Wenn das Gerät mehr als 0,25Kg wiegt ist das fliegen über Wohngrundstücken verboten
Es ist nicht verboten, es benötigt die Erlaubnis des Grundstückinhabers. Und ich sach mal, der ist da nur senkrecht über seinem eigenen Grundstück aufgestiegen, ohne andere Grunstücke zu überfliegen.
Oliver
Die intrinsische Motivation für Verhalten wie im Video gezeigt kritisch zu hinterfragen sollte man ja prinzipiell können.
Ich glaube, der Herr hat sich schon lange aus allen irdischen Usergruppen abgemeldetHerr im Himmel lass es Hirn regnen!!
"....Bußgeldbescheid rechtskräftig rausgegangen....."
BG zugestellt, bezahlt = rechtskräftig!
BG zugestellt, 14 Tage Zeit für Widerspruch, WS eingelegt, dann kann/wird es zum Gerichtsverfahren kommen.
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..und dann vllt. Personal zur Forenlesen und Youtubegucken beantragen.
Ist doch gut wenn einige Spinner die meinen sie können allen Scheiß mit ihren Drohnen machen,
hierdurch davor gewarnt und davon abgehalten werden.
MFG Nessy