Kennzeichnung von Modellen über 5 kg gem. LuftVZO

Die Feinheiten zur neuen LuftVO werden derzeit erarbeitet, zur Modellkennzeichnung: Grösse und Beschaffenheit des Schildchens.

Zur Eingangsfrage: bis jetzt verwende ich den Original Graupner Aufkleber / Schiebebild, oder einen Aufkleber von der Rolle: 100? Stk. ca. 10.-€
 
Wohin damit?

Wohin damit?

Hallo, ist das richtig, das nun nach der neuen Verordnung die Schilder von "Aussen" sichtbar ans Modell müssen?
Gruß, Kalli
 
Es gibt noch keine "neue Verordnung", nur Entwürfe dazu die derzeit präzisiert werden, die geplante Verabschiedung der geänderten LuftVO ist am 29.03.2017.
 

kalle123

User
Ja, wat denn nu?

Ja, wat denn nu?

Innen, außen. Was "wertvolles" in feuerfest ...

Nur ab 2kg ....

Fragen über Fragen.

Lassen wir uns mal überraschen :D

Gruß KH
 
Ich nutze Adressaufkleber, einfach am PC geschrieben und auf Selbstklebefolie gedruckt. In einigen Modellen habe ich sie im Rumpfinnern unter einer Glasmatte mit einlaminiert. Ist zwar nicht unbedingt feuerfest, reicht mir aber. (und in Verbindung mit Holz und Harz und Glasfaser würde ich es als "Plakette" bezeichnen ;) )
Übrigens sehe ich die Kennzeichnungspflicht nicht als Gängelei, sondern auch praktisch: Stellt man sich mal vor, das Flugzeug "entfliegt", wird gefunden, und der Finder würde gern, kann aber mangels Kenntnis über den Besitzer sich keinen Finderlohn verdienen... Immerhin ist in so manchem Modell ja teuer Zeug verbaut, was nicht immer alles gleich kaputt gehen muss...
 
Danke für die vielen Antworten und Ideen!


Dies ist die aktuelle Version des Entwurfes der Bundesbehörde mit den wichtigsten Änderungen.

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html

Punkt eins regelt die neue Kennzeichnugspflicht. Hier steht nichts mehr von "Feuerfester" Plakette, sondern nur noch mittels Plakette. Ein bedrucktes Plastikschildchen (0.1 mm dick) ist somit völlig ausreichend.
Da muss man schon Jurist sein, um noch die feuerfeste Beschriftung rein-zu-interpretieren.

Sigi


Da steht unter 1.:
"Kennzeichnungspflicht: Alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrtsysteme ab einer Startmasse von mehr als 0,25 kg müssen künftig gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers."

Schön und gut, ABER: Das ist ja vorerst nur ein Entwurf...


Aktuell gültig ist die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), und da steht:
„Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.“
(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/anlage_1.html , vorletzter Absatz)
(und hier nochmal vom DMFV erklärt: https://www.dmfv.aero/recht/wem-gehoert-das-modell-kennzeichnungspflicht-fuer-flugmodelle/)

Jetzt wurde ja schon viel über "feuerfest" diskutiert, das will ich nicht aufwärmen. Bestimmt ist aber ein Aufkleber da nicht das richtige...


Und zu der Telefonnummer: Klar, die ist nicht gefordert. Finde ich persönlich aber sinnvoll, da man mich im im Falle eines Falles (Flieger haut ab und wird von irgendwem gefunden) schnell und unkompliziert anrufen kann...
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Aktuell gültig ist die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), und da steht:
„Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.“
(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/anlage_1.html , vorletzter Absatz)
(und hier nochmal vom DMFV erklärt: https://www.dmfv.aero/recht/wem-gehoert-das-modell-kennzeichnungspflicht-fuer-flugmodelle/)

Ob ihr es nun glaubt oder auch nicht, das, und nicht nur das, kann seit 15 (i. W.: fünfzehn) Jahren jeder, der nur einen Funken Interesse hat, hier bei :rcn: finden und nachlesen, mit Erläuterungen und mit nach bestem Wissen und Gewissen aktuell gehaltenen verlinkten Quellen.

Was soll oder kann man noch mehr für die Information der Modellfliegerkollegen tun? Keiner braucht mehr im Netz rumzusuchen, alles ist seit eh und je mit offiziellen Quellen verlinkt. Wer den Kram nur ein Mal aufmerksam mit Verstand durchliest, weiß anschließend mehr als 90% der Kollegen.
 
Ich hab etwas zu Eloxaldruck gefunden:
Temperaturbeständig des Untereloxaldrucks bis 650°C
Beständig gegen Chemikalien wie Nitro, Aceton, usw.
Dampf- und Sterilisationsfest
Kratzfest gegen mechanische Abreibung
Farbdruck in Bildqualität möglich

Quelle: www.cretec-design.de
Nachdem das Alu 650 Grad kaum erlebt sollte das " feuerfest " sein. Was meint Ihr ?
 

Oli L.

User
Hallo Ihr Lieben,

als langjähriger Freund des Themenstarters verfüge Ich auch über die Schildchen aus Axel´s CNC-Fräse, grundsätzlich waren uns die Regularie bekannt, also warum nicht die Fräse für diesen Zweck nutzen. Die Neugier hatte hier hohen Stellenwert, nichts desto trotz kam auch folgende Frage auf :

Immer mehr Vereine und vorallem auch Leihen (bedingt durch die Politische Drohnen-Diskussion) befassen sich mit dem Thema Modellflug, kann es soweit kommen das Ich als Gast oder auch im eigenen Verein mein Modell nicht starten darf wenn Ich über kein solch Feuerfestes Namenschild verfüge ?

- Wie verfahrt Ihr ?
- Sind Flugleiter oder Vorstände hier in der Pflicht ?
- Darf ich ohne "Schildchen" starten ?

Möchte folgendes zu Bedenken geben :

Ich möchte auf kein Fall (z.B.) auf ein F-Schlepptreffen fahren und mir wird gesagt "kein Schild, kein Start" wegen der paar Euronen ?! Zudem dient es mir zum Selbstschutz, was könnte passieren: Mein Segler fliegt 3km unkontrolliert weiter, schlägt ein, verursacht Sachschaden und am Ende des Tages stehe Ich vor einer Klage bei der mir vorgeworfen wird ich hätte mit Absicht gegen Vorschriften verstoßen um dem Versicherungsfall aus dem weg zu gehen ?! Ein Bild in Facebook von solch einem Modell und im nu ist der Besitzer ermitteln....

Lieben Gruß
Oli

ps.: Das hat alles "Worst-Case Scenario" Charakter....aber mich würde mal eure Meinung Interessieren.
 
[...]
- Wie verfahrt Ihr ?
- Sind Flugleiter oder Vorstände hier in der Pflicht ?
- Darf ich ohne "Schildchen" starten ?
[...]

Ich verstehe den Sinn der Frage nicht ganz... Die Kennzeichnung wird kommen, was gibt es zu überlegen?
In den Flugplatzordnungen der Vereine steht üblicherweise drin, dass man sich an die gesetzlichen Regeln zu halten hat.
Also kann ein Verein Dir durchaus verbieten, ohne Schildchen zu fliegen.
Aber: Die Kennzeichnungspflicht tritt erst 6 Monate nach Verkündigung der VO (was bis jetzt noch nicht geschehen ist) in Kraft. Voraussichtlich bis Oktober darf man also noch ohne, und so lange darf es Dir auch keiner ohne Vorankündigung verbieten, ohne zu fliegen.

Patrick
 

wno158

User
Die gedruckten sind aber nicht wirklich, wie gefordert, Feuerfest, oder?
Nee, wohl nicht, aber das brauchen sie (bei mir) auch nicht zu sein.
Die "Feuertaufe" müssen sie ja nach den aktuellen Regeln erst ab 5kg bestehen - meine LFz sind bisher alle leichter.
Und wie es 6 Monate nach evtl. Inkrafttreten der Verordnung aussieht, werden wir sehen. Ich müsste nochmal nachlesen, ob da drin ein Verweis auf die 5kg-Schilder [feuerfest] steht oder einfach nur "Schild" [gedruckt].

Gruß Walter
 

micbu

User
Falsch! Die Kennzeichnungspflicht besteht schon ewig! Es hat nur niemanden interessiert.

aber nur über 5 kg ...

Mittlerweile werden Leser hier mehr verunsichert als informiert...:rolleyes:
Bleibt es beim derzeitigen Entwurf, reicht unter 5kg auch eine Beschriftung mit "Edding permanent" zu deutsch: wasserfester Filzschreiber.

Wir werden sehen...
 

onki

User
Hallo,

ich verstehe diese ganze Regelungswut eigentlich nicht.
Ein normaler Modellflieger ist doch daran interessiert, sein Modell bei einem eventuellen Problem wieder zu bekommen.

Daher ist es ansich selbstverständlich sein Modell und die Haube etc. innen mit einem Klebeschild mit Adressdaten zu versehen. Egal wie schwer.
Die ganze Diskussion hinsichtlich feuerfest etc. ist typisch deutsch und lächerlich.

Es ist traurig, das die Klientel, die diese ganze Debatte ausgelöst hat so einfältig ist und solch elementaren Dinge offenbar nicht nötig hat.

Gruß
Onki
 
aber nur über 5 kg ...

Mittlerweile werden Leser hier mehr verunsichert als informiert...:rolleyes:
Bleibt es beim derzeitigen Entwurf, reicht unter 5kg auch eine Beschriftung mit "Edding permanent" zu deutsch: wasserfester Filzschreiber.

Wir werden sehen...

OK, ich ging davon aus, es würde hier v.a. aufgrund der Herabsetzung des Limits für die Kennzeichnungspflicht auf 0,25 kg diskutiert.
Anscheinend gibt es hier aber tatsächlich ein Informationsdefizit.

NOCH haben wir eine Kennzeichnungspflicht ab 5 kg, feuerfest, gemäß Anlage 1 LuftVZO:
Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.

Im aktuellen Entwurf der "Drohnenverordnung" wird die Gewichtsgrenze auf 0,25kg herabgesetzt, es bleibt aber bei "feuerfest". Das wird in Zukunft dann direkt in §19 LuftVZO stehen und 6 Monate nach Inkrafttreten der "Drohnenverordnung" verpflichtend:
Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons oder Drachen mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines Flugkörper mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen.

Nur weil auf irgendeiner Seite des BMVI der Begriff "feuerfest" nicht mehr auftaucht, heißt das noch lange nicht, dass das auch in der Verordnung so ist. in der Drucksache 39/17 steht "feuerfest", und in der Beschlussdrucksache des Bundesrats wird das Thema nicht aufgegriffen, also bleibt es nach aktuellem Stand bei "feuerfest".

Wer will, kann ja noch bis 29.3. warten, da wird aller Voraussicht nach das Kabinett das ganze nochmal absegnen.

Patrick
 
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