eigene dxf zu gekauften bauplan weitergabe?

Hallo, Ich habe eine bauplan von einer f22 gekauft diesen habe ich dann fur mich ins cad gebracht über einscannen und nachmodellieren. Dort hab ich dann noch einige Änderungen und Verbesserungen gemacht um auch deutlich weniger schleifen zu müssen. Jetzt habe ich ein paar anfragen die die dxf Dateien haben wollen.

Wie ist das dann bei einem gekauften Plan kann ich die dxf Dateien weitergeben. Auf dem plan steht folgendes

Zur gewerblichen nutzung und Herstellung der xxxxxxx Modelle bedarf es der schriftlichen Genehmigung unserer firma.

Kann ich jetzt die Dateien mit dem Hinweis zu der Info des Herstellers des Plans weitergeben oder darf ich das nicht.

Der Herstellers verkauft wohl auch einen dxf satz. Aber den kenne ich nicht und hab ich auch nicht erstanden weil ich gehört habe das die dxf der Firma teilweise nicht so gut sein sollen.

Sofern das ne Rolle spielt.
 

Paride

User gesperrt
Angenommen, "druckgott" hätte das andere Modell nie erwähnt, seine eigene Entwicklung etwas größer und an ein paar wichtigen Stellen anders gestaltet / konstruiert, wäre es dann auch noch Rechte-behaftet? Wo liegt die Grenze zwischen Eigenentwicklung und Kopie, wo und wie fixiert / definiert? Wie läßt sich beweisen, daß Parallelentwicklungen voneinander abhängige und somit keine wirklich parallelen waren, also eine davon "belastet"?

Damit ich nicht mißverstanden werde: ich möchte niemandem zu "Husarenritten" raten, sondern nur hinterfragen, worauf genau und weshalb exakt zu achten ist.
 

Paride

User gesperrt
Außerhalb gewerblichen Treibens einem anderen Menschen verbieten, jemanden mit selbst Erarbeitetem zu beschenken strafbar? Müßte dahinter nicht die Absicht der Gewerblichkeit oder eines so orientierten Handelns klar erkennbar sein, also eindeutig Geschäfts-schädigende Absicht zB?

Bin kein Jurist, aber einen gekauften Bauplan als Basis einer dann später gewerblich vermarkteten Modifikation zu nutzen, ist wahrscheinlich heikel. Es als Geschenk an wenige weiter geben, je nach Sichtweise / Definition (?) Edelmut / wissenschaftl. Interesse oder Geschäfts-schädigend - so etwa stell ich mir die Debatte darüber vor, mit fraglichem Ausgang? Somit Risiko.
 
Heißt privat kann ich es weitergeben ohne was zu verlangen so wie ich das verstehe.
Jein.
Mit deinem geistigen Eigentum kannst du machen, was du willst, du hast die Urheberrechte. Der Inhaber der Planrechte hat den gewerbsmäßigen Gebrauch eingeschränkt.
Hast du nur eine marginale Abwandlung des geistigen Eigentumes anderer vorgenommen, kann daraus eine Urheberechtsverletzung erwachsen, gegen die allerdings der Urheber vorgehen müsste.
Der Hinweis auf dem Plan zielt ja auf das Verbot zum erwerbsmäßigen Gebrauch ab. Die Verhinderung oder Minderung vom Erwerb des Eigentümers kann davon berührt sein.
Er wird dann ja wohl in diesem einen Fall nichts mehr einnehmen.
Du kannst nach wie vor für dich und deinen EIGENGEBRAUCH damit machen, was du willst.

Angenommen, "druckgott" hätte das andere Modell nie erwähnt, seine eigene Entwicklung etwas größer und an ein paar wichtigen Stellen anders gestaltet / konstruiert, wäre es dann auch noch Rechte-behaftet? Wo liegt die Grenze zwischen Eigenentwicklung und Kopie, wo und wie fixiert / definiert? Wie läßt sich beweisen, daß Parallelentwicklungen voneinander abhängige und somit keine wirklich parallelen waren, also eine davon "belastet"?

Die Übergänge sind gleitend.
Du kannst ruhig seit Jahr und Tag etwas machen, wenn jemand anderes glaubhaft nachweisen kann, dass er das auch so gemacht hat, aber eben auch Rechte daran angemeldet hat und du nicht,
ist die Angelegenheit deutlich offener im Ausgang. Im Regelfall wird man einen langen Atem und viel Geld zur Durchsetzung oder auch Abwehr der Rechte brauchen.

Zu Unterscheiden ist auch die Nutzung rein für sich selbst, zur Überprüfung eines Patentes/anderen Rechtes oder eben für andere Zwecke, auch zum Erwerb.
Spätestens im letzten Fall, Nutzung zum Erwerb, muss man sich darüber ganz klar sein, dass es bis zur Klärung der Urheberrechte auf Risiko geht.
Die anderen Fälle wird keiner verhindern können - für den reinen Selbstgebrauch, und das bitte wörtlich - wird es keiner verhindern können.

Es geht letztlich darum, dass dem Rechteinhaber ein Geschäft entgeht, dass ist schon bei der Überlassung von Daten zum Gegenstand der Rechte der Fall.
Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten im Falle einer DXF-Datei mit den heutigen Helferlein (Fräsen, Drucker) kann sich jeder selbst zurechtfabulieren.

Ich würde in so einem Fall schön leise für mich recherchieren und abwägen und dann mit gesundem Selbstbewusstsein nach gesundem Menschenverstand handeln.;)
 
Das Problem liegt m.E. eher in dem Grund für die Erstellung der "Kopie" und dem Grund der Weitergabe.
Für dich selbst kopiert und modifiziert ist mit einer eher zufällig zustandegekommenen Weitergabe unproblematisch.
Alles andere würde ich lassen. Geht es ins gewerbliche: spezialisierten Anwalt einschalten.
 
Das Problem liegt m.E. eher in dem Grund für die Erstellung der "Kopie" und dem Grund der Weitergabe.
Für dich selbst kopiert und modifiziert ist mit einer eher zufällig zustandegekommenen Weitergabe unproblematisch.
Alles andere würde ich lassen.

Das ist Schöndenken. Der Grund der Weitergabe ist letztlich unerheblich, weiteregegeben ist nicht mehr Eigengebrauch, Nutzung zum Eigengebrauch ist unstrittig.
Wie soll denn die eher zufällige Weitergabe aussehen? Rechner geklaut oder Festplatte oder USB-Stick verliehen?

Geht es ins gewerbliche: spezialisierten Anwalt einschalten.

Nein. Geht es ins gewerbliche, brauchst du den Anwalt nur noch zur Abwehr oder Reduzierung von Forderungen der Rechteinhaber.
 
wieviel muss man an einem Bauplan ändern, damit es eine eigene Konstruktion wird.

eine Mustang zBsp.sollte ja immer irgenwie gleich aussehen, und Rumpfkonstruktion und Bals/Styroflächen haben in der Regel jetzt auch nicht so den unteschiedlichsten Aufbau.
 
@Uscha
Es kommt sehr wohl auch auf den Grund der Weitergabe an!
Für den Eigenverbrauch erstellt, benutzt und dann an einen Freund verschenkt der mal zu Besuch ist......kein Problem!

Wie oben beschrieben....aber zum Zweck des verschenkens, z.B. Geburtstag: Problem!
Verkaufen, also auch zum Selbstkostenpreis: Problem!

Fachanwalt: um zu bestimmen ab wann es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt und ab wann nicht.

Mehr sag ich zu dem Thema nicht. Der TS tut gut daran es zu unterlassen oder eben nen Anwalt zu konsultieren. Ob sich das lohnt.....keine Ahnung.
 

Dix

User
Überflüssige Diskussion!

Überflüssige Diskussion!

Heißt privat kann ich es weitergeben ohne was zu verlangen so wie ich das verstehe.
Ganz klares NEIN!

Es geht hier um geistiges Eigentum! = Modellkonstruktion
Dieses ist dokumentiert in Form einer Zeichnung auf Papier. = Bauplan

Änderst Du die Form der Dokumentation, dann änderst Du aber nicht den Inhalt.
Damit bleibt das Copyright weiterbestehen!
Also Weitergabe ist nicht!

Das selbst in grün:
Nur weil Du ein Lied von CD auf MP3 konvertierst, bleibt das Copyright bleibt weiterhin bestehen.
 
wieviel muss man an einem Bauplan ändern, damit es eine eigene Konstruktion wird.

eine Mustang zBsp.sollte ja immer irgenwie gleich aussehen, und Rumpfkonstruktion und Bals/Styroflächen haben in der Regel jetzt auch nicht so den unteschiedlichsten Aufbau.

Das ist leider eine ganz schwierig zu beantwortende Frage , im Bereich der Musik ist ja gerade so etwas entschieden worden und da ging es um eine Taktfolge von 2Sek.
http://www.zeit.de/kultur/musik/2016-05/verfassungsgericht-teilerfolg-fuer-moses-pelham-im-samples-streit

I
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten