aber nur über 5 kg ...
Mittlerweile werden Leser hier mehr verunsichert als informiert...
Bleibt es beim derzeitigen Entwurf, reicht unter 5kg auch eine Beschriftung mit "Edding permanent" zu deutsch: wasserfester Filzschreiber.
Wir werden sehen...
OK, ich ging davon aus, es würde hier v.a. aufgrund der Herabsetzung des Limits für die Kennzeichnungspflicht auf 0,25 kg diskutiert.
Anscheinend gibt es hier aber tatsächlich ein Informationsdefizit.
NOCH haben wir eine Kennzeichnungspflicht ab 5 kg, feuerfest, gemäß Anlage 1
LuftVZO:
Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.
Im aktuellen Entwurf der "
Drohnenverordnung" wird die Gewichtsgrenze auf 0,25kg herabgesetzt, es bleibt aber bei "feuerfest". Das wird in Zukunft dann direkt in §19 LuftVZO stehen und 6 Monate nach Inkrafttreten der "Drohnenverordnung" verpflichtend:
Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons oder Drachen mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines Flugkörper mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen.
Nur weil auf irgendeiner Seite des BMVI der Begriff "feuerfest" nicht mehr auftaucht, heißt das noch lange nicht, dass das auch in der Verordnung so ist. in der
Drucksache 39/17 steht "feuerfest", und in der
Beschlussdrucksache des Bundesrats wird das Thema nicht aufgegriffen, also bleibt es nach aktuellem Stand bei "feuerfest".
Wer will, kann ja noch bis 29.3. warten, da wird aller Voraussicht nach das Kabinett das ganze nochmal absegnen.
Patrick