DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

uiiii, etwas gaaanz neues...;)
Du labberst hier die ganze Zeit rum und malst uns den Hr. Marinescu an die Wand, weil du gaaaanz andere Interessen vertrittst. Hätte die EASA eigene Fachleute, müsstest du dir ein anderes Hobby suchen...;)

Hänschen, bitte etwas die Füße still halten!
Ich lab(b)er hier die ganze Zeit rum?? Den Ruf hast unter anderem Du weg- wenn auch nicht zwingend hier. Und dich male Euch keinen Herrn Marinescu an die Wand. Das waren/sind andere User hier. Den Namen habe ich vorher gar nicht bis kaum hier in den Mund genommen.
Die EASA kann gar keine eigenen Fachleute, zumindest nicht in entsprechender Anzahl, vorhalten. Mein Hobby ürbigens, hat nicht nur was mit Modellfliegereri zu tun und ich werde es ganz sicher weiter ausführen können, nur so viel dazu.
Im Umkehrschluss muss man sich aber vielleicht fragen, wo bei der EASA die Fachleute herkommen, also für den entsprechenden Fall herangezogen werden; Richtig, zum Großteil aus der manntragenden Zunft. Und da haben die reichlich Reserven und Experten. Sicher, hier wird immer wieder über Experten hergezogen und viel verballhornt. Allerdings dürften die größten Expertenkritiker selbst wohl auch kaum als Experte durchgehen, mit wenigen Ausnahmen. Hinterher sagen sowieso wieder viele, man es es nicht kommen sehen (eventuelle Entscheidungen) und dann wird erst mal blockiert, was eben geht.
 
... Und dich male Euch keinen Herrn Marinescu an die Wand...

du hast den Witz nicht verstanden...;)

...Die EASA kann gar keine eigenen Fachleute, zumindest nicht in entsprechender Anzahl, vorhalten...

muss sie auch nicht, jedes Mitgliedsland hat so wie wir ein "LBA", da gibt es jede Menge...

Ich selbst bin sicher kein Experte, es geht mir nur darum, dass der Modellflug nicht zugunsten anderer Interessen unnötig beschränkt wird. Dabei sind wir ja nicht alleine, allerdings haben es viele unserer Kollegen der manntragenden Zunft noch nicht begriffen...
Deshalb ist es auch ganz gut, wenn "Experten" kritisch betrachtet werden, zumal dann, wenn Sie Ihre Interessen nicht erkennen lassen...
 
Leiharbeiter bei der EASA?

Leiharbeiter bei der EASA?

Nach den Ausführungen von Alexander R zu den mangelnden Ressourcen der EASA an Personal und Geld, muss man sich doch fragen in welchem Ausmass etwas in der Art stattfindet:

http://www.spiegel.de/politik/deuts...-externe-berater-in-der-kritik-a-1005903.html

Eins scheint mir auf jeden Fall klar: Eine offensichtlich seit Jahren (wohl eher nicht zufällig) schwach aufgestellte Behörde ist anfällig für intransparente Einflussnahme von Aussen.
Die externen Experten werden von irgendjemand mit "Interessen" bezahlt. Und wer zahlt, schafft an.

Wen haben übrigens "die Modellflieger" auf der Lohnliste?:rolleyes:
 
...Wen haben übrigens "die Modellflieger" auf der Lohnliste?:rolleyes:

Keine?! Wir machen das selbst: sowohl die Präsidenten unserer Verbände, als auch deren Mitarbeiter in den Arbeitskreisen machen das ehrenamtlich und sind selbst Modellflieger.

Bei der EASA stehen vor der Tür: Airlines, Airbus u. Co., Vereinigung Cockpit
Die Busfahrer arbeiten ständig an der Vergrösserung Ihres Luftraums, s. dazu unsere Luftraumstruktur, die immer neue Blüten treibt, z.B. "RMZ", weil da irgenwann (manchmal nur 1,2 pro Woche...) auch mal ein grosser vorbeikommt... die aktuell neu eingeführte Hör / Rufbereitschaft , sowie Augen auf, würde völlig austreichen.

Auf der anderen Seite arbeiten seit Jahren die Segelflieger gemeinsam mit der DFS im Rahmen der Ausschüsse unterer Luftraum erfolgreich an Lösungen für den unteren Luftraum, um die Beschränkungen einigermassen im Rahmen zu halten z.B.: Stuttgart, Nürnberg. Die Einhaltung der dabei erarbeiteten Regeln wird mit Kontrollflügen überwacht und auch geahndet.

Eine Mitarbeit der Modellflieger bei den AUL (Ausschuss unterer Luftraum) wäre vielleicht nicht verkehrt...
 
Hänschen, sorry für das Nichtverstehen. Bin leicht überarbeitet und wegen eben der Sachen oben nur unterwegs...
Ok?

Übrigens: Die "Busfahrer" und Co arbeiten mitnichten an der Vergrößerung des Luftraumes. Das Gegenteil ist der Fall- wenn man von Berufs- und Verkehrsfliegerei spricht. Die neuen An- und Abflugverfahren sehen vor, aus allen möglichen Gründen so schnell wie möglich nach oben und von oben zu kommen.
Die wenigen IFR Flieger, die durch die Tucht fliegen ("untenrum"), werden sicher durch neue Regelungen besser geschützt. Dazu werden ständig und überall Infos und Nachrichten verbreitet, dass man eben die Augen offen zu halten hat. eben weil der Luftraum auch von anderen Teilnehmer genutzt wird.
 
... Die neuen An- und Abflugverfahren sehen vor, aus allen möglichen Gründen so schnell wie möglich nach oben und von oben zu kommen.
Die wenigen IFR Flieger, die durch die Tucht fliegen ("untenrum"), werden sicher durch neue Regelungen besser geschützt. Dazu werden ständig und überall Infos und Nachrichten verbreitet, dass man eben die Augen offen zu halten hat. eben weil der Luftraum auch von anderen Teilnehmer genutzt wird.

Stimmt, bei uns, nördlich Stuttgart ist das deutlich zu sehen: die Anflüge werden enger...

Demgegenüber stehen die Billigflieger, die billige Flugplätze in der Pampa nutzen, das schafft zusätzliche Beschränkungen. Hier im Süden haben wir jetzt: Friedrichshafen (eingermassen sinnvoll), Menningen :rolleyes:, Baden Airport (in nächster Nähe zu Basel-Mulhouse, Strassburg):rolleyes:, Stuttgart;
Schw. Hall (Würth-Airlines u.Co) braucht jetzt für 2,3 Flugbewegungen/Tag eine RMZ, die dem Modellflug und anderen unnötige Beschränkungen beschert: die Kisten sind deutlich hör und sichtbar ...
 

rubberduck

User gesperrt
Ich habe mir etliche RC Videos aus Kanada, Irland oder Norwegen angeschaut.
Da gibt es überall neue "Gesetze" und Verordnungen.

Aber was machen die RC-Flieger?
Raus in die weite Landschaft und fliegen.

Die sind meist so weit weg vom Schuss, das es wohl nie jemand mitbekommen wird, wer was dort fliegt.

Den einsamen Elch wird es auch nicht interessieren.
 

funky

User
Domain Registrierung

Domain Registrierung

Als DMFV-Mitglied würde mich eher nachdenklich stimmen, wenn mein Verein eine Chance zur vorsorglichen Domain-Registrierung verpasst. Es ist in Unternehmen und Organisationen durchaus üblich, sich jede möglicherweise zum Profil passende noch freie Domain zu sichern. Und copter.aero passt, noch dürfen Modellflieger auch Kopter fliegen ;).

Sieh doch nicht alles so verbissen, man muss nicht hinter jeder Ecke Unheil vermuten :)

Kann man sicher sehen wie man möchte....

Domain Registrierung und Veröffentlichung sind unterschiedliche Sachen. Veröffentlicht ist es, wenn es auf Prospekten gedruckt ist die öffentlich sind. Der DMFV ist ja nicht "irgendein Verein" aus Buxtehude, sondern der größte Verband der deutschen Modellflieger.

prospekt.jpg

Die Zeiten wo man noch Aufsehen mit einer Baustelle im Netz erregen konnte sind schon seit über 20 Jahren vorbei.

VG Frank

PS: Bilde sich jeder seine Meinung .... das ist kein bashing, sondern nur berechtigte Krit......
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Die Meinungen von über 80.000 Mitgliedern zu den diversen Verbandsthemen werden immer unterschiedlich sein. Das ist so und an vielen Stellen, in einem offenen Dialog auch konstruktiv.

Trotzdem möchte ich kurz zurück blicken.
Nicht nur in diesem Thread wurde permanent von uns Modellfliegern kritisiert, dass Copterflieger weder mit Versicherungen noch mit Kenntnis der jeweiligen Rechtssituation, völlig frei und unbedarft den Luftraum nutzen. Das Ganze gipfelte dann durch die in der Presse kolportierten Fälle, bei denen Copter als Gefährder von Flugzeugen identifiziert wurden.
Das führte letztendlich zur Änderung der LuftVO und all dem ganzen Ärger der letzten Monate mit dem 100m Deckel.

Nun versucht der DMFV Copterflieger zu integrieren, direkt anzusprechen und ihnen Themen wie Versicherung und die Rechtssituation näher zu bringen und hier wird kritisiert das dazu eine Domain registriert wurde?
 

rubberduck

User gesperrt
Das ist ja auch nicht mehr als logisch.

Man hätte sich schon viel viel früher mir dem Thema Kopter beschäftigen müssen.

Wenn solch eine neue Technologie "in unser Hobby einzieht", kann man nicht tatenlos zuschauen.

Der DMFV hat das Ende 2015 schon erkannt und Anfang 2016 in Bayern in einigen Vereinen ein Programm "Welcome Multikopter" ins Leben gerufen.

Das nächste Thema das nun ansteht heisst zweifelsfrei "FPV", bzw. FPV-Fliegen im Verein.
So einsam wie hier bei dem Piloten in Norwegen muss es ja nicht vleiben, dafür ist das Erlebnis viel zu schön.
https://youtu.be/KiRzVo0dKYE


Jürgen
 
FPV ist uralt, dass hatten wir von Dieterla schon perfekt beim Retrotreffen am Hetzles 2012 demonstriert bekommen. Sein FPV Flieger flog gemeinsam mit unseren Kisten in der Thermik.
Im Thread von damals gibts dazu ein Video.
 

rubberduck

User gesperrt
Na denn ist ja alles in Butter.
Bislang habe ich beim Auspacken meines FPV-Equipments immer "Geschrei" geernet.
Obwohl alles ganz legal und auch genügend Spotter zur Verfügung stehen.

Darauf werde ich mich in Zukunft berufen.

Dankeschöön

;(

Jürgen
 
Na denn ist ja alles in Butter.
Bislang habe ich beim Auspacken meines FPV-Equipments immer "Geschrei" geernet.
Obwohl alles ganz legal und auch genügend Spotter zur Verfügung stehen.

Darauf werde ich mich in Zukunft berufen.

Dankeschöön

;(

Jürgen

Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung ist das korrekt. Bisher war FPV-Flug eine rechtliche Grauzone, die neue LuftVO regelt das jetzt wirklich explizit.

Das Ganze ist ja kein Geheimnis mehr und in diesem Thread auch schon diskutiert worden. Mit Ausnahme von bodennaher Nutzung (z.B. FPV-Racing) ist FPV zukünftig kaum noch legal nutzbar.
Zitat aus der Drucksache:
Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn der Steuerer das un-
bemannte Fluggerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr sehen oder seine
Fluglage nicht mehr eindeutig erkennen kann. Als nicht außerhalb der Sichtweite des
Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Aus-
gabegeräts, insbesondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb
von 30 Metern erfolgt und

1. die Startmasse des Fluggeräts nicht mehr als 0,25 Kilogramm beträgt, oder wenn
2. der Steuerer von einer anderen Person, die das Fluggerät ständig in Sichtweite
hat und die den Luftraum beobachtet, unmittelbar auf auftretende Gefahren hin-
gewiesen werden kann.
Das Ganze ist vielleicht etwas missverständlich geschrieben, aber in den Erläuterungen nochmal sauber erklärt.
Maximale Flughöhe bei FPV-Nutzung ist 30 Meter und dann unterscheidet man zusätzlich noch nach Punkt1 oder Punkt2! D.h.: Bei einer Masse unter 250g ist kein Spotter notwendig, bei Modellen über 250g ist zusätzlich ein Spotter nowendig. Aber die Flughöhe ist auch mit Spotter bei 30 Meter gedeckelt.

Zukünftig ist FPV faktisch also über 30 Meter nicht mehr legal. Auch mit Spotter. Der Aufschrei der Kollegen auf dem Platz ist also zukünftig berechtigt.
 

spitty

User
Ich freue mich ja immer noch über die so positive Entscheidung des Bundesrates :)
Und entgegen mancher Aussagen im Thread hat Hessen uns sehr wohl beigestanden.
Das Antwortschreiben "meines" Ministerpräsidenten hat mich schon ein wenig gerührt,
fühlte mich ernstgenommen und vor allen Dingen verstanden.
Denke, diese Kontakte müssen wir unbedingt aufrecht erhalten, wir benötigen Unterstützung
von höchster Ebene.
Vielleicht wurde von mehreren Politikern verstanden, dass eine " smartphoneorientierte" Jugend
zukünftige Aufgaben nicht bewältigen kann und wird.
Die Aussage von Herrn Ministerpräsidenten Volker Bouffier : " Denn mir ist bewusst, welche Bedeutung
dieser ( der Modellflugsport ) für die Nachwuchsgewinnung in technischen Berufen....hat "
lässt wirklich hoffen.

Andy
 

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Mit Lehrer-Schüler geht das aber weiterhin, wie vorher auch schon.

Möchtest Du/Ihr/Sie mir das etwas näher erläutern, nur damit ich das richtig verstehe.

Ich hab vor einigen Jahren eine Flugleiterschulung beim DMFV mitgemacht. Da hieß es, dass unter Lehrer-Schüler-Betrieb zu verstehen ist, dass jemand daneben steht der prinzipiell bei Bedarf jederzeit eingereifen kann. Ein zweiter Sender mit "echter Lehrer-Schüler-Funktion" ist explizit nicht notwendig.

Das heißt man hebelt die Regelung in der Verordnung dadurch aus, dass man quasi einen "zweiten Piloten" hat der das Modell ständig in Sichtweite hat.
Denn die Verordnung sieht ja eine Begrenzung von 30 Meter vor auch wenn eine zweite Person dabei steht und den Luftraum beobachtet. Wenn man dieser Person jetzt noch einräumt, dass sie auch jederzeit in den Sender greifen und helfen kann, dann gilt sie quasi als "Lehrer" und damit hab ich "Lehrer-Schüler-Betrieb".

Versteh ich das soweit richtig? Damit ist diese 30 Meter-Regelung ja faktisch völlig belanglos.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung ist das korrekt. Bisher war FPV-Flug eine rechtliche Grauzone, die neue LuftVO regelt das jetzt wirklich explizit.

Das Ganze ist ja kein Geheimnis mehr und in diesem Thread auch schon diskutiert worden. Mit Ausnahme von bodennaher Nutzung (z.B. FPV-Racing) ist FPV zukünftig kaum noch legal nutzbar.
Zitat aus der Drucksache:

Das Ganze ist vielleicht etwas missverständlich geschrieben, aber in den Erläuterungen nochmal sauber erklärt.
Maximale Flughöhe bei FPV-Nutzung ist 30 Meter und dann unterscheidet man zusätzlich noch nach Punkt1 oder Punkt2! D.h.: Bei einer Masse unter 250g ist kein Spotter notwendig, bei Modellen über 250g ist zusätzlich ein Spotter nowendig. Aber die Flughöhe ist auch mit Spotter bei 30 Meter gedeckelt.

Zukünftig ist FPV faktisch also über 30 Meter nicht mehr legal. Auch mit Spotter. Der Aufschrei der Kollegen auf dem Platz ist also zukünftig berechtigt.

Lässt sich eigentlich ganz einfach zusammenfassen:

Unter 30 m UND unter 250 gr: Ohne Spotter.
Über 30 m ODER über 250 gr (oder beides): Mit Spotter.

2-Senderbetrieb ist nicht gefordert. Ansage reicht.
 
Lässt sich eigentlich ganz einfach zusammenfassen:

Unter 30 m UND unter 250 gr: Ohne Spotter.
Über 30 m ODER über 250 gr (oder beides): Mit Spotter.

2-Senderbetrieb ist nicht gefordert. Ansage reicht.

Nein, das sehe ich eben nicht so! Ich hab oben ja geschrieben, dass es etwas missverständlich formuliert ist. Deswegen nochmal die Erläuterung aus der Drucksache:

Drucksache39/17 schrieb:
In Satz 3 wird in diesem Zusammenhang klargestellt, dass ein Betrieb mittels Videobrille un-
ter bestimmten Bedingungen als ein Betrieb innerhalb der Sichtweite zu behandeln ist (und
damit nicht verboten ist). Damit soll in bestimmten Grenzen ein Betrieb mit sogenannten
FPV-Videobrillen ermöglicht werden. Bei dieser Art des Betriebs wird
mithilfe der Videobrille das Fliegen aus Pilotenperspektive ermöglicht, indem das Videobild
der am unbemannten Fluggerät angebrachten Kamera live zum Piloten am Boden übertragen
wird. Eine FPV-Videobrille empfängt dieses dann und stellt das Bild dar.
Einschränkende Voraussetzung für diese besondere Art des Betriebs ist eine maximale Flug-
höhe von 30 Metern über Grund, sowie entweder
- ein auf 0,25 Kilogramm begrenztes Gewicht des Flugmodells oder
- die Anwesenheit einer zweiten Person, die den Luftraum und die Fluglage des
Flugmodells in Sichtweite beobachtet.

Hier ist klar zu erkennen, dass es sich um eine ENTWEDER ODER Regelung handelt. Es muss also IMMER unter 30 Meter geflogen werden und dann ENTWEDER im Falle von <250g ohne Spotter möglich ODER falls über 250g, dann nur mit Spotter.
Es ist eben nicht so, dass ENTWEDER <30meter und <250g ODER mit Spotter und beliebig hoch und schwer.

Und du hast jetzt ja oben nur "Ansage reicht" vorgeschlagen. Das heißt du gehst explizit auch nur von einer Person aus die den Luftraum beobachtet. Da gilt, wie ich gerade dargelegt habe die 30 Meter Grenze.
Und wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann möchte der DMFV diese Regelung dadurch aushebeln, dass man "Lehrer-Schüler-Betrieb" macht. Und die Frage ist jetzt, wie hebt sich Lehrer-Schüler-Betrieb vom normalen "danebenstehen" ab? Denn Dieser Fall ist ja in der Verorndung schon abgehandelt und auf 30 Meter begrenzt.

Die Frage ist also: Liegt ein Lehrer-Schüler-Betrieb vor sobald die zweite Person prinzipiell eingreifen könnte? Reicht das allein aus?
 

UweHD

User
...Unter 30 m UND unter 250 gr: Ohne Spotter.
Über 30 m ODER über 250 gr (oder beides): Mit Spotter..
Ich halte diese Regelung für sehr liberal.
Vorher musste bei FPV prinzipiell immer ein Lehrer/Schüler Betrieb erfolgen. Jetzt ist der FPV Flug unterhalb 30m und 250g vollkommen legal möglich. Darüber (räumlich wie gewichtsmäßig) dann halt mit einem Spotter. Ergo ein voller Erfolg für die FPV Freunde :)
 
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