EASA Prototype Regulations

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Weil nicht jeder polyglott ist:

Insbesondere erkennt die Europäische Kommission die Besonderheit des RC-Fliegens an, der von Bestimmungen profitiert, die die Ausübung der freien Praxis in ganz Europa ermöglichen.
"Wir danken unseren europäischen Partnern, insbesondere den Schweizer Verbänden FSAM und dem deutschen DMFV.


Abweichend von Absatz 2 dürfen unbemannte Segelflugzeuge mit einem MTOM (Maximum Take-Off Mass - maximale Startmasse), einschließlich Nutzlast, von weniger als 10 kg in einer Höhe von mehr als 120 Metern über dem Boden oder dem Wasser geflogen werden, sofern das unbemannte Segelflugzeug nicht zu irgendeinem Zeitpunkt in einer Höhe von mehr als 120 Metern über dem entfernten Piloten geflogen wird.
 

maddyn

User
Abweichend von Absatz 2 dürfen unbemannte Segelflugzeuge mit einem MTOM (Maximum Take-Off Mass - maximale Startmasse), einschließlich Nutzlast, von weniger als 10 kg in einer Höhe von mehr als 120 Metern über dem Boden oder dem Wasser geflogen werden, sofern das unbemannte Segelflugzeug nicht zu irgendeinem Zeitpunkt in einer Höhe von mehr als 120 Metern über dem entfernten Piloten geflogen wird.

des is doch ein wiedersruch in sich oder?

es sollten mal die leute die was von verstehen uns sagen was das für vereine oder wildflieger bedeutet
 

koenig

User
Hallo Eckart, Dein letzterAnhang mit 120 m Höhe verstehe ich so gar nicht. Also mal mit und mal ohne 120m Begrenzung . Verstehe das jetzt mal einfach nicht mehr . Bitte um eine klare Aufklärung.
 
Es bleibt abzuwarten, wie die EU-Kommission entscheidet. Das hat diese nach meinen Informationen entgegen einer anderslautenden Meldungen noch nicht getan.
Es ist in diesem Fall wohl so: Der Fachausschuss "EASA Committee" tagte unter der Leitung der EU-Kommission, und diese kann nur nach Widersprüchen oder begründeten Rechtszweifeln erneut tätig werden.
Aller Wahrscheinlichkeit nach wird die EU-Kommission das Paket also so ausliefern.

Das LBA beschreibt dies idealtypisch so ( https://www.lba.de/DE/AllgemeineLuftfahrt/Gesetzgebungsverfahren/Gesetzgebungsverfahren_node.html ):
"Gemäß Artikel 65 der Grundverordnung unterstützt ein Fachausschuss, das sogenannte "EASA-Committee", die Europäische Kommission bei der Entscheidung der Annahme von Entwürfen der EASA. Das BMVI und das LBA vertreten Deutschland in diesem Gremium.

Die dort eingebrachten Entwürfe der EASA werden jedoch erfahrungsgemäß nur dann nochmals geändert, wenn eine äußerst stichhaltige Argumentation und ein breiter Konsens hierüber im Gremium existieren. Nachdem die von EASA gefertigten Entwürfe (sogenannte "Opinions") auch diesen Ausschuss passiert haben, erstellt die Europäische Kommission die finalen Durchführungsverordnungen bzw. entsprechende Änderungsverordnungen zu bereits existierenden Verordnungen."

Im konkreten Fall wurde allerdings die ursprüngliche "Opinion" unter dem Einfluss äusserer Kräfte deutlich "angepasst"!
 
@Guenther und Martin:
In dem Absatz steht nur, dass Segelflugzeuge mit weniger als 10kg nicht mehr als 120m über dem Piloten fliegen dürfen.

LG Patrik
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
2019-03-02_100 m Höhe über Grund_1200.jpg

Abgesehen davon, dass sich auf dem Bild auf 100 m bezogen wird, ist der Zusammenhang zu erkennen.

Randbedingung: Die maximal erlaubte Höhe wäre 100 m AGL.
Wenn ich also über meinem Startpunkt fliegend 90 m Höhe gewonnen hätte, dann dürfte ich mich an diesem Hang nur noch 85,5 m weit vom Stratpunkt entfernen, da ein Modell jenseits von 85,5 m bereits höher als 100 m AGL wäre.
In 285 m Entfernung wäre das Modell also bereits 40 m zu hoch.

Nimmt man jedoch die Höhe des Startpunkts als Referenz, was ja bei den meisten Varios mit Höhenangaben der Fall ist, kann man so weit fliegen wie man möchte, solange die angesagte Höhe die angegebene Grenze nicht übersteigt.
 

Tillux

User
"By derogation of paragraph 2, unmanned sailplanes with a MTOM, including payload, of less than 10 kg, may be flown at a height in excess of 120 metres above the ground or the water, provided that the unmanned sailplane is not flown at a height greater than 120 metres above the remote pilot at any time."

D. h. Der Pilotenstandort ist Bezugspunkt für die erlaubte Flughöhe von 120m und nicht AGL.

...er schreibts schon richtig.


Grob übersetzt heisst das dass man zwar ( mit Seglern unter 10kg etc..) höher als 120m über Grund fliegen darf
aber nicht höher als 120m über sich (RC Pilot) selbst.


Leider :(

Das ist für Hangflieger nicht besonders erfreulich.
Für ´Wildflieger´ in der Ebene gilt wohl somit das gleiche.

Andersherum bedeutet das wohl:
Befindet man sich nicht auf einem Vereinsgelände darf man nicht mehr als 120m über sich selbst fliegen.

PS.:
So läuft es heute:
Wir werden permanent gegängelt und begrenzt und das wird uns auch noch als politischer Erfolg verkauft. Pfui!
-Durch komplizierte Formulierungen wirds auch noch geglaubt.
 

UweHD

User
Bedeutet diese Regelung, dass in Zukunft europaweit der der Modellflug abseits genehmigter Modellfluggelände bis 10kg Startmasse erlaubt sein wird?
Die Grenze liegt ja derzeit in D bei 5kg....

Eine Anhebung auf 10kg fände ich recht erfreulich für den Hangflug.
 
EASA Prototyp Regulations

EASA Prototyp Regulations

Lieber Eckart ,

erkläre mir , oder uns , bitte nochmal was Du mit dieser Formulierung ( Beitrag 581 ) zum Ausdruck bringen wolltest .

Mit einer Startmasse von weniger als 10 kg darf man höher fliegen als 120 m .
Außer ich überfliege einen Piloten der irgendwo in der Gegend steht - dann gilt wieder
" nicht höher als 120 m ".
Sehe ich das richtig ? Oder bin ich mit 75 Jahren der deutschen Sprache nicht mehr mächtig ?

Gruß Manfred
 
D. h. Der Pilotenstandort ist Bezugspunkt für die erlaubte Flughöhe von 120m und nicht AGL.

Hallo,

damit braucht man dann ja ein Vario/Höhenmesser im Segler. An meinem Haushang fangen die Bärte meistens erst so ab 60 Meter Startüberhöhung an. Mit der Begrenzung auf 120 m above the remote pilot ist das ein echter Mist. :cry:

Gruß
Micha
 
Höhenfliegerei für Wildflieger ect.

Höhenfliegerei für Wildflieger ect.

Mir ist das sonnenklar, die Bundeswehr-Fliegertruppe könnte doch durch mangelnde Flugtüchtigkeit auf unsere 1oo Meter runterkommen weil fluguntauglich also dürfen wir nicht höher steigen.
Alles verständlich und klar !

Gruss Werner
 
So ganz verstehe ich eure Probleme nicht: seit geraumer Zeit wird versucht euch zu vermitteln dass es zukünftige eine besondere Veränderung geben wird:

Modellflug im Rahmen eines Verbandes durch deren Mitglieder, und Modellflug ohne Mitgliedschaft in einem Verband.

Unter diesem Gesichtspunkt solltet Ihr mal die Veröffentlichung des DMFV lesen...

Vor allem sollte man sich endlich von der Diffamierung jener Kollegen, die nicht auf genehmigten Modellfluggeländen fliegen, verabschieden, da diese zukünftig an Bedeutung verlieren...;). Über diesen Punkt reden wir jetzt auch schon geraume Zeit...:rolleyes:
 

UweHD

User
Wenn Du es schaffst mit einem 10kg Segler permanent nicht höher als 120m über Dir selbst zu fliegen..
Ich sehe das pragmatisch. Derzeit wäre man mit einem 3,5m Swift etc. in D auf jeden Fall illegal unterwegs, sofern man sich nicht auf einem Gelände mit Aufstiegsgenehmigung befindet. Und das Gewicht kann im Ernstfall jederzeit leicht kontrolliert werden.
Bei erlaubten 10kg fällt diese Einschränkung schon einmal weg, und dem Vorwurf einer ggf. vorliegenden Überschreitung der maximalen Flughöhe sehe ich im Zweifelsfall relativ entspannt entgegen.
 

maddyn

User
hi

also is er 100m bzw 120m, deckel doch gekommen
wozu hat man dann den kenntnisnachweis gebraucht?
gilt das dann nur für wildflieger oder für alle oder niht für solche die in vereinen bz dem dmfv oder daec angehören?

fragen über fragen

ne bindende aussage was nun wer und wo darf währe schön
 
Hier werden die neuen Regeln etwas ausführlicher erläutert:
http://www.lefevere.eu/modellflug/new-eu-regulation/dedronerules/ (Deutsch)
http://www.lefevere.eu/modellflug/new-eu-regulation/ (English)

Vielleicht klärt das auch einige der aufgetauchten Fehlinterpretationen und Missverständnisse.

Gruss
Tobias

PS
Für den Hangflug in der Open-Kategorie, der den Hangflug (von Segelflugmodellen) ausserhalb eines nationalen Verbandsrahmens zu europaweit einheitlichen Bedingungen ermöglicht (z. B. im Urlaub oder als verbandsloser Geselle oder wenn man nicht in einem jener glücklichen Länder lebt, die den Modellflug im Verbandsrahmen erleichtern), gilt eine eine Beschränkung der Flugmasse von 10kg (derzeit ?noch? nicht im obigen Text von Jürgen Lefevere enthalten). Dies ist eine Abweichung von der ansonsten relevanten 25kg-Grenze.
 

koenig

User
Hallo,, 2small 2 fail,, Danke für den Link von ,,lefevere,, in deutsch mit klaren Terminvorgaben und darin, dass auch nationales Recht umsetzbar sein soll.
 

Vultra

User
Hallo Tobias,

auch von mir besten Dank für den Link von “Lefevere“. Wirklich einmal eine sehr gute und verständliche Schilderung der Problematik.
Aber ein Satz aus der Beschreibung, den ich nachfolgend zitieren möchte löst bei mir große Besorgnis aus:

„Zu diesem Zweck ist zu empfehlen, dass diese Vereine und Verbände auf nationaler Ebene eng zusammenarbeiten…“

Hier sehe ich für Deutschland wirklich ein großes Problem. Wie bekannt haben wir ja 2 große Verbände, die ihre Unfähigkeit zu einer kooperativen Zusammenarbeit ja bereits hinlänglich bewiesen haben. Hoffentlich versemmeln die das mit ihren Streitereien nicht noch zu Ungunsten von uns Modellfliegern.
Wie wird das Ganze dann bei uns ablaufen. Verhandeln die Behörden mit beiden Verbänden getrennt und wird es dann auch unterschiedliche Regelungen für beide Verbände geben, oder übernimmt eventuell das Verkehrsministerium hier eine „Vermittlerrolle“ um die beiden Streithähne zu koordinieren ;)
 
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