Kenntnisnachweis - Gibt es etwas Neues?

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glipski

User
Hallo,

die "Drohnenverordnung" ist vor fast drei Wochen in Kraft getreten und ohne einen Kenntnachweis gibt es gravierende Beschränkungen zum Fliegen von Seglern. Es ist dazu in den letzten Wochen sehr ruhig geworden.

Ich habe vor Wochen mit dem DMVI gesprochen, Hr. Sonnenschein sagte, "wir arbeiten daran".
Ich habe vor Wochen mit dem Luftamt gesprochen, die haben mich an das BMVI verwiesen.
Ich habe an das BMVI geschrieben, die haben a) bestätigt, dass ohne Kenntnisnachweis bei 100m AGL ab sofort Schluss ist ohne Ausnahmeregelung und b) mich an den beauftragten Verband verwiesen.
Buchbinder Wanninger lässt grüßen :D. Und der einschlägige Thread zum Thema hier im Forum ist seit dem 15.4. "für ein Paar Tage" geschlossen.

Soweit alles nichts Neues.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es nicht schon ein erstes Ergebnis zum Erlangen des Kenntnisnachweises geben soll, es wird ja sicher(hoffentlich) nicht erst seit dem Inkrafttreten daran gearbeitet. Schon auf der Faszination Modellbau in Friedrichshafen letzten Herbstes hat der Geschäftsführer des DMFV in einem Vortrag geschildert, wie der Kenntnisnachweis online erlangt werden können soll. Das hörte sich schon recht konkret an und nicht nach einer spontanan Idee. Leider hört man dazu aber nichts Neues. So langsam sollten wir aber wissen, wie und ab man "draussen" Fliegen kann, ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Weiß jemand mehr dazu?

Gruß

Gerhard
 

Laddl

Vereinsmitglied
Übergangsfrist ...

Übergangsfrist ...

Hallo

.... und es gilt die Übergangsfrist bis zum Stichtag 1. Oktober 2017! Also einfach entspannt weiterfliegen ... ;-)

Gruß
Laddl :D
 

glipski

User
Hallo

.... und es gilt die Übergangsfrist bis zum Stichtag 1. Oktober 2017! Also einfach entspannt weiterfliegen ... ;-)

Gruß
Laddl :D

Hallo Laddl,

eben nicht. Ist schon vor Ostern in dem geschlossenen Thread diskutiert worden. Die Übergangsfrist bezieht sich nur auf die Kennzeichnungspflicht und für ein Modellgewicht >2kg. Der Verweis zum Kenntnisnachweis für Flughöhen >100m AGL ist sehr unglücklich und missverständlich formuliert, da er ja erst später in die Verordung "reingequetscht" wurde.

Hier die Antwort, die ich gestern vom BMVI auf meine Anfrage bekommen habe:

Sehr geehrter Herr Lipski,

danke für Ihre Anfrage.

Seitens des Verordnungsgebers ist keine Übergangsregelung bezüglich der 100-Meter-Grenze vorgesehen.


Gruß

Gerhard
 

Laddl

Vereinsmitglied
!?!?!?!?

!?!?!?!?

Hallo

OK .... Mag alles sein .... Unsere offizielle Aufstiegsgenehmigung auf zugelassenenm Platz ist 150m, und die halte ich ein!

Gruß
Laddl
 

glipski

User
Hallo

OK .... Mag alles sein .... Unsere offizielle Aufstiegsgenehmigung auf zugelassenenm Platz ist 150m, und die halte ich ein!

Gruß
Laddl

Hallo Laddl,

ich spreche ja auch vom Fliegen "draussen", ausserhalb von zugelassenen Modellflugplätzen :).

Gruss

Gerhard
 
Ein Übergang ist es nicht, aber halt eine gestaffelte Einführung.
Der Kenntnisnachweis ist erst ab 1.10. notwendig.

Sag mal Steffen, hast Du überhaupt den kompletten Beitrag von Gerhard gelesen?

Sogar das BMVI hat bestätigt, dass die Nachweispflicht ab dem 1.10 nur für die 2k-Grenze gilt. Für die 100 Meter-Grenze ist ein Kenntnisnachweis bereits ab jetzt Pflicht.

Gerhard hat die Gründe dafür auch sauber erläutert und dargelegt.

Permanentes Ignorieren von Tatsachen von einigen Personen hier im Forum hilft da wirklich nicht weiter.

Kurz zusammengefasst:
Aktuell darf auf Plätzen mit Aufstiegserlaubnis wie bisher über 100 Meter geflogen werden, außerhalb solcher Gelände gilt bereits ab jetzt die Kenntnisnachweispflicht für die 100 Meter-Regelung.
Modelle zwischen 2 und 5 kg dürfen außerhalb von Modellfluggeländen aktuell ohne Kenntnisnachweis betrieben werden. Ab 1.10 ist dafür jedoch ein Kenntnisnachweis verpflichtend.

Daran gibt's einfach nix rumzudeuteln. Wer daran zweifelt soll einfach schnell in die Verordnung reinschauen, da steht's schwarz auf weiß und unmissverständlich.
 

jreise

User
Mal sehen, wann dieser Thread die 100-Seiten-Marke knackt :p

Daran gibt's einfach nix rumzudeuteln. Wer daran zweifelt soll einfach schnell in die Verordnung reinschauen, da steht's schwarz auf weiß und unmissverständlich.
Wenn das da so eindeutig drin stehen würde, hätte der alte Thread gefühlt wohl ein paar hundert Seiten weniger.

Gruß Jörg
 

shoggun

User gesperrt
Aktuell darf auf Plätzen mit Aufstiegserlaubnis wie bisher über 100 Meter geflogen werden, außerhalb solcher Gelände gilt bereits ab jetzt die Kenntnisnachweispflicht für die 100 Meter-Regelung.
Modelle zwischen 2 und 5 kg dürfen außerhalb von Modellfluggeländen aktuell ohne Kenntnisnachweis betrieben werden. Ab 1.10 ist dafür jedoch ein Kenntnisnachweis verpflichtend.

Daran gibt's einfach nix rumzudeuteln. Wer daran zweifelt soll einfach schnell in die Verordnung reinschauen, da steht's schwarz auf weiß und unmissverständlich.

Wo kann ich den die aktuelle Verordnung einsehen?
Bisher habe ich nur die Zusammenfassung des DMFV gefunden, und da steht klar und deutlich:
Das Fliegen über 100 Meter ist ab sofort nur dann erlaubt, wenn auf einem Modellfluggelände mit entsprechender Aufstiegserlaubnis geflogen wird oder, soweit es sich nicht um einen Multikopter handelt, der Steuerer Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer ist oder über einen Kenntnisnachweis verfügt. Auch hier gilt eine Übergangsfrist. Der Kenntnisnachweis ist erst ab dem 01.10.2017 verpflichtend.

Quelle: https://www.dmfv.aero/allgemein/die-neue-luftverkehrsordnung/
 

glipski

User
Ich weiß nicht, was es da zu deuteln gibt :confused:

Vor zwei Wochen habe ich mit Hr. Sonnenschein, Justiziar des DMFV am Telefon gesprochen, und er hat mir bestätigt, dass es für den 100m-Deckel keine Übergangsfrist gibt und er hat aus gesgt, dass das auch die Aussage des DaeC ist.

Gestern habe ich, wie oben geschrieben die Antwort des BMVI - Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur, also des für diese Verordnung verantwortlichen Ministeriums, bekommen

danke für Ihre Anfrage.

Seitens des Verordnungsgebers ist keine Übergangsregelung bezüglich der 100-Meter-Grenze vorgesehen.

Ich denke, der Sachverhalt ist klar.

Mein Frage war, ob es einen neuen Status oder einen Zwischenbericht gibt, wie und wann der erforderliche Kenntnisnachweis zu erlangen ist. Ich wollte keine Diskussions starten über die Auslegung und mögliche (Miss)Interpretationen der Verordnung.

Gruss

Gerhard
 
Wo kann ich den die aktuelle Verordnung einsehen?
Bisher habe ich nur die Zusammenfassung des DMFV gefunden, und da steht klar und deutlich:

[...]

Quelle: https://www.dmfv.aero/allgemein/die-neue-luftverkehrsordnung/

Die LuftVO kann man dort einsehen wo sie veröffentlich wird. Im Bundesgesetzblatt:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/star...*[@attr_id='bgbl117s0683.pdf']__1493198341774

Wer es etwas verständlicher haben möchte, der kann zum Beispiel die Pressemitteilung des BMVI lesen:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pr...euregelungen-fuer-drohnenfluege-in-kraft.html

Auch dort steht klar geschrieben, dass der 1. Oktober nur der Stichtag für die 2kg-Grenze darstellt und nicht für die 100-Meter-Grenze.

Die Interpretation des DMFV in dem von dir verlinkten Beitrag ist nachweislich falsch. Das ist im anderen Thread lang und breit diskutiert worden und laut Aussagen einiger Forumsmitglieder (im besagten Thread) inzwischen auch vom DMFV bestätigt worden.

Aber auch von mir nochmal die Bitte:
Dieser Beitrag soll bitte nicht wieder zur Interpretation der LuftVO genutzt werden. Der Sachverhalt ist klar und daran gibt es nichts zu deuteln. Es soll hier rein um den Zeitplan und das Prozedere des Kenntnisnachweises gehen um alsbald wieder legal außerhalb von Modellfluggeländen über 100 Meter fliegen zu dürfen.
 

Andreas Maier

Moderator
Teammitglied
Ich habe vor Wochen mit dem DMVI gesprochen, Hr. Sonnenschein sagte, "wir arbeiten daran".
Ich habe vor Wochen mit dem Luftamt gesprochen, die haben mich an das BMVI verwiesen.
Ich habe an das BMVI geschrieben, die haben a) bestätigt, dass ohne Kenntnisnachweis bei 100m AGL ab sofort Schluss ist ohne Ausnahmeregelung und b) mich an den beauftragten Verband verwiesen.


Soweit alles nichts Neues.

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Weiß jemand mehr dazu?




Wenn etwas fertig ausgearbeitet und spruchreif ist,
dann wird das 100% auf schnellstem Wege bekannt gegeben. :)
Oder denkst Du dass man das dann noch 1...2jahre Geheim hällt ? ;) :rolleyes:

Unseren Verbänden ist sicherlich die Dringlichkeit bekannt
und auf hörensagen und sonstige Glaskugelleserei verlassen wir uns nicht.
- Das wäre ja fatal ! -



Gruß
Andreas
 

glipski

User
Wenn etwas fertig ausgearbeitet und spruchreif ist,
dann wird das 100% auf schnellstem Wege bekannt gegeben. :)
Oder denkst Du dass man das dann noch 1...2jahre Geheim hällt ? ;) :rolleyes:

Unseren Verbänden ist sicherlich die Dringlichkeit bekannt
und auf hörensagen und sonstige Glaskugelleserei verlassen wir uns nicht.
- Das wäre ja fatal ! -



Gruß
Andreas

Hallo Andras,

klar, Glaskugelleserei bring nichts. Aber vielleicht hat ja der DMFV oder der DaeC seine Vereine weiter informiert so wie auch während der letzten Verhandlungen. Es ist halt auf einmal erstaunlich ruhig geworden zum Thema.

Ich bin DMFV-Einzelmitglied, und als Einzelmitglied bekommt man solche Informationen nicht ( zu dem Thema, Einzelmitglieder generel mehr und direkt über die Gebietsbeaufragten zu informieren, gibt es hier ja einen anderen Thread über ein entsprechendes Pilotprojekt). Eckart hat, glaube ich, während der letzten Verhandlungen im März einen solche Brief des DMFV über den Status und das damalige weitere Vorgehen an die Vereine veröffentlicht.

Gruß

Gerhard
 
Ok, der Deckel steht, hat hoffentlich nun auch der letzte verstanden. Daher jetzt mal ein paar Fragen zur Praxis :

- mit welchen Folgen müsste man rechnen, sollte man - wie auch immer - "erwischt" werden ?


Das ist momentan aber eine rein rhetorische Frage, denn :


- wer überwacht überhaupt die Höhenbeschränkung ?

- und womit würde diese überwacht ?


Und zum krönenden Absch(l)uß :

- ist es derzeit überhaupt möglich, einen Verstoß gegen die Höhengängelung gerichtsverwertbar zu beweisen ?



Nur mal so als Denkanstoß.





Gruss,
Axel.
 

Steffen

User
Sag mal Steffen, hast Du überhaupt den kompletten Beitrag von Gerhard gelesen?

Sogar das BMVI hat bestätigt, dass die Nachweispflicht ab dem 1.10 nur für die 2k-Grenze gilt. Für die 100 Meter-Grenze ist ein Kenntnisnachweis bereits ab jetzt Pflicht.
Ah ja, was haben wir denn da:

DMFV schrieb:
Das Fliegen über 100 Meter ist ab sofort nur dann erlaubt, wenn auf einem Modellfluggelände mit entsprechender Aufstiegserlaubnis geflogen wird oder, soweit es sich nicht um einen Multikopter handelt, der Steuerer Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer ist oder über einen Kenntnisnachweis verfügt. Auch hier gilt eine Übergangsfrist. Der Kenntnisnachweis ist erst ab dem 01.10.2017 verpflichtend.

ok, nennt der DMFV das also Übergangsfrist, aber das ist ja nur ein Verständnis zu dem späteren Datum.

ich sehe das BGBL als bindend an:
BGBL zu §21b.(1):
2017-04-26 13_01_58-https___www.bgbl.de_xaver_bgbl_text.xav_SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=.png

BGBL zu §21a:
2017-04-26 13_08_16-https___www.bgbl.de_xaver_bgbl_text.xav_SID=&tf=xaver.component.Text_0&tocf=.png

d.h. man braucht ab 100m eine Kenntnis, die dann erläutert wird und in der Erläuterung erst ab 1.10. vorliegen muss.

Und das BMVI hat bestätigt, dass es dazu keine weiteren Übergangsregelungen gibt...



Wer daran zweifelt soll einfach schnell in die Verordnung reinschauen, da steht's schwarz auf weiß und unmissverständlich.
s.o. :rolleyes:
 
Aber vielleicht hat ja der DMFV oder der DaeC seine Vereine weiter informiert so wie auch während der letzten Verhandlungen. Es ist halt auf einmal erstaunlich ruhig geworden zum Thema.

Ich bin DMFV-Einzelmitglied, und als Einzelmitglied bekommt man solche Informationen nicht ( zu dem Thema, Einzelmitglieder generel mehr und direkt über die Gebietsbeaufragten zu informieren, gibt es hier ja einen anderen Thread über ein entsprechendes Pilotprojekt). Eckart hat, glaube ich, während der letzten Verhandlungen im März einen solche Brief des DMFV über den Status und das damalige weitere Vorgehen an die Vereine veröffentlicht.

Es stimmt zwar dass man als Verein mit Mail zeitweise bombardiert wird, aber glaub mir, die willst du nicht wirklich haben.
Interessantes ist selten dabei, teils nicht öffenbare Anhänge und Lobgesänge ob des Erreichten.

Aber wenn du das wirklich willst - einfach eine Mail an deinen Gebietsbeauftragten und der nimmt dich sicher in den Verteiler auf.
Das ist ja kein großes technisches Problem.
 
Wenn der Verband zum Thema Übergangsfrist für 100m Deckel heute eine andere Meinung vertritt, dann sollte man sie wohl veröffentlichen.

Per heute steht auf der Seite des DMFV: https://www.dmfv.aero/allgemein/die-neue-luftverkehrsordnung/

Zitat:

"Das Fliegen über 100 Meter ist ab sofort nur dann erlaubt, wenn auf einem Modellfluggelände mit entsprechender Aufstiegserlaubnis geflogen wird oder, soweit es sich nicht um einen Multikopter handelt, der Steuerer Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer ist oder über einen Kenntnisnachweis verfügt. Auch hier gilt eine Übergangsfrist. Der Kenntnisnachweis ist erst ab dem 01.10.2017 verpflichtend."

Also hier tut Klärung wohl noch Not...
 
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