EASA Prototype Regulations

HPR40

User
Das namenlose Kind gehört in diesem erzählerischen Kontext offensichtlich zur Familie der "postfaktischen Horrorgeschichten".
Und denen wird hier offensichtlich ohne Hinterfragung geglaubt?!?!

Es ging um die Open Kategorie und an so Hotspots, wie z.B. der Wasserkuppe, wird es mit fly far from people aus Open schon sehr eng das noch verwenden zu können.
Da wäre dann ggf. eine Einzelbetriebsgenehmigung nach einer Risikobewertung im Rahmen von SORA notwendig , um da noch anderes Gerät, ohne entsprechende Sicherheitsrelevante Ausrüstung betreiben zu können.
Außerdem gibt es auf der Kuppe noch das Topographie Problem so das eine sichere Netzabdeckung, den man für Betrieb in Open Zwangsläufig benötigt ( auch C4, sofern man damit nicht im Verbandsrahmen unterwegs ist) , nicht überall sichergestellt ist.

Insoweit ist das also völlig Richtig was der Frank bzgl. Open skizziert hat.


Gruß Horst

Edit:
Frank hat bei der ATO die Prüfung der Praktischen Fertigkeiten für den Bereich vergessen. Kleines Fehlerchen ohne Auswirkung an sich.
 

jreise

User
Diese Diskussion zu verfolgen ist inzwischen sehr schwierig, bzw. nur noch nervig. Wie immer, wenn hier ein Thread von beiden Verbänden (und deren Fanboys) geführt wird, geht es am Ende nur noch ums Rechthaben und nicht mehr um Inhalte. Schade. Da muss wohl erst ein Generationenwechsel in der Führungsebene der Verbände stattfinden.

Letztlich zählt für die meisten Modellflieger, was am Ende für sie rauskommt. Und da wird wohl der entscheidende Punkt sein, ob wir auch in Zukunft auf der freien Wiese ohne eine zusätzliche Höhenbeschränkung von 120 oder 150m fliegen können. Alles andere, wie Pilotenregistrierung, nötige Verbandsmitgliedschaft u.ä. wird wohl kaum jemanden nennenswert stören. So eine Höhenbeschränkung fürs Wildfliegen jedoch oder eine notwendige Erlaubnis fürs Fluggelände würde die große Masse der Modellflieger (mehr als die Hälfte der 90.000 Mitglieder des DMFV sind Einzelmitglieder) vor die Wahl stellen, ihr Hobby aufzugeben oder eben auf die Beschränkung zu pfeifen, was sicher nicht im Sinne der Verbände und auch der Politik wäre. insofern hoffe ich letztlich immernoch auf ein gutes Endergebnis für uns, egal wer das dann für uns erstritten hat.

Gruß Jörg
 
Darum wurde ja um eine Ausnahmeregelung für den "traditionellen Modellflug" gekämpft.
der "traditionelle Modellflug" (was soll das eigentlich sein?) ist längst geschichte, auch wenn der einen oder andere das nicht wahrhaben will

mir kommen die einlassungen der funktionäre manchmal vor wie die eines alten kavallerie-obristen, der immer noch von reiterattacken mit gefällte lanze träumt, und völlig übersehen hat, das es inzwischen panzerwagen und maschinengewehre gibt.
mitglVers mit 3-400 mitgliedern von 90.000 (?) sind kein organ der vereinsarbeit, sondern eine farce.

der drops ist gelutscht, die entscheidungen werden längst auf anderen ebenen gefällt. auch wenn man das nicht gefällt
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Es ging um die Open Kategorie und an so Hotspots, wie z.B. der Wasserkuppe, wird es mit fly far from people aus Open schon sehr eng das noch verwenden zu können.
Da wäre dann ggf. eine Einzelbetriebsgenehmigung nach einer Risikobewertung im Rahmen von SORA notwendig , um da noch anderes Gerät, ohne entsprechende Sicherheitsrelevante Ausrüstung betreiben zu können.
Außerdem gibt es auf der Kuppe noch das Topographie Problem so das eine sichere Netzabdeckung, den man für Betrieb in Open Zwangsläufig benötigt ( auch C4, sofern man damit nicht im Verbandsrahmen unterwegs ist) , nicht überall sichergestellt ist.

Insoweit ist das also völlig Richtig was der Frank bzgl. Open skizziert hat.


Gruß Horst

Edit:
Frank hat bei der ATO die Prüfung der Praktischen Fertigkeiten für den Bereich vergessen. Kleines Fehlerchen ohne Auswirkung an sich.

Hallo,
zur Info.
Es ist ja alles geregelt. Auch dieser Punkt.
Die Anforderungen für A3 ergibt sich aus dem Annex AMC1 UAS.OPEN.040(1):

AMC1 UAS.OPEN.040(1) Operations in Subcategory A3
1. The remote pilot should keep the UA at a safe distance from the boundaries of congested areas such that no third party is endangered in the event of a UA malfunction or a loss of control. The safe distance should be determined based on the actual performance of the UA.
2. The remote pilot should assess that reasonably, no uninvolved person will be present in the area and airspace where the UA is intended to be flown, during the entire time of the UAS operation.
3. Should a person incidentally enter the visual range of the remote pilot, the remote pilot should avoid overflying the person, and discontinue the operation if the safety of the UAS operation is not ensured.


Das wird an der Wasserkuppe und sehr vielen anderen Orten nicht gehen.
 
Es ging um die Open Kategorie und an so Hotspots, wie z.B. der Wasserkuppe, wird es mit fly far from people aus Open schon sehr eng das noch verwenden zu können.
"Fly far from people" bedeutet u. a. "fly in an area where it is reasonably expected that no uninvolved people will be endangered".

Wenn irgendwer hier glaubt, dass mit "§6" unter Inkaufnahme der Gefährdung von "uninvolved people" geflogen darf, dann irrt er sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit!
 
EU-Bestimmungen für den Modellflug -> DMFV - Pressestelle ?

EU-Bestimmungen für den Modellflug -> DMFV - Pressestelle ?

Hallo zusammen,
kann mir das jemand bitte mal so erklären, dass ich es verstehe ?
vom: 03.07.2018 13:24

Was soll mir das jetzt sagen:
http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/691211-%84Drohnen-Regelung-darf-Modellflugsport-nicht-belasten%93?p=4589082#post4589082

Zitat aus dem Link:
"In einem Schreiben vom 27. Juni antwortete Gabriele Preuss, für die SPD Mitglied im Europa-Parlament und in dessen Verkehrsausschuss, auf Fragen des DMFV. Dieser hatte die vorliegenden EASA-Vorschläge für eine EU-Regulierung des Betriebs von Drohnen wie von Flugmodellen in einem Brief an sie kritisch kommentiert und die Parlamentarierin auf Risiken hingewiesen. „Ich bin ebenso wie Sie der Meinung, dass ein notwendiger regulativer Rahmen für Drohnen nicht dazu führen darf, dass der Modellflugsport mit seiner hervorragenden Sicherheitsbilanz in einer Weise belastet wird, die eine ungestörte Ausübung … unmöglich machen würde“, schreibt Gabriele Preuss.

Gabriele Preuss hatte wesentlich an dem Trilog-„Erwägungsgrund 20c)“ mitgearbeitet, der sicherstellen soll, dass Modellflug in den einzelnen Ländern auch nach einer EU-Regulierung weiterhin so betrieben werden kann, wie es heute der Fall ist. Dieser Erwägungsgrund wurde Teil der EASA Grundverordnung (GV), die das EU-Parlament am 12. Juni 2018 mit großer Mehrheit verabschiedete.

Den Hinweis des DMFV, dass unterschiedliche europäische Regelungen die Sportausübung über Grenzen hinweg einschränken könnte, beantwortete die EU-Parlamentarierin mit dem Hinweis, dass sich die EU-Mitgliedsstaaten dabei in jedem Fall im Rahmen der EASA GV und damit des besagten Erwägungsgrundes bewegen müssen.

Deutschland, so Gabriele Preuss, könnte „mit einer besonderen Würdigung einer Vereinsmitgliedschaft und der Befreiung bestimmter Gelände von gewissen Flugbeschränkungen … als Vorbild für andere EU-Staaten gelten“. Es wäre sicher im Interesse der Modellflieger, wenn Kenntnisnachweise und Verbandsmitgliedschaften auf EU-Ebene gegenseitig anerkannt würden, „und damit ein deutscher Modellflieger beispielsweise in den Niederlanden von den gleichen Ausnahmen profitieren könnte wie sein niederländischer Kollege“.

Sie sei optimistisch, dass „die notwendigen strikten Regeln für Drohnen und die berechtigten Interessen des Modellflugs im neuen europäischen Regelwerk unterzubringen“ seien.


Links:https://www.dmfv.aero/category/presse/
Details:
https://www.dmfv.aero/presse/drohnen-regelung-darf-modellflugsport-nicht-belasten/

Grüße,
Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
Entwurf für die neue EASA-Grundverordnung...

Entwurf für die neue EASA-Grundverordnung...

Siehe auch...
http://www.rc-network.de/forum/show...-Regulations?p=4578218&viewfull=1#post4578218
http://www.rc-network.de/forum/show...n-Frankreich?p=4587548&viewfull=1#post4587548
Eigen-PR:-))

Butter bei die Fische...

Zur Einordnung: Luftrechtskolumne von airliners.de

Der Wortlaut der EASA-Grundverordnung: Grundverordnungs-Text auf Deutsch

Besonders relevant ist für uns...
Seite 18 schrieb:
"Modellflugzeuge gelten als unbemannte Luftfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung und werden in erster Linie für Freizeitaktivitäten verwendet. In den delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten in Bezug auf unbemannte Luftfahrzeuge, die auf der Grundlage dieser Verordnung erlassen werden, sollte berücksichtigt werden, dass solche Modellflugzeuge bislang eine gute Sicherheitsbilanz aufzuweisen haben, insbesondere wenn sie von Mitgliedern von Modellflugverbänden oder -vereinen betrieben werden, die spezifische Verhaltensvorgaben für diese Aktivitäten erarbeitet haben. Darüber hinaus sollte die Kommission beim Erlass dieser delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte der Notwendigkeit eines reibungslosen Übergangs von den verschiedenen nationalen Systemen zu einem neuen Regelungsrahmen der Union Rechnung tragen, sodass Modellflugzeuge weiterhin so betrieben werden können wie heute, und die bestehenden bewährten Verfahrensweisen in den Mitgliedstaaten berücksichtigen."

Das ist der Text, der zählt. Mal sehen, wie der dann in der Umsetzung gedeutet wird...

Fliegergrüsse
Tobias

PS
Auf diese unbeantwortete Frage findet sich die Antwort hier. Dies findet sich dann im obigen Zitat in etwa wieder.
Beide Verbände hoffen in diese Richtung.
Es bleiben viele Unwägbarkeiten und genug Deutungsmöglichekeiten für alle politischen und sonstigen Spieler.
 
AW: Entwurf für die neue EASA-Grundverordnung...

AW: Entwurf für die neue EASA-Grundverordnung...

Hallo zusammen,
@Hans, Tobias,

danke für die schnelle Reaktion !

Siehe auch...
http://www.rc-network.de/forum/show...-Regulations?p=4578218&viewfull=1#post4578218
http://www.rc-network.de/forum/show...n-Frankreich?p=4587548&viewfull=1#post4587548
Eigen-PR:-))

Butter bei die Fische...

Zur Einordnung: Luftrechtskolumne von airliners.de


Der Wortlaut der EASA-Grundverordnung: Grundverordnungs-Text auf Deutsch

Besonders relevant ist für uns...
Zitat von Seite 18
"Modellflugzeuge gelten als unbemannte Luftfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung und werden in erster Linie für Freizeitaktivitäten verwendet. In den delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten in Bezug auf unbemannte Luftfahrzeuge, die auf der Grundlage dieser Verordnung erlassen werden, sollte berücksichtigt werden, dass solche Modellflugzeuge bislang eine gute Sicherheitsbilanz aufzuweisen haben, insbesondere wenn sie von Mitgliedern von Modellflugverbänden oder -vereinen betrieben werden, die spezifische Verhaltensvorgaben für diese Aktivitäten erarbeitet haben. Darüber hinaus sollte die Kommission beim Erlass dieser delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte der Notwendigkeit eines reibungslosen Übergangs von den verschiedenen nationalen Systemen zu einem neuen Regelungsrahmen der Union Rechnung tragen, sodass Modellflugzeuge weiterhin so betrieben werden können wie heute, und die bestehenden bewährten Verfahrensweisen in den Mitgliedstaaten berücksichtigen."

Das ist der Text, der zählt. Mal sehen, wie der dann in der Umsetzung gedeutet wird...

Fliegergrüsse
Tobias

PS
Auf diese unbeantwortete Frage findet sich die Antwort hier. Dies findet sich dann im obigen Zitat in etwa wieder.
Beide Verbände hoffen in diese Richtung.
Es bleiben viele Unwägbarkeiten und genug Deutungsmöglichekeiten für alle politischen und sonstigen Spieler.

Der Inhalt (fett hervorgehoben durch mich) ist jetzt mal spannend...

Danke & Grüße,
Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:

DD8ED

Vereinsmitglied
Ganzvorsichtigdiehandheb

Euch ist schon klar, dass es einen fertigen Draft einer EU-Regulierung zum Thema UAV gibt, in dem das Thema geregelt ist und an dem sich kaum noch etwas ändern wird?
Und das da mehrere potentielle Luxus-Lösung für den Modellflug drin sind auch ?
 
EASA Prototype Regulations

Hallo Frank,
Ganzvorsichtigdiehandheb

Euch ist schon klar, dass es einen fertigen Draft einer EU-Regulierung zum Thema UAV gibt, in dem das Thema geregelt ist und an dem sich kaum noch etwas ändern wird?
Und das da mehrere potentielle Luxus-Lösung für den Modellflug drin sind auch ?

Nein - mir nicht. "Draft" ist ein Entwurf. Kein Manifest. Nicht fixiert.
So mein Verständnis.

Grüße,
Stefan
 
Letztlich zählt für die meisten Modellflieger, was am Ende für sie rauskommt. Und da wird wohl der entscheidende Punkt sein, ob wir auch in Zukunft auf der freien Wiese ohne eine zusätzliche Höhenbeschränkung von 120 oder 150m fliegen können.

Völlig richtig, das ist doch der Kern der Angelegenheit. Vielleicht könnte einer der Kundigen uns mitteilen, ob das ganz normale Fliegen (meinetwegen in einer Gewichtsklasse bis zwei Kilo) auch auf der grünen Wiese künftig möglich sein wird. Natürlich auf einer grünen Wiese, auf der auch heute schon das Fliegen erlaubt ist, das muss man ja heute immer dazu sagen.

Irgendwie blickt man ja sonst bei den ganzen Erwägungsgründen und Differenziertheiten überhaupt nicht mehr durch.

Vielen Dank für eine einfache Erklärung (ich weiß, dass es heutzutage keine einfachen Erklärungen mehr gibt).

Viele Grüße

Keep on flying

Bodo
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
zur Information da die relevanten Texte hier nicht referenziert werden. Ein Blick auf den Text der zur Diskussion stehenden Regulierung ist da zur sachlichen Betrachtung sehr hilfreich.

Quelle:
DRAFT COMMISSION REGULATION (EU) …/… of XXX laying down rules and procedures for the operation of unmanned aircraft:

Article 6
UAS operations conducted in the framework of model clubs and associations
For UAS operations conducted in the framework of model clubs or associations, the following
apply:

1. the competent authority may issue an operational authorisation, in accordance with
UAS.SPEC.040, to a model club or association without further demonstration of
compliance, on the basis of the model club’s or association’s established procedures,
organisational structure, and management system;

2. operational authorisations granted under this Article shall include the conditions and
limitations of, as well as the deviations from, the requirements of the Annex (Part-UAS)
to this Regulation;

3. this authorisation shall be limited to the territory of the Member State where the
authorisation was issued.

Dazu das Guidance Material:
Quelle:
Draft acceptable means of compliance (AMC) and guidance material (GM) to Regulation …/… [IR] laying down rules and procedures for the operation of unmanned aircraft and to the Annex (Part-UAS — UAS operations in the ‘open’ and ‘specific’ categories)

GM1 Article 6 Hobbyist flights
Hobbyists have the following options to conduct their operations:

1. They may operate as members of a model club or association that has received from the competent authority an operational authorisation, as defined in Article 6 of Regulation (EU) …/… [IR]. In this case, they should comply with the procedures of the model club or association in accordance with the operational authorisation. The operational authorisation should define all the deviations from the aforementioned Regulation granted to the model club or association’s members, including the requirement to register individual unmanned aircraft (UA).

2. In accordance with Article 11 of Regulation (EU) …/… [IR], Member States may define zones where UAS are exempted from certain requirements, and/or where the operational limitations are extended. They may also define different height limitations for those zones.

3. Operations may be conducted in Subcategory A3 in which UAS in class C3, UAS in class C4 and homebuilt UAS that do not comply with any technical requirements, are allowed. In this case, hobbyists are required to comply with the limitations of, and demonstrate the competency defined in, UAS.OPEN.40.

Das ist alles in der EASA schon sehr lange gesetzt, ist frühzeitig durch EAS, FAI und EMFU eingebracht worden und wird sich kaum noch ändern.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Völlig richtig, das ist doch der Kern der Angelegenheit. Vielleicht könnte einer der Kundigen uns mitteilen, ob das ganz normale Fliegen (meinetwegen in einer Gewichtsklasse bis zwei Kilo) auch auf der grünen Wiese künftig möglich sein wird. Natürlich auf einer grünen Wiese, auf der auch heute schon das Fliegen erlaubt ist, das muss man ja heute immer dazu sagen.

Irgendwie blickt man ja sonst bei den ganzen Erwägungsgründen und Differenziertheiten überhaupt nicht mehr durch.

Vielen Dank für eine einfache Erklärung (ich weiß, dass es heutzutage keine einfachen Erklärungen mehr gibt).

Viele Grüße

Keep on flying

Bodo

Also ich weiss nicht, woher die Legende kommt, dass das Fliegen auf der "Grünen Wiese" nicht mehr möglich sein soll, der Modellflug auf 120 m beschränkt wird und Modelle nur noch 250 gr wiegen dürfen.
Absehbar ist, dass es Aufstiegserlaubnisse in der heutigen Form (zumindest bis 25 kg) nicht mehr geben wird, weil das alles durch die Betriebserlaubniss des Betreibers abgedeckt wird.

Dann ist für die Mitglieder des Verbandes im Rahmen der Betriebserlaubniss alles "Grüne Wiese".

Ferner besteht für jeden lokalen Verein und jeden Privatmann die Möglichkeit, sich eine eigene Betriebserlaubniss zu holen. Ist dann nur leider etwas Aufwand. Aber man muss auch schon mal was tun fürs Hobby.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Frank,
daraus leite ich ab (im Zitat von mir hervorgehoben), dass eine vorhandene Aufstiegsgenehmigung => hier von Dir genannt "Betriebserlaubniss" -- nach wie vor gültig sein wird ?

Also ich weiss nicht, woher die Legende kommt, dass das Fliegen auf der "Grünen Wiese" nicht mehr möglich sein soll, der Modellflug auf 120 m beschränkt wird und Modelle nur noch 250 gr wiegen dürfen.
Absehbar ist, dass es Aufstiegserlaubnisse in der heutigen Form (zumindest bis 25 kg) nicht mehr geben wird, weil das alles durch die Betriebserlaubniss des Betreibers abgedeckt wird.

Dann ist für die Mitglieder des Verbandes im Rahmen der Betriebserlaubniss alles "Grüne Wiese".

Ferner besteht für jeden lokalen Verein und jeden Privatmann die Möglichkeit, sich eine eigene Betriebserlaubniss zu holen. Ist dann nur leider etwas Aufwand. Aber man muss auch schon mal was tun fürs Hobby.
.. oder nicht ?

@all: Entschuldigt bitte, dass ich hier nochmals nachfrage...

Grüße,
Stefan
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,
daraus leite ich ab (im Zitat von mir hervorgehoben), dass eine vorhandene Aufstiegsgenehmigung => hier von Dir genannt "Betriebserlaubniss" -- nach wie vor gültig sein wird ?


.. oder nicht ?

@all: Entschuldigt bitte, dass ich hier nochmals nachfrage...

Grüße,
Stefan

Existierende Erlaubnisse sollen umgewandelt werden, wenn sie den Anforderungen der EASA-Rules entsprechen.
Angesichts der teilweise absurden Anforderungen der bestehenden Aufstiegserlaubnisse wäre es aber mal den Gedanken wert, auf diese zu verzichten und zu sehen, ob die in Zukunft noch erforderlich ist.
Wenn nicht, fallen lassen wie ne heisse Kartoffel.
Im Zweifelsfall eine Betriebserlaubniss des Verbandes nutzen oder auf der Basis einer Einzelerlaubniss im Rahmen der EASA-Rules arbeiten.
Die bisherige Aufstiegserlaubniss wird dann obsolet.
 
Hallo Frank,
das wird spannend - es gilt also nicht mehr, was die zuständige Luftfahrtbehörde bisher für die Vereine verfasst hat ?

Existierende Erlaubnisse sollen umgewandelt werden, wenn sie den Anforderungen der EASA-Rules entsprechen.
Angesichts der teilweise absurden Anforderungen der bestehenden Aufstiegserlaubnisse wäre es aber mal den Gedanken wert, auf diese zu verzichten und zu sehen, ob die in Zukunft noch erforderlich ist.
Wenn nicht, fallen lassen wie ne heisse Kartoffel.
Im Zweifelsfall eine Betriebserlaubniss des Verbandes nutzen oder auf der Basis einer Einzelerlaubniss im Rahmen der EASA-Rules arbeiten.
Die bisherige Aufstiegserlaubniss wird dann obsolet.

Grüße,
Stefan
 
aus dem Beitrag vom: 03.07.2018, 17:09, von: osy_fly

Zitat:
"Gabriele Preuss hatte wesentlich an dem Trilog-„Erwägungsgrund 20c)“ mitgearbeitet, der sicherstellen soll, dass Modellflug in den einzelnen Ländern auch nach einer EU-Regulierung weiterhin so betrieben werden kann, wie es heute der Fall ist. Dieser Erwägungsgrund wurde Teil der EASA Grundverordnung (GV), die das EU-Parlament am 12. Juni 2018 mit großer Mehrheit verabschiedete."
Zitat
"Deutschland, so Gabriele Preuss, könnte „mit einer besonderen Würdigung einer Vereinsmitgliedschaft und der Befreiung bestimmter Gelände von gewissen Flugbeschränkungen … als Vorbild für andere EU-Staaten gelten""

hmmmmm...........
 
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