DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

udogigahertz

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Von daher ist es schon ein riesen Erfolg, dass man die Ausnahme als Modellflieger nun über einen relativ einfachen Kenntnisnachweis bekommen kann.

Das sehe ich genau andersrum:

Für den Bereich des Modellfluges ist diese Neuregelung - so sie denn so kommt - nur eine zusätzliche und völlig unnötige Bürokratie in Form der Erlangung eine solchen Scheines, man fasse sich mal an den Kopf: Jetzt müssen auch Weltmeister in Sparten des Modellfluges nochmal so einen "Kenntnisnachweis" nachweisen, falls sie nicht ohnehin noch andere Lizenzen (PPL und anderes) besitzen.

Und das mit den 100 Metern wird in der Zukunft noch für viel "Spaß" (negativ gemeint) sorgen, wenn man sich schon innerhalb von Vereinen darum streitet, ob jetzt dieser oder jener Pilot, der keinen solchen Schein hat, höher als 100 Meter geflogen sei oder nicht.

Außerdem wird mit der Einführung dieses Scheines keineswegs dem gefährlichen Missbrauch von Kameradrohnen Einhalt geboten, natürlich werden solche Drohnen NICHT mit einer Adresse versehen sein und höher als 100 Meter fliegen die sowieso nicht.


Nein, diese Neuregelung ist ein Bärendienst für den Modellflug, leider, ich kann darin nichts positives sehen, gar nichts.

Mir hätte der andere Weg besser gefallen: Die Trennung/Abtrennung der "Drohnenfliegerei" vom Bereich des eher sportbetonten Modellfluges, aber genau DAS wollte und will die Mehrheit der Modellflieger selbst ja nicht.


Grüße
Udo
 
Das sehe ich genau andersrum:

Für den Bereich des Modellfluges ist diese Neuregelung - so sie denn so kommt - nur eine zusätzliche und völlig unnötige Bürokratie in Form der Erlangung eine solchen Scheines, man fasse sich mal an den Kopf: Jetzt müssen auch Weltmeister in Sparten des Modellfluges nochmal so einen "Kenntnisnachweis" nachweisen, falls sie nicht ohnehin noch andere Lizenzen (PPL und anderes) besitzen.

Und das mit den 100 Metern wird in der Zukunft noch für viel "Spaß" (negativ gemeint) sorgen, wenn man sich schon innerhalb von Vereinen darum streitet, ob jetzt dieser oder jener Pilot, der keinen solchen Schein hat, höher als 100 Meter geflogen sei oder nicht.

Außerdem wird mit der Einführung dieses Scheines keineswegs dem gefährlichen Missbrauch von Kameradrohnen Einhalt geboten, natürlich werden solche Drohnen NICHT mit einer Adresse versehen sein und höher als 100 Meter fliegen die sowieso nicht.


Nein, diese Neuregelung ist ein Bärendienst für den Modellflug, leider, ich kann darin nichts positives sehen, gar nichts.

Mir hätte der andere Weg besser gefallen: Die Trennung/Abtrennung der "Drohnenfliegerei" vom Bereich des eher sportbetonten Modellfluges, aber genau DAS wollte und will die Mehrheit der Modellflieger selbst ja nicht.


Grüße
Udo

Leider sind solche Verhandlungen ja kein Wunschkonzert. Und man kann das doch nicht lösgelöst davon betrachten, was als "Alternative" vom BMVI auf dem Tisch lag. Und da hieß es bis vor kurzer Zeit noch: 100 Meter, ohne Ausnahme. Später, 100 Meter, vielleicht mit Ausnahmen für zugelassene Modellflugplätze. Nun kommen zwar die 100 Meter, aber mit der relative einfachen Möglichkeit einer Ausnahme - und zwar für alle, sofern man das mit den unter 14-jährigen noch hinbekommt. Einen Bärendienst kann ich da nicht erkennen.
 

klausk

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Mir hätte der andere Weg besser gefallen: Die Trennung/Abtrennung der "Drohnenfliegerei" vom Bereich des eher sportbetonten Modellfluges, aber genau DAS wollte und will die Mehrheit der Modellflieger selbst ja nicht.

Udo, dieser Weg hätte vielen besser gefallen. Allerdings wurde von der Politik von vorne herein klargestellt, dass es diese Trennung nicht geben wird.
 
zum Thema 14jährige...

zum Thema 14jährige...

die fliegen nicht nur auch mal einen Thermiksegler, bei dem sie über 100 m wollen, sondern z.B. auch RES, F3A, F3K.
Ganz zu Anfang der Debatte haben wir mehrfach daraufhin gewiesen in welchen Bereichen die 100m Grenze nicht tragbar ist.

Hier zur Erinnerung:
Freiflugklassen: 150 m
F3A: 350 m
F3B, J, F5B, J: 350 m
F3B RES: 200 m
F3D, F5D: 100 m
Segelflug Akro: 500 m
F-Schlepp: 500 m
Hubschrauber: 200 m

übliche Höhen im Hang und Thermiksegelflug: 200 - 700 m je nach Modellgrösse und Luftraumgrenze

Übrigens: bis jetzt gibt es noch keine 100m Grenze, sie ist geplant, ab Mai 2017...:rolleyes:

zurückgeblättert, Stand 8.März 2016: http://www.rc-network.de/forum/entr...entarischen-Staatssekretär-Hr-Norbert-Barthle
 

rubberduck

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Mir hätte der andere Weg besser gefallen: Die Trennung/Abtrennung der "Drohnenfliegerei" vom Bereich des eher sportbetonten Modellfluges, aber genau DAS wollte und will die Mehrheit der Modellflieger selbst ja nicht.


Grüße
Udo

Der einzige wirklich "sportbetonte" Modellflug ist der F3J-Schlepp von Hand, oder der Hochstart im Freiflug.
Alles andere ist Stehen, Steuern, Zugucken und frische Luft. ;)
 
Meine Meinung dazu
RC Plane.jpg
 

rubberduck

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- RC Planes are not Drones but also UAS -

That's the problem
 

rubberduck

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O.k., bei über 20 Modellflugklassen kann man schon mal eine vergessen.
Z.b. F3U
 
Lieber rubberduck,, du hast wohl noch bei keinem F3K-Wettbewerb zugehesehen.

Oder einem RES Wettbewerb (Stichwort Seilholer).

Das mit dem Sport ist sowieso eine andere Diskussion, ich nenne einfach mal Sportschützen als Vergleich.
Aber die Diskussion ist ganz offensichtlich aber auch schon (erfolgreich) beendet worden. Wie könnte es sonst sein, das Modellflugvereine z.B. im BLSV sind, und Modellflugsportler bei Sportlerehrungen benannt werden?

Zurück zum Thema?

Gruß

Dirk
 
Sagen wirs mal so - die Markierung mit Namen und Anschrift am oder im Modell gut zugänglich (z.b. durch Abheben der Kabinenhaube oder Abnahme der Flächen) so das im Fall des Falles eine Zuordung zum Besitzer/Piloten stattfinden kann sehe ich als unkritisch an. Für unter 5kg / Elektro sollte auch ein einfacher Addressaufkleber mit wasserfester Beschriftung als Alternative erlaubt sein.

Aber Zwangs-Beblechschilderung 'aussen' geht gar nicht! Sowohl was Scalemodelle als auch Leitungssegler oder Leichtmodelle angeht.

...
Hast du ev. auch noch Vorschläge oder Inhaltliches dazu?

Ich sage das mal so - der Zwangsanweisung durch das BMVI, meine personenbezogenen Daten Name und vollständige Anschrift sichtbar an einem Flugmodell unter 5 kg Fluggewicht anbringen zu müssen, würde ich weiterhin, wenn irgendwie finanzierbar, mit einer Klage begegnen.

Die BMVI-Idee verletzt mein "Recht auf informationelle Selbstbestimmung".
Den Begriff "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" habe ich übrigens der website des "Bayrischen Staatministeriums des Innern, für Bau und VERKEHR" entnommen. :D
Thema: Schutz persönlicher Daten

Morgen ist unser externer Datenschutzbeauftragter im Betrieb wieder verfügbar, ich werde ihn zu diesem Thema ansprechen und nach seiner Einschätzung fragen.

Mir wurde hier ja schon vollkommen grundlos vorgeworfen, ich wollte mich im Schadensfall drücken, weil ich meine persönlichen Daten respektive die meines Sohnes nicht ans Flugmodell pappen will.

Ich befürworte eine Kennzeichnung der Flugmodelle, dagegen ist m.E. generell nichts einzuwenden.
Ob das mit feuerfesten Plaketten sein muss? Kanone und Spatz.

Ein Zentralregister für Modellflieger, analog zum KFZ, das ist die richtige Richtung und für alle ein gangbarer Weg.
Die dort vergebene Registrierungsnummer aka Kennzeichen ans Modell gepapperlt, erlaubt die Identifizierung des Modelleigentümers, ohne in der Öffentlichkeit schützenswerte persönliche Daten preisgeben zu müssen.

Viele Grüße
Axel

P.S.: Wenn das mit Namen und Anschrift so unkritisch ist, warum haben denn die ganzen User hier im Forum die Angaben nicht in der Signatur?
Dann könnte man Leuts und ihr Hobby doch bei Bedarf ganz einfach identifizieren... :D
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ein Zentralregister für Modellflieger, analog zum KFZ, das ist die richtige Richtung und für alle ein gangbarer Weg.
Die dort vergebene Registrierungsnummer aka Kennzeichen ans Modell gepapperlt, erlaubt die Identifizierung des Modelleigentümers, ohne in der Öffentlichkeit schützenswerte persönliche Daten preisgeben zu müssen.

Im Prinzip gebe ich dir Recht, nur ist dann das Problem, wie ein solches Register gestaltet wird, wer es betreibt und wer es bezahlt. Deshalb war das im Vorfeld in der Diskussion eine weniger beliebte Variante. Das wäre die Einführung der Registrierungspflicht, die sicherlich auch wieder auf Widerstand stossen wird.
Man kann machen was man will. Es ist immer irgendwie verkehrt :cry:
 
"Recht auf informationelle Selbstbestimmung".
Stichwort hier ist die Interessenabwägung. Bin zwar kein Anwalt. Würde aber einen Blauen wetten, daß Du hier verlierst. Mit anwältlichen Gelassenheit.
Ein Zentralregister für Modellflieger, analog zum KFZ, das ist die richtige Richtung und für alle ein gangbarer Weg.

Damit habe ich ein erhebliches Problem. Den Staat geht nichts an, was ich in meiner Freizeit mache.
Die Lösung als solche existiert aber bereits. Jeder Modellflieger hat eine Versicherung und damit eine Versicherungsnummer bei einem Versicherer. Die beiden Angaben ermöglichen die Identifizierung. (Ja Ja Besitzer und Eigentümer sind defacto immer gleich)
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Stichwort hier ist die Interessenabwägung. Bin zwar kein Anwalt. Würde aber einen Blauen wetten, daß Du hier verlierst. Mit anwältlichen Gelassenheit.


Damit habe ich ein erhebliches Problem. Den Staat geht nichts an, was ich in meiner Freizeit mache.
Die Lösung als solche existiert aber bereits. Jeder Modellflieger hat eine Versicherung und damit eine Versicherungsnummer bei einem Versicherer. Die beiden Angaben ermöglichen die Identifizierung. (Ja Ja Besitzer und Eigentümer sind defacto immer gleich)

Vergiss das mit der Versicherungsnummer. Das funktioniert nicht. Ich bin zwar versichert, habe aber keine Versicherungsnummer. Bei der Vielzahl der Versicherungsanbieter und Versicherungsformen ist das nicht praktikabel.
 

hebi19

User
Ein Zentralregister für Modellflieger, analog zum KFZ, das ist die richtige Richtung und für alle ein gangbarer Weg.

Ich kanns kaum glauben, dass dies jemand ernst meint.
Die Kosten eines Eintrags übersteigen wahrscheinlich die Kosten eines feuerfesten Papperls um ein Vielfaches.
Jedes abgestürzte oder anderwie defekte Modell muss auch wieder ausgetragen werden - natürlich mit Bearbeitungsgebühr.

Meine bisherigen Modelle trugen schon aus Eigeninteresse (wenn sie den mal davonfliegen sollten) meine Adresse. Bis auf Leuten, denen ich meine Modelle "explizit gezeigt" habe, hatte niemand Gelegenheit die Adresse zu lesen. Ich habe es bisher noch nie erlebt, dass ich das Modell landete und jemand stürmt drauf zu um meine Adresse zu bekommen.

erstaunte Grüße
Martin
 
Vergiss das mit der Versicherungsnummer. Das funktioniert nicht. Ich bin zwar versichert, habe aber keine Versicherungsnummer. Bei der Vielzahl der Versicherungsanbieter und Versicherungsformen ist das nicht praktikabel.

Das wäre praktikabel. Die Versicherungsnummer gibt es immer. Die müsste ggf nur aufgedruckt werden. Man Käme dann im Fall der Fälle an die Daten ran, anstatt, daß sie jeder lesen kann.

Insgesamt gilt aber: die Pflicht gibt es jetzt schon. Sie wird auch praktiziert.
 

rubberduck

User gesperrt
Ich bin Befürworter der Adressplakette, aber Gegner einer Registrierung.

Aus folgendem Grund:
Wenn im Schadensfall mein Modell mit Adressaufkleber gefunden wird, muss ich mich der Sache stellen.

Wenn aber in einem Schadensfall alle registrierten Modellflieger in der Nähe des Vorfalls automatisch heraus gefiltert und in einen Verdacht aufgrund des Filters und einer Profilierung einbezogen werden, dann bin ich dagegen.

Nur eine Datenbank mit registrierten Modellfliegern macht so etwas möglich.


Jürgen
 

hebi19

User
Doch noch was:

Hier wird oft so vehement behauptet, die Flughöhe lässt sich "sowieso nicht kontrolieren".
Ich würde die trigonometrische Berechnung der Entfernung und der Richtung eines Modellflugzeugs aus einer Fotografie in den Lehrplan der 7. oder 8. Klasse verorten. Als Eingangsgröße benötige ich da nur noch die tatsächliche Spannweite - die kann ja jeder Polizist nach der Landung messen. Und die Umrechnung dieser "Polarkoordinaten" (Richtung und Entfernung) in "Kartesische Koordinaten" (Ort und Höhe) wird in den selben Klassenstufen eingeübt. Die optischen Verzerrungen der Kamera gehen in die Fehlerbetrachtung ein. Bei Bedarf kann das benutzte Objektiv vermessen werden und mit einem Kalibrierblatt eine gerichtsfeste Messung erstellt werden. Peilung vom Hubschrauber geht natürlich einfacher - wird aber wohl schon viel seltener vorkommen. Jemanden der 250m hoch fliegt nachzuweisen, dass er höher als 100m war geht ohne Kalibrierung mit jedem besseren Digitalfoto (vernünftiges Tele brauche ich schon).
Oder wollt ihr die Polizei hindern, eure Spannweite zu messen???

auch hier stark verwunderte Grüße
Martin
 
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