Hallo,
da hier nicht notwendigerweise jeder fliessend Englisch spricht und es zur Teilnahme an der Diskussion eigentlich schon ganz nett wäre, die diskutierten Texte mehr als rudimentär zu verstehen, hier die Übersetzung der für den Modellflug wichtigsten Teile der EASA Prototype Regulation und der Erklärung dazu.
Prototype Commission Regulation on Unmanned Aircraft Operations
Originaltext:
Article 15
Transitional provisions
For recreational operations of UA, such as leisure flights, air displays, sport or competition activities, conducted in the frame of associations or clubs with proven satisfactory safety records and performed under national systems before this Regulation enters into force, the following transitional provisions shall apply:
1. By [3 years after entry into force of this Regulation — estimate 2020], the competent authority shall issue operational authorisations to associations or clubs for the operations which would otherwise require an authorisation according to Subpart B of Annex I to this Regulation.
2. An operational authorisation can be issued without the need to conduct the operational risk assessment referred to in UAS.SPEC.60.
3. Operational authorisations issued under this Article shall define the conditions, limitations and deviations from the requirements of Subpart B of Annex I to this Regulation.
Übersetzung:
Paragraph 15
Übergangsbestimmungen
Für den Betrieb zur Freizeitgestaltung von unbemannten Luftfahrzeugen wie Freizeitflüge, Flugshows, Sport oder Wettbewerbe, die im Rahmen von Verbänden oder Vereinen mit nachgewiesenem Sicherheitsstandard die unter einem nationalen Regelwerk durchgeführt werden, bevor diese Regulierung (Anm.: Diese Prototype Regulation) in Kraft tritt, gelten die folgenden Übergangsbestimmungen:
1. Bis zum [3 Jahre nach Inkrafttreten dieser Regulierung – voraussichtlich 2020] erteilt die zuständige Behörde (Anm.: nationale Behörde, also z.B. BMVI) Verbänden oder Vereinen Betriebserlaubnisse für den Betrieb, der sonst eine Erlaubniss gemäss Subpart B des Annex I dieser Regulierung erfordern würde.
2. Eine Betriebserlaubniss kann ohne Durchführung einer Risikoabwägung gemäss UAS.SPEC.60 erfolgen.
3. Betriebserlaubnisse die unter diesem Paragraphen erteilt werden, müssen die Bedingungen, Einschränkungen und Abweichungen von den Anforderungen des Subpart B des Annex I dieser Regulierung enthalten.
Prototype Commission Regulation on Unmanned Aircraft Operations
Explanatory Note
Teil des Originaltextes
Article 15 provides the transitional provisions for recreational operations of UA in the frame of associations or clubs (‘model aircraft’ operations).It is proposed that they can continue to operate as of today in accordance with National regulations or practices. After 3 years after the entry into force of the regulation an authorisation shall be issued by the national authorities to associations or clubs taking into account their safety record and defining limitations and deviations to the subpart B. No risk analysis will be necessary as the idea is that the safety record, the procedures, the safety culture of the associations and clubs provide an equivalent safety level.
‘Model aircraft’ are not defined but are covered by the reference to leisure flights, air displays, sport or competition activities.
The reference to associations or clubs has been made because they have a structure, procedures and safety culture that created good safety record.
This also means that individual hobbyist should either comply with the rules or join an association or club.
Übersetzung:
Der Paragraph 15 stellt die Übergangsbestimmungen für den Betrieb zur Freizeitgestaltung von unbemannten Luftfahrzeugen im Rahmen von Verbänden oder Vereinen (Modellflugbetrieb) zur Verfügung. Es wird vorgeschlagen, dass diese nach den z.Z. geltenden nationalen Regeln oder Praktiken weiter betrieben werden können. 3 Jahre nach Inkrafttreten dieser Regulierung müssen die nationalen Behörden den Verbänden und Vereinen Erlaubnisse erteilen, die die deren Sicherheitsstandard berücksichtigt und Einschränkungen und Abweichungen vom Subpart B definiert. Eine Risikobetrachtung wird nicht notwendig sein, da der Schadensverlauf, die Verfahren und der Sicherheitsstandard einen äquivalenten Sicherheitsstandard (Anm.: zu Subpart B) bieten.
Flugmodelle sind nicht definiert, sind aber abgedeckt durch die Referenz zu Freizeitflügen, Flugshows, Sport- oder Wettbewerbsbetrieb.
Der Bezug zu Verbänden oder Vereinen wurde gemacht, weil sie die Struktur, die Verfahren und die Sicherheitsverfahren haben die einen guten Schadensverlauf ergeben haben.
Das bedeutet auch, das nicht organisierte Modellflieger sich entweder an die Regeln (Anm.: der Specific- oder Open Category) halten oder sich einem Verband oder Verein anschliessen.
Was folgt, ist ein etwas länglicher Abschnitt, in dem erklärt wird, warum die EASA Flugmodelle nicht vollständig aus der Prototype Regulations ausschliessen will. Hier eine Zusammenfassung:
Die Hauptpunkte sind:
EASA hat keine tragfähige Definition eines klassischen Flugmodells gefunden
EASA hat in Betracht gezogen, dass die FAI Modellflieger zusammenführen möchte, damit diese von der Erfahrung der Verbände und Vereine profitieren können
Die EASA befürchtet, dass die Gefahr besteht, dass ein Ausschluss von Flugmodellen aus dieser Regulierung missbraucht werden könnte.
Mitgliedsstaaten Regeln für Flugmodelle entwickeln müssten. Nicht alle haben solche Regeln. Sie müssten eine Definition eines „Flugmodells“ entwickeln, was wie oben erklärt keine einfache Aufgabe ist.
Für den Ansatz das Betriebsrisiko, sei es kommerziell oder nichtkommerziell, entspricht die Herausnahme von Flugmodellen nicht dem Prinzip (Anm.: dieser Regulierung)
Diese ist eine freie Übersetzung im Rahmen dessen was mein Englisch mit der freundlichen Hilfe von LEO.ORG hergibt. Tippfehler und Stilblüten sind frei von Copyright und gelten als Geschenk.
Dass sich das immer noch etwas komisch liesst, weiss ich. Ich hoffe aber, dass es verständlich ist.