Naturschutz-Regelungen in der neuen LuftVO

Hallo zusammen,

Ich habe bewußt einen allgemeinen Titel für diesen neuen thread gewählt, denn einen thread zu dem Thema gibt es ja noch nicht.
V.a. möchte ich Euch folgende Polizeimeldung aus meiner Gegend nicht vorenthalten:
Unerlaubter Drohnenflug über Naturschutzgebiet
Ort: Riedenburg
Zeit: Mittwoch, 10.05.2017

Am Mittwoch hat ein Anwohner laut Polizei eine Drohne nahe der Riedenburger Rosenburg entdeckt, die über mehrere Häuser und Gärten flog. Das Flugobjekt wurde von einem nahegelegenen Parkplatz aus gesteuert. Da es sich bei dem Gebiet rund um die Burg um ein ausgewiesenes „Natura 2000“-Gebiet handelt, hat die Polizei Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet.

Auf den ersten Blick dachte ich, das wäre der erste Fall einer Ermittlung wegen verbotenem Fliegen in einem Natura 2000-Gebiet gemäß neuer LuftVO.
Allerdings ist der Bericht sehr stümperhaft verfasst, der Begriff "Naturschutzgebiet" in der Überschrift ist schon mal falsch.
Stutzig gemacht hat mich dann der Verweis auf das "Bundesnaturschutzgesetz", was mir auch zweifelhaft erschien, denn gemäß diesem allein ist ja ein Fliegen in einem Natura-2000-Gebiet nicht verboten. Zugleich könnte man den Piloten auch wegen dem Überfliegen der Wohngrundstücke dranbringen.
Meine Recherche ergab:
Das betroffene Gebiet ist zwar ein FFH-Gebiet und damit ein Natura-2000-Gebiet.
Zugleich ist es aber auch ein Landschaftsschutzgebiet (Naturpark Altmühltal).
Und gemäß der zugehörigen LSG-Verordung ist es verboten "[...] außerhalb behördlich zugelassener Start- und Landeplätze auf den Taleinhängen und Talsohlen Flugmodelle mit Motor zu betreiben oder mit anderen Luftfahrzeugen zu starten oder zu landen."

Es ist also nach wie vor fraglich, auf welcher Rechtsgrundlage der Pilot tatsächlich verfolgt wird. Tatsache ist aber wohl, dass es Privatpersonen gibt, die derartige Vorfälle zur Anzeige bringen. Ich werde versuchen, weiteres herauszubekommen.

Patrick
 
Widerstandslos akzeptiert?

Widerstandslos akzeptiert?

Es ist seltsam ruhig um das vermeintliche Flugverbot in Natura 2000-Gebieten aka FFH-Gebiete/Vogelschutzgebiete ( https://www.bfn.de/0316_gebiete.html ) geworden.

Es wird voneinander abgeschrieben, aber eine rechtliche Einordnung erfolgt nicht:

https://www.dmfv.aero/allgemein/die-neue-luftverkehrsordnung/
http://www.strassenbau.niedersachse...fahrtsysteme-uas-und-flugmodelle--114884.html
https://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Luftverkehr/Drohnen-UAS/
http://ato.uavdach.org/aktuell/DrohnenVO.html

Tatsache ist, dass der jetzt gültige Gesetzestext § 21b Absatz1 Nummer 6 ident mit dem ursprünglichen Verordnungstext des BMVI (Bundesrat
Drucksache 39/17 - http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/39-17.pdf?__blob=publicationFile&v=5 ) ist.

In der Begründung wird erläutert:
"Weitgehend eingeschränkt wird der Betrieb zudem in Gebieten, die dem Naturschutz gewid-
met sind, wobei jedoch abweichenden landesrechtlichen Regelungen Rechnung getragen
wird. Diese Öffnungsklausel berücksichtigt, dass nicht pauschal über jedem dieser geschütz-
ten Gebiete ein absolutes Überflugverbot für unbemannte Fluggeräte fachrechtlich geboten
und verfügt worden ist. Sofern also die naturschutzrechtlichen Festlegungen kein Überflug-
verbot vorsehen (mangels fachrechtlicher Erforderlichkeit), wäre es unverhältnismäßig, auf-
grund luftverkehrsrechtlicher Vorgaben ein pauschales Überflugverbot zu statuieren."

Das heisst für den Willen des Gesetzgebers: Ein Flugverbot besteht nur dann, wenn dies durch naturschutzrechtliche Festlegungen vorgesehen ist.

Der Bundesrat forderte aber aus formaljuristischen Gründen in seiner Entschliessung ( http://www.bundesrat.de/SharedDocs/...-0100/39-17(B).pdf?__blob=publicationFile&v=5 ):
"Es kann insbesondere zu Vollzugsproblemen führen, wenn sich
Wortlaut und Begründung widersprechen. Die Bundesregierung wird gebeten,
in geeigneter Weise klarzustellen, dass das gesetzliche Verbot auch dann gilt,
wenn keine landesrechtliche Regelung vorhanden ist."

Eine solche Klarstellung durch die Bundesregierung ist meines Wissens nach nicht erfolgt.
Weder aus dem deklarierten Willen des Gesetzgebers, noch aus dem Verordnungstext an sich (den hält der Gesetzgeber ja für kompatibel mit seinem eigenen Willen), folgt also ein pauschales Flugverbot für Natura 2000-Gebiete. So zumindest meine naive Sicht.

Das BMVI spricht übrigens definitionslos von "Naturschutzgebieten":
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html?nn=12830

Ein Trauerspiel. Und die beteiligten Spieler halten die Füsse still.
Wird das Ganze einer gerichtlichen Klärung überlassen (bleiben)?

Tobias
 

Gast_10135

User gesperrt
Hallo,
zuerst einmal, ... ich bin Hangflieger seit >30 Jahren, ...... vorzugsweise reine Segler, .... also ohne Hilfsmotor !
Auch bin ich in mehreren Ländern bereits geflogen wie z.B. Deutschland, Schweiz, Italien, Frankreich, Spanien, Dänemark.

Es ist unglaublich was für irrwitzige Auswüchse dieses ganze politische Geschwafel in Bezug auf Hangflugverbote mit sich bringt. Im Prinzip steckt doch hinter diesem ganzen Quatsch von Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, FFH u.s.w. nichts weiter als das Durchsetzen einer gerade in Mode gekommener politischen Ideologie. Wird dann in den Medien auch noch einseitig und übertrieben falsch berichtet, dann ist die öffentliche Meinung bereits vorprogrammiert, und keiner der Nicht-Modellflieger stört sich noch an den neuen Restriktionen die wir nun ertragen sollen. Was interessiert die, aus den Medien vorgepolte, Öffentlichkeit nun der (Hang)-Modellflug. Die breiten Masse sieht die Modellflugsportler als große, spielende Kinder, die viel Geld in sowas Unnützes wie dieses naturzerstörende Fluggerät investieren um mit eingebauten Kameras ihre Umgebung auszuspionieren (anschließend werden von solchen, nicht selbstständig denkenden, Individuen dann die privatesten Dinge in Facebook und WhatsApp gepostet).

Warum schreibe ich das alles:
Ich habe letzten Monat mal in Deutschland verschiedenen Hangflugstellen und auch Wild-Hangflugstellen aufgesucht. Mein Anliegen bestand nicht darin überall fliegen zu wollen, vielmehr war ich daran interessiert mir die jeweilige Location anzusehen, mit Leuten vor Ort zu sprechen und die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen / Schilder zu erkunden. Ein Flug vor Ort war dann ein Highlight aber kein Muss !
Also, ...... das war wirklich richtig interessant, ..... kann ich jedem nur empfehlen sich das mal zu gönnen ......

Mein schönstes Erlebnis in Deutschland war ein Hang, an dem noch das zeitliche Flugverbot wegen der dort ansässigen Tierwelt galt. Die Vögel flogen an der Kante entlang und zeigten das es hier prima trägt. Auf einem Schild wurde die Natur erklärt und auf das zeitliche Verbot für Modellflug hingewiesen, ..... soweit alles verständlich und augenscheinlich sogar plausibel, ...... kann man also akzeptieren !
Was allerdings absolut schizophren wirkte, war der Bauer, der mit seinem lauten, stinkenden und qualmendem Trecker seinen Acker umpflügte und somit bis 5m Abstand an die Hangkante heranfuhr und umpflügte. Interessant waren auch vor-Ort-Gespräche mit Passanten an dem betr. Schild, ...... erst nachdem ich auf die 'ach so' schützenswerte Natur, den Trecker und das Hangflugverbot hinwies, ..... hatten die Passanten auch die 'Verwunderungskappe' auf und konnten das Hangflugverbot nicht verstehen. Von alleine wären sie niemals darauf gekommen, ..... allerdings fragten sie mich ob ich denn auch eine Kamera in meinen Modellflugzeugen mitführen würde, .... denn in den Medien würde man doch so viel davon hören .....

Leider ist das Erlebte kein Einzelfall !!!!
Dieses musste ich mal so schreiben, ..... kann jeder selbst auch mal an anderen Orten testen, ..... es sind meine Erlebnisse die zur Bildung und Verfestigung meiner Meinung maßgeblich beigetragen haben.


mit freundlichen Grüßen,
Harald
 

jreise

User
Vielleicht kann man diese Diskussion hier im richtigen Thread mal wieder beleben.

Man hört aktuell kaum was zum neuen Modellflugverbot in Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebieten), obwohl es ja über 15% der Landfläche Deutschlands betrifft. Es müssten also sehr viele Wildflieger und auch Vereinsflieger betroffen sein. Auch öffentliche Stellen wie Luftämter oder auch die beiden Modellflugverbände sagen nichts dazu. Warum ist es so ruhig?

Nach meiner Vermutung halten alle die Füße still, weil das Thema schlicht und ergreifend zu kompliziert ist. Zum einen weiß kaum jemand, was Natura 2000-Gebiete sind und wo diese sich befinden. Ok. man könnte im Netz gezielt danach suchen, aber wer macht das schon, außer uns :). Früher, als nur Naturschutzgebiete vom Modellflugverbot betroffen waren, war das noch überschaubar. Diese sind meist lokal bekannt und der Naturschutzgedanke war auch irgendwie nachvollziehbar. Bei Natura 2000-Gebieten hingegen, die oft voll landwirtschaftlich genutzt werden dürfen, ist die Akzeptanz jedoch kaum vorhanden. Wie oben schon gesagt wurde versteht keiner, warum Modellflug verboten sein soll, während z.B. Gleitschirme fliegen und Traktoren Dreck machen und die Landschaft zerpflügen dürfen.

Zum zweiten steht da diese merkwürdige Sache im Gesetz mit den landesrechtlichen Ausnahmen. Unverständlich formuliert, Gegensätze zwischen Gesetzestext und Gesetzesbegründung usw., also insgesamt ein rechtliches Minenfeld. Spätestens hier wird sich wohl jeder noch so gesetzestreue Bürger von der Idee verabschieden, immer das Richtige und 100% Erlaubte tun zu können. Das dürfte wohl auch der Grund sein, weshalb hier von den Verbänden nichts kommt. Letztlich sitzen dort auch nur zwei einfache arme Anwälte, die, um nichts falsches zu sagen, sich besser gar nicht dazu äußern.

Hier ist eine gesetzliche Regelung geschaffen worden, die unverständlich ist und kaum auf Akzeptanz trifft. Und wer letztlich wie die Einhaltung kontrollieren und durchsetzen soll und kann, steht in den Sternen. Ich glaube, die meisten von uns werden weiter fliegen wie bisher und sich im Zweifelsfall darauf berufen, von einem Verbot nichts gewusst zu haben.

Vielleicht ist das der Anfang des Abgleitens des Modellflugs in die Illegalität. Vielleicht ist es aber auch der Anfang eines einfach nur vernünftigen Umgangs mit Gesetzen. Sind diese unverständlich und offensichtlich ohne Sachverstand entstanden, wird stattdessen wieder der gute alte gesunde Menschenverstand benutzt.

Gruß Jörg
 
Hallo Jörg,

bei Vereinen mit AE gilt der Bestandsschutz. Mein Verein liegt in einem FFH-Gebiet. Am Bodensee ist fast alles ein Vogelschutzgebiet,
auch mein Haushang.:(


Gruss Micha
 
Moin
M.E. ist die Regelung des Flugverbots über NSGs in der LuftVO gänzlich überflüssig, da sich das aus den Verordnungen der einzelnen Schutzgebiete bereits ergibt.

Meist sie ja auch verschiedene Sorten Gebiete überlagert, FFH NSG LSG..., man kann eigentlich immer nur bei der Gemeinde im Internet die Verordnung zu dem jeweiligen Gebiet lesen, oft ist für Modellflug zusätzlich noch Abstand zu den Gebieten einzuhalten (in meiner Region z.B. fast immer 500m bei NSG) eine einheitliche Lösung existiert da glaube ich nicht.
Für betroffene Gebiete kann man aber auch Anträge stellen, das z.B: das am Hang unmotorisiert geflogen werden darf, da gibt es etliche Beispiele mit solchen Ausnahmen.
 
Leider haben unsere Verbände in diesem Punkt in den letzten Jahren gepennt, es wurde nur Wert auf bestehende AE Gelände gelegt, der freie Segel / Elektroflug wurde nicht berücksichtigt. Dadurch ist auch im Südschwarzwald kaum noch Hangflug möglich, Wintersport mit all seinen Auswüchsen ist dagegen erlaubt...
 
Bestandsschutz

Bestandsschutz

Hallo Jörg,

bei Vereinen mit AE gilt der Bestandsschutz. Mein Verein liegt in einem FFH-Gebiet. Am Bodensee ist fast alles ein Vogelschutzgebiet,
auch mein Haushang.:(


Gruss Micha

Hallo Micha,

ganz gefährlich mit dem Bestandsschutz!
Unser Verein hat seid über 20 Jahren eine AE, allerdings war die anfänglich auf 5, dann auf 10 Jahre erteilt.
Erlaubt war Verbrenner/Turbine bis 25kg.
Der Flugsektor lag immer über einem EU Vogelschutzgebiet.
2014 dann, haben wir eine permanente Aufstiegserlaubnis beantragt.
Und dann ging der Stress richtig los!!

Nach über 20 Jahren, war nun schluß mit fliegen überm Vogelschutzgebiet, obwohl sich unser Flugbetrieb mittlerweile zu 70% auf Elektro eingestellt hat!
Nix Bestandsschutz!
10.000,00 Euro für Gutachten, kompletter Umbau des Flugplatzes, weil Spiegelung des Flugsektors um 180 Grad!
Wir machen angeblich den Feldlerchen Stress, obwohl die selbst bei Flugbetrieb auf der Landebahn Nahrung aufnehmen und zwischen unseren Seglern aufsteigen!

Selbst wenn wir vor 20 Jahren eine permanente AE beantrag hätten, wäre nix mit Bestandsschutz!

Natur und Vogelschutz geht über alles, gerade hier bei uns in der Wetterau!
Hier ist kaum noch Platz für Menschen, die was anderes Machen als Naturschutz!!

Gruß Thomas

BTW.: Klasse Username, ist mein Lieblingssegler
 
Hallo Thomas,

ich bin mir der Lage durchaus bewusst. Wir hatten in meinem Verein lange einen Rechtsstreit mit militanten Umweltschützern, die AE lag längere Zeit auf Eis. Mit der Dronenverordnung ist die Gefahr eines Entzuges der AE sehr hoch. Da muss nur mal jemand wieder eine Klage bei den entsprechenden Behörden einreichen.

Gruss Micha

BTW.: Ich hatte mal einen Lastdownxxl V1 vom Staufenbiel, Erstflug mit einem Webra Scan RX (35 Mhz)
ging in die Hose, totalschaden. Der Empfänger ging in Fail Save. War laut dem Modellbauhändler ein Softwarefehler. Daher mein Username.
 
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