Modellflug in Dänemark

Guten Abend!
Wir fahren Anfang August nach Bornholm (Dänemark). Bisher hatten wir immer Urlaub an der Nordseeküste Dänemarks gemacht und dort am Hang gesegelt. Jetzt haben wir gehört, dass zum 1. Juli (?) eine neue Luftfahrtverordnung in Dänemark in Kraft tritt? Kann uns jemand sagen, welche Vorgaben wir ab Juli in DK einhalten müssen? Versicherungsschutz europaweit ist klar. Wir würden auch gern mit dem Quadrokopter (Abfluggewicht ca. 1kg) Luftaufnahmen machen. Welche Vorschriften gelten hierfür in Dänemark? Kennzeichnung? Registrierung? Kenntnisnachweis? Flughöhen/-bereiche?
Gruß, Sven
 

Hans J

Vereinsmitglied
Zuletzt bearbeitet:
Moin,
diese Mitteilung vom DMFV kennst du? Ist aber von 2015, also besser beim DMFV mal nachfragen.
https://gebiete.dmfv.aero/files/2015/06/Modellflug-in-Dänemark-UG.pdf
...

Ich würde Ulrich Grube einfach 'mal anrufen.

Die Bedingungen dürften seit dem 01.03.2015 noch restriktiver geworden sein, wie man hier erkennen kann:

https://drone-traveller.com/drone-laws-denmark/

https://www.njordlaw.com/knowledge/new-danish-drone-rules-2016-2017/

:) Jürgen
 
droneregler.dk - Regeln für "Drohnen" in Dänmark ab 1. Juli 2017

droneregler.dk - Regeln für "Drohnen" in Dänmark ab 1. Juli 2017

Website:
droneregler.dk - http://www.trafikstyrelsen.dk/da/droneregler

Order on flights with drones outside built - up areas (PDF)

Englischsprachiges Erklärvideo zum runterladen (mp4)

No-Drone Zonen - Karte mit Flugverbotszonen (reinzoomen...)

Hast Du schon den dänischen Kenntnisnachweis oder bleibst du noch am Boden?
(Wenigstens recht elementar und ab 1. Juli wohl auch im Selfservice in English.)

Hast du dich schon als Drohnenpilot bei der "Danish Transport, Construction and Housing Authority" registriert und eine Registrierungnummer erhalten, die du dann auch auf deine Drohne klebst?
(Wohl ebenfalls ab 1. Juli im Selfservice erhältlich - auch in English.)

Dein Modellflugzeug ist übrigens eine Drohne...

Und Nachdenken darüber, was dies als Beispiel für den zukünftigen Modellflug im grenzenlosen Europa bedeutet, schadet nicht!
Tobias

PS
Man denke auch an den umgekehrten Fall eines Modellfliegers aus Dänemark (etc.), der nach Deutschland kommt und fliegen will und so weiter...
 
... Dein Modellflugzeug ist übrigens eine Drohne...

Und Nachdenken darüber, was dies als Beispiel für den zukünftigen Modellflug im grenzenlosen Europa bedeutet, schadet nicht!
Tobias

Jetzt ist zumindest in Dänemark genau das eingetreten, was ich schon befürchtet und mehrfach angesprochen habe. Die Möglichkeit über den Artikel 14 in der NPA 2017-05 dem Modellflug national Ausnahmeregelungen einzuräumen wird nicht genutzt, sondern man nimmt die EASA Vorschläge als Richtlinie und "verschärft" diese noch im nationalen Bereich.

Den "100m Deckel" hatten die Dänen übrigens schon seit "Jahrzehnten".
 
droneregler.dk - Regeln für "Drohnen" in Dänemark ab 1. Juli 2017

droneregler.dk - Regeln für "Drohnen" in Dänemark ab 1. Juli 2017

Sowohl der dänische Kenntnisnachweis wie auch die Registrierung sind jetzt tatsächlich online (auch in englischer Sprache).
Beides ist mit einfachen Webformularen realisiert.
Der Kenntnisnachweis ist einfach und (zum jetzigen Zeitpunkt?) kostenfrei.
Die Registrierung kostet 15 DKK (etwa 2 EUR), aber der Bezahlmechanismus ist derzeit noch nicht verfügbar.
 
Modellflug in Dänemark

Moin!
Erstmal vielen Dank für die Antworten. Hört sich ja alles nicht so gut an...Ich habe mir die "Order" mal durchgelesen. Im §2 Abs. 4 heißt es übersetzt laut google: "Parks, Strände oder andere Erholungsgebiete, die sich innerhalb, integriert mit oder in unmittelbarer Verbindung mit bebauten Gebieten befinden, gelten auch als bebaute Gebiete..." Die Formulierung (oder die Übersetzung) ist in meinen Augen nicht ganz eindeutig. Heißt das, dass man an Stränden garnicht mehr fliegen darf? Oder sind damit nur die Strände gemeint, "...die sich innerhalb... oder in unmittelbarer Verbindung mit bebauten Gebieten befinden..." In bebauten Gebieten darf ja nicht geflogen werden... Bisher sind wir gern abends, wenn keine Seele mehr am Strand ist, mit unseren Nuris am Dünenrand rumgesegelt.
Tobias, weißt Du, wie man an den Kenntnisnachweis und die Registrierung bei dieser dänischen Behörde herankommt?
Gruß, Sven
 
Moin!
Tobias, weißt Du, wie man an den Kenntnisnachweis und die Registrierung bei dieser dänischen Behörde herankommt?
Gruß, Sven
Siehe Links in meinem Beitrag #6.

Der Rest bezüglich Strände ("No-Drone-Zonen") etc. lässt sich durch die Links in meinem Beitrag #4 klären.

Alles in englischer Sprache.
 

heikop

User
Den Kenntnisnachweis und die Registrierung habe ich grade erfolgreich durchlaufen, bezahlen ging problemlos
per Kreditkarte. Innerhalb 24 Stunden soll beides per Email eintrudeln, ich gebe dann Bescheid.
 
Modellflug in Dänemark

Sorry, Tobias, ich hatte Deine Antwort bezl. Kenntnisnachweis und Registrierung noch nicht gesehen (das kommt davon, wenn die Frau einen mittendrin zum Mitagessen ruft...). Aber die Frage zum Fliegen am Strand ist aus meiner Sicht auch aus der englischen Übersetzung der "order" nicht eindeutig klar. Oder kannst Du mir sagen, ob das Modellfliegen am Strand damit der Vergangenheit angehört? Die Formulierung dazu in der "order" ist missverständlich (zumindest für mich).
Gruß, Sven
 

jreise

User
Du meinst sicher diesen Absatz:
4) Built-up area shall mean an area which is essentially used for habitation, commercial or recreational purposes, e.g. sports halls, summer cottage areas, inhabited camping sites and built-up industrial and harbor areas. Parks, beaches or other recreational areas situated within, integrated with or in immediate connection with built-up areas are also considered as built-up areas as such areas typically are situated at a short distance to crowded roads and buildings and are frequented by many people.
Quelle http://www.trafikstyrelsen.dk/da/~/media/5EC185284FAD471290F7CBCE8876C9C1.ashx

Ich verstehe das so, dass du an Stränden, die z.B. nicht unmittelbar vor Ferienhaussiedlungen liegen, und an wenig von Touristen frequentierten Stränden weiterhin fliegen kannst. Die richtige Auslegung musst du selbst finden. Ich glaube, die Dänen setzen hier nicht unbedingt auf knallhart klar formulierte Gesetze, sondern eher auf gesunden Menschenverstand. Meines Wissens steht im Rechtssystem in Dänemark der erkennbare Wille des Gesetzgebers vor den eigentlichen Gesetzestext. Im Gegensatz zu Deutschland, wo allein der im Gesetz formulierte Text zählt.

Gruß Jörg
 
Sorry, Tobias, ich hatte Deine Antwort bezl. Kenntnisnachweis und Registrierung noch nicht gesehen (das kommt davon, wenn die Frau einen mittendrin zum Mitagessen ruft...). Aber die Frage zum Fliegen am Strand ist aus meiner Sicht auch aus der englischen Übersetzung der "order" nicht eindeutig klar. Oder kannst Du mir sagen, ob das Modellfliegen am Strand damit der Vergangenheit angehört? Die Formulierung dazu in der "order" ist missverständlich (zumindest für mich).
Gruß, Sven
Schau Dir die No-Drone-Zone-Karte an!
Das ist von Strand zu Strand verschieden.
Aber auch bei der Karte bleiben für mich Fragen für manche Strände offen, wenn z. B. über dem Meer Flugverbot ist, aber nicht dahinter (z.B. westlich Humlum - NW-Strandhang mit Wiese obendrauf)....
 
Dann werde ich mich auch mal am "drone certificate" versuchen und die Registrierung vornehmen. @Jörg: Ja, genau den Absatz meinte ich. Bisher habe ich in Dänemark auch immer die Erfahrung gemacht, dass man dort sehr tolerant ist. Daher ist der Verweis auf den gesunden Menschenverstand sicher anwendbar. Es gibt allerdings Themen, bei denen die Dänen (reimt sich fast) keinen Spaß verstehen, z. B. wenn man am Ferienhaus eine deutsche Flagge hisst...
In Deutschland muss die Kennzeichnung von Modellflugzeugen etc. ja aus einer nicht brennbaren Plakette bestehen. Dazu habe ich in Bezug auf Dänemark bisher keine Vorgaben gefunden. Reicht theoretisch ein mit breitem, klaren Klebeband befestigter "Aufkleber" aus? Ansonsten würde ich, da wir eh noch Plaketten bestellen müssen, die Registriernummer gleich mit auf unsere "deutschen" Blechschilder prägen lassen.
Gruß, Sven
 
Du meinst sicher diesen Absatz:

Quelle http://www.trafikstyrelsen.dk/da/~/media/5EC185284FAD471290F7CBCE8876C9C1.ashx

Ich verstehe das so, dass du an Stränden, die z.B. nicht unmittelbar vor Ferienhaussiedlungen liegen, und an wenig von Touristen frequentierten Stränden weiterhin fliegen kannst. Die richtige Auslegung musst du selbst finden. Ich glaube, die Dänen setzen hier nicht unbedingt auf knallhart klar formulierte Gesetze, sondern eher auf gesunden Menschenverstand. Meines Wissens steht im Rechtssystem in Dänemark der erkennbare Wille des Gesetzgebers vor den eigentlichen Gesetzestext. Im Gegensatz zu Deutschland, wo allein der im Gesetz formulierte Text zählt.

Gruß Jörg

Ich hoffe, dass das so ist und bleibt. Denn sonst wäre z. B. der Hanstholmen in vielen Bereichen tot. Ich sage nur: Naturschutzgebiet unterhalb der Südkante des Hanstholmen, Landeanflüge, 100m Abstand, Flugverbotszone des seit Jahren scheintoten Thisted Airport. Da wäre es auch so nichts mit dem F3F WC 2016 gewesen (Vigsø etc.). Die Gesetzeslage hat sich diesbezüglich seit 2016 nicht geändert.
 
Die Flugverbotszonen auf der Karte beruhen ja z.B. darauf, dass es hier Militärgelände, Flugplätze, Kraftwerke, Naturschutzgebiete etc. gibt. Dass man da nicht fliegen soll bzw. darf, leuchtet ein. Und diese Sperrzonen können sich natürlich auch auf Strände erstrecken. Das ist z.B. auf Bornholm bei Rönne im Süden (roter Bereich) zu sehen. Diese Zone ist ja quasi mit dem (krummen) Zirkel gezogen worden, wodurch der Strand zwangläufig mit eingeschlossen ist. Mir ging es aber um die Frage, ob es ein grundsätzliches "Strandflugverbot" in Dänemark gibt. Ich interpretiere den Normtext aber auch tendenziell eher wie Jörg dies getan hat. Tobias, deine Frage ist auch interessant: Was ist mit Sperrzonen, die auf dem Wasser liegen: Gehört der Strand dazu? Und: Sind die Eintragungen auf der Karte millimetergenau? Wenn ich mir z. B. auf Bornholm die grüne, zerfranste Zone in der Inselmitte ansehe: Wer soll da auf den Meter genau wissen, ob man schon innerhalb oder außerhalb der Zone ist?
Gruß, Sven
 

hebi19

User
......Ich glaube, die Dänen setzen hier nicht unbedingt auf knallhart klar formulierte Gesetze, sondern eher auf gesunden Menschenverstand. ....

Dass die Dänen gesunden Menschenverstand einsetzen wäre mir neu. Die haben bereits Hunde eingeschläfert weil sie "einem Kampfhund ähnlich sahen". Die Entscheidungsgewalt dazu liegt beim Polizisten. Jedwede Promeadenmischung ist (war) da gefährdet. Für uns ein Grund, Danemark komplett zu meiden und Schweden/Skandinavien mit der Fähre über Rostock anzufahren.

Ist zwar modellflugmäßig "off-topic" - aber nach dem, was Hundebsitzer die letzten Jahre in Dänemark erlebt haben zweifle ich stark am "gesunden Menschenverstand".

Martin
 
Modellflug in Dänemark

So, jetzt habe ich meinen Sohn und mich auch als "Drohnen-Piloten" in Dänemark registrieren lassen. Mal sehen, wann wir die Registriernummern bekommen. Den Kenntnisnachweis haben wir auch absolviert. Kriegt man jetzt noch so eine Art "Zertifikat" per Mail, dass man den Kenntnisnachweis erfolgreich hinter sich gebracht hat? Habt Ihr Hinweise zur "Form" bzw. Material der erforderlichen Modell-Kennzeichnungen gefunden?
Gruß, Sven
 
Moin,

nachdem ich Dank Google-Übersetzer die Dänische Drohnenverordnung durchgearbeitet und den Kenntnisnachweis absolviert habe, habe ich mich anschließend auch noch registrieren lassen.
Ich hoffe, das ich damit alle Anforderungen erfüllt habe. War aufgrund der zwei Sprachen nicht ganz einfach.

Bin mal gespannt, was uns durch die neue Drohnenverordnung an der dänischen Küste erwartet und ob entsprechend von den Gesetzeshütern kontrolliert wird. Die Abstände zu Personen und Gebäuden sind ja recht eindeutig beschrieben.

Gruß
Cord
 
Abstand zu Personen

Abstand zu Personen

Moin,
der Abstand zu Personen soll mind. 50m betragen, es sei denn, diese Personen sind an dem Modellflug beteiligt (Begleitperson oder Fliegerkamerad...), oder sind Zuschauer des Flugs. Wieder so eine schwammige Formulierung: Sobald jemand meinen Flieger am Himmel erblickt, wird er doch zum Zuschauer, oder? Auch die danske Politi, die sich in 49 m Abstand mit faszinierten Blicken meinem Nuri nähert...
Sven
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten