Petition an den Deutschen Bundestag

Hallo,
Ich habe den Eindruck, das viele Forenteilnehmer stark auf ihren speziellen Themenbereich fixiert sind,
daher möchte ich euch hier nochmals darum Bitten, das sich möglichst viele an dieser Online-Petition beteiligen.

Hier der Link und Info zum Thema. Wer mehr wissen möchte, unter Modellflug Allgemein steht mehr dazu.

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=339

einer Petition für die Modellfliegerei in der Bundesrepublik Deutschland.

Worum geht es?

Einfach Formuliert,

Regelung bisher:

Modellflieger kann auf Flugplatz nach Absprache mit der Flugleitung fliegen, wenn die Sicherheit gewährleistet ist und die Manntragenden Flieger nicht gestört werden. Dies entscheidet der FLUGLEITER, also die Person, die auch die Starts und Landungen der großen Flieger koordiniert und dazu in der Lage ist.

Regelung neu:

Modellflieger/Flugplatzbetreiber muß aufwendig eine zusätzliche Aufstiegserlaubnis für Modellflug für seinen Flugplatz beantragen.
Folge: hohe Kosten, lange Wartezeit für das Genehmigungsverfahren hohe Bürokratische Hürden.
Wenn die Erlaubnis dann erteilt ist, passiert exakt das gleiche wie bei der bisherigen Regelung !!!!!!!!!

Modellflieger kann auf Flugplatz nach Absprache mit der Flugleitung....... siehe oben!!!!

Was verbessert sich damit ???
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Ausführlich formuliert stellt sich dies dann so dar:

Es gab die alte Version des § 16 LuftVO diese wird seit Anfang des Jahres 06 nicht mehr praktiziert.

Die neue Version des § 16 LuftVerkehrsordnung verbietet jeglichen Modellflug (auch von Papierfliegern) auf Flugplätzen.

Kein Flugleiter eines Manntragenden Sportflugplatzes/Segelfliegerflugplatz = Flugplätze darf jetzt noch Modellflug auf seinem Flugplatz genehmigen. Und um das eindeutig klar zu stellen, wir reden hier nicht über Flughäfen wie zB. Frankfurt am Main oder große Verkehrslandeplätze, sondern über den Feld Wald und Wiesen Sport und Segelfliegerflugplatz auf dem Land.

Viele Piloten sind gleichzeitig Modellflieger die ihren Flugplatz außerhalb der Betriebszeiten bisher für Modellflug nutzen durften.
Das Bußgeld für etwas was bisher selbstverständlich war, beträgt nun bis 50000 Euro.. damit ist das der rechtlich höchst mögliche Bußgeldbetrag der unabhängig von einem Strafverfahren verhängt werden kann.

Nicht einmal außerhalb der Betriebszeiten der Flugplätze am Ruhetag oder bei Wetterlagen mit geschlossener Wolkendecke die Manntragenden Flugbetrieb eh nicht zulässt, bei der aber Modellflug jederzeit möglich ist, ist Modellflug da jetzt noch möglich.
Genau so wenig darf der sonst allgemein genehmigungsfreie Modellflug bis 5 kg ohne Verbrennungsmotor da erfolgen, der auf jeder Wiese in BRD sonst praktiziert werden darf.

Erlaubt wird jetzt Modellflug auf Flugplätzen nur noch über ein umfangreiches bürokratisches Genehmigungsverfahren.
Dazu ist eine Nutzungsänderung/Erweiterung, Großes Gutachten, Naturschutzgutachten, Anhörung umliegender Gemeinden, oft pauschale Ausgleichszahlungen an die Naturschutzbehörden (nach Grundfläche des Fluggeländes) erforderlich.
Und dies Alles für einen Flugplatz, der das für den Manntragenden Betrieb längst hinter sich hat und auf dem Modellflug bisher ja praktiziert werden durfte.

Damit wird jeglicher Modellflug auf Manntragenden Flugplätzen derart erschwert, das zu erwarten ist, das nur ganz wenige Flugplatzbetreiber sich dieser Mühe für die ""kleinen"" Modellfliegerlein noch unterziehen werden.

Kostenfrage + Behördenärger + Der Betreiberverein kann das nur mit Mitgliederzustimmung per großer Versammlung beschließen was bei den Ängsten von Behördenlaien zu solchen Verfahren kaum erwartet werden kann.

Zudem, nimmt man mit dem neuen § 16 der Fliegerei gerade den Pilotennachwuchs, der ja aus den Vereinen der Flugplatzbetreiber stammt.
Der zudem sein Wissen um eine sichere Flugdynamik als Modellflieger mit der Muttermilch über lange Zeit aufgenommen und so verinnerlicht hat.
In Zeiten wo Manntragende Piloten in etwa 3 Monaten einen Flugschein absolvieren danach mit Mühe und Not gerade mal noch ihre wenigen Pflichtstunden absolvieren, und im Bereich der Berufspiloten Sprit spaaren oberstes Motto ist, woher sollte also das Wissen um die in der Fliegerei so wichtige Flugdynamik kommen.
Um nicht in Grenz bzw Gefahrensituationen zu kommen bzw diese zu meistern, ist dieses Wissen aber unverzichtbar.

Eine kurze Pilotenausbildung vermittelt dieses Wissen nur unzureichend, und in Fleisch und Blut ist es dann noch lange nicht übergegangen.
Instinkive und Intuitive Erbanlage ist es in nur 100 Jahren Fliegerei leider auch keine geworden.
Und geborene Naturtalente sind eher sehr selten...
Was eine Vielzahl von Unfallberichten aus der Manntragenden Fliegere jedes Jahr nur zu genau verdeutlicht.
Und das nicht nur bei den Sportpiloten.

Dies kann in diesem Maße kaum im gesellschaftlichen Gesamtinteresse liegen.
Modellflug ist aus gutem Grund eine gemeinnützige und anerkannte Sportart.
Keiner wird auch daran zweifeln, das es eine Sportart ist, die mit ihrer Vielfalt Jugendlichen und Erwachsenen positive persönliche Perspektiven, positive Freundschaften und Kontakte plus ganz trivial Bewegung schafft.

Die zudem breite Handwerkliche Fertigkeiten in einer Zeit vermittelt die vom WWW, vom Gameboy vom PC vielfach mit Gewaltspielen und ähnlich netten Sachen viel zu viel negativ beeinflusst ist. Und in der Werte, wie sie die Modellfliegerei vermittelt eher mit der Lupe zu suchen sind.
Wer sinnvolle Freizeitbeschäftigung ausübt, für die er sich die Kosten langfristig orientiert erarbeiten muss schafft sicherlich keine Gesellschaftlichen Probleme indem er sich auf der ""Straße"" oder anderweitig Gesellschaftlich negativ betätigt.

Damit kann der Wegfall eines großen Teils der von Modellfliegern in der BRD genutzen Fluggelände sicher nicht im Gesellschaftlichen Interesse liegen.
Zudem würde dies die zusätzliche Bildung neuer reiner Modellfluggelände bedeuten, womit eine insgesamt breiter gefächerte Gesamtbelastung einher gehen wird.
Und als Hinweis, Modellfluggelände sind im Gegensatz zu Flugplätzen in keiner Luftfahrtkarte der Manntragenden Fliegerei eingezeichnet, alleine dies erhöht also das Gefahrenpotential für die Luftfahrt.

Selbst wenn unsere Gesetzgebungsorgane gute Gründe für die Veränderung des § 16 gehabt hätten, damit wurde diese Gesetzesänderung jedoch NICHT begründet.
Begründet wurde diese als REDAKTIONELLE Änderung gegenüber dem Bundesrat. Genau so kam es auch von diesem nach der Verabschiedung unterzeichet Zurück....!!!.

Die Unfallstatistik weist keine Flugunfälle durch Modellflugbetrieb auf manntragenden Flugplätzen aus. An anderen Orten jedoch durchaus.

Ein so aufwendiger Verwaltungsakt wie er jetzt als Folge des neuen §16 mit Nutzungsänderung, mit Anhörung, einem Umfassenden Gutachten, womöglich noch mit Naturschutzgutachten Ausgleichszahlungen nur für die ZUSÄTZLICHE aber bisher schon problemlos praktizierte Nutzung Modellflug gefordert ist, ist völlig überzogen.
Alleine schon weil das Genehmigungsverfahren für den Manntragenden Flugbetrieb dies längst vorweggenommen hat.

Hier muss man der Bürokratie Grenzen setzen.
Deshalb, macht hier mit, jeder Bundesbürger egal welchen Alters, ist stimmberechtigt.

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=339

Gruß
Eberhard Mauk
 
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