Helmut Steinigeweg
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Im § 37 des seit dem 30. April gültigen LuftVG werden im Rahmen der Anpassung an die EG-Verordnung 785/2004 die Haftungssummen für Luftfahrzeuge neu geregelt.
Die Haftungssumme für Luftfahrzeuge (also auch Flugmodelle) bis 500 Kg, gleich welchen Antriebs beträgt (neu) 750.000 RE (ca. 920.000 EUR).
Der Deutsche Gesetzgeber hat von der Möglichkeit der EU Richtlinie 785/2004, Artikel 2, Absatz 2b für Flugmodelle unter 20 Kg andere nationale Regelungen zu erlassen, keinen Gebrauch gemacht.
Die Haftungssumme für Luftfahrzeuge (also auch Flugmodelle) bis 500 Kg, gleich welchen Antriebs beträgt (neu) 750.000 RE (ca. 920.000 EUR).
Der Deutsche Gesetzgeber hat von der Möglichkeit der EU Richtlinie 785/2004, Artikel 2, Absatz 2b für Flugmodelle unter 20 Kg andere nationale Regelungen zu erlassen, keinen Gebrauch gemacht.