Neue Luft - VO und der Freiflug

Nun ist sie da, beschlossen, besiegelt und verkündet. Welche Folgen hat es nun auf mich Freiflieger?

§19, b. (3) Wenn das Modell schwere als 250g ist, muss an „…. sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen.“ (Name des Eigentümers) Gute Idee, eine Adressenaufkleber habe ich seit über 40 Jahren immer schon dran, will den Flieger ja auch wieder haben, wenn mal was schief geht. Aber feuerfest heißt, es muss 1500 Grad ab können. Keramikfliesen sind zwar feuerfest, aber dauerhaft? Feuerfest ist laut Definition alles was nach Eisen schmilzt. - Hier bin ich mal auf die technische Umsetzung gespannt.

§ 20
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

4. der Betrieb von ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb

Das heißt: alle Motorflieger brauchen eine Erlaubnis, die Seglerklassen also nicht. Supi
Wenn diese Einschränkung nicht wäre, müssten Sperr- und Diskuswerfer auch eine Erlaubnis haben. Das wäre ein Spaß bei WM oder EM in Deutschland! Hier wollte man wohl unnötige Bürokratie vermeiden?

§ 21a
Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen bedarf der Erlaubnis:

1. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle
mit mehr als 5 Kilogramm Startmasse,

Was bleibt ist der Deckel von 100m Höhenbegrenzung.

§ 21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

8. in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn,
a) der Betrieb findet auf einem Gelände im Sinne des § 21a Absatz 4 Satz 2 statt, oder,
b) soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über eine Bescheinigung entsprechend § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3,

summa summarum: Verbesserung für Multikopter, Verschlechterung für Modellflug
Eine Frage bleibt offen: Wenn ich eine Bescheinigung entsprechend § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3 hätte, brauche ich für jedes Bundesland wo ich fliege eine? Ist ja schließlich Ländersache. Kostet ja „nur“ 25 € für fünf Jahre pro Bundesland.

Oder muss man gar „LuftfahrzeugFührer“ sein? Eigentlich wird (sollte) jeder disqualifiziert werden, der im Freiflug sein Modell steuert!?
 
Hallo, kannst du mal deine Tastatur / Einstellungen überprüfen, der Beitrag liest sich grausam...

Luftverkehr ist nicht Ländersache, nur Teile davon sind delegiert. Deshalb gelten die entsprechenden Gesetze, Verordnungen, Lizenzen, Berechtigungen bundesweit...
 

uija

User
Ich hab mit Freiflug wenig am Hut, aber:

summa summarum: Verbesserung für Multikopter, Verschlechterung für Modellflug

Wo genau siehst du das denn da drin? Wir Modellflieger dürfen ohne Bescheinigung nur bis 100m, über 100m nur mit Bescheinigung fliegen. Copter-Piloten dürfen nur noch bis 100m fliegen, was immer sie auch anstellen. Ich glaube kaum, dass Copter in > 100m Sinn machen, darum halte ich das nicht für schlimm, aber ich glaub, dass es vorher besser für die Copter Piloten war.
 

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§19, b. (3) Wenn das Modell schwere als 250g ist, muss an „…. sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen.“ (Name des Eigentümers) Gute Idee, eine Adressenaufkleber habe ich seit über 40 Jahren immer schon dran, will den Flieger ja auch wieder haben, wenn mal was schief geht. Aber feuerfest heißt, es muss 1500 Grad ab können. Keramikfliesen sind zwar feuerfest, aber dauerhaft? Feuerfest ist laut Definition alles was nach Eisen schmilzt. - Hier bin ich mal auf die technische Umsetzung gespannt.

https://www.dmfv.aero/allgemein/kennzeichnungspflicht-fuer-flugmodelle/
kostengünstig und genügen der Anforderung. Verwende ich freiwillig bei meinen Seglern schon länger.

Gruß Hubertus
 

Nordic

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Entscheidungshilfe

Entscheidungshilfe

Hallo
Vom DaeC kommt diese Entscheidungshilfe.

Gruß Bernd
 

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