Kennzeichnungspflicht von Modellflugzeugen über 5Kg (dauerhaft)

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BOcnc

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Nur so nebenbei.
Google findet das unter "Straßenbauamt" Also so falsch kann es nicht gewesen sein.
 
Holla, das hier ist ja eine geile Mischung aus Selbstdarstellung und persönlichen Angriffen, mit einer schönen Prise Ironie!

Macht doch einfach so`n blödes Blechschild in das Modell und gut ist es. Hier werden riesen Summen in die Modelle gesteckt und dann streitet ihr euch über Schildchen für 2,50 €? Und wer bitte schön möchte denn überprüfen, ob das Schild nun wirklich feuerfest ist oder nicht? Leute, geht an den See, etwas baden, kühlt euch ab und genießt den Sommer. Ich fahre Samstag an die Ostsee und werde richtig schön Modellfliegerurlaub machen! Ohne Schildchen und ohne Stress...

Gruß Mirko
 
...einen gewissen Standart aufzubauen, sei es nur mal eine "Luftfahrtkonforme Kennzeichnung".
Soweit so gut.

Aber dann ist nicht nur die Frage nach dem Material einer solchen Plakette zu klären, sondern auch der Befestigungsplatz.
Irgendwo ist nämlich nirgendwo.
Im Rumpf, vielleicht auch noch nahe am „Treibstoff“ (Benzin/Kerosin/LiPo Akku...) ist ja nun der denkbar schlechteste Platz:
Bei allen abgebrannten Modellen, die ich bisher gesehen habe, blieb vom Rumpf selbst immer am wenigsten übrig. Flügel (-enden) und Leitwerk haben die größte „Überlebenschance“ bei Feuer und auch sonst. Selbst bei einem high speed Bohrversuch mit einem am ende völlig zerfetzten Modell.

Wenn es also eine Vorschrift gibt, welche die Kennzeichnung verpflichtend macht, dann gibt es auch eine genaue Vorschrift aus welchen Material, wie groß sie zu sein hat und wo diese Kennzeichen Plakette anzubringen ist. Abgesehen davon, was genau auf der Plakette zu stehen hat und wie diese Beschriftung auszusehen hat (bedruckt, graviert, eingeätzt, gebohrt oder gestanzt); neben der Form wie sie zu befestigen ist. Ist das nicht der Fall, dann stimmt da was nicht und diese Vorschrift ist eigentlich Makulatur.
Und ein Zettelchen mit Kugelschreiber beschriftet erfüllt seinen Zweck genauso gut wie eine 8 Euro teure Plakette oder eine selbst geklöppelte aus Titan.
 
Hi!

Ich denke wenn in jedem Segler ein Adressaufkleber ist, dann ist das schon sehr gut.
In einem normalen Motormodell denke ich würde das auch noch reichen.
Modelle mit Turbine/Antriebsakkus würde ich mit dem DMFV Schild oder selbstgemachten als ausreichend bezeichnen.

Die Zukunft wird dann zeigen ob wirklich mehr (sinnvoll &) nötig ist.
Aber als Mindestanforderung sehe ich dass wenigstens die Daten am Modell zu finden sind - und das ist seltenst der Fall (auch bei mir selbst, muss ich gestehen!).

Der Zweck der Norm ist nicht das perfekte Schild, sondern die Zuordnung eines Modells zu einem Verantwortlichen.
Wenn ein Modell einen Schaden verursacht, mit einem Adressaufkleber der Besitzer zu erkennen ist wird niemand monieren dass das Schild anders hätte sein müssen.
 
Also für mich hört sich das nach einem Thema für die EU an! Die haben immerhin schon die Krümmungen von Banane und Gurke hinbekommen, die Glühbirnen (fast) abgeschafft und die Effizienzklassen von Staubsaugern erfolgreich festgelegt; warum sollten sie dann so eine simple Schildernorm inkl. passender Anbringungsvorgaben nicht schaffen? Das könnte auch zum Frustabbau der hochbezahlten EU-Politiker darüber beitragen, daß sie wirklich sinnvolle Regelungen wie die Flüchtlingsverteilung, die Steuerfluchtbekämpfung oder die Bankenaufsicht nicht schaffen.............. :rolleyes: :p
 

.Claus

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Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
Anlage 1 (zu § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1)
Vorschriften über den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis sowie die Kennzeichnung von Luftfahrzeugen

IV. Gemeinsame Vorschriften

2.
Ein Erkennungsschild, auf dem der Buchstabe D und das Eintragungszeichen sowie Muster und Werknummer des Luftfahrzeugs angegeben sind, muss an zugänglicher Stelle in der Nähe des Haupteinstiegs fest mit dem Luftfahrzeug verbunden sein. Das Schild und seine Beschriftung müssen dauerhaft und feuerfest sein.

[Quelle]

Da nicht definiert ist wie lange feuerfest ist, würde ich interpretieren, das wenn ich mit dem Feuerzeug drunter gehe und das Teil nicht gleich abfackelt dies ausreicht.
Hallo, das sind Modelle und keine man-tragende Flugzeuge.
 

BOcnc

User
Für uns wird der Satz gültig sein

Zitat:
3.
Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.
 
Aha.
Also geht draußen als auch drinnen. Irgendwo. Nach Lust und Laune. Es muss nur Sichtbar sein.
Größe? Egal.
Beschriftungsmethode? Egal.
Hauptsache es ist Dauerhaft und Feuerfest.
Alu ist Dauerhaft und Feuerfest.
 

FamZim

User
Hallo

In der Leichtbau Modellwelt wiegt doch kein Flieger mehr über 5 kg oder ;)
Das ist aber das erste was überhaubt geprüft werden muß !!!! wer kann das denn ?
So um die 1965 hab ich mit Modelbau begonnen, da war auf jedem Modell aussen die Adresse drauf .

Gruß Aloys.
 

Malmedy

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Die Fragen können mit endgültiger Sicherheit erst abschließend beantwortet werden, wenn der dazu dem Fraunhofer-Institut erteilte Begutachtungsauftrag "Kennzeichnung von Lfz i.S.d. Anlage 1 IV. 3. zu §§ 14 u. 19 LuftVZO unter besonderer Beachtung der sichtbaren, feuerfesten und dauerhaften Ausführung" abgearbeitet ist. Dieser vom BMVI mit vorerst 300 T€ veranschlagte Auftrag ist bis 12/2017 terminiert, Ergebnisse werden in eine Ausführungsbestimmung zur Anl 1 der LuftVZO umgesetzt. Dann werden auch die konkreten Kriterien für "sichtbar", "feuerfest" und "dauerhaft" bekannt sein, so dass über Anbringung und Beschaffenheit der Kennzeichnung Klarheit bestehen. Bis dahin wird der geneigte Modellflieger um Geduld auch bezüglich des aufgeweiteten Ermessensspielraums der einschlägigen Behörden gebeten. Anhängige Verwaltungsverfahren sollten bis zum Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen ausgesetzt werden.:D:D:D:D:
Oder nicht?:(
 
jetzt mal flachs beiseite,
worin besteht denn das problem, solche kennzeichnungsschildchen aus v2a-blech zu fertigen? mat-kosten nicht höher als alu, genauso einfach zu "befräsen", und in der materialstärke dünner zu halten als alu.
die abbrandfestigkeit wäre hier mit größtmöglich anzunehmender sicherheit gegeben (solidus über 1300grad C, liquidus über 1400grad C).
zumindest für turbinengetriebene flieger die beste lösung, denn da ist bei einem crash durchaus die gefahr gegeben, daß der flieger komplett abbrennt.
aluminium ist definitiv nicht als feuerfest zu bezeichnen. es schmiltzt nicht nur relativ schnell auf, es kann bei entsprechenden brandtemperaturen und dünnen schichtdicken auch abbrennen.
im endeffekt geht es doch darum, daß bei einem flugunfall der flugzeughalter zweifelsfrei zu ermitteln ist, und diese vorschrift ist auch nachvollziehbar sinnvoll.
gruß thomas.
 
ja, anscheinend darin und in der hier allgemein vorherrschenden ignoranz von notwendigkeiten.;)
 
Der Text der entsprechenden Vorschrift lautet im Wortlaut:

Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.


Demnach muss die Beschriftung dauerhaft und feuerfest sein, von Plakette etc. steht da erst mal nix und feuerfest ist ein weit gefasster Begriff, über Dauer und Temperatur ist ebenfalls nichts geregelt (jedenfalls nicht in der Zulassungsordnung), ob es dazu Ausführungsbestimmungen, Verwaltungsanweisungen o.ä. gibt, entzieht sich meiner Kenntnis; Google spuckt dazu jedenfalls nichts aus. Gehen wir also von einem "unbestimmten Rechtsbegriff" aus. Genau wissen, was gemeint ist, werden wir wohl erst, wenn ein entsprechendes Gutachten oder ein Richterspruch dazu vorliegt. Bis dahin ist man gut beraten, sich an das zu halten, was der entsprechende Fachverband anbietet.

Grüße, Nick
 
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