Noch bevor sich der Bundesrat mit der Novelle der Luftverkehrsordnung befasst, wird sich morgen der Verkehrsausschuss im Deutschen Bundestag mit dem Thema beschäftigen. Und auch wenn der Bundestag der Luftverkehrsordnung nicht zustimmen muss ist es ein wichtiges Signal, dass sich der Ausschuss damit beschäftigt. Vor allem deshalb, weil sich einige Ausschussmitglieder bereits öffentlich dagegen ausgesprochen haben, den Modellflug in der aktuell geplanten Form zu beschädigen.
In einem Schreiben an die Mitglieder des Verkehrsausschuss haben der DMFV und Pro Modellflug die Parlamentarier noch einmal ausführlich über den Wortbruch des BMVI, die Notlage der Modellflieger und auch darüber informiert, dass die Verordnung in der dem Kabinett vorgelegten Form in der Praxis gar nicht handhabbar ist. Und last but not least haben wir natürlich auch eine Unterstützung für den Modellflug eingefordert.
Des Weiteren geht das "Schwarzer-Peter-Hin-und-Hergeschiebe" zwischen Verkehrs- und Verteidigungsministerium munter weiter. Darüber und über Nebelkerzen aus der Politik haben wir die Medien in einer aktuellen Pressemitteilung informiert. Aber lest am besten selbst:
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Streit um Drohnen-Verordnung
100 Meter-Höhenbegrenzung für Modellflieger - und keiner will es gewesen sein
Wie kam es zur Aufkündigung des Kompromisses zur Luftverkehrsordnung? Während sowohl der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) als auch SPD-Verkehrspolitiker erklären, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) unter Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) diesbezüglich Druck auf das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ausgeübt hat, streitet man im Verteidigungsministerium eine entsprechende Einflussnahme ab. Äußerungen von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) legen jedoch etwas anderes nahe.
Es ist ein bemerkenswertes Schauspiel, das sich aktuell zwischen dem Verkehrs- und dem Verteidigungsministerium abspielt. „Einer zeigt mit dem Finger auf den anderen, schiebt den Schwarzen Peter weiter”, ärgert sich DMFV-Präsident Hans Schwägerl. „Das ist der Sachlage nicht angemessen. Denn immerhin geht es hier um einen massiven Eingriff ins Privatleben unbescholtener Bürger. Solcherlei Verschleierungstaktik und Nebelkerzen schaden dem Vertrauen der Menschen in die Politik.” Während die Leitungsebene des BMVI darauf verweist, dass das BMVg den zwischen Interessenverbänden und Politik im November ausgehandelten Kompromiss zur Luftverkehrsordnung platzen ließ, gibt es von der Hardthöhe gegenteilige Aussagen. „In einem persönlichen Gespräch in der DMFV-Geschäftsstelle am 23. Januar 2017 wurde uns von einem Mitarbeiter des Referats FüSK I 5 erklärt, dass das Verteidigungsministerium nichts mit der kurzfristigen Veränderung der Luftverkehrsordnung zu tun habe. Aber es kann ja nur einer von beiden recht haben: BMVI oder BMVg.”
Bundeswehr-Experte Thomas Wiegold veröffentlichte in seinem Blog „Augen geradeaus!” unterdessen ein Dementi der Pressestelle des Verteidigungsministeriums, die eine Beteiligung des BMVg an kurzfristigen Verschärfung der Bestimmungen für den Modellflug in Sport und Freizeit zurückweist. Begründung: Eine maximale Flughöhe von 100 Meter sei von Anfang an in den durch das BMVI erarbeiteten Entwürfen enthalten gewesen. Die von Blogger Thomas Wiegold zitierten Äußerungen der BMVg-Pressestelle sind, da ist man sich beim DMFV sicher, nicht mehr als eine Nebelkerze. „Das ist aus unserer Sicht eine leider häufiger zu verzeichnende Politiker-Reaktion”, analysiert Präsident Hans Schwägerl. „Denn hier wird eine Frage beantwortet, die nicht gestellt wurde.” Tatsächlich hatten die ursprünglichen Pläne aus dem Verkehrsministerium eine allgemeine Flughöhenbegrenzung für private Flugmodelle von 100 Meter vorgesehen. Doch nach monatelangem Streit hatten sich die Vertreter des BMVI mit den Verhandlungsführern des Deutschen Modellflieger Verbands im November 2016 auf eine Kompromisslösung verständigt, die dem klassischen Modellflug weitreichende Ausnahme-Optionen („Kenntnisnachweis”) eröffnete, auch ohne individuelle Aufstiegserlaubnis (AE) und außerhalb von speziell zertifizierten Modellflugplätzen höher als 100 Meter zu fliegen. „Dieser, von den ursprünglichen Planungen des BMVI abweichende Kompromiss war es, der kurzfristig aufgekündigt wurde”, so Schwägerl weiter. „Und gegen diesen Wortbruch wehren wir uns.”
Für die SPD-Politikerin Kirsten Lühman ist die Sache klar. „Zur Frage der Flughöhe von Modellflugzeugen hatte es bereits im vergangenen Jahr einen Kompromissvorschlag gegeben, der mit den Modellfliegenden abgestimmt war”, bestätigt die Verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion in einem Schreiben an den DMFV sowie die Protest-Initiative Pro Modellflug. „Diesem Kompromiss hat nach unseren Erkenntnissen das Bundesministerium der Verteidigung widersprochen.”
Neben den von DMFV und Kirsten Lühmann geäußerten Erkenntnissen lassen nicht zuletzt auch Äußerungen von Verkehrsminister Alexander Dobrindt die „Wir haben damit nichts zu tun”-Haltung des Verteidigungsministeriums zweifelhaft erscheinen. Am 18. Januar 2017, kurz nach Vorlage der Luftverkehrsordnung im Bundeskabinett, sagte der CSU-Politiker im Deutschen Bundestag die beiden folgenden, im Kontext der aktuellen Verursacher-Debatte bemerkenswerten Sätze: „Drohnen sollen zukünftig nicht höher als 100 Meter fliegen. Das ist eine Grenze, die im Besonderen mit dem Bundesministerium für Verteidigung vereinbart worden ist, weil wir bei Höhen über 100 Metern in Bereiche kommen, in denen in Deutschland Tiefflüge von Hubschraubern stattfinden können.” Da privat genutzte Drohnen und der klassische Modellflug vom Gesetzgeber ausdrücklich gleichbehandelt werden, gilt die von Alexander Dobrindt erwähnte Absprache mit dem Verteidigungsministerium auch für die Modellflieger in Deutschland, die noch im November 2016 einen anderslautenden Kompromiss mit dem Dobrindt-Ministeriums fest vereinbart hatten.