Hallo zusammen,
Ich habe bewußt einen allgemeinen Titel für diesen neuen thread gewählt, denn einen thread zu dem Thema gibt es ja noch nicht.
V.a. möchte ich Euch folgende Polizeimeldung aus meiner Gegend nicht vorenthalten:
Auf den ersten Blick dachte ich, das wäre der erste Fall einer Ermittlung wegen verbotenem Fliegen in einem Natura 2000-Gebiet gemäß neuer LuftVO.
Allerdings ist der Bericht sehr stümperhaft verfasst, der Begriff "Naturschutzgebiet" in der Überschrift ist schon mal falsch.
Stutzig gemacht hat mich dann der Verweis auf das "Bundesnaturschutzgesetz", was mir auch zweifelhaft erschien, denn gemäß diesem allein ist ja ein Fliegen in einem Natura-2000-Gebiet nicht verboten. Zugleich könnte man den Piloten auch wegen dem Überfliegen der Wohngrundstücke dranbringen.
Meine Recherche ergab:
Das betroffene Gebiet ist zwar ein FFH-Gebiet und damit ein Natura-2000-Gebiet.
Zugleich ist es aber auch ein Landschaftsschutzgebiet (Naturpark Altmühltal).
Und gemäß der zugehörigen LSG-Verordung ist es verboten "[...] außerhalb behördlich zugelassener Start- und Landeplätze auf den Taleinhängen und Talsohlen Flugmodelle mit Motor zu betreiben oder mit anderen Luftfahrzeugen zu starten oder zu landen."
Es ist also nach wie vor fraglich, auf welcher Rechtsgrundlage der Pilot tatsächlich verfolgt wird. Tatsache ist aber wohl, dass es Privatpersonen gibt, die derartige Vorfälle zur Anzeige bringen. Ich werde versuchen, weiteres herauszubekommen.
Patrick
Ich habe bewußt einen allgemeinen Titel für diesen neuen thread gewählt, denn einen thread zu dem Thema gibt es ja noch nicht.
V.a. möchte ich Euch folgende Polizeimeldung aus meiner Gegend nicht vorenthalten:
Unerlaubter Drohnenflug über Naturschutzgebiet
Ort: Riedenburg
Zeit: Mittwoch, 10.05.2017
Am Mittwoch hat ein Anwohner laut Polizei eine Drohne nahe der Riedenburger Rosenburg entdeckt, die über mehrere Häuser und Gärten flog. Das Flugobjekt wurde von einem nahegelegenen Parkplatz aus gesteuert. Da es sich bei dem Gebiet rund um die Burg um ein ausgewiesenes „Natura 2000“-Gebiet handelt, hat die Polizei Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet.
Auf den ersten Blick dachte ich, das wäre der erste Fall einer Ermittlung wegen verbotenem Fliegen in einem Natura 2000-Gebiet gemäß neuer LuftVO.
Allerdings ist der Bericht sehr stümperhaft verfasst, der Begriff "Naturschutzgebiet" in der Überschrift ist schon mal falsch.
Stutzig gemacht hat mich dann der Verweis auf das "Bundesnaturschutzgesetz", was mir auch zweifelhaft erschien, denn gemäß diesem allein ist ja ein Fliegen in einem Natura-2000-Gebiet nicht verboten. Zugleich könnte man den Piloten auch wegen dem Überfliegen der Wohngrundstücke dranbringen.
Meine Recherche ergab:
Das betroffene Gebiet ist zwar ein FFH-Gebiet und damit ein Natura-2000-Gebiet.
Zugleich ist es aber auch ein Landschaftsschutzgebiet (Naturpark Altmühltal).
Und gemäß der zugehörigen LSG-Verordung ist es verboten "[...] außerhalb behördlich zugelassener Start- und Landeplätze auf den Taleinhängen und Talsohlen Flugmodelle mit Motor zu betreiben oder mit anderen Luftfahrzeugen zu starten oder zu landen."
Es ist also nach wie vor fraglich, auf welcher Rechtsgrundlage der Pilot tatsächlich verfolgt wird. Tatsache ist aber wohl, dass es Privatpersonen gibt, die derartige Vorfälle zur Anzeige bringen. Ich werde versuchen, weiteres herauszubekommen.
Patrick