Auf Initiative von Konrad ist durch den MdB Herbert Behrens (Die Linke) Anfang Februar eine
parlamentarische Anfrage an das BMVI gesendet worden, wie hänschen berichtet hat. Die Antwort kam von Norbert Barthle MdB, seines Zeichens parlamentarischer Staatssekretär im BMVI. Konrad hat die Freigabe zur Veröffentlichung bekommen, die ich hiermit übernehme:
Sehr geehrter Herr Kollege,
Ihre Frage Nr. 283/Januar:
Mit welcher Begründung gilt gemäß § 21b Absatz 2 der bereits ressortabgestimmten "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" für unbemannte Luftfahrtsysteme mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm explizit kein Verbot des Betriebes außerhalb der Sichtweite des Steuerers und unter wessen Aufsicht (Deutsche Flugsicherung etc.) steht der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm?
beantworte ich wie folgt:
Schwerere Geräte mit einer Startmasse von mehr als funf Kilogramm unterliegen einer generellen Erlaubnispflcht gemäß § 21a LuftVO-E; im Rahmen der Erteilung dieser Erlaubnis kann die Behörde auch einen Betrieb außerhalb der Sichtweite zulassen (ggf. unter bestimmten Auflagen), wenn der Antragsteller insbesondere die aus Sicherheitsgründen erforderlichen Ausweich- und Notfallverfahren hinreichend beschrieben hat.
Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen mit einer Gesamtmasse von über fünf Kilogramm steht - unabhängig davon ob der Betrieb innerhalb oder außerhalb der Sichtweite stattfindet - stets unter der Aufsicht der zuständigen Landesluftfahrtbehörde.
Ihre Frage Nr. 284/Januar:
Muss zukünftig für jeden Flug eines unbemannten Luftfahrtsystems mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm eine Aufstiegserlaubnis beantragt werden (bitte begründen) und wenn nein, welche konkreten Regelungen greifen hier?
beantworte ich wie folgt:
Nach § 21a Absatz 3 LuftVO-E in Verbindung mit § 20 Absatz 5 LuftVO-E kann die Erlaubnis allgemein oder für den Einzelfall erteilt
werden. Im Übrigen wird auf die Verordnung verwiesen.
Ihre Frage Nr. 285/Januar:
Mit welchen Verbänden und Unternehmen hatte die Bundesregierung vor und während der Erarbeitung der Drohnenverordnung Austausch (d. h. Treffen, Positionspapiere etc.) und inwiefern hat die Bundesregierung die von Modellfluggeländen [sic!] geübte Kritik (u.a. <Link zu Artikel in Hildesheimer Nachrichten>) an der Verordnung (bzw. den entsprechenden Entwürfen) berücksichtigt?
beantworte ich wie folgt:
lm Rahmen der Verbändeanhörung haben unterschiedlichste Verbände und einzelne Unternehmen Stellungnahmen abgegeben. Es gab insbesondere einen Austausch mit dem Deutschen Modellflieger Verband e.V. sowie dem Deutschen Aeroclub e.V.
Ihre Frage Nr. 286/Januar:
Wie bewertet die Bundesregierung, dass die EU-Kommission ausweislich Artikel 45-47 des Verordnungsentwurfes 14991/15 Details des Betriebes von Drohnen durch delegierte Rechtsakte europaweit regeln will und welchen Einfluss hatte die von der E U-Kommission in diesem Verordnungsentwurf vorgesehene Ermächtigung auf die Vorlage einer nationalen Drohnenverordnung durch die Bundesregierung?
beantworte ich wie folgt:
Auf der 3505. Tagung des Rates der Europäischen Union für Verkehr, Telekommunikation und Energie am 01.12.2016 wurde die allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der EU- Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbart (Dok. 15155/16). Darin werden unabhängig von den Massen grundlegende Anforderungen für alle unbemannten Luftfahrzeuge festgelegt und harmonisierte Regelungen vorgeschlagen.
Die Bundesregierung begrüßt, dass damit ein Regelungsrahmen für Drohnen mit einem risikobasierten Regelungsansatz vorgesehen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Barthle
Dem geneigten Leser wird vielleicht auffallen, dass der Text der in der Antwort zitierten Frage "Nr. 285/Januar" im zweiten Teil erheblich von dem Text abweicht, der sich im Blogbeitrag von hänschen findet. Wie diese Differenz zustande kommt, kann ich nicht erklären. Der hier wiedergegebene Text findet sich so im Scan des Antwortschreibens.