EASA Prototype Regulations

koenig

User
Kommentar-zum-EU-Vorschlag-5.-Nov.-2018_ENGLISCH.pdf"]Der Kommentar des DMFV auf Englisch[/URL]
-Der Kommentar des DMFV auf Deutsch[/QUOTE]

Hallo 2small2fall,
Danke für den Link auch in deutsch . Leider tauchen da auch wieder die Höhenbegrenzung mit 120 Meter auf , dem der DMFV um Änderung fordert.
 
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Verkehr/Luft/Documents/Allgemeinverfuegung_Drohnen.pdf

Geht es da nur um Ausnahmen oder generell um die Erteilung von Betriebserlaubnissen für uns Modellflieger in BaWü?

Hallo Christoph,

die Allgemeinverfügung Drohnen betrifft den erlaubnisbedürftigen Betrieb (§ 21a LuftVO) von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen.

(1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen bedarf der Erlaubnis:

1.
unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit mehr als 5 Kilogramm Startmasse,
2.
unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Raketenantrieb, sofern die Masse des Treibsatzes mehr als 20 Gramm beträgt,
3.
unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Verbrennungsmotor, die in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben werden,
4.
unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen; auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle und der Flugleitung,
5.
unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle aller Art bei Nacht im Sinne des Artikel 2 Nummer 97 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012.

Es geht es da nur um die bekannten Ausnahmen, welche ja nicht neu sind.

Gruß
Micha
 

gufi

User
ok. und weiß auch jemand wieso plötzlich von 10 kg auch bei Flugmodellen (also Freizeit, nicht gewerblich) die Rede ist?
Evlt. sehe ich gerade den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Ich hätte jetzt gehofft, als Einzelperson das Formular auszufüllen und damit bis 10 kg fliegen zu dürfen. Lest bitte nochmal das Formular ganz unten am Schluss der Allgemeinverfügung.
Da kann man den Antrag stellen, bis 10 kg mit Flugmodellen zur Freizeitgestaltung zu fliegen. Es ist sogar anzukreuzen ob der dafür notwendige Kenntnisnachweis vom DMFV oder DAEC stammt.

Beste Grüße
Christoph
 

Nobby_segelflieger

Vereinsmitglied
Moin

Der DMFV weis die Antwort schon. ER schreibt sich auf die Fahne, Maßgeblich dabei mitgewirkt zu haben........;);)
 

glipski

User

gufi

User
...bis 25kg, aber nur bis 120 Meter? Fragen über Fragen....

D0gnO7LXcAARMBq.jpg

Quelle: https://twitter.com/Transport_EU/status/1101123938481045509
 

hholgi

User
Das hätte für Frank ja den Vorteil sich zurückzulehen und dem DMFV die genaue Erklärung von Details zu überlassen.

Detailfragen zu Hangflug, Wildfliegen, Alter, Flughöhe ... usw. kommen bestimmt :D
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Das hätte für Frank ja den Vorteil sich zurückzulehen und dem DMFV die genaue Erklärung von Details zu überlassen.

Detailfragen zu Hangflug, Wildfliegen, Alter, Flughöhe ... usw. kommen bestimmt :D

Genauere Informationen dazu kommen.
Ich habe aber keinen Reisverschluss in der Mitte und muss erst mal zur Mitgliederversammlung. Damit ist das Wochenende gelaufen.

Jetzt erst kann man auch etwas halbwegs verlässliches dazu sagen, nachdem die EASA das Papier verabschiedet hat. Dadurch kommen zumindest von dieser Seite keine Änderungen mehr.

Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommission entscheidet. Das hat diese nach meinen Informationen entgegen einer anderslautenden Meldungen noch nicht getan.
 
Der hat sich gleich mal den Lorbeerkranz aufgesetzt. Ist man ja schon gewohnt :rolleyes:

Jup, allerdings steht für den Kundigen in dem Erguss zwischen den Zeilen schon, dass der DMFV nicht die beanspruchte Rolle "spielen" durfte....:D

Make Modellflug great again…. :D
Genau wegen dieses Musters baue ich auf die übliche überlegte Vorgehensweise von Frank....
Lass die anderen doch weiter reingrätschen ;)
 
Hangflug in der Open-Kategorie!

Hangflug in der Open-Kategorie!

Finesse plus freut sich schon mal ein bisschen:
"En particulier la Commission européenne reconnait la spécificité du planeur RC qui bénéficie de dispositions qui permettent la poursuite d’une pratique libre à travers l’Europe."
"Nous remercions chaleureusement nos partenaires européens, en particulier les fédérations suisse FSAM et allemande DMFV."
https://finesseplus.org/2019/02/28/adoption-du-reglement-europeen-sur-les-drones/

Ich freu' mich mit!
Tobias

PS
Das spricht sehr dafür, dass das EASA-Kommittee einer Formulierung wie dieser zugestimmt hat:
"By derogation of paragraph 2, unmanned sailplanes with a MTOM, including payload, of less than 10 kg, may be flown at a height in excess of 120 metres above the ground or the water, provided that the unmanned sailplane is not flown at a height greater than 120 metres above the remote pilot at any time."
D. h. Der Pilotenstandort ist Bezugspunkt für die erlaubte Flughöhe von 120m und nicht AGL.

Quelle: http://ec.europa.eu/transparency/re...ail&Dos_ID=17242&ds_id=58829&version=3&page=1 (Draft von DG move für das Treffen des EASA-Kommittees)
Wer will kann also im "Draft COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION" vom 15. Februar stöbern.
 
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