Ist der "Follow me"-Modus erlaubt?

Hallo,
wollte mal fragen, ob der FMM erlaubt ist. Wenn Nein, warum nicht und wo man das nachlesen kann, oder auch nicht, wenn's denn erlaubt ist.

Danke und Grüßchen
 
Hallo,
wollte mal fragen, ob der FMM erlaubt ist. Wenn Nein, warum nicht und wo man das nachlesen kann, oder auch nicht, wenn's denn erlaubt ist.

Danke und Grüßchen

Na gut, ich versuche dann selber meine Frage zu beantworten.
Nach meinen Recherchen gibt es kein Gesetz und keine Vorschrift, die auf dieses Verbot hinweist. Man kann lediglich auf Webseiten diverser Leute lesen, dass es angeblich verboten wäre, weil der Sichtkontakt nicht vorhanden wäre, wenn die Drohne hinterherfliegt.

Allerdings scheint es, als hätte man sich entweder selber falsch informiert, von anderen abgeschrieben oder Gesetzestexte falsch interpretiert. In der neuen Regelung für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten steht jedenfalls nur etwas von Sichtweite, aber nicht vom Sichtkontakt.
Und wenn man sich nun vorstellt, dass die automatisch folgende Drohne im halbwegs selben Abstand dem Piloten folgt, dann muss der sich keine Gedanken um die Sichtweite machen. Hat er die Drohne im Rücken, muss er sich nur umdrehen und hätte auch wieder Sichtkontakt, der ja irgendwie auch nötig ist, um generell die Sichtweite zu kontrollieren.

Selbst bei dem erforderlichen Spotter geht es nicht um den Sichtkontakt, der dem Piloten durch seine FPV-Brille verloren ging, sondern nur darum, dass die Sichtweite weiterhin kontrolliert werden kann. Auch hier wird immer wieder gesagt, der Pilot hätte schließlich keinen Sichtkontakt und deshalb wird eine zweite Person benötigt. Nein, der Pilot kann die Sichtweite selber nicht mehr einschätzen und braucht deshalb den Spotter.

Das heißt für mich, dass der Sichtkontakt auf völlig anderem Gebiet vorhanden sein muss, nämlich dann, wenn man Gebäude umrundet oder hinterfliegt, da ein Verbindungsabbruch vom Sender zur Drohne möglich ist. Aber auch darüber steht nichts im Gesetz.

Grüßchen
Günthi
 
Na auf die Diskussion bin ich mal gespannt...

§ 1 Abs. 1 Nr. 8 LuftVZO
Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden.

Was nützt einem die Sichtweite, wenn man das Flugobjekt nicht mehr erkennen kann, weil es hinter einem ist ?

Ist aber zugegebenermaßen etwas blöde formuliert und gibt in der Tat Anlass zu Diskussionen.
 
Das wird spannend.

Beim klassischen Modellflug kann und muss man sich ja auch mal vom Modell abwenden, ... um den Luftraum hinter sich zu checken oder was weis ich was sinnvolles mit den Keiken zu machen.
Sichtkontakt ist da ja auch nicht immer gegeben. Hauptsache man findet es am Himmel wieder !
 
Wie das Wort schon sagt - SichtWEITE. Das hat was mit Entfernung und der Erkennbarkeit zu tun. Das ist dem Gesetzgeber wichtig.

Der Sichtkontakt wurde entweder vergessen zu definieren, aber besagt für unsere Zwecke eigentlich nur, dass jeder Pilot im eigenen Interesse den Sichtkontakt nicht verlieren sollte. Aber beim Follow Me-Modus spielt der gar keine Rolle, denn eine tatsächliche Gefahr sieht anders aus. Es ist doch ein Unterschied, ob ich die Drohne absichtlich hinter einem Gebäude in Sichtweite verschwinden lasse, damit einen Zwischenfall provoziere, oder ob ich mich mal für 20 sec. wegdrehe, aber die Drohne dicht hinter mir in Sichtweite hören, aber den Sichtkontakt durch Umdrehen sofort wieder herstellen kann.

Genau eifeljeti. Man dreht sich doch sowieso mal zur Seite und will sich orientieren, Entfernungen zur Seite neu einschätzen usw.. Das wäre dann alles verboten. Also immer die Augen weit auf und nur nicht blinzeln - Verlust des Sichtkontakts.

Und dann noch ein Punkt. Es reicht ja schon, dass man sich an den Gesetzestext hält. Wozu aber Sachen herauslesen, die nicht drinstehen, mit denen man sich aber selbst noch mehr einschränkt. Das muss wirklich nicht sein.
 
Naja,

die Diskussion wird spätestens dann beendet sein, wenn der erste Versicherungfall eintritt weil der Copter beim Follow me anderer Meinung als der (nicht existente) Pilot war ;)
Mal schauen, wie die dann den Gesetzestext auslegen....
 

guckux

Vereinsmitglied, Seniorenbeauftragter
Guckux

"in Sichtweite" - interpretiere ICH als ein unter ständiger Beobachtung gehaltenes Objekt, da ich sonst nicht kontrollieren kann, ob es in Sichtweite ist.
Bei den Geschwindigkeiten, welche die heutigen Modell zu Tage legen, ist die schnell erreicht. Alles andere fällt mM nach sonst in "grobe Fahrlässigkeit" - im Falle eines Follow Me sogar unter Vorsatz.

Meine persönliche Meinung - ich bin kein Jurist ;)
 

pro021

User
Kann es sein dass es sich hier um Wortglauberei handelt:rolleyes:? Wäre es nicht einfacher wenn man, im Fehlerfall und als Flugbetreuer(Pilot) einfach sagt ich habe die Kontrolle über den
Kopter verloren und mich versteuert. Wer könnte etwas anderes behaupten, bestätigen oder beweisen ohne das Gehirn des Flugbetreuers zu öffnen?
Mir deucht, hier und in diesem Falle, werden konstruierte Spitzfindigkeiten, mit schüttelnden Krämpfen, "gesucht"!
Wenn man ein Gesetz schaffen will dass alle abartigen Eventualitäten abdeckt und damit meine ich wirklich alle, müssen wir uns eingestehen dass
das Leben einfach nicht mehr lebenswert ist und bald "metoo"-Dimensionen erreicht. Ob es da nicht gescheiter wäre man verzichtet auf jeden Spass,
weil man nicht imstande ist zu denken, abzuwägen und richtig einzuschätzen?

Fazit: üblicherweise sollten die notwendigsten Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Das sollte eigentlich mit fast jedem Gehirn möglich sein.
Darum und um eine gute Portion gesunden Menschenverstand werden wir nicht herumkommen.
Ich komme aus einer Zeit wo man durch das Leben gekommen ist ohne Anleitung wie man einen Stecker in die Steckdose
steckt. Wir haben überlebt! Heute dürfte das nicht so selbstverständlich sein. Es wird immer davon ausgegangen dass man eine gewisse Mitschuld einem Anderen
anhängen kann wenn man sich nur gut genug mit Gesetzen auskennt und diese Gesetze auslegen kann.
Meine Meinung: man kann alles machen, aber nur dort wo es auch hinpasst und niemanden gefärdet.

Gruß Heinz
 

Dix

User
Männers,

Eine Wortklauberei ist doch garnicht notwendig.
Das machen nur die Spezialenten, die den Sinn hinter einer Regel nicht verstanden haben oder irgendwas ausreizen wollen!


Das zugrundeliegende Verkehrs-Prinzip im unteren Luftfraum heißt "See and avoid". (= Beobachten und ausweichen)
Das Ziel lautet also: "Flieg so, dass Du jederzeit den Berechtigten ihr Vorflugrecht gewährleisten kannst."

Hierfür ist es natürlich auch manchmal notwendig, den weiteren Luftraum abzusuchen, oder die Hindernisfreiheit der Landebahn zu prüfen und für einen kurzen Moment den Flieger aus den Augen zu lassen.
Das ist natürlich betrieblich bedingt notwendig und daher im Sinne des Gesetzgebers.
Was nicht geht, ist "den Flieger sich selbst zu überlassen" und darauf hoffen, dass alles gut geht...
Sowas darf man nur machen, man 1. hierfür über einen eigens reservierten Luftraum verfügt und 2. das Verlassen dieses zuverlässig (!) verhindert werden kann.

Auf den hier vorgeschlagenen Anwendungsfall bezogen heitßt das:
So ein Drohnendings als Slave hinter einen normal pilotierten Flieger zu hängen geht, wenn
a) die Drohne nicht zu weit weg ist, sodass die Überwachung beider Modelle unter Deiner Verantwortung gesichert ist. UND
b) die Drohne zu jeder Zeit beherrscht wird.​


Und bei (b) sehe ich den Knackpunkt.
Was machst Du bei einem Problem? Du kannst nicht beide Flieger auf einmal steuern, wenn die plötzlich unterschiedliche Dinge wollen!
Drohne mitten im Flug abschalten? Aber nur dann, wenn das Teil sicher in die Wiese fällt und keinem auf Kopf oder Haus donnern kann...
 

Ay3.14

User
...
b) die Drohne zu jeder Zeit beherrscht wird.
...

Genau das ist die konsequente und richtige Fragestellung im Zusammenhang mit der Eingangsfrage ""Follow me"-Modus".

Kann dieser "automatische Flugzustand" zu jeder Zeit vom Verantwortlichen beherrscht (also gesteuert) werden? Ich meine ganz klar nein!
 

Dix

User
Damit ergibt sich automatisch die Frage nach der Methode der Deaktivierung und deren Zuverlässigkeit.

Man kann ja die Drohne mit nem Strick an den anderen Flieger dranbinden... :rolleyes:
 

pro021

User
Genau das ist die konsequente und richtige Fragestellung im Zusammenhang mit der Eingangsfrage ""Follow me"-Modus".

Kann dieser "automatische Flugzustand" zu jeder Zeit vom Verantwortlichen beherrscht (also gesteuert) werden? Ich meine ganz klar nein!

Tsstss.....:rolleyes:

Follow me abschalten? Ist das eine evtuelle :rolleyes: Option, wenn was schiefläuft?
Ich sag das nicht von ungefähr. Mein Mavic Pro hat ein spezielles Eigenleben. Ich lebe also mit dem Daumen an der
Pausetaste da ich jederzeit alle Eigenlebenfunktionen abschalten können "muss". Bedeutet also dass ich weiß was passieren kann
und ebenso weiß was ich tu und dem Ding nicht blind und ohne Plan B vertraue!
Abgesehen davon heißt follow me nicht unbedingt dass der Copter hinter mir nachkriecht und ich nicht sehe was er tut.
Könnte ja seitlich, vor mir oder ober mir folgen....oder seh ich das falsch.

Gruß Heinz
 
Follow me

Follow me

Aus meiner Sicht wie bei FPV.

Es muss immer im Sichtbereich einer Person sein, die eingreifen kann. Also immer in meinem Sichtfeld.
Also Vorne oder seitlich Vorne.

Ansonst muss ein anderer das Flugobjekt steuern können.
 

wno158

User
Rhetorische Frage (ich bin dann auch gleich wieder still):
Wer ist denn im "Follow Me"-Modus eigentlich der "Steuerer"?
/Walter
 

jweber

User
Der Follow me Modus ist demnach z.B. erlaubt, wenn der Steuerer (also der mit dem Sender) nicht der Verfolgte ist und das Modell in seiner Sichtweite bleibt und er so jederzeit eingreifen kann.
Kann beispielsweise bei schnellen Sportarten wie Ski oder MTB sinnvoll sein, um einen Fahrer in konstanter Entfernung über eine bestimmte Strecke zu filmen.

Jörn
 
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