EASA Prototype Regulations

Neue EU-gesetzgebung jetzt offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht

Neue EU-gesetzgebung jetzt offiziell im Amtsblatt der EU veröffentlicht

Die neue EU-Gesetzgebung wurde heute offiziel im Amtsblatt der EU veröffentlicht:
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission vom 12. März 2019 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Das Datum der Veröffentlichung (11. Juni 2019) bestimmt die Anwendung und das Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung:
- Das Inkrafttreten ist am 1. Juli 2019;
- Die Anwendung ist ab dem 1. Juli 2020;
- Die Freistellung für Tätigkeiten im Rahmen von Vereinen und Verbänden endet am 1. Juli 2022.

Der Text ist zu finden unter:

In English:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2019:152:FULL&from=EN

Auf Deutsch:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2019:152:FULL&from=DE

Beste Grüsse,
Jürgen
 

maddyn

User
HI


gibts da auch ne kurzfassung
in der für otto normal modellflieger alles drinsteht was ez wieder anders is
 
Oja, das würde mich auch interessieren... hab heute mal versucht die ganzen Sachen für mich als „Endverbraucher“ zu deuten und bin einfach nicht schlauer geworden
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Oja, das würde mich auch interessieren... hab heute mal versucht die ganzen Sachen für mich als „Endverbraucher“ zu deuten und bin einfach nicht schlauer geworden

Also für den organisierten Modellflug wird es beim Buisness as usual bleiben, wenn alles so kommt wie angestrebt.
Für den nicht organisierten Modellflug wird es allerdings schwieriger werden durch Einschränkungen in den Fluggebieten und den Höhendeckel von 120 Metern.
 

maddyn

User
HI

sind wir schon beim Thema,was is die Definition von Organisierter Modellflug
werlcher Organisation muss ich da angehören

Mitglied im Verein mit Vereinsgelände der im Dachverband is
VEreinsmitglied ohne
Einzelmitglied im Verein
Einzelmitglied der auf der Wiese hinterm Hasus
 
... Verein spielt nix am Rolle, Hauptsache Mitglied bei einem der beiden Dachverbände...
 

DD8ED

Vereinsmitglied
HI

sind wir schon beim Thema,was is die Definition von Organisierter Modellflug
werlcher Organisation muss ich da angehören

Mitglied im Verein mit Vereinsgelände der im Dachverband is
VEreinsmitglied ohne
Einzelmitglied im Verein
Einzelmitglied der auf der Wiese hinterm Hasus

Mitglied in einem der beiden deutschen Modellflugverbände. Direkt als Einzelmitglied oder über einen lokalen Verein der in einem der Verbände aufgehängt ist. Das macht keinen Unterschied.
 
Was ist denn jetzt ein Modellflugzeug?

Was ist denn jetzt ein Modellflugzeug?

Da steht drin das Flugmodelle als UAS gelten.
Was ist denn jetzt ein Modellflugzeug?

Tschuldige die Nachfrage, aber ich bin kein Jurist vlt. kannst Du es mir mal kurz erklären.



Gruß Horst

Die EU-Rechtsvorschriften unterscheiden nicht zwischen "Drohnen" und Modellflugzeugen. Sie alle gehören zur Kategorie der unbemannten Luftfahrzeuge. Es gibt keine EU-Definition für Modellflugzeuge.Es steht jedem Mitgliedstaat jedoch frei, eine solche Definition in seine nationale Zulassung für Modellflugzeugclubs und -vereinigungen gemäß Artikel 16 der Durchführungsverordnung aufzunehmen.
Gr. J.
 

rubberduck

User gesperrt
Ganz einfach ... UAS ist der engl. Begriff in der Luftfahrt für "Unmanned Aerial System" und "Flugmodell bzw. Modellflugzeug" der deutsche.

UAS ist das Gesamt-System (einschließlich der Fernsteuerung oder Bodenstation) mit dem ein unbemanntes Flugzeug gesteuert wird, egal ob es sich um ein großes oder kleines handelt. Das unbemannte Flugzeug für sich alleine nennt sich UAV "Unmanned Aerial Vehicle".

Manche nennen das gesamte Equipment das von den UAS-Herstellern angeboten wird auch "Unmanned Aircraft System", dazu zählt dann u.U. auch eine Katapultvorrichtung, ein Auswertecomputer und vieles mehr.


Wobei ein "Flugmodell" das darstellt, mit dem wir Modellflieger üblicherweise spielen und "Modellflugzeug" alles beinhalten kann, auch Standmodelle und kleine Plastikmodelle fürs Regal.
 
Da wir gerade von Begriffen und ihren Definitionen sprechen, eine kurze Randbemerkung: Ein "Flieger", "Modellflieger" oder "Segelflieger" ist kein "Modellflugzeug", sondern derjenige, der das Modell fliegt bzw. steuert. Wem das nicht einleuchtet oder meint, das wäre doch gefälligst nur ein Synonym für die gleiche Sache und demzufolge völlig richtig, sollte mal überlegen. Er steigt in den "Flieger" und fliegt nach Malle? Er setzt sich in seinen "Fahrer" und fährt zur Arbeit? Derjenige, der zu einem Flugzeug "Flieger" sagt, muss konsequenterweise auch zu seinem Pkw "Fahrer" sagen, ein F1-Bolide wäre also demzufolge ein "Rennfahrer", oder?

Ich warte jetzt nur noch auf die Rechtfertigung der Machart: Das sagen doch alle!

Klaro, was Falsches muss nur oft genug wiederholt werden, dann wird's eines Tages richtig! Wie oft muss 2+2=3 wiederholt werden, damit es richtig wird? :D
 

glipski

User
Drone Operators: Clueless, Careless or Criminal

Drone Operators: Clueless, Careless or Criminal

Hallo,

während einer Anhörung in UK hat Andy Sage, Head of Unmanned Traffic Management, National Air Traffic, seine Einschätzung zu Drone Operators, also auch Modellflieger, kundgetan. Seiner Meinung nach kann man sie in drei Kategorien einordnen, keine Ahnung, kümmern sich um nichts oder sind kriminell.

https://youtu.be/OuXsm2Q6_Uc

Schon eine tolle Aussage. Wenn Aussagen solcher Leute bei der Umsetzung von Regeln, die auch uns Modellflieger, wenn auch als "Beifang", betreffen, mit einbezogen werden, na dann gute Nacht für unser Hobby.

Grüße

Gerhard
 
Hallo,

während einer Anhörung in UK hat Andy Sage, Head of Unmanned Traffic Management, National Air Traffic, seine Einschätzung zu Drone Operators, also auch Modellflieger, kundgetan. Seiner Meinung nach kann man sie in drei Kategorien einordnen, keine Ahnung, kümmern sich um nichts oder sind kriminell.

...

Die Briten nehmen's mit Humor (Unwissend, leichtsinning oder kriminell):
 

Anhänge

  • Drone Register.jpg
    Drone Register.jpg
    81,7 KB · Aufrufe: 87

glipski

User
:cool:
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Um JEDEM den Text zugänglich zu machen:

Um JEDEM den Text zugänglich zu machen:

.
Eine Entschuldigung an die Drohnengemeinschaft

Gestern habe ich dem Sonderausschuss Wissenschaft und Technologie im Parlament im Rahmen seiner Untersuchung über den kommerziellen und Freizeit-Drohnengebrauch Bericht erstattet. Es ist wirklich ermutigend, dass das Parlament dieses Thema so ernst nimmt.

Das Thema der Diskussion für die Sitzung war: Die Risiken, die die Drohnentechnologie sowohl für bemannte Flugzeuge als auch für Einzelpersonen mit sich bringt. Zu den Themen gehörten Risiken für Flugzeuge, wie die Erlaubnis für den Zugang eingeholt werden sollte, wie mit dem Missbrauch von Drohnen umgegangen werden sollte, und die Wirksamkeit von Counter-Drohnen-Technologien bei der Erkennung, Identifizierung und Neutralisierung von Drohnen.

Im Rahmen dieser Diskussion habe ich darüber gesprochen, wie dem unverantwortlichen Einsatz von Drohnen auf unterschiedliche Weise begegnet werden soll. Ich habe versucht, über den Missbrauch von Drohnen zu sprechen und darüber, wie verschiedene Arten von Missbrauch unterschiedlich behandelt werden sollten.

Es ist jetzt ganz klar, dass ich einen Fehler gemacht habe, dies zu sagen. Meine Worte waren unangebracht. Ich habe es falsch verstanden. Ich möchte mich bei allen Drohnenpiloten entschuldigen, von denen die überwiegende Mehrheit äußerst verantwortungsbewusst ist und die durch meine Bemerkungen beleidigt wurden. Ich kann Ihnen versichern, dass wir die Drohnenbenutzer nicht "kategorisieren" und leidenschaftlich an einen fairen Zugang zum Luftraum für alle Benutzer glauben, die sich an die Regeln halten. Ich werde dafür sorgen, dass der Ausschuss diese Position versteht.

Bei NATS arbeiten wir eng mit der Drohnen-Pilot-Community zusammen und schätzen ihren Input sehr. Die meisten sind verantwortungsbewusste Piloten, und wir unternehmen große Anstrengungen, um sicherzustellen, dass sie die beste und sicherste Erfahrung machen, die sie machen können, wenn sie fliegen. Wir wollen nicht, dass die Vielen durch die Missetaten der Wenigen befleckt werden.

Wir haben eine Reihe von proaktiven Maßnahmen ergriffen, um den sicheren Umgang mit Drohnen zu fördern, darunter die Einführung der Drone Assist Sicherheits-App, die inzwischen mehr als 130.000 registrierte Benutzer hat, und die gemeinsame Einführung einer Drohnensicherheits-Website www.dronesafe.uk mit der Zivilluftfahrtbehörde.

NATS verwaltet jedes Jahr Millionen von Flügen im britischen Luftraum sicher; die bestehenden Sicherheitsmanagementkulturen und -methoden, die es uns ermöglichen, dies zu erreichen, sind ebenso anwendbar, um unseren Himmel bei wachsenden unbemannten Verkehrsaufkommen sicher zu halten. Wir arbeiten hart, und wir wollen weiterhin eng mit der Drohnen-Pilotgemeinschaft zusammenarbeiten, um eine Reihe von Lösungen zu entwickeln, die uns helfen, dies zu erreichen.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator
 

gufi

User
Die neue EU-Gesetzgebung wurde heute offiziel im Amtsblatt der EU veröffentlicht:
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission vom 12. März 2019 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

Das Datum der Veröffentlichung (11. Juni 2019) bestimmt die Anwendung und das Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung:
- Das Inkrafttreten ist am 1. Juli 2019;
- Die Anwendung ist ab dem 1. Juli 2020;
- Die Freistellung für Tätigkeiten im Rahmen von Vereinen und Verbänden endet am 1. Juli 2022.

Der Text ist zu finden unter:

In English:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2019:152:FULL&from=EN

Auf Deutsch:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L:2019:152:FULL&from=DE

Beste Grüsse,
Jürgen


Hallo miteinander,
ich würde gerne mal wieder daran anknüpfen.


Habe ich zukünftig eigentlich ein Wahlrecht, nach welcher Regel ich fliegen will?
Ich bin Mitglied in einem der Verbände und werde in der Zukunft wohl im Rahmen der Betriebsgenehmigung fliegen können. Da muss ich mich dann an das gültige Limit beim Abfluggewicht halten und kann dann z.B. bis 762m hoch fliegen.
In der Open Category könnte ich aber z.b. mit dem Segler am Hang bis 10 kg und dafür nur 120m über Pilotenstandort fliegen.
Kann also ein Verbandsmitglied zwischen einem Betrieb nach Open Category oder entsprechend der (noch auszuhandelnden) Betriebsgenehmigung auswählen?
Ich bin der Meinung das sollte so möglich sein, was sagen die Experten?
 
Open Category weniger restrictive als Betriebsgenehmigung?

Open Category weniger restrictive als Betriebsgenehmigung?

Kann also ein Verbandsmitglied zwischen einem Betrieb nach Open Category oder entsprechend der (noch auszuhandelnden) Betriebsgenehmigung auswählen?
Ich bin der Meinung das sollte so möglich sein, was sagen die Experten?


Theoretisch ja.
In der Praxis ist es jedoch unwahrscheinlich, dass die Anforderungen der Genehmigung strenger sein werden als die der offenen Kategorie. Das würde dem Zweck von Artikel 16 zuwiderlaufen. Die Verbände, die die Genehmigung beantragen, sollten ein solches Ergebnis der Diskussionen nicht zulassen. Ferner ist zu beachten, dass die Mitgliedstaaten weitere Einschränkungen für die offene Kategorie (z.B. nach Artikel 15) vornehmen können und somit die Kriterien für die offene Kategorie verschärfen könnten, um den derzeitigen Regeln zu entsprechen, die im Rahmen der Genehmigung beibehalten werden sollen.

Dies ist also zwar ein Thema, das diejenigen, die die Genehmigung mit den Behörden besprechen, im Auge behalten sollten, aber in der Praxis sollte es nicht passieren (wenn sie ihre Arbeit gut machen).
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten