EMFU

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Hallo,

Ich denke nicht das es eine Art von Borniertheit ist.

Es sind viel mehr Scheuklappen die nur geradeaus schauen lassen.

Das ist bei der EMFU anderst, die haben erkannt, daß die EASA zu keinen weiteren Zugeständnissen bereit ist.

Deshalb wird von Frank (DD8ED) der Artikel 12 und 14 der NPA quasi als das Non plus Ultra verteidigt. Naja keine Kunst, der Daec hat ja fast nur Vereine als Mitglieder und nur sehr wenige Einzelmitglieder.
Deshalb kann sich der DMFV nur schwer tun, mit der Mitgliedschaft im EMFU.

Der DMFV glaubt noch bessere Regelungen für den Modellflug von der EASA abringen zu können.

Wie geschrieben, der DMFV ist noch in seinen Scheuklappen gefangen und sieht das große Ganze der EASA "noch" nicht.

Übrigens: Dobrindt hatte da schon den größeren Durchblick! Deshalb tat ihm die Trennung Flugmodelle und Multicopter nicht weh, da er schon wusste, daß seine Änderungen der LuftVo nur eine begrenzte Halbertszeit haben.
 
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Das ist bei der EMFU anderst, die haben erkannt, daß die EASA zu keinen weiteren Zugeständnissen bereit ist.
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Wie bereits hier geschrieben: http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/605088-EMFU?p=4345192&viewfull=1#post4345192

Die EASA kann es nicht allen recht machen.

Wenn man dem traditionellen Modellflug nicht schaden will, muss Artikel 14 der NPA 2017-05 das allerdings auch ganz klar zum Ausdruck bringen und darf nicht in alle Richtungen interpretierbar sein.

Der Artikel 14 sieht derzeit vor, dass die jeweiligen Nationen die Rahmenbedingungen (sprich: vor allem die Ausnahmen zur NPA) für den Modellflug festlegen. Dann hätte man den Modellflug allerdings auch gleich komplett von den EASA Regulierungen ausklammern können, wie von vielen Modellfliegern gefordert.

Artikel 12 sieht die Möglichkeit der Schaffung spezieller "Modellflugzonen" vor. Wer allerdings weiß, mit welchen Hindernissen man in Deutschland bereits bei der Genehmigung von Modellfluggeländen zu kämpfen hat, wird diese Option sicher als "suboptimal" bewerten. Das mag in anderen europäischen Ländern anders ausschauen, darum ist dieser Artikel in der NPA enthalten.
 
EMFU_Workshop-2017-05 - Stand der Dinge?

EMFU_Workshop-2017-05 - Stand der Dinge?

http://www.modellflug-im-daec.de/aktuelles/516-emfu-workshop-2017-05

(19.06.2017) Am 15.6.2017 fand in Köln ein durch die EMFU veranstalteter Workshop zum Thema NPA (Notice of Proposed Amendment) 2017-05 statt.
Vertreten waren insgesamt 18 Teilnehmer verschiedener nationaler Modellflugverbände, EAS und für die EASA Yves Morier (Chef EASA) und Natale Di Rubbo. Das Treffen war also seitens der EASA sehr hochkarätig besetzt.
Der zentrale Punkt der Veranstaltung war die sehr ausführliche Präsentation der NPA 2017-05 durch Natale Di Rubbo (EASA), bei der auf viele Fragen umfassend eingegangen wurde.
Seitens der EASA wurde betont, dass diese NPA einen Vorschlag darstellt und die EASA in allen Punkten offen für Änderungsvorschläge und Ergänzungen ist und Kommentare dazu sehr willkommen sind.

Und aus dem kompletten Bericht...
http://www.modellflug-im-daec.de/images/buko/aktuelles/EMFU_Workshop-2017-05.pdf

Als Resümee der Veranstaltung lässt sich sagen, dass diese zufriedene Gesichter hinterlassen hat. Auch wenn man nicht unbedingt mit allen Inhalten der NPA konformgehen muss, ist der Informationsstand der Teilnehmer zum Thema deutlich verbessert und das weitere Vorgehen abgeklärt worden. Von daher wurde die Veranstaltung als Erfolg gewertet.

Hallo Frank (DD8ED),
würdest Du uns bitte als Autor und Teilnehmer an dem deutlich verbesserten Informationsstand der Teilnehmer zum Thema teilhaben lassen!
Klingt ja alles irgendwie nach relativ froher Botschaft.
Was sind Deine neuen Erkenntnisse?

Gruss
Tobias
 

DD8ED

Vereinsmitglied
http://www.modellflug-im-daec.de/aktuelles/516-emfu-workshop-2017-05



Und aus dem kompletten Bericht...
http://www.modellflug-im-daec.de/images/buko/aktuelles/EMFU_Workshop-2017-05.pdf



Hallo Frank (DD8ED),
würdest Du uns bitte als Autor und Teilnehmer an dem deutlich verbesserten Informationsstand der Teilnehmer zum Thema teilhaben lassen!
Klingt ja alles irgendwie nach relativ froher Botschaft.
Was sind Deine neuen Erkenntnisse?

Gruss
Tobias

An diesem Meeting haben 16 Verbandsvertreter teilgenommen, die wahrscheinlich mit unterschiedlichen Wissensständen und Ansichten in dieses Treffen gegangen sind. Wer was in welchem Umfang dazugelernt hat, ist ja wohl kaum darstellbar.
Seitens der EASA wurden hauptsächlich die 3 Optionen für den Modellflug, also §14, §12 und Open Category A3 vorgestellt.
Und es wurde klargemacht, dass die EASA Vorschläge macht und nicht die Regeln diktiert. Seitens der EASA ist eine koordinierte Kommentierung der NPA gewünscht.

Ferner wurde noch einmal betont, das es noch keine wirksame Beauftragung der EASA für den unbemannten Bereich unter 150 kg gibt. Dazu müssen die "Basic Rules" (216/2008) geändert werden, was noch nicht geschehen ist.

Ferner wurde betont, dass es Ziel der EASA ist, den Modellflug möglichst nicht einzuschränken.

Es sollte auch klar sein, das dieses Meeting in Köln eine Informationsveranstaltung war, bei der es keine Entscheidungen hinsichtlich der Inhalte der NPA gegeben hat. Das war nicht das Ziel.
 
EMFU_Workshop-2017-05 - Stand der Dinge?

EMFU_Workshop-2017-05 - Stand der Dinge?

Hallo Frank!
Vielen Dank für Deine Einblicke.

An diesem Meeting haben 16 Verbandsvertreter teilgenommen, die wahrscheinlich mit unterschiedlichen Wissensständen und Ansichten in dieses Treffen gegangen sind. Wer was in welchem Umfang dazugelernt hat, ist ja wohl kaum darstellbar.
Ist klar. Ist ein deutliches Bild des Ansichtengemenges der EMFU-Mitglieder schon erkennbar? Bzw. wann trifft sich die EMFU zur Verarbeitung der Erkenntnisse dieses Treffens?

Seitens der EASA wurden hauptsächlich die 3 Optionen für den Modellflug, also §14, §12 und Open Category A3 vorgestellt.
Soweit bekannt.
Wurde der U-Space thematisiert und eingeordnet?

Und es wurde klargemacht, dass die EASA Vorschläge macht und nicht die Regeln diktiert.
Ist das eine EASA-Floskel oder sind die drei obigen Optionen noch wirklich verhandelbar/veränderbar?

Ferner wurde betont, dass es Ziel der EASA ist, den Modellflug möglichst nicht einzuschränken.
Ist man sich dabei der Ausübung von Hangflug, Thermikflug, OLC etc. (die vorwiegend in freier Natur und nicht auf einem Vereinsplatz stattfinden) bewusst oder wird das nicht thematisiert und ignoriert?

Seitens der EASA ist eine koordinierte Kommentierung der NPA gewünscht.
EMFU + DMFV?

Ferner wurde noch einmal betont, das es noch keine wirksame Beauftragung der EASA für den unbemannten Bereich unter 150 kg gibt. Dazu müssen die "Basic Rules" (216/2008) geändert werden, was noch nicht geschehen ist.
Interessant. Die EASA macht dies also vorauseilend.
Wie ist der Prozess zur Änderung der "Basic Rules"? Wann ist dies zu erwarten?

Es sollte auch klar sein, das dieses Meeting in Köln eine Informationsveranstaltung war, bei der es keine Entscheidungen hinsichtlich der Inhalte der NPA gegeben hat. Das war nicht das Ziel.
Ist klar.

Hat es für Dich persönlich neue Erkenntnisse gegeben?

Gruss
Tobias
 

DD8ED

Vereinsmitglied
An diesem Meeting haben 16 Verbandsvertreter teilgenommen, die wahrscheinlich mit unterschiedlichen Wissensständen und Ansichten in dieses Treffen gegangen sind. Wer was in welchem Umfang dazugelernt hat, ist ja wohl kaum darstellbar.

Ist klar. Ist ein deutliches Bild des Ansichtengemenges der EMFU-Mitglieder schon erkennbar? Bzw. wann trifft sich die EMFU zur Verarbeitung der Erkenntnisse dieses Treffens?

Die Sammlung der Standpunkte erfolgt im Rahmen der Kommentierung. Da hat jetzt nicht jeder seine Position in epischer Breite dargelegt. Das war jeder Sinn der Sache noch war Zeit dazu. Das wird online geschehen, da die EMFU sich nicht dauernd treffen kann. Mal überlegt, was so ein Meeting kostet ?

Seitens der EASA wurden hauptsächlich die 3 Optionen für den Modellflug, also §14, §12 und Open Category A3 vorgestellt.
Soweit bekannt.
Wurde der U-Space thematisiert und eingeordnet?
U-Space ist nicht Thema der NPA. Das ist eine separate Baustelle. Es wurde aber natürlich angesprochen.

Und es wurde klargemacht, dass die EASA Vorschläge macht und nicht die Regeln diktiert.

Ist das eine EASA-Floskel oder sind die drei obigen Optionen noch wirklich verhandelbar/veränderbar?
Das ist keine Floskel, das ist die Regel. Noch ist alles veränderbar. Das ist der Sinn der Kommentierung.

Ferner wurde betont, dass es Ziel der EASA ist, den Modellflug möglichst nicht einzuschränken.
Ist man sich dabei der Ausübung von Hangflug, Thermikflug, OLC etc. (die vorwiegend in freier Natur und nicht auf einem Vereinsplatz stattfinden) bewusst oder wird das nicht thematisiert und ignoriert?
Es geht um den Modellflug in Europa, nicht um den Modellflug auf "Vereinsplätzen". Vereinsplätze kommen in der NPA nicht vor. Im deutschen Luftrecht nebenbei auch nicht. Und natürlich ist darüber geredet worden.


Seitens der EASA ist eine koordinierte Kommentierung der NPA gewünscht.

EMFU + DMFV?
Ich hoffe mal ganz schwer EMFU und DMFV

Hat es für Dich persönlich neue Erkenntnisse gegeben?

Das ein Standard Scenario in der Specific Category für den Modellflug nicht unwahrscheinlich ist. Das wäre die Option Nummer 4 und würde den Mindestrahmen setzen, unter den die Staaten im §14 nicht gehen können.
 
Hallo Frank!
Zur weiteren Klärung...
Ist man sich dabei der Ausübung von Hangflug, Thermikflug, OLC etc. (die vorwiegend in freier Natur und nicht auf einem Vereinsplatz stattfinden) bewusst oder wird das nicht thematisiert und ignoriert?
Es geht um den Modellflug in Europa, nicht um den Modellflug auf "Vereinsplätzen". Vereinsplätze kommen in der NPA nicht vor. Im deutschen Luftrecht nebenbei auch nicht. Und natürlich ist darüber geredet worden.
Da habe ich mich wohl zu unklar ausgedrückt. Es ging mir um die Ausübung von Hangflug, Thermikflug, OLC etc. und nicht um Vereinsplätze (das war nur zur Illustration gemeint).
Ist man sich der Existenzbedrohung dieser Sparten des Modellflugs z. B. durch Flughöhenbeschränkung etc. bewusst und will diese erhalten oder opfern?
Und da spielt die unten angeführte, formal vielleicht separate, Baustelle auch eine gewichtige Rolle beim Interessengemenge der Teilnehmer am Flugverkehr im unteren Luftraum.
U-Space ist nicht Thema der NPA. Das ist eine separate Baustelle. Es wurde aber natürlich angesprochen.
Welche Bedeutung hat der U-Space also? War er schon zuvor unausgesprochen der Hintergrund für Flughöhenbeschränkungen der NPA, um den U-Space praktisch überhaupt zu ermöglichen?

Das ein Standard Scenario in der Specific Category für den Modellflug nicht unwahrscheinlich ist. Das wäre die Option Nummer 4 und würde den Mindestrahmen setzen, unter den die Staaten im §14 nicht gehen können.
Welche Vorstellungen hat die EASA bisher bezüglich des Mindestrahmens?


Ich verstehe die formalen Trennungen sehr gut, aber für die Modellflieger zählt nun mal das Ergebnis mit den tatsächlichen Folgen.

Gruss
Tobias

PS
Darf ich noch auf die Beantwortung meiner Frage bezüglich der Änderung der "Basic Rules" hoffen?
 

jreise

User
Vereinsplätze kommen in der NPA nicht vor. Im deutschen Luftrecht nebenbei auch nicht.
Neuerdings kommen sie im deutschen Luftrecht eben doch vor, in Form der Ausnahme von den neuen Gewichts- und Höhenbeschränkungen.

Frank, bitte verstehe diese Frage von Tobias nicht als provokanten Angriff. Die Angst vor der Zurückdrängung des Modellflugs auf zugelassene Modellfluggelände ist unter der Modellfliegerschaft sehr groß und hat wohl bei den meisten die höchste Priorität überhaupt. Diese Angst ist ja auch nicht ganz unbegründet, in D sind wir diesem Ansinnen der Politik gerade knapp entronnen. Weltweit gibt es bereits Länder, in denen Modellflug auf solche Plätze beschränkt ist. Es liegt also auf der Hand, dass diese lokale Eingrenzung von der Wirtschaft (leider auch großer Teile der Öffentlichkeit) als machbar angesehen wird und durchaus eine der wesentlichen Zielsetzungen an die künftige europäische Gesetzgebung sein könnte. Und auch manchen Modellflugverbänden könnte man hier versteckte Interessen zutrauen, eine Stärkung der Vereinsfliegerei gegenüber den Wiesenfliegern könnte verlockend erscheinen.

Deshalb meine Bitte: Achtet bei den Verhandlungen besonders auf diesen Punkt der Freiheit des vereinslosen Fliegens.

Gruß Jörg
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank!
Zur weiteren Klärung...

Da habe ich mich wohl zu unklar ausgedrückt. Es ging mir um die Ausübung von Hangflug, Thermikflug, OLC etc. und nicht um Vereinsplätze (das war nur zur Illustration gemeint).
Ist man sich der Existenzbedrohung dieser Sparten des Modellflugs z. B. durch Flughöhenbeschränkung etc. bewusst und will diese erhalten oder opfern?
Und da spielt die unten angeführte, formal vielleicht separate, Baustelle auch eine gewichtige Rolle beim Interessengemenge der Teilnehmer am Flugverkehr im unteren Luftraum.

Welche Bedeutung hat der U-Space also? War er schon zuvor unausgesprochen der Hintergrund für Flughöhenbeschränkungen der NPA, um den U-Space praktisch überhaupt zu ermöglichen?


Welche Vorstellungen hat die EASA bisher bezüglich des Mindestrahmens?


Ich verstehe die formalen Trennungen sehr gut, aber für die Modellflieger zählt nun mal das Ergebnis mit den tatsächlichen Folgen.

Gruss
Tobias

PS
Darf ich noch auf die Beantwortung meiner Frage bezüglich der Änderung der "Basic Rules" hoffen?

Ich habe zu der langen Liste deiner Fragen zunächst eine Gegenfrage.

Wo finde ich in der NPA eine explizite Flughöhenbeschränkung des Modellflugs ?

Die Stelle habe ich nicht gefunden.

Um uns hier Peinlichkeiten zu ersparen: Im Zusammenhang mit dem Modellflug vergiss die Open Category.

Hinsichtlich der Basic Rules habe ich nicht geantwortet, weil ich das Verfahren nicht kenne. Ich kann nicht alles wissen. Hier wäre etwas Eigenleistung zur Informationsbeschaffung angesagt
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Neuerdings kommen sie im deutschen Luftrecht eben doch vor, in Form der Ausnahme von den neuen Gewichts- und Höhenbeschränkungen.

Kommen sie nicht. Es gibt den Bezug auf Gelände mit AE. Das sind aber bei Weitem nicht immer Vereinsgelände. Ich arbeite auch auf einem Gelände mit AE und das ist kein Vereinsgelände.

Frank, bitte verstehe diese Frage von Tobias nicht als provokanten Angriff.
Naja, das hat schon etwas von einem Kreuzverhör.

Die Angst vor der Zurückdrängung des Modellflugs auf zugelassene Modellfluggelände ist unter der Modellfliegerschaft sehr groß und hat wohl bei den meisten die höchste Priorität überhaupt. Diese Angst ist ja auch nicht ganz unbegründet, in D sind wir diesem Ansinnen der Politik gerade knapp entronnen. Weltweit gibt es bereits Länder, in denen Modellflug auf solche Plätze beschränkt ist. Es liegt also auf der Hand, dass diese lokale Eingrenzung von der Wirtschaft (leider auch großer Teile der Öffentlichkeit) als machbar angesehen wird und durchaus eine der wesentlichen Zielsetzungen an die künftige europäische Gesetzgebung sein könnte. Und auch manchen Modellflugverbänden könnte man hier versteckte Interessen zutrauen, eine Stärkung der Vereinsfliegerei gegenüber den Wiesenfliegern könnte verlockend erscheinen.

Es ist für die Verbände NICHT! verlockend. Modellflug im Vereinsrahmen findet nicht notwendigerweise auf einem Vereinsplatz mit AE statt. Es gibt genügend Vereinsplätze ohne AE und Hangflug, Wasserflug, Freiflug usw. die auch im Vereinsrahmen auf Geländen ohne AE durchgeführt werden. Die Unterstellung, das die Verbände ein Interesse an einer Einschränkung des Modellflugbetriebes auf Vereinsplätze haben könnten, ist daher unangebracht.

Deshalb meine Bitte: Achtet bei den Verhandlungen besonders auf diesen Punkt der Freiheit des vereinslosen Fliegens.

Mal abgesehen davon, dass die Interessen der vereinslosen Flieger automatisch mit unterstützt werden, stellt sich allerdings die ketzerische Frage, wie die Mitwirkung dieser Gruppe an der Durchsetzung ihrer Interessen aussieht.
 
Hallo Frank!
Ich habe zu der langen Liste deiner Fragen zunächst eine Gegenfrage.

Wo finde ich in der NPA eine explizite Flughöhenbeschränkung des Modellflugs ?

Die Stelle habe ich nicht gefunden.

Um uns hier Peinlichkeiten zu ersparen: Im Zusammenhang mit dem Modellflug vergiss die Open Category.
Du hast natürlich recht und ich hab' unrecht und wieder was gelernt: Die 120m-Flughöhenbeschränkung ist mit der Open Category verbunden.

(Der vorprogrammierte Zielkonflikt mit dem U-Space ist da - auch wenn dies nichts direkt mit der aktuellen NPA zu tun hat. Die A-NPA 2015-10 war da U-Space-kompatibler. Ich habe gewisse 120m-Befürchtungen, was diese Sache betrifft...)

Hinsichtlich der Basic Rules habe ich nicht geantwortet, weil ich das Verfahren nicht kenne. Ich kann nicht alles wissen. Hier wäre etwas Eigenleistung zur Informationsbeschaffung angesagt
Ich hätte, schon aus eigenem Interesse, beim EMFU_Workshop-2017-05 bei den EASA-Vertretern nachgefragt, gerade wenn die Sinnhaftigkeit der (eigenen) NPA-Arbeit letztlich davon abhängt, dass die "Basic Rules" (216/2008) geändert werden, weil es so bisher noch keine wirksame Beauftragung der EASA für den unbemannten Bereich unter 150 kg gibt.
Dinge ohne Beauftragung auszuführen, hat schon was Seltsames.
Aber es steht wohl alles schon fest und man ist sich sehr sicher...

Die laufenden, parallel laufenden und von einander abhängigen Prozesse (rund um EASA, NPA, U-Space, SESAR, Europäische Kommission etc.) scheinen mir obskur.
(Lobbyismus ist wohl die neue Transparenz...:cry:)


Du kannst Dich wieder an meine Fragen machen...

Gruss
Tobias

PS
REVISION OF BASIC AVIATION SAFETY REGULATION 216/2008 INCLUDING INTRODUCTION OF PROVISIONS ON DRONES

http://www.europarl.europa.eu/legis...afety-regulation-2162008-provisions-on-drones
http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2016/573933/EPRS_BRI(2016)573933_EN.pdf
 

jreise

User
Mal abgesehen davon, dass die Interessen der vereinslosen Flieger automatisch mit unterstützt werden, stellt sich allerdings die ketzerische Frage, wie die Mitwirkung dieser Gruppe an der Durchsetzung ihrer Interessen aussieht.
Nicht dass hier ein Missverständnis entsteht, verbandslos und vereinslos ist meiner Meinung nach schon ein großer Unterschied. Mit vereinslosen Modellfliegern meinte ich z.B. die geschätzt 50% Mitglieder des DMFV, die nicht Mitglied eines Modellflugvereins sind, sondern als Einzelmitglied dem Verband beigetreten sind. Auch diese können sich durchaus für die Interessen der Modellflieger engagieren und tun das auch.

Wie die Mitgliederstruktur beim DAeC aussieht weiss ich nicht.

Und noch ein Satz zu deiner Kreuzverhör-Bemerkung. Auch wenn in Foren wie hier manchmal der Eindruck entsteht, dass sich die Leute nur auf dich stürzen und dich auseinandernehmen: Die meisten hier schätzen die Tatsache sehr, dass du dich gefühlt als einziger aus der Gilde derjenigen, die ganz oben mitarbeiten, auch hier aktiv einbringst und uns auf dem Laufenden hältst. Dafür danke Frank :cool:

Gruß Jörg
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Nicht dass hier ein Missverständnis entsteht, verbandslos und vereinslos ist meiner Meinung nach schon ein großer Unterschied. Mit vereinslosen Modellfliegern meinte ich z.B. die geschätzt 50% Mitglieder des DMFV, die nicht Mitglied eines Modellflugvereins sind, sondern als Einzelmitglied dem Verband beigetreten sind. Auch diese können sich durchaus für die Interessen der Modellflieger engagieren und tun das auch.

Ich hatte das jetzt als "nicht organisiert" interpretiert.
Wie die Mitgliederstruktur beim DAeC aussieht weiss ich nicht.
Einzelmitglieder gibts im DAeC auch.

Und noch ein Satz zu deiner Kreuzverhör-Bemerkung. Auch wenn in Foren wie hier manchmal der Eindruck entsteht, dass sich die Leute nur auf dich stürzen und dich auseinandernehmen: Die meisten hier schätzen die Tatsache sehr, dass du dich gefühlt als einziger aus der Gilde derjenigen, die ganz oben mitarbeiten, auch hier aktiv einbringst und uns auf dem Laufenden hältst. Dafür danke Frank :cool:

Gruß Jörg
Danke für die Blumen.
 
U-Space und Modellflug

U-Space und Modellflug

Hallo Frank!

Du hast natürlich recht und ich hab' unrecht und wieder was gelernt: Die 120m-Flughöhenbeschränkung ist mit der Open Category verbunden.

(Der vorprogrammierte Zielkonflikt mit dem U-Space ist da - auch wenn dies nichts direkt mit der aktuellen NPA zu tun hat. Die A-NPA 2015-10 war da U-Space-kompatibler. Ich habe gewisse 120m-Befürchtungen, was diese Sache betrifft...)
Was schreibe ich da für einen Quatsch. Bisher unwidersprochen.

Der U-Space ist da überall drin:
Notice of Proposed Amendment 2017-05 (A)
Notice of Proposed Amendment 2017-05 (B)

Mea culpa.
Tobias

PS
Meine Befürchtungen sind nicht weniger geworden: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1605_de.htm
In diesem bis zu einer Höhe von 150 m reichenden Luftraum („U-Space“) werden sich für Drohnendienste neue Möglichkeiten eröffnen...

Und die guten Absichten sind hier deklariert: https://ec.europa.eu/commission/com...commissioner-bulc-drones-conference-warsaw_en
Und auch hier: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-4123_en.htm
Many drones will fly well below the levels used by traditional aviation traffic – below 150m. This is also where the most dynamic part of the drone service markets can develop in the short term, allowing for a denser traffic of operated drones, including in cities. A particular attention will therefore have to be paid to this level of the airspace (between 0 and 150 meters), which is being referred to as the "U-Space".

Klar, dass der Modellflug da potentiell stört.

Da frage ich mich, was soll das auf Seite 128 der Notice of Proposed Amendment 2017-05 (A) bedeuten?
Model aircraft
By nature, model aircraft do not have geofencing, electronic-identification and tracking functions. The NPA covers also model aircraft
operation, allowing some distinction of operations under certain conditions/options. U-Space seems to potentially include all UAS
categories, without any distinction for model aircraft.
Nichts Gutes, fürchte ich.
 
Und noch ein Satz zu deiner Kreuzverhör-Bemerkung. Auch wenn in Foren wie hier manchmal der Eindruck entsteht, dass sich die Leute nur auf dich stürzen und dich auseinandernehmen: Die meisten hier schätzen die Tatsache sehr, dass du dich gefühlt als einziger aus der Gilde derjenigen, die ganz oben mitarbeiten, auch hier aktiv einbringst und uns auf dem Laufenden hältst. Dafür danke Frank :cool:

Gruß Jörg
Dem kann ich nur zustimmen. Danke Frank!

Gruss
Tobias
 
Aussichten für den Hangflug

Aussichten für den Hangflug

Die Aussichten für den Hangflug sind ja echt schlecht. Die meisten Hangfluggebiete sind Fluggebiete ohne AE. Zudem liegen
jetzt eine Vielzahl dieser Hänge in einem FFH-Gebiet. Damit bleibt für den Hangflug in Zukunft eigentlich nur noch die Option Subcategory A3
an nicht FFH-Flughängen übrig.

In addition to said Article 14, this NPA offers two other possibilities to model aircraft pilots not intending to join a model club:
— operations in specific zones designated by MSs, as described in Article 12(1)(d) of Regulation (EU) 201X/XXX,
where MSs can alleviate the requirements of the rules proposed in this NPA; and
— operations in Subcategory A3 of the open category.


Der Article 12, Flugbetrieb in speziellen Flugzonen (operations in specific zones designated by MSs)
ist ja nicht wirklich eine Option für den Hangflug. Das Erlangen einer AE als Paradebeispiel ist ja nicht gerade ein leichtes Unterfangen. Zudem wird
der Modellflug noch mit dem anstehenden „U-Space“ in Konflikt geraten.

Nach Subcategory A3 liegt der Deckel bei 120 m AGL. Damit ist der Hangflug eigentlich unmöglich. Für mich sieht es so aus, dass
der Modellflug nur noch im Vereinsrahmen mit behördlicher Genehmigung (operational authorisation) möglich sein wird. Das werden wohl
die Flugplätze mit bisheriger AE sein. Das Erlangen einer behördlicher Genehmigung (operational authorisation) für Vereine ohne AE oder die Einstufung eines Hangfluggebietes in eine Flugzone nach Article 12 wird für die meisten IG sicherlich nur schwer erreichbar sein.

Die EMFU sollte daher alles daran setzen, den Hangflug (Segelflug) als eine der ältesten und schönsten Flugdisziplinen zu schützen!

Gruss Micha
 
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