Nachtflug, Nachtfliegen. Was sagen die Luftfahrtbehörden?

Das war auch bisher meinen Informationen nach nicht einfach so erlaubt.
Sondergenehmigung durch den RP und ACL Beleuchtung am Flieger.
 

BOcnc

User
Ich war bei der Luftfahrbehörde Niedersachsen.
Genehmigung bekommt man nur für einen Tag und soll zwischen 50 und 70 Euro kosten. Genauer Betragt stand noch nicht fest als ich da war.
 

BOcnc

User
Vorher hat mir das BMIV geschrieben das es dafür kein Gesetz gibt und man nur in der Lage sein muss zu jedem Zeitpunkt die Fluglage eindeutig zu erkennen.

Nur auf Modellflugplätzen mit Endzeit war das natürlich anders.
 
Die Nacht nach Luftfahrtrecht beginnt per Definition am Ende der bürgerlichen Dämmerung. Das ist wenn die Sonne 6° unter dem Horizont steht.
In unseren Breitengraden sind das durchschnittlich 39 Minuten nach Sonnenuntergang. Um die Sommersonnenwende herum gerade dieser Tage sogar an die 50 Minuten.

In dieser Zeit kann man einiges machen, wenn man seine Flüge etwas nach der Uhr plant. Hab das gerade heut Abend mal durchgespielt und die Dämmerung mit der Uhr verfolgt. Und als absoluter Nachtflugfan, der sehr viele seiner Modelle komplett durchLEDifiziert hat, würde ich sagen, dass da etwa eine viertel Stunde bis 20 Minuten legaler "Dämmerungsflug mit Beleuchtung" möglich sind, die einem echten Nachtflug in nichts nachstehen.

Und um damit ans Thema anzuknüpfen: Meine Gedanken, nach einer amtlichen Erlaubnis für meinen Verein nachzufragen, haben sich damit erledigt. Es geht auch ohne Erlaubnis noch genug.


LG, Claus
 
Hallo Daniel,
so haben wir es bisher auch gehandhabt.
Aber die neue Luftverkehrs-Ordnung vom 11. April 2017 sagt: "Jede Art von Modellfliegen bei Nacht ist zukünftig erlaubnispflichtig".

Gruß
Volker


Ok, gut zu wissen, gilt das auch für unter 250g? Mein Nachtflieger hat knappe 200g (kleiner Nuri) Fliege Ich immer hinterm Haus auf ner riesen Wiese, sehr zur Freude der Kinder hier in unserer Straße.

Gruß
 
Hi,
ich habe mal beim DMFV unter "Recht" nachgeschaut. Dort schreibt der Rechtsanwalt Herr Sonnenschein am 6. Juni 2012:

" ... Bei dieser Vielfalt an verschiedenen Flugbetriebszeiten ist zu berücksichtigen, dass es seit 2006 einen bundesweit einheitlichen Standard hierfür gibt, der sich nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung richtet. Danach sind Flugbetriebszeiten für Segelflug- und Elektromodelle von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang vorgesehen."

Nach meinem Verständnis, müsste das Fliegen nach Sonnenuntergang demnach schon zum Nachtflug gehören und erlaubnispflichtig sein.

Wir möchten in der Dämmerung mit dem fliegen anfangen und dann so einige Akkus leerfliegen. Also bin in die richtige Dunkelheit hinein.


Volker
 
Die Sportanlagenlärmschutzverordnung definiert ausschliesslich feste Zeiten (z.B. "Nacht" ab 22 Uhr), und kümmert sich auch nur um -- wer hätte das gedacht -- Lärmimmission aus der Sicht der nächsten benachbarten Bebauung, mit entsprechenden Grenzwerten.
Wer seinen erlaubnisfreien Elektromodellflug im Aussenbereich weitab von Wohnbebauung betreibt, braucht sich darüber keine größeren Sorgen machen, dass z.B. in der nächsten benachbarten Kleinsiedlung in 500 Metern Entfernung noch über 40 dB zu messen wären. Es sei denn er betreibt lärmende Impeller oder scharfe Speedmotoren. Beides nicht unbedingt die Ausrüstung eines klassischen Nachtfliegers.

Insofern kann ich nicht nachvollziehen, inwiefern Herr Sonnenschein den Satz
"Danach sind Flugbetriebszeiten für Segelflug- und Elektromodelle von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang vorgesehen"
damit in Zusammenhang bringt.
Zudem geht es in seiner Abhandlung primär um die Zumessung von Flugbetriebszeiten bei der Erteilung einer Aufstiegserlaubnis.

Den erlaubnisfreien Modellflug betrifft das alles nicht.

Gruß
Claus
 

onki

User
Hallo,

in unsere AE steht Betriebszeit für Segler und E-Modelle ist Sonnenaufgang bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang.
Wäre ziemlich komisch, wenn das für den erlaubnisfreien Modellflug anders sein sollte.

Gruß
Onki
 

BOcnc

User
Bei uns steht bis 21 Uhr. Da hat jeder was anderes drin stehen.
Interessant wäre ob das auch im Winter so ist das wir länger fliegen dürfen. Aber wenn es drin steht müsste das ja genehmigt sein.
Auf der grünen Wiese jetzt bis zum bürgerlichen Sonnenuntergang wie schon hier geschrieben.
 
Bei uns steht bis 21 Uhr. Da hat jeder was anderes drin stehen.
Interessant wäre ob das auch im Winter so ist das wir länger fliegen dürfen.
Moin BOcnc,

es dürften auch noch weitere Nennungen für Plätze möglich sein.
Steht bei euch nicht eher sinngemäß so was drin, wie "bis Sonnenuntergang ..... jedoch nicht länger als 21:00 Uhr"?

Im Sommer ist SU wie aktuell (Küste Niedersachsen) etwa 21:55 und im Winter (20.12.) bei 16:10, mit Vorgabe 21:00Uhr
der AE wäre der "Nachtflug" im Winter damit nicht automatisch bis 21:00 erlaubt.
Ich kenne nur ähnliche Formulierungen wie oben.

@onki: erlaubnisfreier Modellflug ist erlaubnisfreier Modellflug.
Auf unserem Platz mit AE darf ich deshalb mit Seglern/E-Seglern unter 5kg auch ausserhalb der ansonsten festgelegten Zeiten fliegen.
 

onki

User
Hallo,

was für ein geiler Begriff "bürgerlicher Sonnenuntergang".
Auf so etwas kommen auch nur wir Deutschen.
Ist das schon so alt dass es damals auch eine Adelsversion gab?
Also Herr von... darf länger fliegen:rolleyes:.

Das die AE nur über 5kg gilt hatte ich so nicht auf dem Schirm. Ich dachte die AE gilt dann für alles.
Der Flugbetrieb darf ja gemäß AE auch nur im Beisein eines Beauftragten erfolgen, und da steht eindeutig drin Modellflugbetrieb.
Daher dürfen Gastpiloten auch nicht alleine fliegen, auch wenn wir es ihnen erlauben würden (was ja der Erlaubnis des Grundstückseigentümers gleich kommt).

Gruß
Onki
 

BOcnc

User
Also bei uns steht bis 21 Uhr und sonst nichts. Nicht mal eine Anfangszeit.

Das mit der Bürgerlichen Sonnenuntergang steht in einem EU Gesetz/Verordnung.

Und was in der AE steht ist für alle.
Bei meinem Bruder war gerade ein Mitarbeiter von der Luftfahrtbehörde wegen einer Genehmigung.
Die Aussage ist das alles was da jetzt noch erlaubt ist(bis 5 Kg) ist mit der Genehmigung vorbei.
 

Michael Brakhage

Vereinsmitglied
Hallo

ich habe vor 3 Wochen oder so eine Nachtflugerlaubnis beantragt. Überhaupt kein Problem. Kostet meine ich um die 35 €.

Auflagen waren eine ACL Beleuchtung und das Einvernehmen des hiesigen Ordnungsamtes. Wohl um UFO Meldungen vorzubeugen :)
 
Hallo

ich habe vor 3 Wochen oder so eine Nachtflugerlaubnis beantragt. Überhaupt kein Problem. Kostet meine ich um die 35 €.

Auflagen waren eine ACL Beleuchtung und das Einvernehmen des hiesigen Ordnungsamtes. Wohl um UFO Meldungen vorzubeugen :)

Hallo Michael,
genau auf solche Antwort habe ich gewartet.
Ich hatte da was von redundanter Beleuchtung gehört. Das scheint ja wohl nicht der Fall zu sein.
ACL hatte schon "Stein Elektronik" erwähnt.

Und 35,- Euros gehen gerade noch so ....

Volker
 

BOcnc

User
Ja danke, ich auch.
Und weil ich nichts bekommen soll ist das an den DMFV gegangen.

Gruß
Werner
 
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