EASA Prototype Regulations

DD8ED

Vereinsmitglied
Frage zu Coptern:

Seite 68, https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/NPA 2017-05 (B).pdf

Bis 900 Gramm wäre die Höhe auf 50m begrenzt. Die Plakette gilt ja jetzt schon.

Gibt es da noch weitere Verschärfungen für UAS unter 900 g?

Das trifft nicht zu:
Siehe das oben zitierte Dokument Seite 51

"(c) have a maximum altitude performance limited to 120 m or be equipped with a system limiting the height above the ground or above the take-off point to a value selectable by the remote pilot; in the latter case, clear information about the UA height from the ground during flight shall be provided to the remote pilot;"

Das Zitat ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen und für den Modellflug nur sehr begrenzt relevant.
So ein Ding bis zum Ende lesen ist hilfreich
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ok. Meine Versuche da Durchzusteigen gebe ich auf.

Wie schaut es um die Klasse F3U (drone race)?

Sonst frage ich mich, wie nach diesem Dokument ein Wettbewerb überhaupt durchführbar wäre.

Gemäss EASA kannst du mit einem 25 kg schweren Racer antreten. Aber ob der durchs Gate passt ?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Er passt problemlos. Wo/wann darf ich nach den Regulairen, um die es sich hier dreht, trainieren?
Was braucht es? Transponder, Plakete, Regestrierung oder gar nichts?

Sehen die Regularien eine Klasse "sonstiges" vor?

Die Regeln für F3U werden sicher nicht durch die EASA vorgegeben werden. Sollten sich aus den EASA-Rules noch Änderungen ergeben, hast du noch ca. bis 2021 Zeit, diese umzusetzen.
Also keine unnötige Hast.
 
Ergibt sich aus dieser Sache ("Registrierungspflicht für gefährliche Drohen"...), irgendwas für uns Modellflieger?
So wie ich das lese gilt alles was fliegt und > 80J (Also ungefähr alles über 250g Gewicht) bei der EU als 'gefährlich'?

http://www.europarl.europa.eu/news/...new-eu-wide-rules-to-boost-safety-and-privacy

Das hier wäre dann so was von gefährlich...
Ich nehme an, das Teil fliegt bei einer Masse von etwa 250g deutlich schneller als 25m/s.
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Nicht jeder weiß, was ZÜP ist!

Nicht jeder weiß, was ZÜP ist!

Wer mal wissen möchte, was es eigentlich mit ZÜP auf sich hat, der kann das mal lesen! :(
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Eckart,

dort ist nach meinem Lesen nicht ein Mal ZÜP als long title aufgeführt. Das sollte doch zu erwarten sein, wenn die Überschrift so lautet:
Was ist die ZÜP?
Die AOPA hat am 02.07.2011 erneut Verfassungsbeschwerde eingereicht
Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 14.04.2011 leider negativ entschieden
Noch immer wurde kein Terrorist mit der ZÜP gefangen
Die AOPA-Germany kämpft weiter vor Gericht und bei der Politik!!!


ZÜP = Zuverlässigkeitsüberprüfung

Und damit auch gleich die nächste Frage beantwortet wird:
Die Abkürzung AOPA steht für Aircraft Owners and Pilots Association - also Verband der Flugzeugeigentümer und Piloten.

;)

Aber es ist schon eine Lachnummer...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Und was hat das jetzt alles mit dem Modellflug zu tun ?
 
Here come the drones

Here come the drones

Hallo,

Drones to be covered by EU safety rules are those that in the case of impact against a person, can transfer energy above 80 joules.

Dies trifft ja wohl auf die meisten von uns zu. Gerade auch auf die Wildflieger. An meinem Haushang hat die Anzahl der Spaziergänger und Wandersleute in den letzten Jahren enorm zugenommmen. Dies ist ja an einem Hang nicht ganz unproblematisch! Im folgenden Artikel ist schon mal eine schönes Video. Damit wird klar, das das Modellfliegen wohl für die meisten Menschen und Politiker zu den Drohnen gehört.

http://www.euronews.com/2016/08/10/here-come-the-drones

Gruss Micha

Drones.jpg
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Das war ja meine Frage an die EMFU: Hat die aktuelle Entscheidung des EU-Parlaments irgendwelche Auswirkungen auf den Modellflug?

http://www.europarl.europa.eu/news/...new-eu-wide-rules-to-boost-safety-and-privacy

Es geht dabei um die "Trilog" Gespräche in der EU zum Ersatz der Regulation 216/2008 (Basic Regulation) in der der EASA die Regelungskompetenz für den Bereich unter 150 kg erteilt werden soll, den sie bisher nicht hat.
Wird die Erweiteung NICHT! durch die EU beschlossen, bleibt der Modellflug im nationalen Recht.
Wird sie beschlossen und die in der Europäischen "Drohnenregulierung" angestrebten Regelungen für den Modellflug haben Bestand, bleibt der Modellflug im nationalen Recht.
Da wäre insofern ein grosser Unterschied, als dass in der europäischen Regelung den Mitgliedsstaaten vorgegeben wird, die Belange des Modellflugs umfassend zu berücksichtigen.
Voraussichtlich wäre auf lange Sicht die europäische "Drohnenregulierung" für den Modellflug vorteilhafter.
Ohne diese europäische Vorgabe könnten die Mitgliedsstaaten den Modellflug kaltlächend verbieten.
 
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