Störsender
Störsender
@ Stefan Siemens: Breitbandige Störungen im 2,4 GHz Band kann man nur mittels Spectrumanalyzer nachweisen. Das hat die BNA Übernommen. Was uns misstrauisch gemacht hat war die Tatsache, dass alle Ausfälle Gemeinsamkeiten hatten. Position, Flughöhe und Flugrichtung waren gleich, und es handelte sich in allen Fällen um langsam fliegende Segler, die man per Richtfunkantenne gut erfassen konnte. Zum Stören mit einem starken Sender (1 Watt) mit Richtfunkantenne kann der Abstand zum Modell 200 m und mehr sein, denn unsere Anlagen senden unabhängig vom Fabrikat nur mit einem zehntel der Leistung, also 100 mW. Dazu kam dann noch, dass sich der Täter beim zur Rede stellen selbst verraten hat. Wohl wissend natürlich, dass wir nichts rechtliches einleiten können, wenn wir ihn nicht auf frischer Tat ertappen. Der Besitz von Störsendern ist wie schon gesagt legal. Es bedarf noch weiterer Flüge und Messungen in Hoffnung, dass man rechtlich noch etwas erreicht.