ED-R Wittenberg (26. - 29. Mai 2017- Gebiet mit Flugbeschränkungen)

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Ab heute aktiv!

Ab heute aktiv!

Das ED-R Wittenberg ist ab heute, 14:00 Uhr, aktiv! Die Nichtbeachtung kann unangenehme Folgen haben, siehe § 62 LuftVG:

Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

§ 62​

(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
 

RCN-Team

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Ab morgen 07:00 Uhr...

Ab morgen 07:00 Uhr...

...darf auch in der RMZ kein Modellflug mehr stattfinden.

Ensprechende NOTAM, durch die NfL 1-1036-17 geändert wird:

NOTAM.png

Karte (der Kreisradius beträgt 9 NM ~ 16,668 km):

RMZ-Karte.png
NfL 1-1036-17:

RMZ.jpg

Wer es vorzieht, sich diesbezüglich lieber selbst zu informieren, ruft folgende Nummer an: AIS-Centre (AIS-C) - Telefon: 069/78072-500
 
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