DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

Rechtsanwalt Dr. Felling:

"Zwar steht noch die Zustimmung des Bundesrates aus; es wird aber allgemein davon ausgegangen, dass dieses „Gremium“ diese neuen Regeln („Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“) lediglich noch – wohl ohne großes Sachverständnis – absegnet. Leider sind diese neuen Regeln ein Desaster für den Modellflug."

"... insbesondere des Hangflugs mit Segelflugmodellen sind nach Wirksamwerden dieser Regeln nicht mehr möglich. "

"Diese neuen Regelungen – entgegen der bisherigen Absprachen – ist nichts anderes als die Diktatur der Mächtigen"

Nachzulesen unter:
http://modellflugimdaec.de/aktuelle...elling-aeussert-sich-zur-momentanen-situation
 

Thomas L

Vereinsmitglied
meine Antwort an MdB Schummer

meine Antwort an MdB Schummer

Vielleicht motiviert es den ein oder anderen ja auch ....


Sehr geehrter Herr Schummer,

vielen Dank für Ihre Antwort. Leider liegen Sie in Ihrer Beurteilung das sich für Modellflieger nichts ändert falsch. Durch die neue Verordnung des BMVI sind gewaltige Einschränkungen zu erwarten. Das dieser Eindruck entsteht ist anhand der einleitenden Formulierung in der VO und des schicken Flyers so gewollt. Die Möglichkeit über 100m zu fliegen gilt nicht auf allen Modellfluggeländen, wie suggeriert, sondern nur auf solchen die eine AE (Aufstiegserlaubnis) haben. Somit ist der Großteil der MF sehr wohl betroffen vom Verbot.
Hangfluggelände z.B. bekommen grundsätzlich keine AE, wird dort ein Segelflugmodell gestartet ist es ruck zuck durch das abfallende Gelände über 100m, Hangflug ist folglich nicht mehr möglich. Meine Urlaube auf der Rhön kann ich somit vergessen, die Segler sind unbrauchbar, Preisverfall garantiert, somit greift die VO sogar in meine Geldbörse.
Die Kommunen solcher Gebiete werden es sicherlich an den fallenden Fremdenverkehrszahlen merken, Einkommenseinbußen sind das Resultat.
Es gibt noch eine Reihe weiterer Auswirkungen, möchte Sie hiermit aber nicht langweilen...

Nett auch das das BMVI genau weiß welche Auswirkungen die VO auf den technisch attraktiven Modellflugsport hat, Auszug aus der VO:
F. Weitere Kosten
Es ergeben sich keine zusätzlichen direkten Kosten für die Wirtschaft. Allerdings
sind indirekte Kosten zu erwarten, weil im Zuge der geplanten Einschränkung des
Freizeitbereichs die Nachfrage nach neuen Flugmodellen für den Freizeitbereich
zurückgehen oder zumindest weniger stark ansteigen könnte als ohne diese
Regelungen. Damit könnte auch ein Rückgang der Innnovationsfähigkeit der
Wirtschaft eintreten. ....

Alles nicht so schlimm ? keine Auswirkungen auf mein Hobby ? ....

Das dies alles der Sicherheit gilt ist gerade so schön modern, die eigentliche Absicht ist es Platz für ausser Sichtweite und autonom fliegende Drohnen zu schaffen. Das mit der Menge der Lufbewegungen über einem so dicht besiedelten Land wie Deutschland das Risiko von Unfällen steigt sollte wohl jedem einleuchten.

Die allgemein bemängelte Politikverdrossenheit erklärt sich mir so langsam, wenn man mal am eigenen Leibe erfährt wie Politik funktioniert. Ich bin jedenfalls restlos enttäuscht von der Art und Weise wie rechtschaffende Bürger ihrer Leidenschafft entledigt werden. Das ganze auch noch völlig unbegründet da es in den 100 Jahren Modellflug zu keinen nennenswerten Unfällen gekommen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Lehmann
 
Schon abgeschickt ?

Rechtschreibprüfung nochmal drüberlaufen lassen und evtl. etwas weniger Polemik in den letzten Absatz packen.

p.s.: Nur gut gemeint....
 

rubberduck

User gesperrt
Die allgemein bemängelte Politikverdrossenheit erklärt sich mir so langsam, wenn man mal am eigenen Leibe erfährt wie Politik funktioniert. Ich bin jedenfalls restlos enttäuscht von der Art und Weise wie rechtschaffende Bürger ihrer Leidenschafft entledigt werden. Das ganze auch noch völlig unbegründet.

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Das wird den Abgeordneten sicher freuen.
Politiker sind meist ein wenig eitel und Kritik mögen viele gar nicht.

Jürgen



PS: Zum Artikel von Dr. Felling
http://modellflugimdaec.de/aktuelle...elling-aeussert-sich-zur-momentanen-situation

Also haben hier fehlende Kompetenz und fehlende Kenntnisse über den Modellflug regiert.

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Ich glaube nicht, das es viel fehlende Kenntnisse bei den Politikern gibt.
Die wissen leider oft ganz genau, was sie tun.
Zumindest die aus den Verkehrsausschüssen.
 

fmandel

User
Deutsche Sprache schwere Sprache ... mich schaudert jedesmal wenn nicht zwischen "das" und "dass" bzw. "daß" unterschieden wird ...
Am Inhalt gibt es nichts zu meckern.
 

genial

User
Hallo Thomas,

nicht verunsichern lassen. Ich habe von meinem MdB noch keine Antwort (ist auch CDU), werde aber so oder zumindest ähnlich argumentieren.
Ich bin der Meinung, daß die Politik aus den Trump's, Le Pen's, Wilders und auch dem Brexit etwas lernen sollte. Da dies scheinbar nicht der Fall ist, müssen wir halt einzeln unsern Unmut kundtun und sie aus ihrer Überheblichkeit herausholen.

Gruß
Stefan

@rubberduck
...auf deine schlauen Beiträge können die allermeisten hier sicher gerne verzichten!
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ganzvorsichtigdiehandheb,

ist schon mal jemandem aufgefallen, dass es per Definition im Bundesrat keinen einzigen Bundestagsabgeordneten gibt ?
Wenn schon Parlament dann die Landtage. Der Bundesrat ist die Vertretung der Länder!
Der Bund ist da aussen vor.
 
Aufstiegserlaubnis erforderlich?

Aufstiegserlaubnis erforderlich?

Hallo Leute,

auf meine Frage:

(...)
Wo kommt denn eigentlich die Info her, dass Modellflugplätze eine Aufstiegsgenehmigung haben müssen, um von der Höhenbeschränkung befreit zu werden?

Minister Dobrindt spricht immer nur von Modellflugplätzen bzw. Modellfluggeländen (...)

kam bislang die Antwort von KlausK:

Der Knackpunkt ist der geplante § 21 b) Ziffer 8:

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten............in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände im Sinne des § 21a Absatz 4 Satz 2 statt,​

Diese Ziffer 8 macht den Flug über 100 Metern außerhalb der AE-Gelände rechtlich unmöglich. (...)

Daraufhin habe ich hier in den aktuellen Entwurf der neuen LuftVO vom 18. 1. Seite 4 und 5 geschaut und unter § 21a Absatz 4 gefunden...:

(4) (Satz 1: ) Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm müssen ab dem 1.10.2017 auf Verlangen Kenntnisse in

1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte,
2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
3. der örtlichen Luftraumordnung

nach Satz 3 nachweisen. (Satz 2: ) Satz 1 gilt nicht, sofern der Betrieb auf Geländen stattfindet,
für die einem Luftsportverein eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.

Unterstrichene KLammern sind durch mich eingefügt.​

...dass sich der Hinweis auf die Aufstiegserlaubnis lediglich auf die Erforderlichkeit eines Kenntnisnachweises ab einer Modellmasse von 2 kg bezieht.

Ich kann daraus keine zwingende Notwendigkeit für das Vorhandensein einer AE auf Modellfluggeländen herauslesen, wenn man höher als 100 m fliegen möchte.

Seht ihr das auch so, bzw. wo steht, dass eine AE vorhanden sein muß?

Ich stelle daher erneut die Frage: Wie wird der Begriff Modellflugplatz bzw. Modellfluggelände in diesem Zusammenhang definiert, von denen Herr Dobrindt immer wieder ausklammernd spricht?


Gruß

Joachim

der als Hanflieger bös von der Höhendecklung betroffen wäre...
 

G.B.

User
Eben so gesehen im MSN-Dienst:

http://www.msn.com/de-de/finanzen/t...r-schweben/ar-AAm9W1h?li=BBqg6Q9&ocid=U305DHP

https://www.welt.de/print/die_welt/article161308300/Fuehrerschein-fuer-Drohnen.html

Botschaft: Wir (CDU) haben alles geregelt, alles in Butter lieber Bürger -schlaf ruhig weiter, aber mach dein Kreuz schön brav bei uns :D

Wer sagt der Presse/Medien/der Welt jetzt mal die volle Wahrheit ?

Können mit Wirkung nur die Verbände -bin gespannt, wann denn mein DAeC mal aus dem Winterschlaf erwacht ;)

Gruß Götz
 

ta-uli

User
Hallo Joachim,

In der AE ist auch speziell die genehmigte Flughöhe ausgewiesen.
Ohne AE gilt die allgemein erlaubte Höhe. Also bald nur noch 100 m.

Uli
 
Noch bevor sich der Bundesrat mit der Novelle der Luftverkehrsordnung befasst, wird sich morgen der Verkehrsausschuss im Deutschen Bundestag mit dem Thema beschäftigen. Und auch wenn der Bundestag der Luftverkehrsordnung nicht zustimmen muss ist es ein wichtiges Signal, dass sich der Ausschuss damit beschäftigt. Vor allem deshalb, weil sich einige Ausschussmitglieder bereits öffentlich dagegen ausgesprochen haben, den Modellflug in der aktuell geplanten Form zu beschädigen.

In einem Schreiben an die Mitglieder des Verkehrsausschuss haben der DMFV und Pro Modellflug die Parlamentarier noch einmal ausführlich über den Wortbruch des BMVI, die Notlage der Modellflieger und auch darüber informiert, dass die Verordnung in der dem Kabinett vorgelegten Form in der Praxis gar nicht handhabbar ist. Und last but not least haben wir natürlich auch eine Unterstützung für den Modellflug eingefordert.

Des Weiteren geht das "Schwarzer-Peter-Hin-und-Hergeschiebe" zwischen Verkehrs- und Verteidigungsministerium munter weiter. Darüber und über Nebelkerzen aus der Politik haben wir die Medien in einer aktuellen Pressemitteilung informiert. Aber lest am besten selbst:

---

Streit um Drohnen-Verordnung

100 Meter-Höhenbegrenzung für Modellflieger - und keiner will es gewesen sein

Wie kam es zur Aufkündigung des Kompromisses zur Luftverkehrsordnung? Während sowohl der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) als auch SPD-Verkehrspolitiker erklären, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unter Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) diesbezüglich Druck auf das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ausgeübt hat, streitet man im Verteidigungsministerium eine entsprechende Einflussnahme ab. Äußerungen von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) legen jedoch etwas anderes nahe.

Es ist ein bemerkenswertes Schauspiel, das sich aktuell zwischen dem Verkehrs- und dem Verteidigungsministerium abspielt. „Einer zeigt mit dem Finger auf den anderen, schiebt den Schwarzen Peter weiter”, ärgert sich DMFV-Präsident Hans Schwägerl. „Das ist der Sachlage nicht angemessen. Denn immerhin geht es hier um einen massiven Eingriff ins Privatleben unbescholtener Bürger. Solcherlei Verschleierungstaktik und Nebelkerzen schaden dem Vertrauen der Menschen in die Politik.” Während die Leitungsebene des BMVI darauf verweist, dass das BMVg den zwischen Interessenverbänden und Politik im November ausgehandelten Kompromiss zur Luftverkehrsordnung platzen ließ, gibt es von der Hardthöhe gegenteilige Aussagen. „In einem persönlichen Gespräch in der DMFV-Geschäftsstelle am 23. Januar 2017 wurde uns von einem Mitarbeiter des Referats FüSK I 5 erklärt, dass das Verteidigungsministerium nichts mit der kurzfristigen Veränderung der Luftverkehrsordnung zu tun habe. Aber es kann ja nur einer von beiden recht haben: BMVI oder BMVg.”

Bundeswehr-Experte Thomas Wiegold veröffentlichte in seinem Blog „Augen geradeaus!” unterdessen ein Dementi der Pressestelle des Verteidigungsministeriums, die eine Beteiligung des BMVg an kurzfristigen Verschärfung der Bestimmungen für den Modellflug in Sport und Freizeit zurückweist. Begründung: Eine maximale Flughöhe von 100 Meter sei von Anfang an in den durch das BMVI erarbeiteten Entwürfen enthalten gewesen. Die von Blogger Thomas Wiegold zitierten Äußerungen der BMVg-Pressestelle sind, da ist man sich beim DMFV sicher, nicht mehr als eine Nebelkerze. „Das ist aus unserer Sicht eine leider häufiger zu verzeichnende Politiker-Reaktion”, analysiert Präsident Hans Schwägerl. „Denn hier wird eine Frage beantwortet, die nicht gestellt wurde.” Tatsächlich hatten die ursprünglichen Pläne aus dem Verkehrsministerium eine allgemeine Flughöhenbegrenzung für private Flugmodelle von 100 Meter vorgesehen. Doch nach monatelangem Streit hatten sich die Vertreter des BMVI mit den Verhandlungsführern des Deutschen Modellflieger Verbands im November 2016 auf eine Kompromisslösung verständigt, die dem klassischen Modellflug weitreichende Ausnahme-Optionen („Kenntnisnachweis”) eröffnete, auch ohne individuelle Aufstiegserlaubnis (AE) und außerhalb von speziell zertifizierten Modellflugplätzen höher als 100 Meter zu fliegen. „Dieser, von den ursprünglichen Planungen des BMVI abweichende Kompromiss war es, der kurzfristig aufgekündigt wurde”, so Schwägerl weiter. „Und gegen diesen Wortbruch wehren wir uns.”

Für die SPD-Politikerin Kirsten Lühman ist die Sache klar. „Zur Frage der Flughöhe von Modellflugzeugen hatte es bereits im vergangenen Jahr einen Kompromissvorschlag gegeben, der mit den Modellfliegenden abgestimmt war”, bestätigt die Verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion in einem Schreiben an den DMFV sowie die Protest-Initiative Pro Modellflug. „Diesem Kompromiss hat nach unseren Erkenntnissen das Bundesministerium der Verteidigung widersprochen.”

Neben den von DMFV und Kirsten Lühmann geäußerten Erkenntnissen lassen nicht zuletzt auch Äußerungen von Verkehrsminister Alexander Dobrindt die „Wir haben damit nichts zu tun”-Haltung des Verteidigungsministeriums zweifelhaft erscheinen. Am 18. Januar 2017, kurz nach Vorlage der Luftverkehrsordnung im Bundeskabinett, sagte der CSU-Politiker im Deutschen Bundestag die beiden folgenden, im Kontext der aktuellen Verursacher-Debatte bemerkenswerten Sätze: „Drohnen sollen zukünftig nicht höher als 100 Meter fliegen. Das ist eine Grenze, die im Besonderen mit dem Bundesministerium für Verteidigung vereinbart worden ist, weil wir bei Höhen über 100 Metern in Bereiche kommen, in denen in Deutschland Tiefflüge von Hubschraubern stattfinden können.” Da privat genutzte Drohnen und der klassische Modellflug vom Gesetzgeber ausdrücklich gleichbehandelt werden, gilt die von Alexander Dobrindt erwähnte Absprache mit dem Verteidigungsministerium auch für die Modellflieger in Deutschland, die noch im November 2016 einen anderslautenden Kompromiss mit dem Dobrindt-Ministeriums fest vereinbart hatten.
 
Modellflug vor dem aus ?

Modellflug vor dem aus ?

Unwahrheiten,Halbwahrheiten als auch Unwissen das ist Politik.Leider geht es schon
lange nicht mehr um das Thema "Drohnen",oder den Luftraum für Übungen zu sichern.
Man möchte 100 Meter-300 Meter für Drohnen haben,um die Sicherheit für uns gewähren
zu können.Anzumerken ist,daß es immer wieder jährlich zu Hunderten von Unfällen durch
Übungs-Kampffliegern kam.
Festzustellen ist,daß das Verteidigungsministerium auf einmal einen Flayer aus dem Ärmel
gezogen hat,daß bei mir alle Alarmglocken läuteten.Abgekatertes Spiel.
Den Politikern müssen wir sagen,weil selbige sind ja nicht Schuld,aber jetzt deren Eltern
zu suchen,äußerst schwierig,verarschen können wir uns selber.Im übrigen,ist klar,die
Erde ist einen Scheibe und Morgen kommt der Weihnachtsmann.

Grüße an die Gemeinde
F5J´ler peter.d.greiner

PS.Fast vergessen Mensch,wenn ich jetzt ein Komma,oder Punkt,oder weil ich
ein Wort falsch geschrieben habe,Mann ohh Mann,dann stürze ich mich aus
dem Kellerfenster,aachh neee,schmeiße mich lieber hinter den Zug.
 
Neben den von DMFV und Kirsten Lühmann geäußerten Erkenntnissen lassen nicht zuletzt auch Äußerungen von Verkehrsminister Alexander Dobrindt die „Wir haben damit nichts zu tun”-Haltung des Verteidigungsministeriums zweifelhaft erscheinen. Am 18. Januar 2017, kurz nach Vorlage der Luftverkehrsordnung im Bundeskabinett, sagte der CSU-Politiker im Deutschen Bundestag die beiden folgenden, im Kontext der aktuellen Verursacher-Debatte bemerkenswerten Sätze: „Drohnen sollen zukünftig nicht höher als 100 Meter fliegen. Das ist eine Grenze, die im Besonderen mit dem Bundesministerium für Verteidigung vereinbart worden ist, weil wir bei Höhen über 100 Metern in Bereiche kommen, in denen in Deutschland Tiefflüge von Hubschraubern stattfinden können.” Da privat genutzte Drohnen und der klassische Modellflug vom Gesetzgeber ausdrücklich gleichbehandelt werden, gilt die von Alexander Dobrindt erwähnte Absprache mit dem Verteidigungsministerium auch für die Modellflieger in Deutschland, die noch im November 2016 einen anderslautenden Kompromiss mit dem Dobrindt-Ministeriums fest vereinbart hatten.

Das sind alles nur Nebelkerzen...denen darf man kein einziges Wort mehr glauben...hab ich aber weiter vorne schon gesagt :(:(

Tieffliegende Militärhubschrauber sind überhaupt kein Problem denn die machen soviel Lärm dass sie schon aus über 5km Entfernung
zu hören sind.

Die Militärs denken dabei natürlich an ihre in Zukunft hundertfach fliegenden Drohnen. Dafür brauchen sie den Luftraum :eek:

Aber das wird der Bevölkerung wohlwissentlich nicht mitgeteilt.

Ich habe trotzdem noch eine gewisse Hoffnung, dass auf dem Klageweg noch einiges möglich ist.

Bitte lasst eure Juristen nochmal alle Möglichkeiten überdenken...wir sollten genügend Geld einsammeln können, um
auch aussichtslose Klagen einreichen zu können. (Ich mache mal den Anfang mit 100€)

Damit hätten wir ein riesen Publikum, welches dann zwangsläufig über all diese Missetaten informiert würde. Da müssen
wir jetzt richtig schweres Geschütz auffahren :mad::mad:

Konrad
 
Information Länderebene -> Berlin, Bund, Bundesrat läuft an

Information Länderebene -> Berlin, Bund, Bundesrat läuft an

Moin,
positive Rückmeldungen von
Die Grünen S-H
BUND S-H
Redaktionen
 
Hi,
was auch geht: die Kollegen von Segelflug und ULeichtfliegen über ihre Foren http://segelflug.de/ und http://www.ulforum.de/ auch mal umfassender zu informieren. Hab mich gerade bei beiden angemeldet ;). Gruß Götz

hi Götz, bei Segelflug.de sind einige von uns mehr oder weniger aktiv. Ich habe dort bereits vor einem Jahr auf unser Problem hingewiesen, aber die dortige, übliche Runde streitet lieber um Kaisers Bart, als sich um wichtige Dinge zu kümmern.
 
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