EASA Prototype Regulations

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,
ähm... sorry, dass ich nachfrage:

Ist das eventuell ein Tippfehler von Dir ?



... oder sollte es lauten:
"wird von den Verbänden erteilt" ?

Falls es kein Tippfehler ist, vom wem genau wird denn dann diese Erteilt ? Nicht mehr von der zuständigen Luftfahrtbehörde ?

Grüße,
Stefan
Das war schon richtig so.
Erteilt wird das den Verbänden von der "Competent Authority" des Landes. Wer das in D sein wird, ist noch nicht geklärt. Wahrscheinlich aber LBA.
Um mal im Jargon der Implementaion Rules zu bleiben:
Die Competent Authority erteilt den nationalen Verbänden eine Operational Authorisation (OA) unter der dann die in dieser OA bezeichneten Personengruppen operieren können. Das werden zunächst primär die Mitglieder sein.
Es bekommt also nicht jeder seine persönliche OA mit Stempel und Siegel vom Verband.
 

Eisvogel

User
Ganzvorsichtigdiehandheb
Die Betriebserlaubnis, um die es hier geht, wird den Verbänden erteilt. Die gilt dann für alle darin bezeichneten Personengruppen.
Es bekommt wohl nicht jeder persönlich einen Schein.

Oh sorry, da hab ich das Zitat in Jürgens post wohl komplett falsch verstanden :o . Wär noch ein "für" dabei gestanden, dann hätts sogar ich kapiert.
 
Versuch einer Kurzfassung ...

Versuch einer Kurzfassung ...

Ab 1. Juni 2019 kann ein Modellflieger, welcher z. B. beim DAEC registriert ist, die Verbandseinzelmitgliedschaft z. B. im DAEC besitz, mit einem weniger als 5 kg schweren Flugmodell, welches wiederum mit der Registriernummer und der Adressplakette versehen ist auf der Wiese ohne den 120 m Höhendeckel fliegen gehen, wenn er den Kentnissnachweis besitzt und die DAEC-Modellflughaftpflichtversicherung Variante 2 nachweisen kann??

Mein alter Deutschlehrer hätte mich für diesen Satz verprügelt.

Viele Grüße
Frank
 
Anbei mein Verständis (also im Augenblick)

Anbei mein Verständis (also im Augenblick)

Hallo Frank (DD8ED),
ich fasse mal für mich zusammen:

Ganzvorsichtigdiehandheb
Die Betriebserlaubnis, um die es hier geht, wird den Verbänden erteilt. Die gilt dann für alle darin bezeichneten Personengruppen.
Es bekommt wohl nicht jeder persönlich einen Schein.

Hallo Frank,
ähm... sorry, dass ich nachfrage:

Ist das eventuell ein Tippfehler von Dir ?



... oder sollte es lauten:
"wird von den Verbänden erteilt" ?

Falls es kein Tippfehler ist, vom wem genau wird denn dann diese Erteilt ? Nicht mehr von der zuständigen Luftfahrtbehörde ?

Grüße,
Stefan

Das war schon richtig so.
Erteilt wird das den Verbänden von der "Competent Authority" des Landes. Wer das in D sein wird, ist noch nicht geklärt. Wahrscheinlich aber LBA.
Um mal im Jargon der Implementaion Rules zu bleiben:
Die Competent Authority erteilt den nationalen Verbänden eine Operational Authorisation (OA) unter der dann die in dieser OA bezeichneten Personengruppen operieren können. Das werden zunächst primär die Mitglieder sein.
Es bekommt also nicht jeder seine persönliche OA mit Stempel und Siegel vom Verband.

Oh man....

Anbei mein Verständis (also im Augenblick):

Die formelle Rolle der EASA endete Anfang 2018 mit der Erstellung ihrer NPA. -> Erteilung der "Competent Authority" an die Länder (wahrscheinlich LBA).

Erteilt wird die Betriebserlaubnis/Aufstiegsgenehmigung - innerhalb der Übergangsfrist, spätestens danach - den Verbänden (DAEC/DMFV/etc.) durch/von der "Competent Authority" des Landes (wahrscheinlich LBA). Diese (wahrscheinlich LBA) erteilt dann den nationalen Verbänden (DAEC/DMFV/etc.) eine Operational Authorisation (OA) unter der dann die in dieser OA bezeichneten Personengruppen (hier: Einzel-Mitglieder sowie Vereine) operieren können.


Daraus resultiert aber, dass die bisherigen Betriebserlaubnisse/Aufstiegsgenehmigungen keinen Bestandsschutz haben werden.

Frage: Richtig oder nicht ?

(Gehts eigentlich noch komplizierter ?)

Grüße,
Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Jürgen,

Ein letzter Versuch, die rechtlichen Fakten klarzustellen, inkl. Links:
Der "Implementing Regulation", den wir hier diskutieren, wird auf der Basis von Artikel 57 der so genannten "Grundverordnung" (Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit) angenommen. Diese schreibt das in Artikel 127 Absatz 3 festgelegte "Prüfverfahren" vor. Die Regeln für das Prüfverfahren stehen in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011. Darin heißt es ausdrücklich: "Gibt der Ausschuss eine befürwortende Stellungnahme ab, so erlässt die Kommission den im Entwurf vorgesehenen Durchführungsrechtsakt" (Artikel 5 Absatz 2). Die Kommission MUSS also den Rechtsakt gemäß der Stellungnahme des Ausschusses erlassen. Was am Donnerstag vereinbart wurde, wird der endgültige Gesetzestext. die Annahme durch die Europäische Kommission ist nur eine Formalität.
Ich beschäftige mich beruflich als jurist seit 26 Jahren professionell mit EU Recht und habe oft an solchen Ausschüssen teilgenommen und sogar den Vorsitz geführt.
Beste Grüsse,
Jürgen

Auch von mir besten Dank !
Grüße,
Stefan
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank (DD8ED),
ich fasse mal für mich zusammen:







Oh man....

Anbei mein Verständis (also im Augenblick):

Die formelle Rolle der EASA endete Anfang 2018 mit der Erstellung ihrer NPA. Erteilt wird die Betriebserlaubnis/Aufstiegsgenehmigung - innerhalb der Übergangsfrist, spätestens danach - den Verbänden von der "Competent Authority" des Landes (wahrscheinlich LBA). Diese erteilt dann den nationalen Verbänden (DAEC/DMFV/etc.) eine Operational Authorisation (OA) unter der dann die in dieser OA bezeichneten Personengruppen (Einzel-Mitglieder sowie Vereine) operieren können.


Daraus resultiert aber, dass die bisherigen Betriebserlaubnisse/Aufstiegsgenehmigungen keinen Bestandsschutz haben werden.

Frage: Richtig oder nicht ?

(Gehts eigentlich noch komplizierter ?)

Grüße,
Stefan

Nach meinem Kenntnissstand haben bestehende Aufstiegserlaubnisse Bestandsschutz. In der Übergangsfrist sicher und danach (soweit ich weiss) auch. Ich bin aber kein Verwaltungsrechtler.
 
Hallo Frank,
okay....
Nach meinem Kenntnissstand haben bestehende Aufstiegserlaubnisse Bestandsschutz. In der Übergangsfrist sicher und danach (soweit ich weiss) auch. Ich bin aber kein Verwaltungsrechtler.

Trotzdem Danke für die schnelle Antwort !

Vielleicht kann ja Jürgen (Jargodude) etwas genaueres dazu schreiben, wenn er mag & kann:

Ein letzter Versuch, die rechtlichen Fakten klarzustellen, inkl. Links:
Der "Implementing Regulation", den wir hier diskutieren, wird auf der Basis von Artikel 57 der so genannten "Grundverordnung" (Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit) angenommen. Diese schreibt das in Artikel 127 Absatz 3 festgelegte "Prüfverfahren" vor. Die Regeln für das Prüfverfahren stehen in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011. Darin heißt es ausdrücklich: "Gibt der Ausschuss eine befürwortende Stellungnahme ab, so erlässt die Kommission den im Entwurf vorgesehenen Durchführungsrechtsakt" (Artikel 5 Absatz 2). Die Kommission MUSS also den Rechtsakt gemäß der Stellungnahme des Ausschusses erlassen. Was am Donnerstag vereinbart wurde, wird der endgültige Gesetzestext. die Annahme durch die Europäische Kommission ist nur eine Formalität.
Ich beschäftige mich beruflich als jurist seit 26 Jahren professionell mit EU Recht und habe oft an solchen Ausschüssen teilgenommen und sogar den Vorsitz geführt.
Beste Grüsse,
Jürgen



Grüße,
Stefan
 
ich versuchs nochmal ganz kurz...

ich versuchs nochmal ganz kurz...

zum 01.06.2019 soll das ganze verkündet werden

danach haben unsere Verbände 12 Monate Zeit Ihre Mitglieder zu registrieren und eine Nummer zu geben, diese müssen wir dann anstelle der Adresse am Modell anbringen

bis zum 31.05.2022 haben Regierung und Verbände Zeit die Modalitäten für die Erteilung der Betriebserlaubnis auszuhandeln

am 01.06.2022 wird die Betriebserlaubnis an die Verbände erteilt, damit sind nur noch diese für uns zuständig, kommt das nicht zustande, fliegen wir ab dann im Rahmen der Open Category...

ich hoffe, dass ist so richtig?, ansonsten bitte korrigieren.
 
Bestandschutz AE

Bestandschutz AE

Moin,
die besten Ansprechpartner (#644) bezüglich „ Bestandschutz“ AE sollten die Justitiare der Verbände sein!

Wenn in der BR Deutschland ein Rechtsakt ausgelöst oder die Änderung einer Rechtsnorm vorgenommen wird ist die Durchführung (VA/Verwaltungsakt) über das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt.

MMn ist gibt es grundsätzlich keinen (für nichts) Bestandschutz, nur ist es eine, in diesem Fall, unbefristete oder befristete AE. Diese löst, ggf. nach geänderter Rechtslage, einen VA aus, der wiederum nur durch einen VA widerrufen werden kann.

Erstklassiges Bürokratiemonster, was da wieder von der EU-Kommission kommt.

Alle Angaben ohne Gewähr! ;)
 
Die Arbeiten zum Erhalt der Betriebserlaubnis sind im Gang, das ganze wird sich eine Weile ziehen, erstmal muss ja die Registrierung erledigt werden. Dann beginnen die Verhandlungen mit den Behörden.

Es ist jetzt noch viiiel zu früh für Antworten zu den Details... da können auch von den Juristen der Verbände keine verlässlichen Antworten erwartet werden.

Wer die Stellungnahmen der Verbände und ihrer Mitarbeiter verfolgt hat, könnte das wissen...;), alles zusammen findet Ihr auch in meinem Blog...
 
Moin,
die Durchführung der Registrierung, denke die Mitglieder in einem Verband sind registriert?

Die Vergabe der Codierung sollte vorab Organisation übergreifend mit der Executive geklärt sein.
Interessant wird eine Lösung für nicht organisierte Modellflieger, mit oder ohne Kenntnisnachweis!?
 
Nicht organisierte Modellflieger fliegen dann in der "Open Categorie" ... findest du alles in meinem Blog...
 
Im Prinzip ja aber, zumindest für den Zeitraum ab 1.6.2019 -2022, nicht, denn solange die LuftVo in der jetzigen Fassung bestehen bleibt ändert sich erstmal in D nichts!
Ob und inwieweit die Teilhabe am freien Luftraum für jeden Bürger dann einer evtl. abstrakten Normenkontrolle standhält, ebenfalls.
 

hholgi

User
... für den Zeitraum ab 1.6.2019 -2022, nicht, denn solange die LuftVo in der jetzigen Fassung bestehen bleibt ändert sich erstmal in D nichts!
Das sind über 3 Jahre!
Und dann wird hier schon alles haarklein ausdiskutiert ... OH Mann ... :confused:

Wer weiß ob überhaupt noch jemand normale Modelle fliegt 2022:D
 
Und fliegt man mit einer Einzelmitgliedschaft in einem Verband auf der grünen Wiese ebenfalls in der "Offenen Kategorie"?

VG
Frank

Auch mit einer Einzelmitgliedschaft fliegst du auf der grünen Wiese im Rahmen des Verbands und dessen Betriebserlaubnis. Die genauen Bedingungen müssen aber erst verhandelt werden. Die "Offene Kategorie" gilt dann ausserhalb der Betriebserlaubnis.

Natürlich sind wir alle neugierig, aber für Details ist es noch viiiel zu früh...
 
Eine Allgemeine Betriebserlaubnis für unbemannte Fluggeräte ist jetzt nichts außergewöhnliches, lediglich der Umfang der Steuerer und deren individuellen Profile.
Man kann nicht früh genug mit praktikablen Lösungsansätzen der Politik/Bürokratie helfen und Thematisierungen sowie Diskussionen sind immer hilfreich.
Die Erfahrung im Modellflug Bereich hat gezeigt, wie differenziert eine konstruktive Zusammenarbeit sein kann.
 
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