EASA Prototype Regulations

Jürgen Lefevere hat auf seiner Homepage auch den vollständigen Text der "Durchführungsverordnung der Kommission über die Regeln und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge" und deren "Anhang" in der Version des "Final Draft" vom 28. Februar zu Verfügung gestellt. Allerdings nur im englischen Orginal:

Commission Implementing Regulation on the rules and procedures for the operation of unmanned aircraft
Commission Implementing Regulation on the rules and procedures for the operation of unmanned aircraft (Annex)

Der Text des "Final Draft" dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach sehr nahe am endgültigen Text der Durchführungsverordnung sein.
 
Hallo Zusammen,
Ein paar Punkte als Reaktion auf die vorhin angesprochenen Probleme:
- Die so genannten Regeln der Open Category gelten NUR für den Betrieb von Modellflugzeugen außerhalb des Rahmens von Vereinen und Verbänden. Wie breit "im Rahmen von" ausgelegt wird, hängt von den deutschen Behörden ab, die mehrfach erklärt haben, dass sie die derzeitigen Vorschriften in Deutschland beibehalten wollen.
- Der Regel, dass Segelflugzeuge 120 m über dem Piloten und nicht 120 m vom Boden entfernt fliegen dürfen, gilt in der Tat für Segelflugzeuge bis zu 10 kg. Ich habe dies auf meiner Website hinzugefügt, sorry für diese Auslassung. Achtung: dies ist ein Regel der Open Category, eine EU höhenbeschränkung für das Fliegen im Rahmen von Vereinen und Verbänden gibt es nicht;
- Die Sitzung am Donnerstag, den 28. Februar, war der so genannte EASA-Ausschuss (ein Ausschuss mit Vertretern der EU Mitgliedstaaten, unter dem Vorsitz der EU Kommission, NICHT EASA), der seine einstimmig positive Stellungnahme zum jüngsten Kommissionsvorschlag abgegeben hat. Obwohl die EU Kommission die Verordnung noch formell verabschieden muss, wird sich gegenüber der Version, die auf meiner Website zu finden ist nichts Wesentliches mehr ändern (die Formelle Verabschiedung ist nur eine Formalität);
- und bitte keine Verbandsbeschimpfungen, DMFV spielte eine zentrale Rolle beim Erreichen der vielen Ausnahmen für den Modellflug, die wir in der endgültigen Fassung der Gesetzgebung erhalten haben, ebenso wie der Deutsche Aeroclub, der die wichtige Arbeit der Europäischen Modellflugunion (EMFU) unterstützt hat.
Beste Grüsse aus der Schweiz,
Jürgen (sorry, Deutsch ist nicht meine Muttersprache)
(Autor von "http://www.lefevere.eu/modellflug/new-eu-regulation/dedronerules/")
 
Dieser Satz ...

Dieser Satz ...

... aus Jürgens Erläuterungen lässt Unerfreuliches befürchten:

Wenn keine nationale Genehmigung erteilt wird, fallen alle Modellflugzeuge automatisch unter die oben zusammengefassten Regeln der “offenen Kategorie”.

Ich hoffe, dass das nur meinen paranoiden Tendenzen entspringt, aber meine Erfahrungen mit der Austro Control lassen es für mich nicht unmöglich erscheinen, dass von offizieller Seite in Österreich ganz einfach gar nix getan wird. Ohne Vereinbarungen im Sinne der Specific Category lassen sie die Open Category als einzig gültige Rechtsnorm übrig, und das bedeutet dann eben zum Teil erhebliche Einschränkungen für viele RC-Piloten.

Sehe ich das falsch?

LG, Philipp
 
schwarz sehen und spekulieren bringt .... nix....

schwarz sehen und spekulieren bringt .... nix....

Diese Frage wird hier sicher keiner beantworten können, die solltest du wohl eher an deine Verbände richten...:rolleyes:
 
... aus Jürgens Erläuterungen lässt Unerfreuliches befürchten:

Wenn keine nationale Genehmigung erteilt wird, fallen alle Modellflugzeuge automatisch unter die oben zusammengefassten Regeln der “offenen Kategorie”.

Ich hoffe, dass das nur meinen paranoiden Tendenzen entspringt, aber meine Erfahrungen mit der Austro Control lassen es für mich nicht unmöglich erscheinen, dass von offizieller Seite in Österreich ganz einfach gar nix getan wird. Ohne Vereinbarungen im Sinne der Specific Category lassen sie die Open Category als einzig gültige Rechtsnorm übrig, und das bedeutet dann eben zum Teil erhebliche Einschränkungen für viele RC-Piloten.

Daher meine Bemerkung zur Notwendigkeit, dass die nationalen Verbände sich so bald wie möglich mit ihren Behörden zusammensetzen. Die Verbände haben drei Jahre Zeit, um die Genehmigung zu erhalten (d.h. Ende Juni 2022), aber wenn sie eine Registrierungspflicht für einzelne Mitglieder vermeiden wollen (d.h. dass der Verband die Registrierung für seine Mitglieder übernimmt), dann sollte diese innerhalb eines Jahres (d.h. bis Ende Juni 2020) eingerichtet werden. Der Österreichische Aeroclub, Sektion Modellflug, sollte bereits mit der Arbeit daran begonnen haben. Am besten wendest Du dich direkt an sie.

In der Schweiz haben wir bereits mehrere Gespräche mit unseren Behörden geführt und die Zusage erhalten, dass es gegenüber dem jetzigen Stand keine wesentlichen Änderungen geben wird.
 
Wie gesagt, ...

Wie gesagt, ...

... ich habe so meine Erfahrungen mit der Austro Control!

Also ich habe nicht die Sorge, dass der Aero Club etwas verbummelt. Aber dass die zuständige Behörde macht, was sie eigentlich müsste, da bin ich skeptisch.

Kann die irgendwer dazu zwingen, sind die verpflichtet, eine Specific Category überhaupt einzuführen?

Und (in Bezug auf den vorletzten Beitrag) wieso müssen hier unbedingt Leute schreiben, die entweder nicht sinnerfassend lesen können oder von der Sache keine Ahnung haben (oder beides)?

LG, Philipp
 
Kann die irgendwer dazu zwingen, sind die verpflichtet, eine Specific Category überhaupt einzuführen?

Leider liegt die Entscheidung, eine Genehmigung für Aktivitäten im Rahmen von Vereinen und Verbänden zu erteilen, im Ermessen der nationalen Behörden. Wir haben versucht, dies verbindlich vorzuschreiben, fanden dafür aber keine Unterstützung bei den EU-Staaten.

Was in der Vergangenheit (und auch in der Diskussion mit der EU) funktioniert hat, sind wirtschaftliche Argumente für ein liberales Regime für den Modellflug. Wir sind nicht nur "Tüftler", sondern spielen eine wichtige Rolle für die Wirtschaft:
- Jobs: im Tourismus (vor allem in Österreich gibt es mehrere Hotels und Resorts, die auf unser Einkommen angewiesen sind), aber auch mehrere kleine und mittlere Unternehmen;
- wenn ein Land im luftfahrtbezogenen Sektoren wettbewerbsfähig sein will und sich über einen Mangel an Ingenieuren beschwert: Wir sind oft die Ersten, die unserer Jugend die Faszination des Fliegens durch unsere vielen Ausbildungsprogramme vermitteln;
- und wir sind führend bei der Entwicklung und Einführung neuer luftfahrtbezogener Technologien, insbesondere auch bei der Elektrifizierung des Flugbetriebs.

Unser Hobby zu schädigen bedeutet, unserer Wirtschaft zu schaden.

Beste Grüsse, Jürgen
 
Hallo Philipp,

Ich wie du als gelernte Österreicher sehen das ganze mit Skepsis und mal das schlechte.

Aber ich denke, das der Öaec diese Problematik sehr wohl erkannt hat und sich für die Modellflieger sehr ins Zeug legt.
Die ACG zieht sich aus Personalmangel immer mehr zurück und beschränkt ihre Tätigkeit wesentlich auf die Gewerbliche Luftfahrt.
Der Öaec wird dadurch immer mehr zum Behördenvertreter, dies geht von der ACG so gewollt aus.

Was wird in Ö. passieren?
Die meisten bestehenden Regeln werden weiter bestehen wie max. 150m, mit Außnahmeregelung auf Max. 500m, Radius 500m.
Die Hangfluggeschichte mit den 150m über Boden wird hoffentlich nach Open Categorie angeglichen weil das zur Zeit bestehende nicht Praxisgerecht ist.

Gefragt sind unsere Vereine, das sie ihre Modellfluggelände registrieren, auch Hangfluggelände, eventuell wenn Bedarf besteht die Höhenerweiterung beantragen und vor allen die Vereinsmitglieder auch Aeroclubmitglieder sind um unsere Position zu stärken.

Die von Jürgen angesprochene Wirtschaft, Fremdenverkehr ist soweit ich weis sogar bei der Gründung der ACG festgeschrieben worden.

LG Leopold
 
Ernsthaft?

Ernsthaft?

Ein insgesamtes Hallo...

wenn ich die Ausführungen richtig verstanden habe bedeutet das in der Umsetzung dann konkret folgendes:

es gibt eine Höhenbeschränkung von 120m (Deckel!) über dem Piloten!
UND eine Weitenbeschränkung von 120m (Entfernung zum Piloten)!

AUSSER ich befinde mich auf einem ausgewiesen Modellflugplatz MIT Aufstiegserlaubnis
ODER ich befinde mich an einem Hang wobei dann die Weitenbeschränkung auf Sichtweite erweitert wird der Deckel aber bleibt...

Bei allen Bemühungen in den vergangenen Jahren war das zentrale Thema der drohende Deckel! Praktisch alle anderen Erfordernisse waren entweder bereits geregelt oder für unser Hobby Peanuts (Kennzeichnung ab 250g z.B.).
Das jetzige Ergebnis kann ich im Gegensatz zu den Verbänden da nicht als Erfolg werten. Ganz im Gegenteil! Der Deckel ist gekommen. Flächendeckend.
Das lässt sich auch nicht schönreden. Wie kann man sowas als Erfolg verkaufen wollen?

Leider nein, kein Lob. Setzen sechs. Klassenziel verfehlt möchte ich meinen.

Mit frustriertem Gruß, Sven
 
Die Hangfluggeschichte mit den 150m über Boden wird hoffentlich nach Open Categorie angeglichen weil das zur Zeit bestehende nicht Praxisgerecht ist.
Bisher wird der Hangflug in Österreich oft im Vollzugsdefizit (bezüglich 150m AGL) ausgeübt. Deshalb ist die "Sonderregelung" für den Hangflug in der Open-Kategorie eine deutliche Verbesserung, die nicht vom Wohlwollen nationaler Behörden abhängt. Letzteres ist in vielen Ländern Europas durchaus von Bedeutung. Vielleicht auch in Österreich.

AUSSER ich befinde mich auf einem ausgewiesen Modellflugplatz MIT Aufstiegserlaubnis
ODER ich befinde mich an einem Hang wobei dann die Weitenbeschränkung auf Sichtweite erweitert wird der Deckel aber bleibt...
Das stimmt so nicht.
Richtig:
AUSSER ich übe Hangflug (Modellflug) im nationalen Verbandsrahmen aus (vorausgesetzt es wurden freundliche Bedingungen dafür mit den nationalen Behörden ausgehandelt).
Eine Aufstiegserlaubnis (wenn sie dann so heisst) kann als nationales rechtliches Gestaltungsmittel auch dazu gehören.

Kann die irgendwer dazu zwingen, sind die verpflichtet, eine Specific Category überhaupt einzuführen?
Erleichterte Bedingungen für den Modellflug im Verbandsrahmen sind vom Wohlwollen nationaler Behörden abhängig.
Die "Specific Category" für den Modellflug im Verbandsrahmen ist Schnee von gestern! Modellflug im Verbandsrahmen findet lösgelöst von sämtlichen EASA-Kategorien statt! Siehe Artikel 16 der Durchführungsverordnung.

Ich hoffe, das hilft ein bisschen bei der Einordnung der Wohltaten und Schrecklichkeiten:-)

Gruss
Tobias
 
wenn ich die Ausführungen richtig verstanden habe bedeutet das in der Umsetzung dann konkret folgendes:

es gibt eine Höhenbeschränkung von 120m (Deckel!) über dem Piloten!
UND eine Weitenbeschränkung von 120m (Entfernung zum Piloten)!

AUSSER ich befinde mich auf einem ausgewiesen Modellflugplatz MIT Aufstiegserlaubnis
ODER ich befinde mich an einem Hang wobei dann die Weitenbeschränkung auf Sichtweite erweitert wird der Deckel aber bleibt...

Nein, das stimmt nicht:
- es gibt KEINE EU-Höhenbeschränkung für Aktivitäten im Rahmen von Vereinen und Verbänden. Jeder EU-Mitgliedsstaat muss selbst entscheiden, wie weit er dieses "im Rahmen von" interpretieren und anwenden will, aber auf der Grundlage des EU-Rechts können die Nationale Behörden uns erlauben, überall ohne horizontale oder vertikale Höhen- oder Entfernungsbeschränkungen zu fliegen, und dies sowohl auf anerkannten Flugplätzen als auch außerhalb solcher Flugplätze;
- Für Aktivitäten, die nicht unter diesen Rahmen fallen (d.h.Staaten, die beschließen, Vereinen und Verbänden keine Genehmigung zu erteilen, oder wo solche Genehmigung nur für bewilligte Flugplätze gilt), gilt eine Obergrenze für Flüge in der so genannten "offenen Kategorie" von 120 m von jedem Punkt der Oberfläche (d.h. vertikal und horizontal) oder, für Segelflugzeuge unter 10 kg, 120 m über dem Piloten (und horizontal Sichtweite).

Wie bereits erwähnt, haben die Behörden in Deutschland und der Schweiz schon klar gemacht, dass sie ihre derzeitigen Vorschriften weitgehend unverändert beibehalten wollen.
 
Ok, ich präzisiere:

es gibt eine Höhenbeschränkung von 120m (Deckel!) über dem Piloten!
UND eine Weitenbeschränkung von 120m (Entfernung zum Piloten)!

AUSSER ich befinde mich auf einem ausgewiesen Modellflugplatz MIT Aufstiegserlaubnis
ODER ich agiere bei "Aktivitäten im Rahmen von Vereinen und Verbänden", also Modellflug im Verbandsrahmen...
ODER ich befinde mich an einem Hang wobei dann die Weitenbeschränkung auf Sichtweite erweitert wird der Deckel aber bleibt...

UND: "die nationalen Gesetzgeber können hiervon abweichende Regeln erlassen."

Unterm Strich ändert sich dafür für den Normal- oder Wildflieger ja doch nix. Deckel ist prinzipiell angelegt. In D verzichtet der Gesetzgeber nur zur Zeit auf eine entsprechende Beschränkung. Aber das würde ich jetzt nicht als in Stein gemeisselt ansehen.
 
...

Unterm Strich ändert sich dafür für den Normal- oder Wildflieger ja doch nix...

Doch: XXXXflieger sind passe, waren es eigentlich schon immer, da älter als alles andere...;), da wurde uns immer nur von einem Verband solange was eingeredet, bis es alle glaubten...:cry:

ob unsere Urenkel in D einen Deckel bekommen, lasse ich mal deren Sorge sein...;)
 
es gibt eine Höhenbeschränkung von 120m (Deckel!) über dem Piloten!
UND eine Weitenbeschränkung von 120m (Entfernung zum Piloten)!

AUSSER ich befinde mich auf einem ausgewiesen Modellflugplatz MIT Aufstiegserlaubnis
ODER ich agiere bei "Aktivitäten im Rahmen von Vereinen und Verbänden", also Modellflug im Verbandsrahmen...
ODER ich befinde mich an einem Hang wobei dann die Weitenbeschränkung auf Sichtweite erweitert wird der Deckel aber bleibt...

UND: "die nationalen Gesetzgeber können hiervon abweichende Regeln erlassen."

Ich würde EU- und nationale Anforderungen nicht vermischen und es so erklären:

- Besteht eine Genehmigung für Tätigkeiten im Rahmen von Vereinen und Verbänden, so gelten die Regeln dieser Genehmigung (von der nationalen Behörde festgelegt). Diese Regeln können zum Beispiel eine Aufstiegserlaubnis für Modellflugplätze verlangen.

- NUR Wenn es keine Genehmigung gibt (extrem unwahrscheinlich für DE) oder die Tätigkeiten außerhalb des Geltungsbereichs der Genehmigung stattfinden, gelten die Regeln der offenen Kategorie:

1) 120m Entfernung von jedem Punkt der Oberfläche. Dies ist ein "Band" entlang der Oberfläche. In der Ebene bedeutet dies, dass die horizontale Grenze die visuelle Sichtlinie ist. In Berggebieten kann das eine maximale Entfernung von 120 m vom Hang bedeuten.

2) 120m über dem Piloten für Segelflugzeuge unter 10kg, horizontal gilt Sichtweite.

Beste Grüsse, Jürgen
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hholgi

User
...ob unsere Urenkel in D einen Deckel bekommen, lasse ich mal deren Sorge sein...;)
Ist ja interessant das die Diskussion wieder aufflammt. Von denen die vor 2 Jahren hier heftig geschrieben haben hört man aber eher wenig (hänschen mal ausgenommen) ... ist auch logisch.

Interessiert uns überhaupt nicht mehr. Sollen ruhig alle nochn paar Jahre weiter definieren und diskutieren. Bei uns im Verein hat sich gar nix geändert damals und wirds auch jetzt nicht.

Und am Hang ... auch nicht. Da fragt keiner nach der Höhe. Interessiert alle nur wie schnell der Carbon Flieger den ist :D
 

UweHD

User
Eins verstehe ich noch nicht so ganz....

Wenn ich jetzt in D als Verbandsmitglied auf einem Platz mit Aufstiegsgenehmigung fliege, ändert sich erst einmal nichts. Wenn ich jetzt aber in D meinen Hangsegler irgendwo auf einem Gelände ohne Zulassung aufsteigen lasse, gilt dann die nationale Regelung (Max. 5kg, aber ohne gesonderte Höhenbeschränkung), oder die neue EU Regelung (10kg mit 120m Deckel)?
 

gufi

User
Ich gehe davon aus, daß ich als Verbandsmitglied den Modellsport dann automatisch auch im Rahmen eines Verbandes betreibe. Auch wenn ich irgendwo auf einer Wiese am Hang stehe.
Bei dieser Ausübung unterliege ich dann der Betriebserlaubnis meines Verbandes (diese Betriebserlaubnis muss /kann jetzt ausgehandelt werden).
Interessant könnte in Zukunft sein, ob 2 Piloten, die nebeneinander am Hang stehen sich unterschiedlichen Regeln unterwerfen müssen. Der eine ohne Verbandsmitgliedschaft darf dann Segler bis 10 kg und 120m über Pilotenstandort fliegen, der andere mit Verbandsmitgliedschaft darf dann bis 5kg aber dafür z.B. Luftraum G voll ausnutzen.
Was mich allerdings etwas stutzig macht ist: Verbände können eine Betriebserlaubnis aushandeln. Mir sieht das nicht nach einem Rechtsanspruch aus, aber vielleicht bin ich da zu skeptisch.
 
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