DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

otaku42

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Welche Expertengruppen waren an der Ausarbeitung der Drohnen-VO beteiligt?
Es gab eine parlamentarische Anfrage im Bundestag. Eine der Fragen war "Mit welchen Verbänden und Unternehmen hatte die Bundesregierung vor und während der Erarbeitung der Drohnenverordnung Austausch (d.h. Treffen, Positionspapiere etc.)". Die Antwort darauf lautete: "Im Rahmen der Verbändeanhörung haben unterschiedlichste Verbände und einzelne Unternehmen Stellungnahmen abgegeben. Es gab insbesondere einen Austausch mit dem (DMFV) sowie dem (DAeC)".

Ich versuche, die Antwort kurzfristig in Gänze hier online zu stellen.
 
wenn morgen das ganze Kartenhaus zusammenfällt, werdet Ihr das während eurer hochinteressanten Diskussionen über Uhu endfest etc. nicht mal bemerken. Diesen Thread gibt in 10 Jahren sicher auch noch...;)
 

otaku42

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Vernetzen und eine gemeinsame Linie finden

Vernetzen und eine gemeinsame Linie finden

Dazu müssten sich die Leute, die Anschreiben formulieren oder in persönliche Gespräche gehen aber über eine gemeinsame konstruktive Kompromisslinie einigen.
Ich habe ja unlängst den Vorschlag gemacht, einen Arbeitskreis ins Leben zu rufen, in dessen Rahmen eine solche Abstimmung der aktuell schon "einzelaktiven" Einzelpersonen und Gruppen untereinander ermöglicht würde. Hängt euch bitte nicht am Namen auf, es geht um das Prinzip: Ideen austauschen, gemeinsam Texte ausarbeiten, sich gegenseitig unterstützen, und Mail-, Brief- und sonstige Aktionen besser koordinieren. Nicht als Ersatz, sondern als sinnvolle Ergänzung der laufenden Aktivitäten der Verbände.

Zwar gab es nur wenig Feedback, aber das war immerhin durchweg positiv. Ich habe daher am Wochenende beim RCN-Team angefragt, ob sie bereit wären, die Idee durch Einrichtung eines "Unterforums" (wie z.B. "Hand Launch Glider" ein Unterforum des Bereiches "Modellflug" ist) sowie einer eigenen Kategorie im Wiki offiziell zu unterstützen. Darüber wird nun bei der nächsten Vorstandssitzung (kommende Woche) beraten.

Um die Zeit bis dahin nicht völlig ungenutzt verstreichen zu lassen und "für den Fall der Fälle" vorbereitet zu sein, habe ich jetzt eine provisorische Mailingliste (*) eingerichtet, mit der ich schon einmal eine Vernetzung von interessierten "Aktivisten" anschieben möchte. Sie soll weniger der allgemeinen Diskussion dienen, wie sie z.B. hier in diesem Thread stattfindet, sondern mehr einer konstruktiven (Zusammen-)Arbeit im gemeinsamen Interesse: die Drohnenverordnung in der vorliegenden Form abzuwenden. Das entspricht also letztlich dem von Uwe hier angemahnten Erarbeiten einer "gemeinsamen konstruktive (Kompromiss-)Linie".

Ich sage gleich dazu: ich weiss nicht, ob es funktioniert, wohin es führen wird, und ob es überhaupt etwas bringt. Es ist ein Versuch - aber meines Erachtens einer, der durchaus das Potential besitzt, etwas positives zu bewirken. Lasst es uns also probieren.

Wer Interesse daran hat, daran teilzunehmen, ist hiermit herzlich eingeladen. Meldet euch bitte per PN unter Angabe eurer E-Mail-Adresse bei mir.

(*) Wer das Prinzip der "Mailinglisten" nicht kennt: Es handelt sich um eine Art Mailverteiler. Mit einer E-Mail, die an die Adresse der Liste gesendet wird, kann jeder Teilnehmer eine Nachricht an alle anderen Teilnehmer versenden. Es ist also nicht notwendig, dass jeder Teilnehmer ein Verzeichnis der E-Mail-Adressen der anderen Teilnehmer pflegt, um diese erreichen zu können, das geschieht zentral.
 
Mechanik des Luftrechts in Europa

Mechanik des Luftrechts in Europa

Liebe Mitmodellflieger,
macht euch bewusst:
"Die neue Drohnenverordnung" beschäfftigt sich mit Bereichen, die bisher nicht durch europäisches Recht geregelt sind, aber zukünftig geregelt werden.

Nach und nach werden und wurden die SERA-Regeln der EASA in nationales Recht umgesetzt.
https://www.easa.europa.eu/regulation-groups/sera-standardised-european-rules-air

Europäisches Recht sticht nationales.

Auch die Modellflieger in der Schweiz dürfen sich nicht freuen:
Bisher wurde dort SERA auch immer umgesetzt.

Egal wie die Sache mit der "Der neuen Drohnenverordnung" im Bundestag ausgeht:
Später wird die "Die neue Drohnenverordnung" obsolet und durch Umsetzung europäischen Rechts ersetzt.

Meine Sicht darauf...
"Die neue Drohnenverordnung" ist u. a. ein Testballon bezüglich der gesellschaftlichen Akzeptanz
:
Den Flyer "Die neue Drohnenverordnung" breitenwirksam verteilen und konsequent andere Aspekte nicht kommunizieren.
Dann beobachten, ob man damit durchkommt und welche Gegenkräfte sich formieren.

Also: Selbst wenn "Die neue Drohnenverordnung" vom Bundesrat durchgewinkt wird, ist noch nicht alles für IMMER verloren.
Die "Die neue Drohnenverordnung" gilt dann zwar ab 10. März, aber wir sollten uns das nicht gefallen lassen und auf europäischer Ebene kämpfen.

Ich lege nochmals allen nahe sich dies zu Gemüte zu führen, um zu verstehen wie die "Gegenseite" denkt:
http://www.sesarju.eu/sites/default/files/documents/reports/European_Drones_Outlook_Study_2016.pdf
Es findet sich in dieser Studie auch genug Material, um eine breitere Öffentlichkeit zu mobilisieren.


Menschliche Fliegergrüsse
Tobias
 

hoeflewi

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Hallo zusammen

Bereits vor fast genau einem Jahr haben wir versucht das Thema weiter zu streuen als nur in der Modellflugszene.
Ich veröffentliche dies noch einmal. Vielleicht liest es jemand von den Verantwortlichen, die Morgen entscheiden.
 

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UweH

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Ich habe ja unlängst den Vorschlag gemacht, einen Arbeitskreis ins Leben zu rufen, in dessen Rahmen eine solche Abstimmung der aktuell schon "einzelaktiven" Einzelpersonen und Gruppen untereinander ermöglicht würde.

Hallo Mike, ich finde es gut was Du machst und schätze Dein strukturiertes Vorgehen und sachliches Sammeln und Ordnen der Argumente sehr, aber ich fürchte für die Form der Verordnung in der Drucksache 39/17 ist das rund ein halbes Jahr zu spät.

Für die Sitzung des Verkehrsausschusses morgen kann man keine Eingaben mehr machen und wenn die Verordnung nicht direkt durchgewunken wird ist es von den Empfehlungen an den Bundesrat abhängig wie man mit wem darauf reagiert.
Falls noch Demonstrationen und breite Unterstützung aller Modellflieger geplant ist schadet das bis zur Verabschiedung sicher nicht, im Gegenteil.

Die Argumente die den Weg in die Ausschussempfehlung gefunden haben werden aber wahrscheinlich bestimmen wer wie mit wem in die letzte(n) Runde(n) geht.

Wie so eine Empfehlung aussieht sieht man ja an dem Beispiel im Link von Konrad im Post 10437

Mindestens falls die jetzigen Aktionen keinen Erfolg haben sind die europäischen Regelungen die nächste Baustelle und da ist nach meiner Ansicht die EMFU prädestiniert Ausgangspunkt für die zukünftigen Verhandlungen zu sein, die kann dabei jede Unterstützung gebrauchen und dann bitte ich um konstruktive Zusammenarbeit aller Modellfliegerverbände um das jetzige Chaos und drohende Fiasko nicht noch einmal entstehen zu lassen.

Gruß,

Uwe.
 

otaku42

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Auf Initiative von Konrad ist durch den MdB Herbert Behrens (Die Linke) Anfang Februar eine parlamentarische Anfrage an das BMVI gesendet worden, wie hänschen berichtet hat. Die Antwort kam von Norbert Barthle MdB, seines Zeichens parlamentarischer Staatssekretär im BMVI. Konrad hat die Freigabe zur Veröffentlichung bekommen, die ich hiermit übernehme:


Sehr geehrter Herr Kollege,

Ihre Frage Nr. 283/Januar:

Mit welcher Begründung gilt gemäß § 21b Absatz 2 der bereits ressortabgestimmten "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" für unbemannte Luftfahrtsysteme mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm explizit kein Verbot des Betriebes außerhalb der Sichtweite des Steuerers und unter wessen Aufsicht (Deutsche Flugsicherung etc.) steht der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm?

beantworte ich wie folgt:

Schwerere Geräte mit einer Startmasse von mehr als funf Kilogramm unterliegen einer generellen Erlaubnispflcht gemäß § 21a LuftVO-E; im Rahmen der Erteilung dieser Erlaubnis kann die Behörde auch einen Betrieb außerhalb der Sichtweite zulassen (ggf. unter bestimmten Auflagen), wenn der Antragsteller insbesondere die aus Sicherheitsgründen erforderlichen Ausweich- und Notfallverfahren hinreichend beschrieben hat.

Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen mit einer Gesamtmasse von über fünf Kilogramm steht - unabhängig davon ob der Betrieb innerhalb oder außerhalb der Sichtweite stattfindet - stets unter der Aufsicht der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.

Ihre Frage Nr. 284/Januar:

Muss zukünftig für jeden Flug eines unbemannten Luftfahrtsystems mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm eine Aufstiegserlaubnis beantragt werden (bitte begründen) und wenn nein, welche konkreten Regelungen greifen hier?

beantworte ich wie folgt:

Nach § 21a Absatz 3 LuftVO-E in Verbindung mit § 20 Absatz 5 LuftVO-E kann die Erlaubnis allgemein oder für den Einzelfall erteilt
werden. Im Übrigen wird auf die Verordnung verwiesen.

Ihre Frage Nr. 285/Januar:

Mit welchen Verbänden und Unternehmen hatte die Bundesregierung vor und während der Erarbeitung der Drohnenverordnung Austausch (d. h. Treffen, Positionspapiere etc.) und inwiefern hat die Bundesregierung die von Modellfluggeländen [sic!] geübte Kritik (u.a. <Link zu Artikel in Hildesheimer Nachrichten>) an der Verordnung (bzw. den entsprechenden Entwürfen) berücksichtigt?

beantworte ich wie folgt:

lm Rahmen der Verbändeanhörung haben unterschiedlichste Verbände und einzelne Unternehmen Stellungnahmen abgegeben. Es gab insbesondere einen Austausch mit dem Deutschen Modellflieger Verband e.V. sowie dem Deutschen Aeroclub e.V.

Ihre Frage Nr. 286/Januar:

Wie bewertet die Bundesregierung, dass die EU-Kommission ausweislich Artikel 45-47 des Verordnungsentwurfes 14991/15 Details des Betriebes von Drohnen durch delegierte Rechtsakte europaweit regeln will und welchen Einfluss hatte die von der E U-Kommission in diesem Verordnungsentwurf vorgesehene Ermächtigung auf die Vorlage einer nationalen Drohnenverordnung durch die Bundesregierung?

beantworte ich wie folgt:

Auf der 3505. Tagung des Rates der Europäischen Union für Verkehr, Telekommunikation und Energie am 01.12.2016 wurde die allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der EU- Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbart (Dok. 15155/16). Darin werden unabhängig von den Massen grundlegende Anforderungen für alle unbemannten Luftfahrzeuge festgelegt und harmonisierte Regelungen vorgeschlagen.

Die Bundesregierung begrüßt, dass damit ein Regelungsrahmen für Drohnen mit einem risikobasierten Regelungsansatz vorgesehen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Barthle

Dem geneigten Leser wird vielleicht auffallen, dass der Text der in der Antwort zitierten Frage "Nr. 285/Januar" im zweiten Teil erheblich von dem Text abweicht, der sich im Blogbeitrag von hänschen findet. Wie diese Differenz zustande kommt, kann ich nicht erklären. Der hier wiedergegebene Text findet sich so im Scan des Antwortschreibens.
 
lm Rahmen der Verbändeanhörung haben unterschiedlichste Verbände und einzelne Unternehmen Stellungnahmen abgegeben. Es gab insbesondere einen Austausch mit dem Deutschen Modellflieger Verband e.V. sowie dem Deutschen Aeroclub e.V.

Der Ausgangspunkt für meinen post war, dass ich bei meiner Recherche dieses Dokument gefunden habe.
Demnach (Fußnote 17) hat es eine Expertengruppe gegeben, an der mehrere Verbände zusammen beteiligt waren, ich zitiere:

siehe auch die Tischvorlage „Maßnahmen zur Flugsicherheit im unteren und untersten Luftraum“ für das BMVI, Stand 24.04.2015, vorgelegt von einer Expertengruppe bestehend aus u.a. Vereinigung Cockpit, DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, DHV Deutscher Hubschrauberverband, UAV-Dach e.V. und anderen Vereinigungen aus dem Bereich der Luftfahrt, welche insbesondere den unsachgemäßen Gebrauch von Spielzeugdrohnen zum Gegenstand hatte

Die genaue Zusammensetzung dieser Expertengruppe (v.a.: waren Modellsportverbände daran beteiligt; welche Rolle spielte die UAV DACH?) und ihr Einfluss auf das gesamte Verfahren würde mich interessieren.
Leider findet man diese Tischvorlage nicht online.

Patrick
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Heute Nachmittag vom DMFV via Mail erhalten:

Sehr geehrte Herren,

der Deutsche Modellflieger Verband e.V. (DMFV) hat seine Aktivitäten gegenüber den 16 Landesregierungen und den Vertretern der Bundesländer im Bundesrat abgeschlossen. Seit dem 18. Januar 2017, dem Tag, an dem die Bundesregierung die Pläne des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt zur Novellierung der LuftVO gebilligt und mit BR-Drs. 39/17 an den Bundesrat weitergeleitet hat, war der DMFV unermüdlich aktiv.

Fachlich fundiert und engagiert in der Sache hat sich der DMFV gegenüber den Ministerpräsidenten und Landesverkehrsministern positioniert. Strategisch konzentrierte sich der DMFV auf die sog. „A-Länder“ im Bundesrat, also die Länder, die von der SPD geführt werden. Auch hatte der DMFV mit Sören Bartol MdB, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion und verantwortlich für den Geschäftsbereich „Verkehr“, ein intensives Gespräch in Berlin. Er bewies sich als engagierter Kämpfer für die Interessen des Modellflugs. Gemeinsam arbeitete man zielgerichtet. Inhaltlich legte der DMFV besonderen Wert darauf, dass der mit ihm vereinbarte Kompromiss in Sachen „100 Meter Flughöhenbegrenzung“ aufrecht erhalten bleibt. Nach dieser Lösung könnten alle DMFV-Mitglieder und alle Modellflieger, welche eine Einweisung durch einen beauftragten Verband oder Mitgliedsverein erhalten haben, weiterhin über 100 Meter fliegen, dies ohne eine behördliche Aufstiegserlaubnis, wie sie die jetzigen Pläne des Bundesverkehrsministeriums vorsehen.

Heute, Dienstag, 21.02.2017, zieht der DMFV ein positives Fazit bezüglich seines Engagements. Der DMFV blickt sehr zuversichtlich auf den Tag, an dem die Mitglieder des Ausschusses für Verkehr im Bundesrat über die Verordnung beraten werden. Zuversichtlich heißt, dass der DMFV nicht mehr davon ausgeht, dass die vorgelegte „Drohnen-Verordnung“ eine Mehrheit der Bundesratsstimmen erhält. Vielmehr sieht der DMFV eine mehrheitliche Unterstützung für den Antrag der Landesregierung Nordrhein-Westfalens, also eine Mehrheit für die Position der Modellflieger.

Übrigens: Nordrhein-Westfalen ist das Bundesland, in dem der DMFV seinen Sitz hat. Damit schließt sich der Kreis.
 
Inkrafttreten von "Die neue Drohnenverordnung"

Inkrafttreten von "Die neue Drohnenverordnung"

Bundesrat :rolleyes: .....und sie soll lt Drucksache 39/17 ab 1.10.2017 gelten...

Sollte "Die neue Drohnenverordnung" vom Bundesrat durchgewunken werden...
tritt sie grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft
(z. B. der 100m-Deckel:cry:).
Also relativ zeitnah zum 10. März 2017.

Die Kennzeichnungspflicht ist etwa ein halbes Jahr später wirksam.
Kenntnisnachweise/Bescheinigungen werden ab dem 1.10.2017 verlangt.

Ich interpretiere das zumindest so aus der Drucksache 39/17:

Artikel 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Ar-
tikel 1 tritt am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in
Kraft.


(4) Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm müssen ab dem 1.10.2017 auf Verlangen Kenntnisse in
1. der Anwendung und der Navigation dieser Fluggeräte,
2. den einschlägigen luftrechtlichen Grundlagen und
3. der örtlichen Luftraumordnung
nach Satz 3 nachweisen.

Da sich allerdings zunächst Stellen anerkennen lassen müssen, wird die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigungen
erst ab dem 1. Oktober 2017 bestehen. Diese verzögerte Vorlagepflicht gibt den Steuerern, den Prüfungsstellen und dem
Luftfahrt-Bundesamt eine ausreichende Vorlaufzeit.
 
Liebe Mitmodellflieger,
macht euch bewusst:
"Die neue Drohnenverordnung" beschäfftigt sich mit Bereichen, die bisher nicht durch europäisches Recht geregelt sind, aber zukünftig geregelt werden.

Nach und nach werden und wurden die SERA-Regeln der EASA in nationales Recht umgesetzt.
https://www.easa.europa.eu/regulation-groups/sera-standardised-european-rules-air

Europäisches Recht sticht nationales.

Auch die Modellflieger in der Schweiz dürfen sich nicht freuen:
Bisher wurde dort SERA auch immer umgesetzt.

Egal wie die Sache mit der "Der neuen Drohnenverordnung" im Bundestag ausgeht:
Später wird die "Die neue Drohnenverordnung" obsolet und durch Umsetzung europäischen Rechts ersetzt.

Meine Sicht darauf...
"Die neue Drohnenverordnung" ist u. a. ein Testballon bezüglich der gesellschaftlichen Akzeptanz
:
Den Flyer "Die neue Drohnenverordnung" breitenwirksam verteilen und konsequent andere Aspekte nicht kommunizieren.
Dann beobachten, ob man damit durchkommt und welche Gegenkräfte sich formieren.

Also: Selbst wenn "Die neue Drohnenverordnung" vom Bundesrat durchgewinkt wird, ist noch nicht alles für IMMER verloren.
Die "Die neue Drohnenverordnung" gilt dann zwar ab 10. März, aber wir sollten uns das nicht gefallen lassen und auf europäischer Ebene kämpfen.

Ich lege nochmals allen nahe sich dies zu Gemüte zu führen, um zu verstehen wie die "Gegenseite" denkt:
http://www.sesarju.eu/sites/default/files/documents/reports/European_Drones_Outlook_Study_2016.pdf
Es findet sich in dieser Studie auch genug Material, um eine breitere Öffentlichkeit zu mobilisieren.


Menschliche Fliegergrüsse
Tobias

SESAR-single european sky air traffic management research regelt viel viel mehr als Drohnen....
Da können dann nicht nur die Drohnen einpacken....die meisten manntragenden Privatpiloten auch.....
SESAR hat einen rein kommerziellen Hintergrund die Airlines und die Luftstraßen effektiver zu nutzen.....
 

UweH

User
Inhaltlich legte der DMFV besonderen Wert darauf, dass der mit ihm vereinbarte Kompromiss in Sachen „100 Meter Flughöhenbegrenzung“ aufrecht erhalten bleibt. Nach dieser Lösung könnten alle DMFV-Mitglieder und alle Modellflieger, welche eine Einweisung durch einen beauftragten Verband oder Mitgliedsverein erhalten haben, weiterhin über 100 Meter fliegen, dies ohne eine behördliche Aufstiegserlaubnis, wie sie die jetzigen Pläne des Bundesverkehrsministeriums vorsehen.

Nach meinen Informationen ist der vom BMVI gekippte Kompromiss nicht konsensfähig weil sich die Position des BMVg zu dieser Ausnahmeregelung nicht geändert hat.
Weit bessere Chancen hätte der Vorschlag einer Ausnahme des 100 m-Deckels mit einer Art kleinen AE mit sehr geringen Hürden für Vereine ohne AE und Modellflug-Interessengemeinschaften, ganz ähnlich wie er im Schreiben vorgeschlagen wurde das die Geretsrieder Modellflieger im Beisein des DMFV an Minister Alexander Dobrindt übergeben haben.

Dass seitens des DMFV hier keine Geschlossenheit und einheitliche Kompromisslinie mit seinen angeschlossenen Vereinen und dem DAEC gewünscht und verfolgt wurde könnte vielen Vereinen auf Plätzen ohne AE und dem Hangflug den Garaus machen.

Der DMFV zieht wie im Oktober 2016 wieder mal ein positives Fazit seiner erfolglosen Bemühungen und mich zieht es jetzt urplötzlich in Richtung meiner Toilette.

Ich drück jetzt auf der Toilette unter der Klobrille zumindest weiter die Daumen und hoffe dass ich mich irre :(

Gruß,

Uwe.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Der Ausgangspunkt für meinen post war, dass ich bei meiner Recherche dieses Dokument gefunden habe.


Die genaue Zusammensetzung dieser Expertengruppe (v.a.: waren Modellsportverbände daran beteiligt; welche Rolle spielte die UAV DACH?) und ihr Einfluss auf das gesamte Verfahren würde mich interessieren.

Die Modellflugverbände waren mit dabei und hatten deutlichen Einfluss. UAV-DACH war auch vertreten, konnte sich aber nur begrenzt durchsetzen. Der Vorschlag der UAV-DACH zur dieser Tischvorlage wurde z.B. abgelehnt.
 
public–private partnership (PPP) ist genau das Problem

public–private partnership (PPP) ist genau das Problem

SESAR-single european sky air traffic management research regelt viel viel mehr als Drohnen....
Da können dann nicht nur die Drohnen einpacken....die meisten manntragenden Privatpiloten auch.....
SESAR hat einen rein kommerziellen Hintergrund die Airlines und die Luftstraßen effektiver zu nutzen.....

The Single European Sky (SES) is an ambitious initiative launched by the European Commission in 2004...

Wer macht da mit:
http://www.sesarju.eu/discover-sesar/funding
http://www.sesarju.eu/discover-sesar/history/background-ses

Und selbstverständlich wurde auch diese Studie in Auftrag gegeben:
http://www.sesarju.eu/sites/default/files/documents/reports/European_Drones_Outlook_Study_2016.pdf
 
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