DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

Ich werde in den nächsten Tagen einen Brief schreiben an mehrere Bundesratsmitglieder und die Präsidentin.

Stichpunkte:

-100m-Deckel bedeutet das Aus für den freien Modellflug ausserhalb der Modellflugplätze
-Hang- und Thermikflug unmöglich
-Segelflugmodelle emissionsfrei und Umweltfreundlich
- daher geplantes Verbot über Naturschutzgebieten auch fragwürdig
-Bedeutung des Modellflugs für die Entwicklung der Luftsportnation Deutschland
- Schon in den Anfängen der Segelfliegerei in den 20er-Jahren kamen Modelle zum Einsatz
- Hobby von Zigtausenden auch ausserhalb von Vereinsgeländen
-Wirtschaftsfaktor
- ggf. Wählerstimmen
- Zwischenfall-Statistik zwischen Modellflugzeugen und bemannten Flugzeugen seit Jahrzehnten nachweislich astrein, da keine Probleme! Erst seit dem Aufkommen der Drohnen problematisch
usw...


Der Aufforderung des DAeC, die Füsse stillzuhalten, kann und will ich in dieser heiklen und zeitkritischen Situation nicht nachkommen.


http://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/mitglieder/mitglieder-node.html?cms_param1=state-2
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Da habe ich schon mal angefragt: (Dauerhafte) Einzelgenehmigungen werden für Privatleute (inkl. Vereine und IGs) nicht ausgestellt. Es geht nur eine "Platz AE" als Verein beantragen.

Also entweder geht das ganze mit einer bundesweiten Verwaltungsreform einher, auf das neue, einheitliche Regeln für das Ausstellen von solchen Genehmigungen vorgegeben werden oder die Neuregelung führt uns direkt in den Verwaltungs-Orkus weil jedes Bundesland und dann noch jedes RP seine eigene Suppe kocht.

Es ist nicht aller Tage Abend und ein kleines bisschen Optimismus muss man sich ja erhalten.
Es gibt die "Gemeinsamen Grundsätze für Aufstiegserlaubnisse" (oder so ähnlich. Hab ich jetzt nicht wörtlich parat). Darin könnte soetwas geregelt werden. Daieser Weg war beim BMVI zur Sprache gekommen. Wohlgemerkt: "Könnte". Das BMVI hat eine Menge Porzellan zerschlagen und viel Vertrauen als Verhandlungspartner verloren. Zumindest bei mir.
 
Lagesensoren

Lagesensoren

Zwei schwarze Kästchen mehr oder weniger, wer kann sehen was da drin steckt?

Genau um diese ein oder anderen schwarzen Kästen geht es bei der Unterscheidung Modellflug und Modellfliegenlassen.

Diese schwarzen Kästchen werden sich auch nach einen Zwischenfall in dem Fluggerät wiederfinden, was den Halter dann ,im Falle eines Schadens, sehr leicht Haftbar werden lässt, sollten solche schwarzen Kästchen im Modellflug verboten werden.

Zudem gäbe ein solches Trennungkriterium den Verordnungsheinern eine erhöhte Sicherheit das ein Fluggerät nach ableben des Piloten am Boden, nicht unendlich weiter fliegt und dann auf irgendeiner Autobahn oder in irgend einer Großstadt einschlägt.

Gehen wir doch nur mal 5 Jahre zurück in unsere Modellflughistorie. Damals hat noch kaum einer von Coptern, Kreisel oder WayPoints gesprochen und trotzdem hatte wir mächtig Spaß auf den Wiesen, Hängen und Modellflugplätzen und das ganz ohne die zusätzlichen schwarzen Kästchen.
Ich kann somit gerne auf dem Mist verzichten und würde diese Kästchen gern den Politikern zu Fraß vorwerfen damit die sich daraus ein Verordnung stricken die uns Modellflieger in Ruhe lässt.

Klar wird dann DMFV und Konsorten weinen weil er nicht all diese schönen Drohnen mit seiner tollen Versicherung beglücken kann, aber bitte denkt dran wer den DMFV zu dem gemacht hat was er heute ist, oder glaubt zu sein. Das sind die Modellflieger die seit Generation ohne diesen schwarzen Kästchen ausgekommen sind. Als last die Leute wissen für wen sie kämpfen müssen.

Jetzt werden gleich wieder alle Gummienten quitschen und Helipiloten schreien, aber auch Helis sind noch vor 5 Jahren selbständig vom Himmel gefallen wenn man die Hand vom Knüppel genommen hat und da müssen wir wieder hin, wenn wir der Allgemeinheit und den Politikern versichern wollen das vom traditionellen Modellflug keine Gefahr ausgeht.

Bitte versucht mir jetzt nicht wieder zu erklären wie ein Hubschrauber, eine Flächenmodell oder ein Copter funktioniert und warum man ohne diese schwarzen Kästchen nicht mehr leben kann.
Glaubt mir bitte, ich haben den ganzen Mist in mehrfache Ausführung und in sämtlichen Größen im Regal stehen.
 
Nach der Definition haben dann nur die Helipiloten ein Definitonsprobem (ok sind bei den Flächenfliegern auf dem Platz eh geächtet).
Wenn man will, kann man aber auch die Modellflugzsene in Segelflugzeuge, Motorflugzeuge (elektrisch, Verbrenner) Flugzeuge mit Turbine, Hubschrauber und Multikopter einteilen.
Das übersteigt leider den Horizont jener, die so Gesetze kreieren.
Auch bei diesem Entwurf habe ich den Eindruck, es hat sich alles nur um Multicopter gedreht und später ist aufgefallen, scheisse wie haben den klassischen Modellflugzeug vergessen... sind ja nicht viel.... den beschränken wir erst mal... der passt nicht in unser Konzept....

Nach der Definition haben dann die Helipiloten eben kein Definitionsproblem!

Und mit 100m Deckel für die Multikopter (Drohnen), bei der ja bei einer geringen Höhe die genaue Fluglagenerkennung (vorne - hinten) eh schon nicht mehr möglich ist, dürfte auch der Copter Pilot gut leben können.

Gummiente, wo ist Dein Problem?

Stefano
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Hallo zusammen,

heute war die JHV der Geretsrieder Modellflieger. Wir haben etwas mehr erfahren über die so erfolgreiche Aktion am Montag. Z.B., daß sie insbesondere wegen des zurückhaltenden Auftretens und der freundlichen Kommunikation mit dem Herrn Dobrindt zu dem Erfolg wurde.

Wenn ich mir die Wortwahl in einigen der jüngsten Beiträge ansehe, dann möchte ich sagen: geht ins Weltall, Dampf ablassen!

Die Geretsrieder Aktion ist noch nicht vorbei. Am Montag kommt der nächste Schritt, den wir den toll kooperierenden Oberlandrunde-Vereinen zu verdanken haben. Ich würde mir wünschen, wenn Ihr zur Unterstützung hier den Ton etwas mäßigen würdet. Man kann niemand als erklärten Feind deklarieren und dann noch Kooperation erwarten. Bitte unterstützt uns und fallt uns nicht in den Rücken!

Servus
Hans
 
Meine Meinung

Meine Meinung

Der jetzige Entwurf des BMVI ist aus meiner Sicht genauso abzulehnen, wie der von den Verbänden ausgehandelte Kompromiss. Er widerspricht den Interessen vieler Segel- und Hangflieger, die ihren Sport nicht auf Fluggeländen mit AE ausüben. Eine weitere Bürokratisierung des Freizeitbereiches halte ich schlicht für falsch. Der Aufbau eines europäischen und nationalen Bürokratiemonsters steht m.E. in keinem Verhältnis zu seinem evtl. Nutzen.

Die Drohnenlobby hingegen begrüßt den Entwurf des BMVI. Dies verwundert auch nicht, wenn man sich die Historie etwas näher betrachtet.

Der Vorsitzende der UAV Dach e.V., Bernhard Freiherr von Bothmer, äußerte sich bereits am 15.08.2014 im Tagesspiegel wie folgt:
„Verbandschef Bothmer will daher einen Beipackzettel, der Käufer aufklärt, was sie dürfen und was nicht. Eine bundesweite Luftverkehrsverordnung soll eine Flugausbildung für Piloten vorschreiben und eine Art Nummernschild für die Drohnen, so Bothmer. Beides ist aktuell noch nicht Pflicht. Eine paradoxe Situation. Denn immer wieder stürzen Drohnen ab, verursachen Unfälle.“

http://www.tagesspiegel.de/medien/unbemannte-fluggeraete-alles-droht/10340222.html

Das klingt doch sehr übereinstimmend zu dem jetzigen Entwurf des BMVI.

Der Nachfolger von Herrn Bothmer bei der UAV Dach ist seit Ende Nov. 2016 Prof. Dr. Norbert Lohl.

Dr. Norbert Lohl war von 1983 bis 2003 in verschiedenen Positionen beim Luftfahrt Bundesamt in Braunschweig und anschließend von 2004 bis 2015 als Certification Director bei der Europäischen Luftsicherheitsagentur EASA tätig.

Sein ebenfalls neuer Vorstandskollege Achim Friedl, war von 2002 bis 2016 als Führungspersönlichkeit im Bundesinnenministerium tätig und unter anderem für die Hubschrauberflotte der Bundespolizei und die Integration von UAS in die polizeiliche Aufgabenerfüllung verantwortlich.

Den Aufgabenbereich des UAV DACH e.V. beschreibt der Verband wie folgt:
„Durch seine Kontakte in die Wirtschaft und Politik sowie dank der Expertise seiner Mitglieder und Herstellerfirmen ist der UAV DACH e.V. die wesentlich unterstützende Institution bei der Entwicklung von Regelungen und Gesetzen auf nationaler und internationaler Ebene.“

Neben seiner Tätigkeit als Vorsitzender der UAV Dach e.V. ist Herr Prof. Dr. Norbert Lohl Berater im Team der „Copernicus Strategic Consulting CSC GmbH“

Die Consulting Firma beschreibt Ihr Tätigkeitsspektrum wie folgt:
„Copernicus Strategic Consulting CSC berät Regierungen, Behörden, Organisationen und Unternehmen bei allen Problemstellungen der zivilen Luftfahrt.“
Sitz der Gesellschaft ist Köln mit einer Niederlassung in Berlin.

Kundennähe ist im Beratungsgeschäft sicherlich kein Nachteil.

Der Sitz der europäischen Luftsicherheitsagentur EASA ist ebenfalls in Köln.


Zur EASA findet man auf Wikipedia folgende Information
„Der Europäische Rechnungshof (EuRH) veröffentlichte 2012 einen Bericht zum Thema Behandlung von Interessenkonflikten in ausgewählten EU-Agenturen, in dessen Rahmen auch die EASA untersucht wurde. Dabei stellten die Prüfer fest, dass die EASA keinerlei Mechanismen eingerichtet hatte, die Einflussnahmen und Interessenkonflikte verhindern oder zumindest reduzieren würden.“

Da eine Zusammenfassung in Wikipedia nicht unbedingt vollständig und richtig sein muss, hier noch das Original des Sonderberichts 15/2012 des EuRH
http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR12_15/SR12_15_DE.PDF

Ich empfehle insbesondere Punkt 1 der Einleitung sowie die Punkte 15 und 81-86.

Abschließend habe ich auf der Internetseite „Modellflug im DAeC“ dann noch folgendes gefunden:

„Zusammenarbeit mit UAV DACH e.V.
Gemeinsam für ein Luftrecht, welches den Modellflug auch in der Zukunft nicht einschränkt!
Zusammenarbeit mit dem UAV DACH e.V. ist auf dem Weg.
…………
Die Bundeskommission Modellflug im DAeC nimmt die Einladung des UAV DACH e.V. sehr gern an und wird mit ihren Experten ab sofort in dieser Arbeitsgruppe aktiv mitarbeiten.“


Eine weitergehende Kommentierung, Wertung bzw. Schlussfolgerung verkneife ich mir in Anbetracht der späten Stunde.
 
Zuletzt bearbeitet:

rubberduck

User gesperrt
@Hangflieger,
sehr gute Recherche und Auswertung! Kompliment.

Ich habe als Betroffener eines Bauprojektes der Deutschen Bahn, die Möglichkeit der Einsicht in die Projektunterlagen bekommen.

Das vermisse ich beim BMVI.

Beim BMVI gibt es offensichtlich keinerlei Informationen und Einsicht in die Unterlagen zum Thema "kommerzielle Projekte im unteren Luftraum".

Hat so etwas schon einmal jemand vom BMVI verlangt, zb. der DAeC oder DMFV?

Jürgen
 
Sehr aufschlussreiche Recherche! Wenn einem von den Profis der Text diktiert wird, sollte man doch annehmen das alles stimmt, was die dem Herrn auf den Zettel den er da vorgelesen hat untergeschoben haben!!!!
Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen!!!!
Aber ich liebe Euch doch, ich liebe Euch doch alle!!!!
Soweit ich weiss, gilt die Regelung ab sofort!!!
 
Ich werde in den nächsten Tagen einen Brief schreiben an mehrere Bundesratsmitglieder und die Präsidentin.

Stichpunkte:

-100m-Deckel bedeutet das Aus für den freien Modellflug ausserhalb der Modellflugplätze
-Hang- und Thermikflug unmöglich
-Segelflugmodelle emissionsfrei und Umweltfreundlich
- daher geplantes Verbot über Naturschutzgebieten auch fragwürdig
-Bedeutung des Modellflugs für die Entwicklung der Luftsportnation Deutschland
- Schon in den Anfängen der Segelfliegerei in den 20er-Jahren kamen Modelle zum Einsatz
- Hobby von Zigtausenden auch ausserhalb von Vereinsgeländen
-Wirtschaftsfaktor
- ggf. Wählerstimmen
- Zwischenfall-Statistik zwischen Modellflugzeugen und bemannten Flugzeugen seit Jahrzehnten nachweislich astrein, da keine Probleme! Erst seit dem Aufkommen der Drohnen problematisch
usw...


Der Aufforderung des DAeC, die Füsse stillzuhalten, kann und will ich in dieser heiklen und zeitkritischen Situation nicht nachkommen.


http://www.bundesrat.de/DE/bundesrat/mitglieder/mitglieder-node.html?cms_param1=state-2

Moin Enzo,

dann solltest du deutlicher auf die Betroffenheit der Plätze ohne AE und damit der Mehrzahl der Modellflieger eingehen.
Das sind ja alle Gelände ohne AE und alle Wildflieger.
Sonst kommt gleich wieder die Nichtbetroffenheit der Modellfluggelände als (glasklar falsches) Gegenargument.

Modellfluggelände ohne AE und deren ganz klare und sowohl ungerechtfertigte als auch völlig überzogene Benachteiligung müssen ganz klar hervorgehoben werden.

Einen Maulkorb würde ich ebenso wenig akzeptieren, dazu haben die Maulkorbverteiler weder die praktische noch theoretische Möglichkeit.
Abgesehen davon, dass man es nach dem bisherigen Verlauf auch gar nicht mehr akzeptieren kann.
Sachlich und mit Fakten untermauert kann man durch viel Eingaben bei vielen Stellen was bewirken.
Ich kann keine legitimierten Vertretung mit Alleinstellungsmerkmalen und der abgeleiteten Exklusivvertretung erkennen.
 

Knut

User
Wenn ich mir so die Seite des UAV DACH e.V. anschaue, sehe ich vor allem eins: Wir sind darin eher nicht vorgesehen.
Ob nun die Zusammenarbeit mit dem DAeC was daran ändern wird, davon ist wohl kaum auszugehen. Im Prinzip wird man wohl die super Ausnahmereglungen hervorheben.
Warum bietet man dem DMFV keine solche Zusammenarbeit an? Darin ist Masse der Modellflieger beheimatet.
Jeder Drohnenunfall wird uns direkt betreffen. Leider.

Tschüß
Knut

Ts
 
@Hangflieger,
sehr gute Recherche und Auswertung! Kompliment.

Ich habe als Betroffener eines Bauprojektes der Deutschen Bahn, die Möglichkeit der Einsicht in die Projektunterlagen bekommen.

Das vermisse ich beim BMVI.

Beim BMVI gibt es offensichtlich keinerlei Informationen und Einsicht in die Unterlagen zum Thema "kommerzielle Projekte im unteren Luftraum".

Hat so etwas schon einmal jemand vom BMVI verlangt, zb. der DAeC oder DMFV?

Jürgen

Hallo Jürgen,

ja, hat man!

Der MdB Herbert Behrens von den Linken hat vor ein paar Tagen eine "Parlamentarische Anfrage" an das BMVI geschickt.
Ich habe die Erlaubnis, diese weiterzugeben, bevor sie eh in der wöchentlichen Aufstellung des Bundestags erscheint.

Hier also die Anfrage:

Einzelfragen zur schriftlichen Beantwortung nach § 105 GO-BT i.V.m. Anlage 4 GO-BT


1. Mit welcher Begründung gilt gemäß § 21b Abs. 2 der bereits ressortabgestimmten „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ (Drohnenverordnung) für unbemannte Luftfahrtsysteme mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm explizit kein Verbot des Betriebes außerhalb der Sichtweite des Steuerers und unter wessen Aufsicht (Deutsche Flugsicherung etc.) steht der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm?

2. Muss zukünftig für jeden Flug eines unbemannten Luftfahrtsystems mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm eine Aufstiegserlaubnis erteilt werden (bitte begründen) und wenn nein, welche konkreten Regelungen greifen hier?

3. Mit welchen Verbänden und Unternehmen hatte die Bundesregierung vor und während der Erarbeitung der Drohnenverordnung Austausch (d.h. Treffen, Positionspapiere etc.) und welche durch die Drohnenverordnung induzierten Einschränkungen für den Modellflugsport sieht die Bundesregierung?



4. Wie bewertet die Bundesregierung, dass die EU-Kommission ausweislich der Artikel 45-47 des Verordnungsentwurfes 14991/15 Details des Betriebes von Drohnen durch Delegierte Rechtsakte europaweit regeln will und welchen Einfluss hatte die von der EU-Kommission in diesem Verordnungsentwurf vorgesehene Ermächtigung auf die Vorlage einer nationalen Drohnenverordnung durch die Bundesregierung?


Ende der parlamentarischen Anfrage

Gruss

Konrad
 

rubberduck

User gesperrt
Wenn ich mir so die Seite des UAV DACH e.V. anschaue, sehe ich vor allem eins: Wir sind darin eher nicht vorgesehen.
...
Warum bietet man dem DMFV keine solche Zusammenarbeit an?

Tschüß
Knut

Ts

Hallo Knut,
das wäre so, als wenn der Verband der Hobby-Geologen der Energiewirtschaft eine Zusammenarbeit beim Schiefergas Fracking anbieten würde.

Was würde es nützen?
Würde der DMFV dadurch Einblick in deren (beteiligte Unternehmen) geplante Vorhaben bekommen? Der DAeC müsste es ja wissen, als Mitglied in der UAV-Dach.

Der Gang zum verantwortlichen Ministerium ist schon richtig so.

jürgen
 

Vultra

User
Auch von mir Kopfschütteln über die angesetzte Zeit.

Wieso nicht Samstag oder Sonntag?

Gruß
Gerhard
 
Wir haben uns dabei schon etwas gedacht:

Dass unter der Woche einige nicht können war uns schon klar.
Jedoch wollen wir ja auf uns aufmerksam machen, dazu muss ja auch jemand im Landtag sein, was am Wochenende nicht der Fall ist.
Freitags können sich meiner Meinung noch am meisten Leute freinehmen.

Gruß Markus
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten