Online hatte zunächst berichtet, dass künftig „private Drohnenflüge nur noch bis zu einer Höhe von hundert Meter zulässig” sein werden. „Das ist nach unseren Informationen auch nicht grundsätzlich falsch”, ordnet Hans Schwägerl, Präsident des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV) diesen und andere ähnlich lautende Presseberichte ein. „Allerdings ist es auch nicht die ganze Wahrheit. Denn wer einen so genannten 'Kenntnisnachweis' vorweisen kann, der wird sein privates Flugmodell auch weiterhin jenseits der 100 Meter-Grenze, auch außerhalb von Modellflugplätzen, nach den bisherigen Regeln Fliegen können.” Wie dieser „Kenntnisnachweis”, über den auch Heise Online mit Verweis auf den Regierungsentwurf berichtet, exakt aussehen wird, bleibt abzuwarten. Er wird jedoch in der Zuständigkeit der beauftragten Modellsportverbände liegen. Die Hürden werden zudem deutlich geringer ausfallen als bei einem von verschiedenen Seiten ins Gespräch gebrachten „Pilotenführerschein”.

„Unterm Strich bestätigen die jüngsten Medienberichte das, was wir schon vorab von unseren Gesprächspartnern signalisiert bekommen hatten. Das BMVI ist in vielen Punkten der Argumentation und den Vorschlägen des DMFV gefolgt”, so Hans Schwägerl. Unter anderem müssen künftig alle Flugmodelle mit einem Abfluggewicht von mehr als 250 Gramm gekennzeichnet werden. „Kennzeichnung bedeutet nicht Registrierung”, stellt DMFV-Präsident Schwägerl klar. „Wir haben von Anfang an betont, dass wir ausgeweitete Kennzeichnungspflichten für sinnvoll halten.”

Positiv bewertet man auf Seiten des Deutschen Modellflieger Verbands zudem die Tatsache, dass mit der neu gefassten Luftverkehrsordnung erstmals der Bereich des Fliegens mit optischen Hilfsmitteln - zum Beispiel einer Videobrille - konkret geregelt wird. So wird das Fliegen mit Modellen unter 250 Gramm und bis zu einer Höhe von 30 Meter erlaubt und dem direkten Sichtkontakt gleichgestellt, was die boomende Sportart FPV-Race (FPV = First Person View) de facto aus seiner bisherigen rechtlichen Grauzone holt. Als Alternative für Modelle über 250 Gramm Abfluggewicht bietet der Gesetzgeber zudem die Möglichkeit an, dass ein Luftraumbeobachter den oder die Piloten auf mögliche Gefahren hinweist. „Mit dem sich abzeichnenden Kompromiss gehen wir zuversichtlich in die Verbändeanhörung”, blickt Hans Schwägerl voraus. „Aus unserer Sicht scheint ein für alle Beteiligten gangbarer Weg gefunden zu sein. Und vor allem hat der Modellflug in Deutschland wieder eine Zukunft.”
 

rubberduck

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Der "Kenntnisnachweis" ist vielleicht die einzige wirklich sinnvolle Aktion gegen einen flächendeckenden "Höhenknebel".

Die alleinige Abrenzung von sog. "Drohnen", wobei hier in den Köpfen der meisten Modellflieger und der Durchschnittsbevölkerung Multikopter gemeint sind, wird auf Dauer nichts bringen.

Die Drohnenhersteller haben schon längst etwas Neues im Angebot:
(von unseren Nachbarn den Franzosen)

http://www.golem.de/news/parrot-dis...mit-brillen-bilduebertragung-1608-122865.html

Und ein nettes Video dazu:
https://youtu.be/4x-P3NXB8R8

Schon länger angekündigt, seit kurzem im Handel.

PS: Der englische Begriff für so ein Teil ist "Fixed Wing Drone", auf deutsch "Starrflügel Drohne". Es gibt noch FlexWing, VTOL und eine Menge mehr ....

Jürgen
 

Eisvogel

User
Eine Zukunft für den Modellflug
Nach Informationen des Deutschen Modellflieger Verbands ist die allgemeine, ausnahmslose Deckelung auf 100 Meter jedoch vom Tisch.

Und das ganz ohne die Unterschriftenaktion "zur Erzwingung einer Anhörung".
Der Vollständigkeit halber will ich auch noch erwähnen daß auch der DAeC an den Gesprächen und Vorschlägen beteiligt war, was vermutlich nicht unerheblich am vorläufigen Ergebnis ist.
 
Und das ganz ohne die Unterschriftenaktion "zur Erzwingung einer Anhörung".

Die Unterschriftenaktion hat massiv zu diesem Ergebnis beigetragen. Und vielleicht nochmal zu Erklärung: die Verbände bekommen immer die Möglichkeit, den Referentenentwurf zu kommentieren, sobald dieser vorliegt. In der Regel erfolgen dann aber nur noch redaktionelle Änderungen an einer Verordnung. Es war also extrem wichtig, dass bereits der Referentenentwurf so aussieht, dass der Modellflug nicht gefährdet ist.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Und das ganz ohne die Unterschriftenaktion "zur Erzwingung einer Anhörung".
Der Vollständigkeit halber will ich auch noch erwähnen daß auch der DAeC an den Gesprächen und Vorschlägen beteiligt war, was vermutlich nicht unerheblich am vorläufigen Ergebnis ist.

Der durch den DMFV rigoros abgelehnte Vorschlag eines Befähigungsnachweises ist durch den DAeC frühzeitig (Anfang April) in das Verfahren eingebracht worden und beim Wasserkuppetreffen erneut vorgestellt worden. Vorgeschlagen war dabei eine Lösung auf E-Learning Basis.

Eine genauere Definition der Fliegens auf Sicht stand schon von Beginn an im Entwurf drin und einen Vorschlag zum Thema FPV gab es auch frühzeitig.

Nur mal so als Anmerkung damit die Wahrheit nicht untergeht.
 
Aha.
Und was soll das bringen, wenn ich mit meinem gefährlichen 600mm-Holzflieger einen Jumbo vom Himmel geholt habe, und als Kennzeichnung sowas wie "Donald Duck, Entenhausen" draufsteht?

Fakt ist, dass uns das Schwirrzeugs erst in den Schlamassel gebracht hat.

Klingt für mich so, als hätten die ministerialen Entscheider noch nie ein Modellflugzeug aus der Nähe gesehen.

H.,
der sowieso nicht 100m hoch fliegt und deshalb auch in Zukunft ohne Nummernschild rausgeht
 
Im Beitrag 5872 hab ich schon mal nachgefragt wie und bei wem die Unterschriftenaktion zum Ergebnis beigetragen hat. Das würd mich immer noch interessieren!
Das ist in meinen Augen nicht viel mehr als eine Alibiaktion. Das mag ja gut gemeint sein. Aber es ist doch wohl ziemlich blauäugug, wenn man an eine große Wirkung glaubt. Die Regierung vertritt das ganze Volk, also 80 Millionen Leute in Deutschland. Da können die sich ja wohl kaum von 120.000 Modellfliegern in ihren Entscheidungen beeinflussen lassen. Die geringe Anzahl spielt doch noch nicht mal für die nächste Bundestagswahl einen große Rolle.
 
Nicht das "Schwirrzeugs" hat dazu geführt, sondern nüchtern betrachtet einfach die technische Evolution und ein Generationswechsel. So, wie es damals auch schon (und nicht nur ein Mal) der Fall war.
Ein Kenntnisnachweis alleine ist erst einmal Blödsinn, wenn nicht ein Befähigungsnachweis angekoppelt ist inkl. praktischer Prüfung (oder auch Vorführung, wie auch immer).
Aber derzeit ist ja noch genug Spielraum in der Auslegung. Da bleibt zum Beispiel immer noch die Diskrepanz zwischen dem geforderten Nachweis für Gewerbliche und und ansonsten gleichen Bedingung fliegenden Hobbyfliegern (Piloten sind das alles nicht...).
 
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