Flugbeschränkungen Mülheim-Kärlich und Soest

Seit dem 01. Juli und noch bis zum 30. Dezember 2018 ist rund um das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich ein Gebiet mit Flugbeschränkungen festgelegt. Demnach besteht in einem Radius von 0,8 Seemeilen (etwa 1,48 Kilometer) um das Zentrum des Kernkraftwerks (Koordinaten: 50°24‘30“N 7°29‘01“O) bis zu einer Flughöhe von 2.200 Fuß über mittlerem Meeresspiegel ein Flugverbot für alle Flüge nach Sichtflugregeln einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen.

Darüber hinaus besteht noch bis zum 20. Juli 2017 im Raum Soest eine Flugbeschränkung um die Koordinaten: 51°35‘30“N 8°12‘54“O nahe der Soester Straße zwischen Bad Sassendorf/Lohne und Schmerlecke. Der Radius der Flugbeschränkungszone beträgt hier 5 Seemeilen (etwa 9,26 Kilometer), die vertikale Begrenzung liegt zwischen Grundlevel und Flugfläche 100 (10.000 Fuß, etwa 3 Kilometer). Der Grund hierfür sind militärische Übungen. Aus diesem Grund sind alle Flüge außer den an der militärischen Übung beteiligten Flugzeugen untersagt.

Nähere Informationen zur Flugbeschränkung in Mülheim-Kärlich:

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/...ränkungsgebiet Mühlheim Kärlich/1-1061-17.pdf

Nähere Informationen zur militärischen Übung in Soest:

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/...uli/NfL_1-1056-17_ED-R_Soest_mil_PJE_CISM.pdf
 
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