Modellflugrecht für Frankreich und Italien

.Claus

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Für meine Homepage suche ich noch Infos für das Fliegen in Frankreich und Italien. Übersetzungsversuche mit Google ist mir nicht genau genug, da kommt nicht immer was sinnvolles raus. Ich habe jeweils für jedes Land eine Tabelle erstellt mit folgenden punkten:

- Versicherung
- Aufstiegserlaubnis
- Start- Landeerlaubnis
- Abstand zu Flughäfen
- Naturschutzgebiete
- Abfluggewicht des Modells
- Kennzeichnungspflicht Adresse des Piloten)
- Bergung des Modells - Außenlandung
- Wie hoch darf ich fliegen?
- Frequenzen der Fernsteuerung
- Onboard Kameras - Foto - Video
- Sonstiges

Beispiel [Hier]
Kann mir da jemand weiterhelfen der Französisch oder Italienisch spricht? Danke
 
Frankreich

Frankreich

Hier ist eine Verordnung Stand Dez. 2015:
http://www.developpement-durable.gouv.fr/IMG/pdf/jo_pdf_frame-condition.pdf
https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000031679868&dateTexte=

Ich probiers mal:
- Modellflug nur ausserhalb von städtischen Gebieten, mit Ausnahme von zugelassenen Modellfluggeländen.
- Organisierter Modellflug (Verein) benötigt ein definiertes örtliches Gelände. Hier gilt eine individuell genehmigte maximale Flughöhe.
- Ausserhalb von Modellfluggeländen:
* Maximal 150 Meter über Grund und maximal 50 Meter über Hindernissen mit mehr als 100m Höhe (Freigelände)
* Maximal 50 Meter über Grund innerhalb von Kontrollzonen oder Flugbeschränkungsgebieten
Einige Kontrollzonen nach Anhang II Punkt 3 erfordern grundsätzlich Freigabe der Flugverkehrskontrolle.
- in der Nähe von Flugplätzen: Recht komplexe differenzierte Regelungen. Siehe Anhang I in der Verordnung.
Vereinfacht: Die vollen 150m Höhe sind erst ab einem Abstand zur Bahn erlaubt:
* 5km Abstand von Flugplätzen nach VFR mit Bahnlänge bis 1200m
* 10km Abstand zu Flugplätzen mit IFR oder Bahnlängen >1200m
* 2,5km Abstand zu UL Fluggeländen
In geringerer Entfernung gelten abgestufte Höhenlimits.

FPV Flug:
- max. 2 Kilo
- max Entfernung 200m
- max. Höhe 50m
- Präsenz eines Beobachters (Spotter)



Als genehmigungsfreies Modellflugzeug der Kategorie A gilt:
http://asso.nordnet.fr/modelairclub/aeromodelisme.htm
- Abflugmasse max. 25kg
- Kolbenmotoren max. 160ccm
- Elektrische Leistung max. 15kW
- Turbinenschub max. 300N
- Max. Schub/Gewichtsverhältnis 1,3
- ausschliesslich Freizeitgebrauch oder Wettbewerb

Demo-Piloten auf Veranstaltungen mit Modellen über 0,5kg benötigen eine Qualifikation. Hierfür gibt es 2 Niveaus: Bis 7kg und über 7kg.
http://www.amcy.net/joomla/images/zoom11/nouvelle_reglementation.pdf


Achtung beim (kommerziellen) Drohneneinsatz und Flüge mit Kamera: Sehr restriktive Verordnungen. Genehmigungspflicht, Befähigungsnachweis...


Funkfrequenzen:
http://radio.pagesperso-orange.fr/FreqModelisme.htm
In Abweichung zu dem was da steht, darf seit Ende 2012 das ganze 2,4GHz Band mit 100mW verwendet werden (nach Europanorm).
Zuvor gab es bei 2,4GHz Sendern einen speziellen "Frankreich Modus" mit eingeschränkter Kanalzahl beim Frequenzhopping.


Versicherungspflicht: Keine. Aber an manchen Hängen, welche vom FFAM betrieben werden, erforderlich.


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