Auch wenn es eine Rechtsforum gibt ich poste es heir rein, weil hier vermutlich die Erfahrungswerte vorliegen.
Wir wollten eine GfK Positivform gegen eine Symbolische Leihgebühr für den privaten Gebrauch verleihen.
Die Betonung liegt auf symbolisch und privat. In die Verleihgebühr im Prinzip keine Arbeitskosten rein, dafür darf die Form nur im engen Rahmen verwendet werden: keine kommerzielle Nutzung (auch ebay fällt drunter), keine Modifikation, kein eigener Namen usw. Was man vermeiden möchte ist die Form im guten Glauben an Leute zu verleihen, und die Teile anschießend bei ebay zu finden.
Den Einzigen Lizentext den ich kenne haben die Jungs von der akamodell München verfasst. Der ist auch in etwa das was uns vorschwebt. Gibts Erfahrungswerte dazu?
Gruß
Viktor




Zitieren
... . Wahrscheinlich hatte die Bauweise ja auch schon vorher x mal geklappt. Die wenigsten werden an Leihurmodellen ausgeprägte Experimente machen. Im Gegenteil, die allermeisten geben sich ja wirklich Mühe und setzen bewährte Bauweisen ein. Soll ja auch im ersten Anlauf gute Formen ergeben!
Lesezeichen