Nachtflug, Nachtfliegen. Was sagen die Luftfahrtbehörden?

Wozu braucht man einen Sonnenschein, der neue Begriffe einführt ("bürgerlichen Sonnenuntergang"), wenn es um die Nacht geht?

Hier heißt es sinngemäß, daß ein Fliegen prinzipiell nur so lange erlaubt ist, wie es die Aufstiegserlaubnis vorgibt.
Und für diese sensationelle Auskunft muss man einen Juristen bemühen?
Auch für die Erkenntnis, was und wann NACHT ist, brauche ich doch keinen Verbandsjuristen. Einfach mal selbst aktiv werden, dann stellt man selbst schnell fest:
Ist doch alles schon eindeutig geregelt:
SERA-DVO 923/2012
(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter)

VERORDNUNGEN
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 923/2012 DER KOMMISSION

vom 26. September 2012 zur Festlegung gemeinsamer Luftverkehrsregeln und Betriebsvorschriften für Dienste und Verfahren der Flugsicherung und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 1035/2011 sowie der Verordnungen (EG) Nr. 1265/2007, (EG) Nr. 1794/2006, (EG) Nr. 730/2006, (EG) Nr. 1033/2006 und (EU) Nr. 255/2010

97. "Nacht": die Stunden zwischen dem Ende der bürgerlichen Abenddämmerung und dem Beginn der bürgerlichen Morgendämmerung. Die bürgerliche Dämmerung endet am Abend und beginnt am Morgen, wenn sich die Mitte der Sonnenscheibe 6° unter dem Horizont befindet.
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SERA – Standardised European Rules of the Air
 
Wozu braucht man einen Sonnenschein, der neue Begriffe einführt ("bürgerlichen Sonnenuntergang"), wenn es um die Nacht geht?

Herr Sonnenschein schrieb nicht vom "bürgerlichen Sonnenuntergang" - hier hatte ich einen Schreibfehler gemacht.


Frage:

Auf der Seite (http://www.dwd.de/DE/fachnutzer/luftfahrt/teaser/luftsportberichte/eddg/node.html) steht: Das Ende der bürgerlichen Abenddämmerung ist heute in Münster um 20:32 Uhr. (entspricht 22:32 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit ?)

Das wäre demnach der Beginn der Nacht - und auch der Beginn des Nachtfliegens? Und bis dahin darf ich im erlaubnisfreien Bereich noch ohne Genehmigung fliegen ?


Gruß

Volker
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
... Das Ende der bürgerlichen Abenddämmerung ist heute in Münster um 20:32 Uhr. (entspricht 22:32 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit ?)
Stimmt, weil 20:32 Uhr UTC Münster = 22:32 Uhr LT Münster ist!

... Das wäre demnach der Beginn der Nacht - und auch der Beginn des Nachtfliegens? Und bis dahin darf ich im erlaubnisfreien Bereich noch ohne Genehmigung fliegen ?
Stimmt auch, wegen:

§ 21a

Erlaubnisbedürftiger
Betrieb von unbemannten
Luftfahrtsystemen und Flugmodellen

(1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen bedarf der Erlaubnis:

1. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit mehr als 5 Kilogramm Startmasse,

2. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Raketenantrieb, sofern die Masse des Treibsatzes mehr als 20 Gramm beträgt,

3. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Verbrennungsmotor, die in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben werden,

4. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen; auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle und der Flugleitung,

5. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle aller Art bei Nacht im Sinne des Artikel 2 Nummer 97 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012.
siehe SERA-DVO 923/2012
 

Olaf_H

User
Nachtfluggenehmigung

Nachtfluggenehmigung

Bei uns auf dem Modellflugplatz war das kein großer Akt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat ein unbefristete Erlaufnis erteilt.
Hat 80 € gekostet.
Dem Modellflugclub Grawinkel e. V. wird in Erweiterung des Erlaubnisbescheids
vom ... eine Nachtflugberechtigung mit elektrisch betriebenen Flugmodellen bis 5 kg Gesamtmasse von
20:00 Uhr bis 24:00 Uhr erteilt.
Die Flugmodelle müssen im Flug während der vorgenannten Betriebszeiten
Zusammenstoß-Warnlichter, die auf das Luftfahzeug aufmerksam machen,
und Positionslichter, die den Flugweg eines Luftfahrzeugs relativ zu
einem Beobachter anzeigen führen; es dürfen keine anderen Lichter geführt
werden, die mit diesen Lichtern verwechselt werden können.


https://www.youtube.com/watch?v=j6IjtlsJLxc
Viele Grüße von
Olaf
 
Hallo, ein tolles Video vom Nachtfliegen habt ihr da gemacht.

Wie habt ihr das denn dieses Jahr mit der neuen Genehmigung gehandhabt? Die gleiche Beleuchtung an den Fliegern wie auf dem Video?

Und was für Leuchtstreifen zieht ihr da hinter euch her? Sind das die normalen LED-Streifen?


Gruß
Volker
 

onki

User
Hallo,

gibt es denn hier Erfahrungen mit Nachtfluggenehmigungen im süddeutschen Raum?
Soweit ich weiß gab es im RP Karlsruhe eine Zusammenlegung mit Stuttgart und unserem Empfinden nach sind die RPler aus der Landeshauptstadt generell etwas unentspannter:rolleyes:.

Wenn ich den letzten Satz in der genannten Genehmigung richtig interppretiere bedeutet das ja, dass alle anderen Effekt-Lichter (die ja eigentlich den Reiz des Nachtfliegens ausmachen) eigentlich nicht zulässig sind, da eine Verwechslung möglich ist.

Gruß
Onki
 
...Soweit ich weiß gab es im RP Karlsruhe eine Zusammenlegung mit Stuttgart und unserem Empfinden nach sind die RPler aus der Landeshauptstadt generell etwas unentspannter:rolleyes:.

Gruß
Onki

ja, die Luftämter sind zusammengelegt...

Ich habe während unserem Kampf um die 100m intensiven Kontakt nach Stuttgart gehabt und kann nur bestes berichten !

Einfach anrufen, sagen was du willst und es wird dir geholfen. Kannst es auch an deine nette Assistentin delegieren...;)
 

HPR40

User
Wenn ich den letzten Satz in der genannten Genehmigung richtig interppretiere bedeutet das ja, dass alle anderen Effekt-Lichter (die ja eigentlich den Reiz des Nachtfliegens ausmachen) eigentlich nicht zulässig sind, da eine Verwechslung möglich ist.

Mangels anderer Vorschriften derzeit interpretierst Du Richtig.

Rot, grün, weiß Dauer+ ACL im vorgeschriebenen Abstrahlwinkel das war es auch und mit der Befeuerung wirst Du die Fluglage Nachts kaum erkennen können.

Bei den Europäischen Regeln, sofern man die haben will, würde dass dann so aussehen das Nachts unbemannte Luftfahrtgeräte so zu beleuchten sind, dass keine Verwechslung mit bemannten Luftfahrzeugen stattfinden kann.

Vorschriften wie das zu machen ist gibt es nicht, allerdings würde das auf eine Iluminierung des Gerätes hinauslaufen die ggf. im Einzelfall zu betrachten wäre ob die ihren Zweck erfüllt.
Allerdings wie gesagt, beschriebenes nur im Rahmen der Europäischen Regeln weil mit den Andererseits angestrebten Nationalen Regeln ist absehbar das es keinen Nachtflug im Modellflug zukünftig mehr geben würde.



Gruß Horst
 

BOcnc

User
Meine Nachtfluggenehmigung sieht anders aus. (Niedersachsen). Die ist Modellbezogen und ich habe Video mit eingereicht. Meine Beleuchtung steht auch so nach meinen Vorgaben in der Genehmigung.
 

Joerg E.

Vereinsmitglied
Nachtflugerlaubnis

Nachtflugerlaubnis

Wir hatte diese Tage beim RP Kassel eine solche beantragt.
Antwort der zuzständigen Mitarbeiterin:

"Sehr geehrter Herr ....,

die Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen sehen eine permanente Nachtflugerlaubnis nicht vor. Ich kann Ihnen für bestimmte Veranstaltungen (und eventuell noch ein paar Tage davor zum Üben) kurzfristig eine Erlaubnis gem. § 21a Abs. 1 Nr. 5 LuftVO erteilen. Die Kosten belaufen sich auf 30 Euro."


So haben wir es dann beantragt und eine befristste Genehmigung bekommen.
 
Ich würde das hier jetzt gerne nochmal ausgraben.
Was ist inzwischen die Rechtslage zu Nachtflug?
Ich habe dazu gefunden: LuftVO §21f (3): [...] Über Satz 1 hinaus bedarf der Betrieb aller Flugmodelle bei Nacht im Sinne des Artikels 2 Satz 2 Nummer 34 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Erlaubnis.
Also grundsätzlich erlaubnispflichtig. Was mich jetzt wudert: §21f hat die Überschrift
"Regelungen für den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947"
Sind also Nachtdflüge in der offenen Kategorie möglich? (Mit der entsprechenden Beleuchtung nach Durchführungsverordnung der EU (SERA 923/2012 Punkt 3215)

Bin auf eure (hoffentlich mit den entsprechenden Gesetzen unterfütterte) Meinung gespannt.
 

BOcnc

User
Ich kann dir sagen wir das bei uns geregelt ist. (Luftfahrtbehörde Oldenburg). Auf Modellflugplätzen ist außerhalb der Zeiten von der Genehmigung Nachtflug unter folgenden Bedingungen erlaubt.

Man muss das in der Flugordnung aufnehmen und genehmigen lassen.
Man braucht den Drohnenführerschein A3/4 ist das glaube ich. Den für die grüne Wiese.
Man braucht eine Versicherung für die grüne Wiese. Beim DMFV die Zusatzversicherung. MFSD hat das drin. MFSD hat die Luftfahrbehörde bei mir anerkannt. Die haben mir unnötig noch eine Genehmigung für meine Wiese erteilt. Ok, damit darf ich 4 mal im Jahr von meinem Nachbargrundstück Bilder machen.

Beleuchtung ändert sich ab 07/2022. Irgendwas mit blauen Blinklicht.

Wenn die Genehmigung der Verbände da ist kann es vielleicht enthalten sein.
 
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