Urteil wegen Flughöhenüberschreitung mit Drohne

Ein gutes hat das ganze: wir werden sehen, wie man eine Überschreitung nachweisst...
 

UweHD

User
Ich habe mir das Video gerade mal angesehen.
Die 30m hat er wohl gerissen, wenn auch nur knapp. Aber 154m waren das nie im Leben, und gefährdet würde da auch niemand. Das Teil hätte höchstens ein Suizidflieger rammen können, der als nächstes den Kirchturm anpeilt.
 
Bevor man spekuliert, sollte man allerdings auch nicht völlig ausschließen, dass es eventuell mehrere Videos dieses FB Users gab und das Video mit den angeblichen 154m Höhe gelöscht wurde.

:) Jürgen
 
Da muss es ein anderes Video geben, denn immerhin hat ein Fluglotse aus Bremen die Behörden auf das Ganze aufmerksam gemacht.

Also jemand, der sich eigentlich mit der Materie bzw. Flughöhen auskennt und 30 Meter von 150 Meter Flughöhe unterscheiden sollte...
 
Flughöhe

Flughöhe

Hallo alle zusammen,

ich denke auch mal das es allerhöchstens 30-35m waren. Ich bin auch mal gespannt wie die das genau Bemessen wollen.
Jedoch wurde eines noch nicht berücksichtigt.
Wenn das Gerät mehr als 0,25Kg wiegt ist das fliegen über Wohngrundstücken verboten und zudem hat er eine
Videoaufnahme gemacht.
Wenn die mit der Höhe nichts machen können, hängen die ihm bestimmt da was an.

Gruß Ralf
 

Zeh-a

User
Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass es noch Menschen gibt, die sich aufraffen ein paar lobende Worte für den 'Piloten' zu schreiben (die bei FB). Wenn die wüssten, dass selbst ein 3-jähriger das Teil aufsteigen, sich im Kreis drehen und wieder sinken lassen kann. Gott bin ich froh, dass ich von dem Verein weg bin... Und ich lebe immer noch. ;)

Ich erwarte das Urteil (oder auch Ergebnis) des Falls auch gespannt.

Schönes We.

Ciao, Chris
 
Es ist nicht verboten, es benötigt die Erlaubnis des Grundstückinhabers. Und ich sach mal, der ist da nur senkrecht über seinem eigenen Grundstück aufgestiegen, ohne andere Grunstücke zu überfliegen.

Oliver

Und hat sicherlich die Einwilligung der Besitzer von z. B. unten links der im Bild zu sehenden Grundstücke und .... und ....
Sind noch ein paar mehr Anforderungen vor der Veröffentlichung von Bildmaterial zu erfüllen.

Die Pfeifen leben nur eine moderne Mischform von Voyeurismus, Exhibitionismus und Geltungsbedürfnis mit der modernen Technik aus.
Nur für die aufschreiende Gemeinde: kann jeder selbst VOR DEM AUFSCHREI entscheiden, ob dazu gehörend oder nicht.
Die intrinsische Motivation für Verhalten wie im Video gezeigt kritisch zu hinterfragen sollte man ja prinzipiell können.

Wetter ist zu gut, ich geh jetzt zum Fliegen.
 
gaaanz ruhig Brauner...;)
Was ist denn von den anderen Grundstücken zu sehen? Ein paar Standard Häuser, mit Garten, nicht mal die berühmte, hübsche Nachbarin beim Sonnenbaden... ich finde derzeit wird viiiel Geschrei um nichts veranstaltet.

Ich bin kein Copterfan, aber man sollte dennoch die Kirche im Dorf lassen, wie im Video...;)
 
Die intrinsische Motivation für Verhalten wie im Video gezeigt kritisch zu hinterfragen sollte man ja prinzipiell können.

Kann man und sollte man. Man kann und sollte aber auch verstehen, daß nicht alles, was einem nicht gefällt, automatisch verboten ist.

Und es steht mit Sicherheit nicht in der neuen Verordnung, das man zum fliegen die Erlaubnis aller Grundstückeigentümer benötigt, von denen aus man das Fluggerät sehen kann.

Oliver
 

-mhr-

User
Herr im Himmel lass es Hirn regnen!!

Herr im Himmel lass es Hirn regnen!!

"....Bußgeldbescheid rechtskräftig rausgegangen....."

BG zugestellt, bezahlt = rechtskräftig!
BG zugestellt, 14 Tage Zeit für Widerspruch, WS eingelegt, dann kann/wird es zum Gerichtsverfahren kommen.

.........
 

HansS

User
Herr im Himmel lass es Hirn regnen!!
Ich glaube, der Herr hat sich schon lange aus allen irdischen Usergruppen abgemeldet
rolleyes.gif
 
"....Bußgeldbescheid rechtskräftig rausgegangen....."

BG zugestellt, bezahlt = rechtskräftig!
BG zugestellt, 14 Tage Zeit für Widerspruch, WS eingelegt, dann kann/wird es zum Gerichtsverfahren kommen.

.........

DAS interessiert doch keinen, hab ich ne Seite zuvor schon geschrieben.
Die den Bußgeldbescheid erlassende Behörde wird die Begründung schon prüfen, und wenn sie der Meinung ist, die Argumente würden verfangen, nicht weiter verfolgen. Oder - wie hier wohl - mal weitermachen, um auch Rechtsklarheit zu erlangen ( und Zeichen zu setzen ). Kosten ja nur die Staatskasse, wenn sie verliert...was durchaus auch billigend in Kauf genommen werden mag, denn ich kann mir nicht vorstellen, die Behörde wäre glücklich, 100 m Flughöhen nachverfolgen zu sollen.....und wenn will sie ein Urteil haben, wie es geht....und dann vllt. Personal zur Forenlesen und Youtubegucken beantragen.
 

van3st

User
Ich versteh die Nummer von Grund auf schon nicht. Bei uns war und ist immer das Tieffliegen die Kunst, die Schulterklopfer bringt:D
 
Ist schon ne tolle Aufnahme was das Teil abliefert. Aber ich sehe in diesem Video nichts verbotenes. Evtl. war er etwas höher als die 30m, ist aber nur eine Mutmaßung. Und über fremdes Grundstück ist er auch nicht geflogen. Häuser aufzunehmen, oder gar eine Gruppe Leute, ist ebenso wenig verboten, sofern die Persönlichkeitsrechte nicht angegriffen werden. Sonst müsste man jede Foto- oder Videokamera verbieten.
Ich denke mal die Sache wird im Sande verlaufen.
 

nessy

User
Flughöhenüberschreitung mit drohne

Flughöhenüberschreitung mit drohne

Ist doch gut wenn einige Spinner die meinen sie können allen Scheiß mit ihren Drohnen machen,
hierdurch davor gewarnt und davon abgehalten werden.

MFG Nessy
 
Ist doch gut wenn einige Spinner die meinen sie können allen Scheiß mit ihren Drohnen machen,
hierdurch davor gewarnt und davon abgehalten werden.

MFG Nessy

Wenn ich solche Sprüche lese schäme ich mich für uns Modellflieger.
Solche angeblichen Spinner gibt es auch unter den Modellfliegern, das ist kein Alleinstellungsmerkmal für Drohnenpiloten.
Jeder der mit seinem Auto in der Stadt (Dorf) schon einmal 60 Km/h schnell gefahren ist, ist eigentlich nicht besser.:rolleyes:
 
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