EASA Prototype Regulations

rubberduck

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Die EASA ist nur für fliegende Systeme zuständig, mach' Dir also keine Sorgen. ;)

Deine Schiffs- bzw. Automodelle werden nicht zu "Dones".

Ja eben.
Am Boden und auf dem Wasser ist noch niemand auf die Idee gekommen, jedes ferngesteuerte RC-Car und RC-Boot in den Bereich der UVS mit aufzunehmen.

Drohnenfahrzeuge gibt es mittlerweile genauso am Boden, wie über und unter Wasser.

Deswegen halte ich unsere EU-Drohnenpläne für ziehmlich halbherzig ausgearbeitet.
Dazu gehören in näherer Zukunft genauso autonome Fahrzeuge wie autonome militärische Geräte.


Ob ein Minister Dobrinth mit privaten autonomen Fahrzeugen genauso restriktiv verfahren wird?
Demnach dürfen autonome Fahrzeuge nur noch im Umkreis von 10km unterwegs sein und nicht schneller als 30 kmh fahren.

Jürgen
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Welchen Teil von "Luft" in Luftverkehrsordnung hat die Ente eigentlich nicht verstanden ?
 

rubberduck

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Welchen Teil von "Luft" in Luftverkehrsordnung hat die Ente eigentlich nicht verstanden ?

Den Begriff "Drohne" ... und "Drohnenverordnung" !

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/P...drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile

In der LuftVO steht nirgends etwas über Drohnen ...

Quelle:
§ 21a - Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
Artikel 1 V. v. 29.10.2015 BGBl. I S. 1894 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.06.2017 BGBl. I S. 1617
Geltung ab 06.11.2015; FNA: 96-1-53 Luftverkehr
4 frühere Fassungen | Drucksachen / Entwurf / Begründung | wird in 16 Vorschriften zitiert
Abschnitt 5a Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
§ 21 ← → § 21b
§ 21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen


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ok. der Minister kommt aus Bayern, da spricht man manchmal etwas merkwürdig
 
Den Begriff "Drohne" ... und "Drohnenverordnung" !

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/P...drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile

In der LuftVO steht nirgends etwas über Drohnen ...

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Tschulligung Jürgn,

hab mir grad ´n Tumbler Speyside jegönnt.
Kannsde langsam mit dem zusammenhanglosen Geschnatter aufhörn? Et nervt...
Das Dobrindt und sein Machwerk hat inzwischen nicht mal einen Bruchteil der Aufmerksamkeit verdient, die hier seit Monaten verpulvert wird.
 

otaku42

User
DAeC: Das Regelwerk der EU - Chancen und Risiken für den Modellflug schrieb:
Es wird viel geredet und geschrieben über das, was von der EU auf den Modellflugsport zukommt, zukommen könnte. Der Generalsekretär der European Model Flying Union (EMFU) Frank Tofahrn hat gemeinsam mit Horst Pröscher vom Sportausschuss FPV/UAV des DAeC Chancen und Risiken für den Modellflug zusammengestellt.
Quelle: Mitteilung auf der DAeC-Website

Das zugehörige PDF gibt es hier.
 
Aus http://modellflugimdaec.de/images/buko/aktuelles/DAeC_NPA1.2.pdf
Seite 28
Momentan ist die Sichtweise der EASA allerdings die, dass ein Nachweis mit
begrenzter Gültigkeitsdauer notwendig ist. Die Durchführung des
Kenntnissnachweises sollte allerdings unbedingt in der Hand der Verbände bleiben.
Ich verstehe einfach nicht, warum man mit einem KN für Modellflug schlechter gestellt werden muss,
als mit einem Führerschein für den Strassenverkehr. Der Führerschein ist lebenslang gültig.
Warum eine "begrenzte Gültigkeitsdauer" für den KN? Wo ist der Sinn?


Seite 29
Hinsichtlich des Modellflugs stellt die NPA (auch nach Sichtweise der EASA) den
Mitgliedsstaaten einen „Werkzeugkasten“ zur Verfügung, in dem sich die Staaten bei
der nationalen Regulierung bedienen können. Die NPA bietet die Möglichkeit, in
Zukunft den Modellflug weitgehend ungehindert in der jetzigen Form weiter zu
führen. Was die Mitgliedsstaaten daraus machen und was durch die nationalen und
internationalen Verbände erreicht werden kann, ist abzuwarten.
Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, ändert sich das Wetter oder es bleibt, wie es ist?

Hmmm... ^^

CU Eddy
 

HPR40

User
Warum eine "begrenzte Gültigkeitsdauer" für den KN? Wo ist der Sinn?

Ganz einfach,

weil sich die Regeln in den nächsten Jahren noch weiterentwickeln werden und das könnte auch den Modellflug betreffen weil schlicht und einfach weiteres Wissen erforderlich ist. ( z.B. Standartszenarios die über SORA eingearbeitet werden und auch für Modellflieger Nutzbar sind. )

Außerdem ist in der Luftfahrt eine Nachweiserneuerung in gewissen Zeitabständen üblich.


Gruß Horst
 

glipski

User
Ganz einfach,

weil sich die Regeln in den nächsten Jahren noch weiterentwickeln werden und das könnte auch den Modellflug betreffen weil schlicht und einfach weiteres Wissen erforderlich ist. ( z.B. Standartszenarios die über SORA eingearbeitet werden und auch für Modellflieger Nutzbar sind. )

Außerdem ist in der Luftfahrt eine Nachweiserneuerung in gewissen Zeitabständen üblich.


Gruß Horst

Im Strassenverkehr ändern sich die Regeln auch ständig und regelmässig. Trotzdem muss ich meinen Autofahrer-Kenntnisnachweis = Führerschein nicht im z.B. Fünfjahresrythmus neu machen. Für so doof und nicht lernfähig sollte man die Modellflieger (und um die geht es hier ja beim Kenntnisnachweis) nicht halten.

Gruss

Gerhard
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Im Strassenverkehr ändern sich die Regeln auch ständig und regelmässig. Trotzdem muss ich meinen Autofahrer-Kenntnisnachweis = Führerschein nicht im z.B. Fünfjahresrythmus neu machen. Für so doof und nicht lernfähig sollte man die Modellflieger (und um die geht es hier ja beim Kenntnisnachweis) nicht halten.

Gruss

Gerhard

Das wird jetzt hier ein Streit um des Kaisers Bart.
Ob und in welcher Form ein COC (Certificate of Competence) für den Modellflug in der Specific Category notwendig wird, wissen wir noch nicht.
In der Open Category ist das COC gesetzt, aber das ist nicht der Bereich des Modellflugs.
Ein Verfahren des regelmässigen Wissensupdates wäre aber schon sinnvoll. Beim Führerschein gibt auch eine Menge Aspiranten, denen das mal ganz gut tun würde.
 

rubberduck

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Tschulligung Jürgn,

hab mir grad ´n Tumbler Speyside jegönnt.
Kannsde langsam mit dem zusammenhanglosen Geschnatter aufhörn? Et nervt...
Das Dobrindt und sein Machwerk hat inzwischen nicht mal einen Bruchteil der Aufmerksamkeit verdient, die hier seit Monaten verpulvert wird.


Kein Problem,
wer meint das das Thema Drohne hier nicht hingehört, der schaue sich gerne mal das Video auf der Startseite von germandrones an:
http://germandrones.com/de/

Da fliegt wieder so ein Modellflieger in der Landschaft umher, wo er doch eigentlich auf den Modellflugplatz gehört.

von wegen, alle Drohnen sind Kopter ...

Der Begriff wurde von Anfang an falsch verwendet.
Es ist an der Zeit, auf dem Begriff FLUGMODELL für unser Hobby zu bestehen, egal ob Starrflügler oder Drehflügler.


jürgen
 
Kein Problem,
wer meint das das Thema Drohne hier nicht hingehört, ...

Moin Jürgen,

die ewiggestrige Rumreiterei auf schon überholten Statements ohne aktuellen Nährwert gehört hier nicht mehr hin.
Irgendwie bekomme ich bei Dir "Und ewig grüßt das Murmeltier" oder "Warum ich Don Quijote lieben lernte" nicht mehr aus dem Sinn.
Ich bring mich lieber für konstruktive Lösungen mit ein, für das Rumgeheule "Ist aber immer noch Kacke" ist mir die Zeit inzwischen einfach zu schade...
Just my 2Cents.
 

rubberduck

User gesperrt
Moin Jürgen,

die ewiggestrige Rumreiterei auf schon überholten Statements ohne aktuellen Nährwert gehört hier nicht mehr hin.
Irgendwie bekomme ich bei Dir "Und ewig grüßt das Murmeltier" oder "Warum ich Don Quijote lieben lernte" nicht mehr aus dem Sinn.
Ich bring mich lieber für konstruktive Lösungen mit ein, für das Rumgeheule "Ist aber immer noch Kacke" ist mir die Zeit inzwischen einfach zu schade...
Just my 2Cents.


Deshalb wäre es an der Zeit, die EASA dahin zu bewegen, das sie z.b. einen Begriff Aerial Modell UAV o.ä. für eine deutlichere Unterscheidung in ihren zukünftige Konzepten einarbeitet.

Es wäre machbar, aber ...

In diesem Punkt haben bislang alle gegenüber der EASA kapituliert.

Die EMFU nennt sich auch bewusst "European Modell Flying Union" und nicht EUAVU oder EDroneU.


Wer soll denn irgendwann einmal verstehen, das ein Modellflugzeug als UAV der specified Category nach Paragraph XYZ behandelt wird? Da wird sich jeder normale Modellflieger kopfschüttelnd abwenden.
 

rubberduck

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Aerial Model UAV ist wohl eine Luftnummer. Wann gibt es ein Flugverbot für canards ab 250 g.

War nur ein Beispiel. Es wäre sinnvoll für den Modellflug einen klar verständlichen Begriff zu finden, um nicht im Wust von Paragraphen und Kategorien unterzugehen.
 

rubberduck

User gesperrt
Modellfliegen = Model Flying

Modellflug hat viele Facetten. Eine neue Bezeichnung ist da sicher nicht erforderlich.

:) Jürgen

Sag ich doch ... eine neue Bezeichnung ist nicht erforderlich.

Warum auf einmal UAV UAS oder RPAS ???



Warum kann eine EASA nicht einfach "Modell Flying" als Begriff akzeptieren, um eine klare Abgrenzung zu gewerblichen UAV fest zuschreiben?



jürgen

PS: Ich mach mir jetzt schon vor Lachen in die Hose, wenn jemand beim LBA eine Genehmigung für sein UAV der specified Categorie nach Paragraph 21 beantragen möchte ;)

Einen testweisen Anruf wäre es ja mal wert ...
 
... hier darf ich Jürgen alias @rubberduck unterstützen, eine Bezeichnung, die den "nichtkommerziellen" Charakter beschreibt, in neudeutsch auch ein bisschen von "recreational" besitzt, wäre durchaus sinnvoll.

Das ist wieder ein Punkt der aus meiner Sicht fehlenden Gesamtstrategie, oder der noch nicht so breit bekannt gemachten, der "Verbände", wo die denn mit dem Modellflug hinwollen.
Nur, müssen wir denn alles, was auf den Abstimmungs- und Kommentierungstisch geworfen wird, wirklich so akzeptieren? Wer ist der Kopf und wo sitzt er, der die "faktischen -weltweiten?- Leitplankenforderungen" entwirft, die unverrückbar erscheinen?
Gruss Dietmar
 

rubberduck

User gesperrt
Quelle: https://www.easa.europa.eu/easa-and-you/civil-drones-rpas

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission, der Mitgliedstaaten und anderer Akteure hat die Agentur begonnen, für alle unbemannten Flugzeuge (UA), die drei Kategorien mit unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen festlegen, Vorschläge für einen operativorientierten, verhältnismäßigen, risiko- und leistungsorientierten Regulierungsrahmen zu entwickeln, Im Verhältnis zum Risiko.

–-------


Der Link für dieses Dokument sagt schon einiges.
Der Modellflug wird den zivilen Drohnen untergeordnet, bzw. zugeordnet.

Eine eindeutige Begrifflichkeit für den Modellflug mit seinem freizeitlichen Charakter wird es nicht mehr geben.
 
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