Vereine sind im DMFV bestens versichert: Infos zur Vereinshaftpflicht-Versicherung

Vereine sind im DMFV bestens aufgehoben und rundum gut abgesichert. Als Mitglied im DMFV verfügt der dem Verband angeschlossene Modellflugverein über eine Vereinshaftpflicht-Versicherung. Auch Modellflug-Interessengemeinschaften (IG), die keine eingetragenen Vereine (e.V.) im Sinne des Gesetzes sind, genießen bei entsprechender Anmeldung „Vereinsstatus“ und werden als Mitgliedsvereine des DMFV geführt.

Der Versicherungsschutz dieser Versicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Vereins, die persönliche, gesetzliche Haftpflicht der Vorstandsmitglieder des Vereins sowie aller Personen, die vom Vorstand des Vereins beauftragt sind, für den Verein tätig zu sein. Eine Mitgliedschaft dieser beauftragten Personen im DMFV ist hier keine Voraussetzung.

Die Vereinshaftpflicht-Versicherung beinhaltet auch die Platzhalter-Haftpflicht des Vereins. Der Verein haftet als Betreiber des Geländes und muss diesen Versicherungsschutz auch vorweisen, wenn er seitens der zuständigen Luftfahrtbehörde die Erteilung einer Aufstiegserlaubnis erfolgt.
Der Versicherungsschutz der Vereinshaftpflicht-Versicherung erstreckt sich auf den Bereich des täglichen Vereinslebens auf dem Modellfluggelände. So sind die Tätigkeiten, die üblicherweise in einem Verein auf dem Vereinsgelände anfallen, versichert – zum Beispiel die Tätigkeit des Flugleiters und die Pflegearbeiten auf dem Vereinsgelände sowie die Säuberung und Instandhaltung des Vereinsheims. Im aktuellen Info „Versicherungsschutz“ ist dies auf den Seiten 6/7 unter A.1. gemäß der Rahmenvereinbarung mit HDI beschrieben.

Dieser Versicherungsschutz ist prämienfrei in dem Leistungspaket des DMFV für seine Mitgliedsvereine enthalten. Die Deckungssumme für den Versicherungsschutz beträgt ab dem 01.01.2016 aktuell 2.0 Millionen Euro.

Voraussetzung für die Regulierung eines Schadens bei einem Dritten im Rahmen der Vereinshaftpflichtversicherung ist, dass ein schuldhaftes, fahrlässiges Verhalten in Form eines Handeln oder Unterlassens zu diesem Schaden geführt hat. Sofern ein beauftragter Helfer, der z.B. bei der Durchführung von Pflegearbeiten „die im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ außer Acht lässt und auf dem Gelände den Pkw eines Vereinskollegen beschädigt, wird dieser Schaden ersetzt.
Gleiches gilt für den Fall, dass ein Flugleiter während seiner Tätigkeit einen Fehler begeht und es dadurch zu einem Schaden kommt.

Auch der Nachbar aus dem Wohnort, der kein Vereinsmitglied und kein Mitglied des DMFV ist, genießt als beauftragte Person Versicherungsschutz, wenn er bei Mäharbeiten auf dem Gelände unachtsam ist und einen geparkten Pkw beschädigt.

Ähnlich wie der Versicherungsschutz über die Vereinshaftpflicht-Versicherung ist auch der Versicherungsschutz der Vereine über die Veranstalterhaftpflicht-Versicherung eine Versicherungsleistung des Verbandes, die prämienfrei ist und deren Deckungssumme aktuell ebenfalls 2.0 Millionen Euro liegt.

Mehr Infos zu den Versicherungsangeboten im DMFV unter: https://www.dmfv.aero/versicherung/
 
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