EASA Prototype Regulations

v-form

User
Statement von Yves Morier, Chef der EASA:

"Congratulations for the set-up of the EMFU! We look forward for future cooperation."
Das Zitat werte ich als eine professionell freundliche Begrüßung, die einer solchen Organisation sicherlich einfach von der Hand geht.

Irgendwelche Fragen ?

Ja. Zunächst möchte ich Dir aber sagen, daß ich voll auf die EMFU setze.

Wie bekommt man die FFAM und die FAI mit ins Boot?

Viele Grüße
Tobias
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Das Zitat werte ich als eine professionell freundliche Begrüßung, die einer solchen Organisation sicherlich einfach von der Hand geht.



Ja. Zunächst möchte ich Dir aber sagen, daß ich voll auf die EMFU setze.

Wie bekommt man die FFAM und die FAI mit ins Boot?

Viele Grüße
Tobias

Die FAI bzw. CIAM, FFAM und EAS sind voll mit im Boot.
FAI vertreten durch Susanne Schödel (Vorsitzende FAI), Bruno Delor 2.Vorsitzender CIAM und Vorsitzender FFAM und Dave Phipps, BMFA/EAS. Alle bei der EASA als Ansprechpatner voll etabliert.
Die Einschätzung deiner Informationsquelle ist aufgrund eines recht eingeschränkten Informationsstandes nur begrenzt relevant.
 

oT-To

User †
vorschlag zur unterscheidung

vorschlag zur unterscheidung

hallo zusammen!

ich verfolge das thema hier schon eine weile und möchte einen vorschlag zur unterscheidung von klassischem modellflug und drohnenflug unterbreiten, der sich vor allem auf die unterschiedliche risikobewertung bezieht.

klassischer modellflug (KlaMoF)
- das modell wird fortwährend mit den bedienelementen der fernsteuerung bewegt. der pilot entscheidet über kurs und geschwindigkeit des modells und überwacht dieses während der gesamten flugphase durch augenkontakt. unterstützungssoftware wie zb kreisel, die die steuerbefehle des piloten modizifieren sind zulässig. alle beschränkungen was abfluggewicht und distanzen zu bewohnten bereichen betrifft kann beibehalten werden. klar abgegrenzt müsste der einsatz von videoaufzeichnung während des fluges und dessen nachträgliche verwendung werden. die art und weise, wie für auftrieb gesorgt wird ist unerheblich.
(nach dieser definition ist ein multikopter der in sichtflug über eine fernsteuerung gelenkt wird klassischer modellflug)​

drohnenflug
- kann ein modell einzelne sequenzen, oder den ganzen flug autonom steuern und gibt der pilot somit die steuerbefehle an ein lenkungssystem ab, handelt es sich um drohnenflug. steuert der pilot sein modell nicht über augenkontakt, sondern über eine videoübertragung aus dem modell handelt es sich ebenfalls um drohnenflug. autonom steuernde systeme liegen demnach vor, wenn "folge mir", "zurück nach hause" oder "rettungsfunktionen" benutzt werden. die art und weise, wie für auftrieb gesorgt wird ist auch hier unwesentlich. (ein segelflugmodell ohne motor, dass über einen monitor mit künstlichem horizont, höhenangabe, kompass etc. geflogen wird, ist demnach eine drohne)

wenn man dieser unterscheidung folgt, dann liesse sich argumentieren, dass der KlaMof manngesteuert ist und es sich mitnichten um ein unbemanntes flugobjekt handelt, auch wenn der "mann" nicht im flugzeug selbst sitzt, da die ganze zeit, wie bei der bemannten fliegerei, der pilot eine einschätzung der fluglage vornimmt und entsprechende steuerbefehle gibt.

in bezug auf den drohnenflug müsste unbedingt eine risikoeinschätzung vorgenommen werden, da es sich hierbei um eine neue technologie handelt, deren wirkung (und nebenwirkungen) sich nicht eindeutig bestimmen lassen. diese risikoeinschätung über den verwendungszweck zu definieren, halte ich für nicht zielführend, da jede drohne mit wenigen veränderungen zu unterschiedlichen zwecken genutzt werden kann. dass die EASA hier handlungsbedarf signalisiert hat leuchtet mir absolut ein. so gibt es wohl aktuell in jedem zweiten oder dritten modellflugverein ausweichend material und wissen um einen 25kg schweren jet von einem zugelassenen modellfluggelände in niedriger höhe entlang eines flusses direkt ins zentrum einer grossstadt zu steuern und dort gezielt abstürzen zu lassen.

nach den ganzen verwirrungen der letzten monate halte ich für angezeigt proaktiv auf diese fragestellung zuzugehen. es liegt in der natur der gesetzgebung, dass man diese so universal wie möglich gestalten möchte, da die sachkenntnis für die verschiedenen anwendungsgebiete nicht vorhanden ist. um so mehr liegt es an uns diese unterscheidung vorzunehmen und für eine neue und klare risikoeinschätzung zu sorgen.

es grüsst: otto
 

rubberduck

User gesperrt
Zitat ot-To

drohnenflug
- kann ein modell einzelne sequenzen, oder den ganzen flug autonom steuern und gibt der pilot somit die steuerbefehle an ein lenkungssystem ab, handelt es sich um drohnenflug. steuert der pilot sein modell nicht über augenkontakt, sondern über eine videoübertragung aus dem modell handelt es sich ebenfalls um drohnenflug. autonom steuernde systeme liegen demnach vor, wenn "folge mir", "zurück nach hause" oder "rettungsfunktionen" benutzt werden. die art und weise, wie für auftrieb gesorgt wird ist auch hier unwesentlich. (ein segelflugmodell ohne motor, dass über einen monitor mit künstlichem horizont, höhenangabe, kompass etc. geflogen wird, ist demnach eine drohne)

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Fast richtig.

Die Coming Home bzw. Return to Home Funktion wird vom DMFV und den Versicherungen als Failsafe-Funktion eingestuft.
Niemand will, das ein Modell unkontrolliert irgendwo vom Himmel fällt.

Und die Videoübertragung hat mit dem autonomen Flug überhaupt nichts zu tun.
Sie ist nur eine Art von virtueller Anzeige eines Bildes mit oder ohne Daten aus dem Modell.
Damit kann nur der Steuerer des Modells etwas anfangen.



Drohnenflug ist es dann, wenn man an einem Gerät (zb. einem PC) auf eine Taste drückt und das Modell vollständig autonom losfliegt, Wegpunkte anfliegt und nach erledigtem Autrag zurückkehrt und landet.

Drohnen werden nicht mit Fernsteuerung, sondern von einer "Groundstation" am Boden aus "gesteuert". Dabei werden jedoch keine Steuerbefehle im üblichen Sinn übermittelt, sondern Daten die den Flug verändern, z.b. neue Höhe oder neue Wegpunkte.




Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
So einfach ist es leider nicht. Es gibt Drohnen, bei denen ist die "Groundstation" eine ganz normale Fernsteuerung.

:) Jürgen

Ja, ganz einfache mobile Militärdrohnen.
Aber deren Technik ist nun deutlich veraltet.
Mittlerweile gibt es Groundstations mit Joysticks zum steuern.
Das wird wohl beides miteinander verschmelzen.

Leider zeigen unsere Fernsteuerungen zu wenig Daten an.
Z.B. eine Landkarte. Und die eingebauten Displays taugen nicht ubedingt für die Drohnensteuerung.
 
Leider zeigen unsere Fernsteuerungen zu wenig Daten an.
Z.B. eine Landkarte. Und die eingebauten Displays taugen nicht ubedingt für die Drohnensteuerung.

Das kann man doch ganz einfach über Handy oder Tablett machen...Landkarte laden, waypoints + Flughöhe setzen und
los gehts. Schon wird aus dem Kopter eine vollkommen autonom fliegende Drohne, die, wenn man alles richtig eingegeben
hat, dann auch brav wieder zu einem zurückkommt.

Für Modellflieger ist das aber ausserhalb der Sichtweite verboten, während gewerbliche das zukünftig mit Geräten zwischen
5-25kg dürfen...und das ohne praktische Prüfung und ohne luftfahrttechnische Sicherheitsstandards :(:eek:
 

HPR40

User
Für Modellflieger ist das aber ausserhalb der Sichtweite verboten, während gewerbliche das zukünftig mit Geräten zwischen
5-25kg dürfen...und das ohne praktische Prüfung und ohne luftfahrttechnische Sicherheitsstandards :(:eek:

Das Gegenteil ist der Fall.
Es bedarf für gewerblich genutztes Gerät über 5 Kg immer der Einzelgenehmigung und die Behörde entscheidet welche Auflagen für den Betrieb zu erfüllen sind. ( gleichbehandlung wie Modellflugzeuge über 5 Kg die auch nur auf Modellfluggeländen betrieben werden dürfen. )

Hier geht es um die Europäischen Regulierungen und ich würde bitten Deutsche Themen in dafür laufenden Thema zu diskutieren. Danke.


Gruß Horst
 

oT-To

User †
Fast richtig.

Die Coming Home bzw. Return to Home Funktion wird vom DMFV und den Versicherungen als Failsafe-Funktion eingestuft.
Niemand will, das ein Modell unkontrolliert irgendwo vom Himmel fällt.

Und die Videoübertragung hat mit dem autonomen Flug überhaupt nichts zu tun.
Sie ist nur eine Art von virtueller Anzeige eines Bildes mit oder ohne Daten aus dem Modell.
Damit kann nur der Steuerer des Modells etwas anfangen.

hallo jürgen!
so wie du es beschreibst ist es richtig und führt in der praxis dazu, dass man keine trennscharfe unterscheidung hinbekommen kann. mein vorschlag versucht deshalb bewusst nicht darzustellen, welche mischformen es derzeit gibt, sondern wo aufgrund der risikoeinschätzung in zukunft eine trennlinie zu ziehen wäre. ganz klar hat videosteuerung erst einmal nichts mit autonomen fliegen zu tun, ist aber vom risiko her etwas völlig anderes als klassischer modellflug, der von der sichtsteuerung ausgeht. beides, teil/ -autonomes fliegen und fpv-fliegen gehen deutlich über die bekannten risiken hinaus und zählen für mich daher nicht zum klassischen modellflug. dass einige hersteller teilautomomes fliegen als sicherheitszuwachs verkaufen, heisst noch lange nicht, dass dadurch die risiken tatsächlich minimiert werden.

möchte nochmals auf die drohenden gefahr hinweisen, falls es uns "sach- und fachkundigen anwendern" nicht gelingt eine neue unterscheidungslinie zu definieren: dann schmeisst die EASA uns alle in einen topf und das wäre die grösst mögliche einschränkung für uns....

grüsse: otto
 

HPR40

User
Ich wiederhole mich, aber trotzdem noch mal: genau das ist das Ziel des Herrn Marinescu und der EASA.

Haste mal ein paar belastbare Aussagen dazu was der Herr Marinescu denn so Schlimmes vor hat?



Gruß Horst

P.S. Namen sind zwar Schall und Rauch aber auch nicht unangenehm in einer Diskussion. Aber ist natürlich Deine Sache.
 
Bitte lasst mal das "autonome" Fliegen aus den Diskussionen raus. Autonom fliegt derzeit (fast) nix. Wenn überhaupt, dann auf einem Level, der kaum erreichbar ist (selbständig Entscheidungen treffen, Berechnungen und ständige Neuberechnungen der Route und der Risiken etc...).
"Automatisch" wäre die richtige Einstufung, gerade auch bei RTH und dergleichen. Daß RTH als Failsafe eingestuft wird, ist der größte Blödsinn überhaupt. Zumindest bei Automatik und eben nicht Autonomie.
 

otaku42

User
Bitte lasst mal das "autonome" Fliegen aus den Diskussionen raus. Autonom fliegt derzeit (fast) nix.
Das ist kurzsichtig. Denn wie man an der LuftVO-E sieht, geht die Politik bei ihren Regelungen sehr wohl davon aus, dass autonome Anwendungen kurz vor der Marktreife stehen und jetzt gefördert werden sollen, um ihnen zum Durchbruch zu verhelfen - analog zum automatisierten fahren im Strassenverkehr. Entsprechend werden die Regelungen ausgelegt - und das wird auch auf der EU-Ebene nicht anders sein.

Abgesehen davon ist für die Definition einer Abgrenzung irrelevant, ob autonome Anwendungen bereits in nennenswerter Anzahl existieren. Fakt ist, dass sie kommen werden, und deshalb sollte man sie natürlich auch schon berücksichtigen.
 
Es geht um die Hobby-/Modellbauseite. Dass die autonome Geschichte kommen wird, ist klar. Es gibt sie im weitesten Sinne ja auch schon...
Aber derzeit ist nich nicht einmal eine exakte Definition vorhanden, so dass man sich in allen Diskussionen u.a. an einen Versuch einer Definition hält, die von Vereinigung Cockpit und einer anderen Partei ausgearbeitet wurde.
Aber wie gesagt, man wird sehen.
DienTage jedenfalls wurde auf einer Konferenz sich dahin gehend geeinigt, dass man das autonome Fliegen auf längerfristige Sicht allgemein nur den "grossen" Klassen gewähren wird, wenn die alle Voraussetzungen erfüllen.
 

rubberduck

User gesperrt
Ja,
das wäre eine Definition, "automatischer bzw. Autopilot-Flug und autonomer Flug".

Ein RTH ist kein autonomer Flug, sondern ein Kurs zurück zum Startplatz mittels Autopilot.

Autonom ist ganz was anderes.
Ein autonomes Luftfahrtsystem muss in der Lage sein, eigene Entscheidungem zu treffen, bzw. den Kurs je nach Begebenheiten zu ändern.
 

speed

Vereinsmitglied
UAV Dach Konferenz in FN, Vortrag EASA

UAV Dach Konferenz in FN, Vortrag EASA

Hallo,
zur Zeit findet die UAV Dach Konferenz in FN statt.
Gestern gab es einen Vortrag von L. Riebsamen CDU, Mitglied des Bundestags aus der Bodenseeregion, zu unserem Thema.
Positiv:
Wir Modellflieger haben mit unserer Petition die Politiker erreicht!
Herr Riebsamen ist nach seiner Aussage Fachmann für Gesundheitsfragen, musste sich dann auf Grund der e-mails und dem Druck der Wähler mit der Thematik beschäftigen.
Ich zitiere mal aus der Erinnerung frei:
Riebsamen: "Zum Thema Flüchtlinge habe ich 70..80 emails am Tag bekommen zum Thema "100 m Deckel" 160.
Da müssen sie als Politiker schon aktiv werden, wenn sie wieder gewählt werden wollen."

Ein weiterer Vortrag wurde von einem Vertreter der EASA gehalten.
Auch hier mein positiver Eindruck: Die Ansprüche der Modellflieger sind angekommen.
In der EU wird man aus meiner Sicht vorsichtiger. Die nationalen Behörden sollen eine gewisse Freiheit in der Gestaltung der Verordnungen bekommen.
Aber ganz klar: Die übergeordneten Rahmenbedingungen (z.B. Zertifizierung von kommerziellen RPAS) werden von der EASA erstellt.
Wir müssen aber auch hier am Ball bleiben.
Ich habe keine Ahnung, ob ein Vertreter des DMFV oder DAeC anwesend war.
Das wäre absolut erforderlich.
Gut war auch ein Vortrag von dem Vertreter von Cockpit.
Die Vorträge werden auf der UAV Dach HP veröffentlicht.


Demnächst berichte ich weiter.
Heute 2. Tag!

Otto
 

otaku42

User
Es geht um die Hobby-/Modellbauseite.
Eben, und um den Versuch von Otto, eine Abgrenzung von Modellflug auf der einen Seite von den"Drohnen" auf der anderen Seite zu beschreiben. Vor diesem Hintergrund autonome Anwendungen auszuklammern halte ich eben für falsch - weil sie vorhersehbar kommen werden und völlig unzweifelhaft einen Regelungsbedarf erzeugen werden, der weit über das hinausgeht, was für Modellflug sinnvoll und wünschenswert ist.
 

HPR40

User
Nun ja,

bezüglich einer Abgrenzung sollte die Palette der Beteiligten keine halben Sachen machen sonst gibt das nur Durcheinander und funktioniert nicht.
Keep it simple as possible, und weniger ist manchmal mehr sollte da das Motto sein m.M.n.

Aber wie der Alexander schon schrieb, man wird sehen was rauskommt.


Gruß Horst
 
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