EASA Prototype Regulations

BZFrank

User
Es geht dabei um die "Trilog" Gespräche in der EU zum Ersatz der Regulation 216/2008 (Basic Regulation) in der der EASA die Regelungskompetenz für den Bereich unter 150 kg erteilt werden soll, den sie bisher nicht hat.

Ok, danke! Ich kannte den Zusammenhang nicht. In den Medien kam es so als 'Extraverfügung' rüber.
 
Hallo,

ich dachte das Thema mit den < 150 kg wäre schon entschieden. Noch ein Link zum Thema mit Verordnungen in anderen EU Ländern.

http://dronerules.eu/de/recreational/news

Eine einheitliche Regelung des Modellflugs innerhalb der Europäischen ist sicherlich wünschenswert, gerade aber im Bezug auf Umweltschutz und sonstige sensitive Bereiche bleibt die Gesetzgebungsgewalt m. E. ungeachtet kommender EASA Rules weiterhin bei den jeweiligen Mitgliedstaaten. Das Thema Umweltschutz z. B. liegt ja nicht im Verantwortungsbereich der EASA.

Gruss Micha
 

HPR40

User
ich dachte das Thema mit den < 150 kg wäre schon entschieden.

Du denkst Richtig.

Ist noch nicht in Kraft weil die Folgeverordnungen / Durchführungsverordnungen noch fehlen die Notwendig sind zur Umsetzung. Das wird vom EU Parlament sozusagen im Paket in Kraft gesetzt.
Zu dem Paket gehören u.A. die hier diskutierten NPA s 2017-05 a und b.

Ob und wann das stattfindet wird man sehen, ich für meinen Teil habe aber nie darauf gesetzt das es nicht stattfinden wird um ehrlich zu sein.


Gruß Horst
 
DMFV und SMV bei der EASA

DMFV und SMV bei der EASA

Dafür sind SMV und DMFV nach wie vor strikt gegen den 120-Meter-Deckel, den die EASA als Obergrenze für jegliche Flugaktivitäten von unbemannten Flugzeugen unter 25 Kilogramm über ganz Europa spannen will.

http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/665029-DMFV-und-SMV-bei-der-EASA?p=4464244#post4464244

Woher nimmt der DMFV diese 120 m? In der specific category steht meine wissens nichts davon. Die 120 m gelten für die open category. Oder gibt es da diesbezüglich neuigkeiten ?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/665029-DMFV-und-SMV-bei-der-EASA?p=4464244#post4464244

Woher nimmt der DMFV diese 120 m? In der specific category steht meine wissens nichts davon. Die 120 m gelten für die open category. Oder gibt es da diesbezüglich neuigkeiten ?

Es gibt keine Neuigkeiten. In der Specific Category und den §12 und §14 gibt es keine Höhenbeschränkung.
Es gibt allerdings einen Vorschlag aus der Schweiz zur Kategorisierung in der Open Category, der allerdings die FAI-Klasse F3U praktisch unmöglich macht.
Ferner will dieser Vorschlag den Modellflug vollständig in nationales Recht zurückdeligieren womit wir dann wieder beim §14 sind. Allerdings schränkt dieser Vorschlag den Modellflug auf "in the middle of nowhere" ein.
 
Es ist eigentlich schei..... egal in welcher Category, welchem Paragraphen oder welchem Vorschlag es zum Ausdruck kommt, eine Interessengruppe, hinter welchem Namen oder Mäntelchen diese sich auch immer versteckt, will den gesammten Luftraum über 150m für sich haben, jedenfalls uns bis auf ein Paar (erlaubte) Flecken von dort oben los sein.
(und das ganze Kaspertheater wird ohne staatlichen bezw. europähischen Auftrag ausgearbeitet???)
 

Piano

User
Wer dahintersteckt, das sollte doch wohl klar sein: https://www.heise.de/newsticker/mel...derungen-zur-Luftraum-Verwaltung-3196748.html

"Amazon hat am Dienstag in New Orleans seine Forderungen für eine neue, global einheitliche Luftraumregulierung präsentiert. (...) Er möchte das Problem, wie Millionen von Flugdrohnen in den Luftraum integriert werden können, lösen. Kern seines Plans ist eine horizontale Flugverbotszone zwischen 400 und 500 Fuß (122 bis 152 Meter) über Grund. In dieser Höhe soll grundsätzlich niemand fliegen. Der Bereich darüber würde in erster Linie der klassischen Luftfahrt dienen und, wie bisher, von der bestehenden Flugverkehrskontrolle verwaltet. Den Bereich unter 400 Fuß will Kimchi zweigeteilt sehen: Die obere Hälfte, also von 200 bis 400 Fuß (61 bis 122 Meter) über Boden, wäre besonders leistungsfähigen Drohnen vorbehalten: Dort sollen sie nur fliegen, wenn sie längere Strecken mit höheren Geschwindigkeiten zurücklegen. Die unterste Schicht, bis 200 Fuß (61 Meter), wäre langsamen Hobbygeräten sowie lokal eingesetzten unbemannten Luftfahrzeugen vorbehalten. Hierzu gehören unter anderem Flüge zur Inspektion von Brücken oder für Luftaufnahmen für den Immobilienhandel oder von Versicherungen. Die Durchquerung der verschiedenen Schichten beim Auf- oder Abstieg eines entsprechend berechtigten Luftfahrzeugs wäre selbstredend zulässig."
 
So ein Blödsinn!

So ein Blödsinn!

"Wir wollen, dass der Standard vom ersten Tag an weltweit gilt"... Negativ wurde bemerkt, dass Amazon eine Anpassung an seine Bedürfnisse fordert, anstatt das eigene Projekt an die gegebene Situation anzupassen.

Jawoll, und ich will endlich freien Blick aufs Mittelmeer. Deshalb nieder mit den Alpen!
 

Piano

User
Blöd nur, das Amazon ein Milliardenunternehmen mit entsprechender Lobby ist. Und wir sind nur ein paar versprengte Modellflieger. Den Bundesrat letztes Jahr haben wir noch beackern und überzeugen können, wenn Amazon & Co. einen übergeordneten Angriff auf Ebene EASA oder noch höher machen, wird es schwierig für uns. Die EU ist nicht wirklich demokratisch. Eher eine EUdSSR.
 
Und kein Aufschrei aus den Medien zu hören, na, wenn das kein Zufall ist!!!
Wenn ich nur daran denke was für ein langjähriger Kampf der Bevölkerung gegen Windkraftanlagen in 800m Entfernung geführt wird /wurde, sogar absolut Geräuschlose Stromtrassen werden verhindert, aber gegen "besonders Leistungsfähige" Drohnen" in 61m bis 120m Höhe, sagt keiner was.
Und darunter noch die "kleineren!!!
Na wenigstens sind sie unterhalb der "klassischen Luftfahrt", da müsen sich die Airlinerpiloten nicht mehr fürchten wenn sie da etwas an sich vorbeipfeifen sehen, wird wohl ne Brieftaube gewesen sein.
 

rubberduck

User gesperrt
Es gäbe bestimmt eine einfachere Möglichkeit den Luftraum zu schützen, als dieses ganze EU-Gerangel.

Bei Banken wird seit ewigen Zeiten, zur Zufriedenheit aller, das PIN / TAN Verfahren verwendet.

Wenn ich irgendwo starten möchte, schicke ich eine SMS mit meinen Koordinaten an die DFS, und bekomme eine TAN als "Starterlaubnis" zurück.

So easy ginge das und alle wären glücklich.

Jürgen
 

DD8ED

Vereinsmitglied
EASA Basic Regulation und Prototype Rules

EASA Basic Regulation und Prototype Rules

Hallo zusammen,
es gibt ein Update hinsichtlich der Aktivitäten der EASA hinsichtlich der Prototype Regulation und der NPA 2017-05.
Guckst du hier.
 

funky

User
Hallo Frank, danke für die Informationen!

Das hört sich doch alles gar nicht mal schlecht an – gute Arbeit!

Eine Frage zum Punkt Open Category hätte ich:

„Die abhängig von Fluggebiet eventuell bestehende Pflicht der „Geoawareness“ kann ggf. durch die Nutzung einer App auf dem Smartphone erfüllt werden und muss dann nicht zur technischen Ausrüstung des Modells (Geofencing) gehören. Entsprechende Apps dazu gibt es schon.“

Was genau ist unter dem „Geoawareness“ zu verstehen und welche Apps gibt es dazu?

VG Frank
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank, danke für die Informationen!

Das hört sich doch alles gar nicht mal schlecht an – gute Arbeit!

Eine Frage zum Punkt Open Category hätte ich:

„Die abhängig von Fluggebiet eventuell bestehende Pflicht der „Geoawareness“ kann ggf. durch die Nutzung einer App auf dem Smartphone erfüllt werden und muss dann nicht zur technischen Ausrüstung des Modells (Geofencing) gehören. Entsprechende Apps dazu gibt es schon.“

Was genau ist unter dem „Geoawareness“ zu verstehen und welche Apps gibt es dazu?

VG Frank
Es gibt hier den begrifflichen Unterschied zwischen Geofencing und Geoawareness. Obwohl das wohl nirgends so rictig definiert ist, wäre unter Geofencing wohl die Fähigkeit des UAV zu verstehen, sich autark aus im Geofencing gesperrten Lufträumen fern zu halten. Das erfordert einiges an Technik im UAV und ist bei Flächenflieger nur begrenzt gut umsetzbar.
Bei Geoawareness muss der Pilot wissen wo er ist und ob er fliegen darf oder nicht. Dazu gibts Apps z.B. von der DFS oder dem DMFV oder man guckt vorher zuhause nach. Ein Smartphone hat fast jeder in der Tasche, einen Flightcontroller mit GPS hat nun nicht unbedingt jeder im Modell.
Ist also nichts Neues. Gab es eigentlich schon immer. Besonders die manuelle Methode mit Karte und NFL. Nur ist es jetzt in einen neudeutschen Begriff gepresst und auf die Daddelkiste verschoben.
Also: Alter Wein in neuen Schläuchen.
 

rubberduck

User gesperrt
"Geofencing" beschreibt bislang, zumindest beim Kopter oder einer Drohne, einen virtuellen Zaun innerhalb der sich das Modell bewegen darf. Stösst es an diese Grenze, fliegt es zum Piloten zurück.
Das hatte nichts mit den Flugverbotszonen zu tun, in der das Modell erst gar nicht startet.
Zumindest macht es DJI so bei seinen Koptern.
Ob das Horizon bzw. Spektrum bei seiner Safe+ Technologie auch so macht, weiss ich nicht.
Denn virtuellen Zaun kennt jedoch auch Spektrum.

jürgen
 
EASA: Opinion 01/2018 veröffentlicht

EASA: Opinion 01/2018 veröffentlicht

Die EASA hat am 6. Februar die "Opinion 01/2018" der "expert group" veröffentlicht:
https://www.easa.europa.eu/document-library/opinions/opinion-012018
Dort unter "Downloads":
https://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/Opinion No 01-2018.pdf
+weitere Dokumente...
Im nächsten Schritt erfolgt daraufhin die Implementierung der Regeln.
Lesen!

In einer erfreulichen Richtung scheint sich der Modellflug im Rahmen der "subcategory A3" der "Open Category" zu entwickeln.

Fliegergrüsse
Tobias
 
Aaaä hmmmm
Eventuell könnte uns etwas auf die Sprünge geholfen werden?? Mit zwei drei Sätzen?
Mein Gooogle Übersetzer hilft mir nämlich nicht so richtig weiter:

"diese Stellungnahme ist gewünscht zu: implementieren eine Operation zentrisch, verhältnismäßig, Risiko und Leistung Rechtsrahmen für alle Fachhochschulen
Operationen in der öffnen und Spezifisch kategorie ies a. sicherstellen hohes und einheitliches Sicherheitsniveau für AUS hohes und einheitliches Sicherheitsniveau für AUS Operationen Förderung der Entwicklung des UAS-Marktes; und c ein Attribut zu Adresse Ing Bedenken der Bürger bezüglich Sicherheit, Privatsphäre, Datenschutz und Umweltschutz. Die vorgeschlagene regulations wird Flexibilität bieten Mitgliedsstaaten ( MS ) , hauptsächlich dadurch, dass sie Zonen erstellen können innerhalb ihr Territorium ies wo die Verwendung von UAS verboten, begrenzt oder verboten wäre im Kontrast, erleichtert. Nach das neue Grundverordnung, Marktproduktgesetzgebung Ion (CE-Kennzeichnung) gewährleistet die Einhaltung der technischen Anforderungen für die Masse produzierte UAS betrieben in der öffnen Kategorie. Zwei Akte werden vorgeschlagen
Das Folge einer anderen Adoption Verfahren gemäß der neuen Grundverordnung: ein delegierter Rechtsakt Das definiere es die Bedingungen für mak UAS verfügbar am der Markt und die Bedingung s für UAS-Operationen, die von einem Dritten durchgeführt werden Landbetreiber und eine Durchführungsregel Das definiere es die Bedingungen für den Betrieb AUS AUS und die Bedingungen für die Registrierung Der vorgeschlagene regul beim ory Rahmen wird voraussichtlich das Sicherheitsniveau von UAS-Operationen erhöhen, zu Harmonisierung der Rechtsvorschriften unter den EU-Mitgliedstaaten, und zu Schaffung eines EU-Marktes, der die Kosten für UAS senkt und Kreuzigungen ermöglicht"

Und Kreuzigungen ermöglicht, ja, das ist ja noch verständlich!!!
(ich lösche den Mist natürlich wieder, sobald.....)
 
Opinion No 01/2018

Opinion No 01/2018

Modellflug ausserhalb von Vereinen und Verbänden
Modellflug in der open category, subcategory A3 (weit weg von Personen)

Kurze Zusammenfassung:

* Für Modellflugzeuge Class C4/Privately built gibt es keine technischen Anforderungen wie Limiter (Höhe, Speed).
Zudem gibt es auch keine Anforderung wie Fail-Save bei Verlust vom Empfang (lost link management)

* Equipment wie elektronische Identifikation (mini Transponder) und Geofencing ist für C4/Privately built
nicht erforderlich. Höhenbegrenzung jedoch auf 120 m.

* Registrierung der Piloten ist Sache der Mitgliedsstaaten (MSs), wahrscheinlich über die Verbände (DAEC, DMFV...)

Die genannten Punkte gelten für den Modellflug ausserhalb von Vereinen und Verbänden.
Für den Modellflug im Rahmen von Vereinen und Verbänden welche die Betriebserlaubnis (operational
authorisation ) von den zuständigen Behörden (z. B. LBA) erlangt haben, gelten andere Regeln.
Siehe dazu § 2.4.4 Recreational operations und Artikel 6 vom NPA 2017-05(A).

Es bleibt zu hoffen, das für die Modell(Wild)flieger z. B. für den Hangflug etc. eine nationale Regelung gefunden wird, welche im Rahmen der Mitgliedschaft in einem der Verbände weiterhin ein fliegen über 120 m ermöglicht. Dies könnte z. B. mit einem entsprechendem Kenntnisnachweis zur Erlangung der operational authorisation erfolgen.

Gruss und schöne Fasnet
Micha
 
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