Kennzeichnung von Modellen über 5 kg gem. LuftVZO

Hab mir da jetzt auch welche geordert.
Preis-Optik finde ich ok, Lieferung ultrafix, waren nach 2 Tagen da. Die müssen praktisch mit dem Ende der paypal Transaktion losgedruckt haben :D
Unterseite musste ich kräftig anschleifen, aber dann hat der Kleber gut zugeschlagen.
Dabei kommt folgende Erkenntnis:
Wie soll man so ein Schild dauerhaft festmachen, aber später wieder runterkriegen beim Weiterverkauf ? Wenn nicht, sieht man so später die
Anzahl der Vorbesitzer :p

Ich geh am Wochenende über Flugplätze, jedes Modell , welches kein Schild hat, kriegt eins von mir schnell mit Seku-Bapp draufgeleimt.
Also Achtung, wenn plötzlich ein fremder LKW an eurem Platz vorfährt und der Fahrer abends all seine Modelle einsammeln will :D
Wo gibts noch schöne Flugzeuge ohne Plakette, wer weiss was da was ?




Hallo,

hier gibt es auch recht güte Schilder Alu (diverse Farben) und Edelstahl zu moderaten Preisen:
Z.B. 30x20 ab 5 Stück 2,44€
https://simark.de/shop/schilder/drohnen-und-modellflugschilder/

Man kann auch Grafiken lasern lassen, die benötigen nur Vector Daten.

VG
Gunnar
 
...von außen sichtbar???

...von außen sichtbar???

Ich zitiere hier mal aus der weiter vor verlinkten Rechtsauffassung des DMFV: "...Die Kennzeichnung muss es einem potenziell Geschädigten ermöglichen, schnell und ohne weiteren Aufwand den Eigner des Modells herauszufinden... ...Nicht ausreichend ist es, wenn man zum Beispiel zunächst eine Klappe/Abdeckung entfernen muss, um das Schild zu finden... "

Nun ja, das ist wohl die Auffassung/ Interpretation eines Rechtsanwaltes. Und wie bei so vielen Dingen, die nicht wortwörtlich niedergeschrieben sind, wird es im Schadensfall immer eine Einzelfallauslegung geben.
Denn es steht in der Verordnung nicht geschrieben: Von außen gut sichtbar...
Ich halte es nicht für unzumutbar, von einem Modellflugzeug die Haube abzunehmen, um dann im Rumpf, "gut sichtbar", die Eignerangaben zu finden. Weiter vorne wollte einer das Schildchen unter die Tragfläche kleben. Ist es zumutbar, das Flugzeug umzudrehen? :D
Achja, was ist, wenn das Teil mit dem Schildchen sich im Absturzgewusel verflüchtigt? Soll ja schon Splitterlandungen gegeben haben...

Ist also alles eine Auslegungs- und Ansichtssache. Im Schadensfall werden die Karten eh neu gemischt...
 

Racky

User
Klappe/Abdeckung??

Klappe/Abdeckung??

Hallo,
Meine Kabinenhaube ist weder eine Klappe (Landeklappe, Störklappe ...) noch eine Abdeckung (Fahrwerksklappe...) sondern eine Haube.

Grüße

Gert: .
 

MichaK

User
Und wie bei so vielen Dingen, die nicht wortwörtlich niedergeschrieben sind, wird es im Schadensfall immer eine Einzelfallauslegung geben.

Im Schadensfall? Glaubt jemand, das Schild würde irgendwelchen Schaden verhindern? :) Das Fehlen des Schildchens kann schlimmstenfalls eine Ordnungswidrigkleit darstellen, deshalb werde ich es auch weiter so halten wie bisher.

Man muss ja nicht jeden unsinnigen Quark mitmachen.
 
Im Schadensfall? Glaubt jemand, das Schild würde irgendwelchen Schaden verhindern? :) Das Fehlen des Schildchens kann schlimmstenfalls eine Ordnungswidrigkleit darstellen, deshalb werde ich es auch weiter so halten wie bisher.

Man muss ja nicht jeden unsinnigen Quark mitmachen.

Ja, das glaube ich schon und ich werde nicht alleine sein mit dieser Meinung...

In dem Bewusstsein, dass in dem Flieger meine Adresse steht, mache ich vielleicht nicht jeden unsinnigen Quark mit dem Fluggerät.

Aber Du kannst es natürlich bleiben lassen oder die Adresse Deines Nachbarn reinschreiben, oder was es sonst noch an cleveren Ideen gibt...
 
Im Schadensfall? Glaubt jemand, das Schild würde irgendwelchen Schaden verhindern? :) Das Fehlen des Schildchens kann schlimmstenfalls eine Ordnungswidrigkleit darstellen, deshalb werde ich es auch weiter so halten wie bisher.

Man muss ja nicht jeden unsinnigen Quark mitmachen.

Solange nichts passiert und kein Schaden entsteht, kann das ja so sein....
Im Falle eines Sachschadens oder Personenschadens:
.....wünsche ich dir viel Erfolg mit dem RA eines Geschädigten oder dem Staatsanwalt.....wenn beide glaubhaft machen können das du die Kennzeichnung unterlassen hast in der Absicht dich einer evtl. Haftung zu entziehen......
Aber was soll's. Lieber über so ein kleines Kackschild aufregen....wie wäre es denn mit einfach mal "machen"?
 

MichaK

User
Ich rege mich nicht über das "Kackschild" auf, sondern über die Gängelung und Überregulierung die dahintersteht.

Und da könnt Ihr zetern wie Ihr wollt, das Fehlen dieses Schildchens wird keinerlei negative Auswirkung auf die Versicherungsleistung haben. Das Vorhandensein oder Fehlen wird nämlich keinesfalls ursächlich für den Schaden sein.

Ich hab kundgetan was ich tun werde, Ihr könnt Euch natürlich weiterhin am Nasenring durchs Leben ziehen lassen.
 
Ich rege mich nicht über das "Kackschild" auf, sondern über die Gängelung und Überregulierung die dahintersteht.

Wir alle sollten froh sein, daß wir für Flugmodelle ( unter 25 kg ) noch keine Zulassung brauchen. Da ist dieses Schildchen nun doch das kleinere Übel.....
Also hinpappen und gut isses....!

Klaus
 

WOMO

User
Wir alle sollten froh sein, daß wir für Flugmodelle ( unter 25 kg ) noch keine Zulassung brauchen. Da ist dieses Schildchen nun doch das kleinere Übel.....
Also hinpappen und gut isses....!

Klaus

Hallo,

der Erste Gedanke, der mir beim Lesen dieser Zeilen durch den Kopf ging war...

Es hieß: "Sei froh und lächele, es könnte schlimmer kommen". Ich war froh, ich lächelte und es kam schlimmer. Das ist ungefähr die gleiche Einstellung wie "ich hab´ ja nichts zu verbergen" ;)

Aber im Grunde isses schon so... Schild irgendwo rein bappen und fertig. Ich verstehe überhaupt nicht, dass man sich da seitenlang drüber auslassen kann.



LG,

Wolfgang

PS: Jetzt hab ich entgegen aller Vorsätze doch zu diesem "Nullthema" was geschrieben. Naja, fliegen war ich heut schon und es regnet gerade. Viel Spaß noch und schönes Wochenende :)
 
Völlig richtig, Wolfgang.
Und dann gib es noch Leute, die für 15 Euro Schlagzahlen und Material kaufen.
Dabei wurde hier im Beitrag bereits ein Link gepostet unter dem man für den Wert der Schagzahlen alleine bereits 11 Schilder frei Haus bekommt.

Nun, wer zu viel Zeit hat oder dem chonische Langeweile hat der mag das ja tun, Sinn macht es aber nicht mehr.

Drops gelutscht, Thema durch...;)
 
Völlig richtig, Wolfgang.
Und dann gib es noch Leute, die für 15 Euro Schlagzahlen und Material kaufen.
Dabei wurde hier im Beitrag bereits ein Link gepostet unter dem man für den Wert der Schagzahlen alleine bereits 11 Schilder frei Haus bekommt.

Nun, wer zu viel Zeit hat oder dem chonische Langeweile hat der mag das ja tun, Sinn macht es aber nicht mehr.

Drops gelutscht, Thema durch...;)

Hä?
Ich denke, ich bin nicht der einzige, der deutlich mehr als 11 Modelle hat. Da macht das dann wirtschaftlich doch wieder Sinn. (Wobei ich mir statt der Schlagbuchsteben einen Gravierstichel für meine CNC-Fräse besorgt habe.)
Und außerdem hat man mit eigenem Werkzeug auch die Möglichkeit sich für ein gerade fertig gewordenes Modell auch mal eben noch eine Plakette zu machen, wenn man feststellt, dass man keine mehr auf Lager hat. Und das geht auch für Vereinskollegen.
Und dann gibt es da noch die Leute, die halt so viel wie möglich selber machen wollen, und das ist auch völlig OK. Ist halt Hobby, daher muss es auch keinen (wirtschaftlichen) Sinn ergeben.

Jeder blamiert sich halt so gut er kann. :p

Beste Grüße,

Lutz
 
Drops gelutscht, Thema durch...;)

Interessant....
smilie_frech_145.gif
 
Hallo Gunnar,

danke für Deinen Tipp in Post #62.
Ich habe für unseren Verein eine Sammelbestellung dort aufgegeben und am übernächsten Tag lag die Lieferung im Briefkasten und obendrein noch fein säuberlich in separate Tütchen je Adresse verpackt.
Super Service und meines Erachtens von der Qualität und dem Preis nur zu empfehlen.

Gruß
Hans-Jochen
 
unter 250g Abfluggewicht

unter 250g Abfluggewicht

Ich möchte nach einer kleinen Pause auf der grünen Wiese fliegen ohne Verein.

Die Flächen sind mehr ans 1,5 Km zum Flughafen weg und nicht auf den ED-R Karten gekennzeichnet.

Was muss man haben (Versicherung, Aufstiegserlaubnis usw) wenn man "nur" mit Flieger wie DLG's und kleinen E-Modellen unter 250g unterwegs ist?

MFG Thomas
 
Hallo

- rein gesetzlich kannst du momentan ohne irgendwas fliegen.
- Versicherung würde ich auf jeden Fall empfehlen !!

du brauchst nach aktuellem Stand:
- ab 1.10 einen Kenntnisnachweis wenn du höher als 100m hoch willst.
- ab 1.10 eine Modellkennzeichnung falls das Modell über 250gr wiegt.

ganz einfach !

Gerhard
 
Für Aufstiege von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsysteme ist, abhängig vom Aufstiegsort, nach §21 LuftVO die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich.
Eine schriftliche oder telefonische Freigabe benötigen Sie für Aufstiege in der unmittelbaren Umgebung (Kontrollzone) von


  • internationalen Verkehrsflughäfen (wie z. B. Frankfurt),
  • Regionalflughäfen (wie z. B. Augsburg)
  • militärischen Flugplätzen (wie z. B. Nordholz)

sowie außerhalb von Kontrollzonen bei Flügen in größeren Höhen.
Die Freigabe gilt für Aufstiege in den 16 von der DFS betreuten Kontrollzonen unter folgenden Auflagen generell als erteilt
(Nfl 1-1023-17):


  • Der Mindestabstand zur Flugplatzbegrenzung beträgt: 1,5 km.
  • Der Flugbetrieb findet nur in direkter Sichtweite des Steuerers statt. (Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite.)
  • Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten.
  • Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen, vorrangig durch die Verringerung der Flughöhe oder durch Landung.
  • Außer Kontrolle geratene Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrzeuge sind unverzüglich der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle zu melden.
  • Maximales Gewicht der Flugmodells: 5 kg
  • Maximales Gewicht des unbemannten Luftfahrzeugs: 25 kg
  • Maximale Flughöhe des Flugmodells: 50 m
  • Maximale Flughöhe des unbemannten Luftfahrzeugs: 50 m

Die im Folgenden aufgeführten Internationalen Verkehrsflughäfen werden von der DFS betreut:


  • [*=1]Berlin/Schönefeld,
    [*=1]Berlin-Tegel,
    [*=1]Bremen,
    [*=1]Düsseldorf,
    [*=1]Dresden,
    [*=1]Erfurt,
    [*=1]Frankfurt/Main,
    [*=1]Hamburg,
    [*=1]Hannover,
    [*=1]Köln/Bonn,
    [*=1]Leipzig/Halle,
    [*=1]München,
    [*=1]Münster/Osnabrück,
    [*=1]Nürnberg,
    [*=1]Saarbrücken
    [*=1]Stuttgart
Für Flüge mit Flugmodellen bzw. Drohnen näher als 1,5 km zur Flugplatzbegrenzung und in Höhen von mehr als 50 m kann eine Freigabe bei der örtlichen Flugplatzkontrollstelle beantragt werden. Diese Freigabe wird in der Regel mit weiteren Auflagen versehen.
Hinweis: Es sind darüber hinaus gegebenenfalls weitere Regelungen/ Anordnungen der zuständigen Landesluftfahrtbehörden zu beachten.
 
Von 2 Jahren schleuderte ich meine DLG's auf 30-50 Meter hoch und im Vario kann ich ja ein Alarm einstellen. Dann habe ich noch ein Nuri mit Motor 1m Spannweite. Ich fliege sowieso nur auf Sicht direkt mit den Augen :cool: Ist alles Just4Fun ohne Wettbewerbsambitionen

Die Wiese / Hang ist weit weg mitten zwischen Felder kaum ein Mensch weit und breit das sollte schon gehen denke ich .
 
Hallo

- rein gesetzlich kannst du momentan ohne irgendwas fliegen.
- Versicherung würde ich auf jeden Fall empfehlen !!

du brauchst nach aktuellem Stand:
- ab 1.10 einen Kenntnisnachweis wenn du höher als 100m hoch willst.
- ab 1.10 eine Modellkennzeichnung falls das Modell über 250gr wiegt.

ganz einfach !

Gerhard
Hi Gerhard!
Bist Du überhaupt Modellflieger? Wenn nicht, besser keine falschen Ratschläge geben.

Wenn doch:
Du solltest wissen, dass eine Versicherung Pflicht ist! Und zwar seit Juli 2006!

Eine Pflicht ist ziemlich weit weg von "empfehlenswert"!

Also, Thomas: Versicherung!
Und zwar eine Luftfahrzeug-Halterhaftpflicht, KEINE Privathaftpflicht oä.

CU Eddy
 
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